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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

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  • #16
    AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

    Es ist interessant, wie hier abgeurteilt wird, ohne weder die Tour noch die Verhältnisse vor Ort zu kennen.
    Tatsache ist, dass seit vielen Jahren die meisten Tourengeher von besagtem Parkplatz in der Kehre starten. Vermutlich auch deshalb, weil besagte Wiese noch ein paar schöne Schwünge erlaubt und der Parkplatz größer und einfacher zu erreichen ist, was beim anderen Startplatz (Ausgangspunkt Loigistal, Vorderstoder) nicht der Fall ist.
    Mit dem Boom, der jetzt beim Tourengehen ausbricht, ist die Zahl der Touristen enorm gestiegen. Der Bauer hat dort einen Lift und will vermutlich seinen Gästen (und sich selbst?) auch ein ein wenig Tiefschnee gönnen. Er ist (war?) jedoch so nett, den Durchgang nicht zu verbieten, sondern er ersucht die Tourengeher auf einem Schild "Liebe Tourengeher,.... gehen Sie nur im gekennzeichneten Bereich ....." .
    Und wie das jetzt vermehrt üblich ist, scheren sich die meisten einen Dreck um dieses Ersuchen. Über die Reaktion wundere ich mich nicht.

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    • #17
      AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

      Zitat von petz
      Bezieht sich das auf das Grundstück im Allgemeinen oder nur auf z.B. Nutzflächen? Dann könnte jeder nach Lust und Laune durch Nachbar´s Garten wandern...
      Ein allgemeines Betretungsrecht auf fremden Grundstücken gibt es nur im Wald (Forstgesetz) bzw. wenn das Recht "ersessen" worden ist (gilt in der Regel für markierte Wanderwege). Landwirtschaftlich genutzte Flächen (dazu gehört auch die Wiese) dürfen nicht betreten werden. Oberhalb der Baumgrenze gibt es für jedes Bundesland eigene Vorschriften die zumeist in den Jagdgesetzen geregelt sind (Jagd ist Angelegenheit der Bundesländer, Forst hingegen Angelegenheit des Bundes = Nationalrat). Wenn's jemanden interessiert dem borge ich gerne das Buch "Rechtliche Aspekte der Wegefreiheit im Bergland" von E. Kanonier, ist allerdings die Dissertation eines Juristen mit 170 Seiten und damit keine leichte Kost
      Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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      • #18
        AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

        ReinholdB

        Gerade deshalb, weil jetzt soviel gehen, muss der Grundeigentümer vorsichtig sein. Über kurz oder lang ensteht ein Wegerecht und er kann das gar nicht mehr verbieten. Davor versucht er sich zu schützen.

        Zum Autokennzeichen:

        Über ein Auotokennzeichen den Besitzer auszuforschen, ist in dieser Situation überhaupt kein Problem, man muss nur das berechtigte Interesse = Besitzstörung, durch Foto nachweisen können. Das ist kein Missbrauch des Datenschutzes, sondern legitim. Ob er den Brief selbst schreibt oder sein Anwalt, ist in diesem Zusammenhang viellecht interessant, aber sicher unerheblich. Der Anwaltsbrief kostet für den Besitzstörer sicher mehr!
        Liebe Grüße Gerhard



        Zum Sterben zu jung
        Zum Arbeiten zu alt
        Zum Wandern und Reisen top fit

        Kommentar


        • #19
          AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

          Warum zäunt er die Wiese nicht ein??

          Kommentar


          • #20
            AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

            weil man ihm dann den zaun auch noch ruiniert.
            a
            runter gehts oft schnell.

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            • #21
              AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

              ein beispiel

              hochbuchberg bei steyr

              die tour wird seit jahren begangen, seit 2,3 jahren massenhaft

              der bauer, der selber touren geht, öffnet im herbst die weidezäune an jenen stellen, wo es für eine befahrung sämtlicher wiesenhänge nötig ist

              seit 2 jahren wird der zaundraht TROTZDEM rechts und links der bereits geöffneten stellen auch noch weggezwickt - abgerissen

              warum das sein muss, ist mir nicht erklärlich

              wenn er sperrt, bleibt nur mehr die forststraße.
              ich würde das verstehen.
              a
              runter gehts oft schnell.

              Kommentar


              • #22
                AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                Zitat von alex.m
                Ein allgemeines Betretungsrecht auf fremden Grundstücken gibt es nur im Wald (Forstgesetz) bzw. wenn das Recht "ersessen" worden ist (gilt in der Regel für markierte Wanderwege). Landwirtschaftlich genutzte Flächen (dazu gehört auch die Wiese) dürfen nicht betreten werden.
                Das lässt die Sache aber in einem anderen Licht erscheinen. Zum einen müsste der Bauer dann eigentlich nicht kennzeichnen, dass der Durchgang nicht gewünscht ist, sondern könnte vermutlich gleich Anzeige erstatten.

