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Homeoffice und Unfall, Entscheidung des OGH

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  • Homeoffice und Unfall, Entscheidung des OGH

    Ich stelle diesen interessanten Artikel hier ins Forum da sicher zahlreiche "Forumianer/innen" auch in Homeoffice arbeiten. Da gibt`s, so wie am Arbeitsplatz auch gewisse Regeln, vor allem welche den Unfallschutz betreffen zu beachten. Der vorliegende Fall (betrifft einen Motorradfahrer) ist natürlich auch für´s Rad- Autofahren und für sonstige Wege anzuwenden.

    Mann hätte zu Fuß gehen können: Keine Versehrtenrente nach Motorradunfall - Wirtschaftsrecht - derStandard.at › Recht

    Aus der Onlineausgabe vom 22. 3. 22 vom "Standard".

    LG
    der 31.12.

  • #2
    Die Kommentare unter dem Artikel im Standard zeigen die Komplexität des Themas. Das war auch vor Homeoffice schon ein Problem, Büro-Geschäft-Büro ist versichert, Büro-Geschäft-Park-Büro nicht.
    Ich finde es halt ein bisschen nervig, dass sich die beruflichen Unfallversicherungen mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen.

    Viele Liebe Grüße von climby
    Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

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    • #3
      Ich habe nicht einmal gewusst, dass ich in der Mittagspause auch versichert bin (in gewissen Grenzen natürlich).
      "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

      https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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      • #4
        Zitat von climby Beitrag anzeigen
        Die Kommentare unter dem Artikel im Standard zeigen die Komplexität des Themas. Das war auch vor Homeoffice schon ein Problem, Büro-Geschäft-Büro ist versichert, Büro-Geschäft-Park-Büro nicht.
        Ich finde es halt ein bisschen nervig, dass sich die beruflichen Unfallversicherungen mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen.

        Viele Liebe Grüße von climby
        Ja da gibt`s die "lustigsten" (traurigsten) Gerichtsentscheidungen z. B:

        A fährt mit Moped zur Arbeit, nach der Arbeit wieder heim (natürlich muss man den kürzesten Weg nehmen, tanken ist z. B. nicht versichert). Gewitter geht nieder, A geht in ein Gasthaus und wartet Gewitter ab, fährt danach weiter und erleidet schweren Unfall (kann nicht mehr arbeiten gehen) Dieser Fall ist durch die Versicherung gedeckt.

        B fährt mit Moped zur Arbeit, nach der Arbeit repariert er noch ein wenig sein Moped (reinigt die Zündkerze) und fährt dann Heim. Erleidet Unfall, kann nicht mehr arbeiten. Dieser Fall ist durch Versicherung nicht gedeckt. Er hätte unverzüglich nach Ende der Arbeitszeit seine Heimfahrt (auf dem kürzesten Weg) antreten müssen.

        LG
        der 31.12.

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