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Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

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  • #16
    AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

    Es ist interessant, wie hier abgeurteilt wird, ohne weder die Tour noch die Verhältnisse vor Ort zu kennen.
    Tatsache ist, dass seit vielen Jahren die meisten Tourengeher von besagtem Parkplatz in der Kehre starten. Vermutlich auch deshalb, weil besagte Wiese noch ein paar schöne Schwünge erlaubt und der Parkplatz größer und einfacher zu erreichen ist, was beim anderen Startplatz (Ausgangspunkt Loigistal, Vorderstoder) nicht der Fall ist.
    Mit dem Boom, der jetzt beim Tourengehen ausbricht, ist die Zahl der Touristen enorm gestiegen. Der Bauer hat dort einen Lift und will vermutlich seinen Gästen (und sich selbst?) auch ein ein wenig Tiefschnee gönnen. Er ist (war?) jedoch so nett, den Durchgang nicht zu verbieten, sondern er ersucht die Tourengeher auf einem Schild "Liebe Tourengeher,.... gehen Sie nur im gekennzeichneten Bereich ....." .
    Und wie das jetzt vermehrt üblich ist, scheren sich die meisten einen Dreck um dieses Ersuchen. Über die Reaktion wundere ich mich nicht.

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    • #17
      AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

      Zitat von petz
      Bezieht sich das auf das Grundstück im Allgemeinen oder nur auf z.B. Nutzflächen? Dann könnte jeder nach Lust und Laune durch Nachbar´s Garten wandern...
      Ein allgemeines Betretungsrecht auf fremden Grundstücken gibt es nur im Wald (Forstgesetz) bzw. wenn das Recht "ersessen" worden ist (gilt in der Regel für markierte Wanderwege). Landwirtschaftlich genutzte Flächen (dazu gehört auch die Wiese) dürfen nicht betreten werden. Oberhalb der Baumgrenze gibt es für jedes Bundesland eigene Vorschriften die zumeist in den Jagdgesetzen geregelt sind (Jagd ist Angelegenheit der Bundesländer, Forst hingegen Angelegenheit des Bundes = Nationalrat). Wenn's jemanden interessiert dem borge ich gerne das Buch "Rechtliche Aspekte der Wegefreiheit im Bergland" von E. Kanonier, ist allerdings die Dissertation eines Juristen mit 170 Seiten und damit keine leichte Kost
      Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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      • #18
        AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

        ReinholdB

        Gerade deshalb, weil jetzt soviel gehen, muss der Grundeigentümer vorsichtig sein. Über kurz oder lang ensteht ein Wegerecht und er kann das gar nicht mehr verbieten. Davor versucht er sich zu schützen.

        Zum Autokennzeichen:

        Über ein Auotokennzeichen den Besitzer auszuforschen, ist in dieser Situation überhaupt kein Problem, man muss nur das berechtigte Interesse = Besitzstörung, durch Foto nachweisen können. Das ist kein Missbrauch des Datenschutzes, sondern legitim. Ob er den Brief selbst schreibt oder sein Anwalt, ist in diesem Zusammenhang viellecht interessant, aber sicher unerheblich. Der Anwaltsbrief kostet für den Besitzstörer sicher mehr!
        Liebe Grüße Gerhard



        Zum Sterben zu jung
        Zum Arbeiten zu alt
        Zum Wandern und Reisen top fit

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        • #19
          AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

          Warum zäunt er die Wiese nicht ein??

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          • #20
            AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

            weil man ihm dann den zaun auch noch ruiniert.
            a
            runter gehts oft schnell.

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            • #21
              AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

              ein beispiel

              hochbuchberg bei steyr

              die tour wird seit jahren begangen, seit 2,3 jahren massenhaft

              der bauer, der selber touren geht, öffnet im herbst die weidezäune an jenen stellen, wo es für eine befahrung sämtlicher wiesenhänge nötig ist

              seit 2 jahren wird der zaundraht TROTZDEM rechts und links der bereits geöffneten stellen auch noch weggezwickt - abgerissen

              warum das sein muss, ist mir nicht erklärlich

              wenn er sperrt, bleibt nur mehr die forststraße.
              ich würde das verstehen.
              a
              runter gehts oft schnell.

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              • #22
                AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                Zitat von alex.m
                Ein allgemeines Betretungsrecht auf fremden Grundstücken gibt es nur im Wald (Forstgesetz) bzw. wenn das Recht "ersessen" worden ist (gilt in der Regel für markierte Wanderwege). Landwirtschaftlich genutzte Flächen (dazu gehört auch die Wiese) dürfen nicht betreten werden.
                Das lässt die Sache aber in einem anderen Licht erscheinen. Zum einen müsste der Bauer dann eigentlich nicht kennzeichnen, dass der Durchgang nicht gewünscht ist, sondern könnte vermutlich gleich Anzeige erstatten.