                Und zum anderen wenn er zukünftig "lenken" will, wo (wenn er es überhaupt möchte) sich das Durchgangsrecht "ersessen" wird, tut er vermutlich gut daran, die Tourengeher/Schneeschuhwanderer darauf hinzuweisen, die dafür vorgesehenen Wege zu benützen.

                LG Petra

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                • #23
                  AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                  Zitat von Erik
                  Anscheinend geht das doch. Zwei Freunde wurden beim Mountainbiken auf einer Forststraße erwischt, der Jäger/Förster hatte das Autokennzeichen, einige Tage später flatterte eine 40€ Forderung ins Haus, nur gegen den Autoeigentümer, der Zweite konnte natürlich nicht ermittelt werden.

                  Erik
                  ...gibts gottseidank die gute Polizistenweisheit daß man sich dann einen "bekannten", ausl. Staatsbürger zB in der Slowakei sucht, der schreibt ganz ein nettes Briefchen an die BH, dass der achsonette Herr LLBYZ ihn sein Auto mit dem Kennzeichen blablabla geliehen hat womit er dann etc etc... funktioniert übrigens auch mit radar bildchen. Der Zulassungsinhaber des autos, (muß übigens nicht der Besitzer sein) hat in so einem falle nur der Auskunftspflicht nachzukommen...

                  ach ja, das geht aber nicht mehr lange, (Radar) weil gerade auf RotBlitz umgestellt wird und dann werden die bilder von vorne gemacht und der Lenker muß auch am Foto drauf sein. Tjaja, die gute alte Zeit, ... dafür werden ab dann unsere netten Nachbarn aus Deutschland und Italien auch zahlen wenns geblitzt werden...

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                  • #24
                    AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                    Hab' von Freunden eine Umgehungsskizze erhalten, mit dem Hinweis:

                    Die Sektion TK Windischgarsten ist bemüht für die Skitourengeher eine geeignete Lösung zu finden und ersucht um unbedingte Einhaltung der neuen Routenführung (Umgehung des Gehöfts Rotbuchner).

                    Ich zB.parke ein paar 100m weiter nordöstlich unten beim Ghf Schoiswohl,
                    mit einem Zettel hinter der Scheibe "...sind am Warscheneck, kommen nachher ins Wirtshaus..." Hat immer geklappt, macht die Tour sogar 2km länger ...

                    lg snowfox
                    Angehängte Dateien

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                    • #25
                      AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                      Zitat von petz
                      Das sehe ich genau so. Auch unter dem Aspekt, dass der Anteil an Tourengehern/Schneeschuhwanderern immer grösser wird. Wenn ich mir vorstelle, dass an einem schönen Tourentag eine Horde Leute über meine Grund gehen würde, ich weiß nicht, ob mir das wirklich recht wäre.
                      ...
                      LG Petra
                      diese tour - zellerschneise/warscheneck - wird seit über 50 jahren gegangen ... unverändert! das ist einer der klassiker in der pyhrn/priel-region.

                      und grad im heurigen winter, bei DEN schneemassen, besteht ja wirklich keine gefahr, die wiese irgendwie zu beschädigen.

                      aber bevor wir hier weiter so akademisch-theoretisch herumreden - geh ich recht in der annahme, dass es sich um dieses kurze wiesenstückl handelt? also das obere drittel der roten linie?

                      [edit]rechtschreibfehler korrigiert[/edit]
                      Angehängte Dateien
                      Zuletzt geändert von daHannes; 10.02.2006, 20:53.
                      oba frogz mi ned wia

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                      • #26
                        AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                        @ daHannes: ja.

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                        • #27
                          AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                          Deine gesamte rote Linie erlaubt das Gästehaus Rotbuchner nicht mehr; muss z.Zt umgangen werden, siehe blaue Linie in #24 (oder meine Alternative...)

                          lg snowfox
                          Zuletzt geändert von snowfox; 10.02.2006, 21:21.

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                          • #28
                            AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                            Also ich geh immer beim Parkplatz Schafferteich weg, dann entlang des Sommerwegs bis zur Zellerhütte und weiter aufs Warscheneck. Von dort zum Roßarsch und Abfahrt zu den Zwischenwänden und schließlich durchs Loigistal zum Ausgangspunkt zurück.

                            Wilfried
                            http://www.binunterwegs.blogspot.com/

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