                Und zum anderen wenn er zukünftig "lenken" will, wo (wenn er es überhaupt möchte) sich das Durchgangsrecht "ersessen" wird, tut er vermutlich gut daran, die Tourengeher/Schneeschuhwanderer darauf hinzuweisen, die dafür vorgesehenen Wege zu benützen.

                LG Petra

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                • #23
                  AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                  Zitat von Erik
                  Anscheinend geht das doch. Zwei Freunde wurden beim Mountainbiken auf einer Forststraße erwischt, der Jäger/Förster hatte das Autokennzeichen, einige Tage später flatterte eine 40€ Forderung ins Haus, nur gegen den Autoeigentümer, der Zweite konnte natürlich nicht ermittelt werden.

                  Erik
                  ...gibts gottseidank die gute Polizistenweisheit daß man sich dann einen "bekannten", ausl. Staatsbürger zB in der Slowakei sucht, der schreibt ganz ein nettes Briefchen an die BH, dass der achsonette Herr LLBYZ ihn sein Auto mit dem Kennzeichen blablabla geliehen hat womit er dann etc etc... funktioniert übrigens auch mit radar bildchen. Der Zulassungsinhaber des autos, (muß übigens nicht der Besitzer sein) hat in so einem falle nur der Auskunftspflicht nachzukommen...

                  ach ja, das geht aber nicht mehr lange, (Radar) weil gerade auf RotBlitz umgestellt wird und dann werden die bilder von vorne gemacht und der Lenker muß auch am Foto drauf sein. Tjaja, die gute alte Zeit, ... dafür werden ab dann unsere netten Nachbarn aus Deutschland und Italien auch zahlen wenns geblitzt werden...

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                  • #24
                    AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                    Hab' von Freunden eine Umgehungsskizze erhalten, mit dem Hinweis:

                    Die Sektion TK Windischgarsten ist bemüht für die Skitourengeher eine geeignete Lösung zu finden und ersucht um unbedingte Einhaltung der neuen Routenführung (Umgehung des Gehöfts Rotbuchner).

                    Ich zB.parke ein paar 100m weiter nordöstlich unten beim Ghf Schoiswohl,
                    mit einem Zettel hinter der Scheibe "...sind am Warscheneck, kommen nachher ins Wirtshaus..." Hat immer geklappt, macht die Tour sogar 2km länger ...

                    lg snowfox
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                    • #25
                      AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                      Zitat von petz
                      Das sehe ich genau so. Auch unter dem Aspekt, dass der Anteil an Tourengehern/Schneeschuhwanderern immer grösser wird. Wenn ich mir vorstelle, dass an einem schönen Tourentag eine Horde Leute über meine Grund gehen würde, ich weiß nicht, ob mir das wirklich recht wäre.
                      ...
                      LG Petra
                      diese tour - zellerschneise/warscheneck - wird seit über 50 jahren gegangen ... unverändert! das ist einer der klassiker in der pyhrn/priel-region.

                      und grad im heurigen winter, bei DEN schneemassen, besteht ja wirklich keine gefahr, die wiese irgendwie zu beschädigen.

                      aber bevor wir hier weiter so akademisch-theoretisch herumreden - geh ich recht in der annahme, dass es sich um dieses kurze wiesenstückl handelt? also das obere drittel der roten linie?

                      [edit]rechtschreibfehler korrigiert[/edit]
                      Angehängte Dateien
                      Zuletzt geändert von daHannes; 10.02.2006, 19:53.
                      oba frogz mi ned wia

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                      • #26
                        AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                        @ daHannes: ja.

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                        • #27
                          AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                          Deine gesamte rote Linie erlaubt das Gästehaus Rotbuchner nicht mehr; muss z.Zt umgangen werden, siehe blaue Linie in #24 (oder meine Alternative...)

                          lg snowfox
                          Zuletzt geändert von snowfox; 10.02.2006, 20:21.

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                          • #28
                            AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                            Also ich geh immer beim Parkplatz Schafferteich weg, dann entlang des Sommerwegs bis zur Zellerhütte und weiter aufs Warscheneck. Von dort zum Roßarsch und Abfahrt zu den Zwischenwänden und schließlich durchs Loigistal zum Ausgangspunkt zurück.

                            Wilfried
                            http://www.binunterwegs.blogspot.com/

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