Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Orientierung verloren: Bergwanderer am Schneeberg in der Nacht geborgen / 21.05.2023

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Orientierung verloren: Bergwanderer am Schneeberg in der Nacht geborgen / 21.05.2023

    Orientierung verloren:
    Wanderer am Schneeberg in der Nacht unverletzt geborgen


    Am Samstagabend um 19:27h wurde die Bergrettung Reichenau zu einer Bergung eines unverletzten Wanderers am südlichen Schneeberg gerufen. Ein 44-jähriger Wiener war am Vormittag über die Weichtalklamm zur Fischerhütte aufgestiegen und verlor schließlich [im] Abstieg vom höchsten Berg Niederösterreichs die Orientierung. Aufgrund des Absturzgeländes und der schwierigen Verhältnisse (felsdurchsetztes Steilgelände, Nässe, einsetzende Dunkelheit) traute sich die Person den weiteren Abstieg nicht [zu].

    Von der Leitstelle wurde aufgrund der fortgeschrittenen Tageszeit auch der Hubschrauber der Polizei angefordert. Die Person konnte von der Flugpolizei auf ca. 850m Seehöhe oberhalb des weglosen Krummbachgrabens lokalisiert werden. Jedoch war eine Bergung durch den Hubschrauber wegen der dichten Bewaldung nicht möglich. Eine 4-köpfige Einsatzmannschaft stieg daher von Kaiserbrunn durch [ein] schwer zugängliches, nach den Regenfällen und der Schneeschmelze wasserführendes Bachbett in Richtung Schneeberg auf. Ein weiterer Bergretter stieg vom Schneeberg kommend in Richtung Tal ab. Um kurz nach 21:00h konnte mit dem gut ausgerüsteten Wanderer (ua. Stirnlampe…) Sichtkontakt mittels Lichtzeichen hergestellt werden. 15min später trafen die Bergretter bei dem Wanderer ein. Nach der Abklärung der körperlichen Verfassung des Wanderers – dieser war müde, jedoch den Umständen entsprechend in gutem Zustand – und dem Zusammentreffen mit dem Bergretter, der vom Berg abgestiegen war, wurde mit dem beschwerlichen Rückweg begonnen. Um 22:28h trafen die Bergemannschaft und der Wanderer beim Bergrettungsfahrzeug ein. [...] Um kurz nach 23:00h konnte Einsatzende vermeldet werden.

    Dieser Einsatz hat einmal mehr aufgezeigt, dass digitale Wander-Apps eine hilfreiche Ergänzung sein können, aber oftmals falsche Sicherheit vermitteln. Auch dieser Wanderer hatte „blind“ seiner App vertraut, Warnschilder („kein Abstieg ins Tal“) am Weg übersehen und die Tour nicht entsprechend geplant. Wir empfehlen stets eine analoge Wanderkarte mitzuführen und markierte Wanderwege zu benutzen.

    21. Mai 2023

    https://reichenau.bergrettung-nw.at/...acht-geborgen/
    Lg, Wolfgang


    Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
    der sowohl für den Einzelnen
    wie für die Welt zukunftsweisend ist.
    (David Steindl-Rast)


  • #2
    Ein Blick in eine genauere Karte offenbart sofort den eigentlichen Plan:
    Wahrscheinlich wollte der Wanderer über den Jagdsteig beim JHs Brettschacher erwischen und ist in den Krummbachgraben hineingeraten. Genau an so einem Punkt - Wegverlauf über einem steilen Graben abzweigend - kann so etwas leicht passieren und auf einer App ev. nicht eindeutig erkennbar sein. Eindeutig erkennbar auf einer Karte wäre aber, dass man genau an so einem Punkt aufpassen muss und sofort skeptisch werden müsste, wenn man sich offensichtlich ein einem Graben befindet.. Kartenlesen wäre gefragt...

    LG

    Kommentar


    • #3
      Dieser Einsatz hat einmal mehr aufgezeigt, dass digitale Wander-Apps eine hilfreiche Ergänzung sein können, aber oftmals falsche Sicherheit vermitteln. Auch dieser Wanderer hatte „blind“ seiner App vertraut, Warnschilder („kein Abstieg ins Tal“) am Weg übersehen und die Tour nicht entsprechend geplant. Wir empfehlen stets eine analoge Wanderkarte mitzuführen und markierte Wanderwege zu benutzen.

      21. Mai 2023

      https://reichenau.bergrettung-nw.at/...acht-geborgen/
      [/QUOTE]

      Warum vermitteln Wander-Apps (welche überhaupt und sind sie so homogen?) falsche Sicherheit und was wäre diesbezüglich der Vorteil einer analogen Karte? Der Krummbachsteig (im Krummbachgraben) ist laut Internet-Berichten blau markiert. Was heißt "kein Abstieg ins Tal". Verboten weil Schutzgebiet, nicht gern gesehen aber nicht gesetzeswidrig (Jagdgebiet), nicht empfohlen weil was auch immer oder topographisch unmöglich? Die Empfehlung nur markierte Wanderwege zu benutzen wird die Jägerschaft wieder freuen.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von babyshamble Beitrag anzeigen
        Dieser Einsatz hat einmal mehr aufgezeigt, dass digitale Wander-Apps eine hilfreiche Ergänzung sein können, aber oftmals falsche Sicherheit vermitteln. Auch dieser Wanderer hatte „blind“ seiner App vertraut, Warnschilder („kein Abstieg ins Tal“) am Weg übersehen und die Tour nicht entsprechend geplant. Wir empfehlen stets eine analoge Wanderkarte mitzuführen und markierte Wanderwege zu benutzen.

        21. Mai 2023

        https://reichenau.bergrettung-nw.at/...acht-geborgen/
        Warum vermitteln Wander-Apps (welche überhaupt und sind sie so homogen?) falsche Sicherheit und was wäre diesbezüglich der Vorteil einer analogen Karte? Der Krummbachsteig (im Krummbachgraben) ist laut Internet-Berichten blau markiert. Was heißt "kein Abstieg ins Tal". Verboten weil Schutzgebiet, nicht gern gesehen aber nicht gesetzeswidrig (Jagdgebiet), nicht empfohlen weil was auch immer oder topographisch unmöglich? Die Empfehlung nur markierte Wanderwege zu benutzen wird die Jägerschaft wieder freuen. [/QUOTE]

        Da hst du schon recht: Wenn im Krummbachgraben drin ein sogar blau markierter Weg verläuft (was ich als Nicht-Gebietskenner nicht weiß und nur in die ÖK geschaut habe), fragt man sich, warum man dort nicht gehen sollte...
        Aber "auf ca. 850m Seehöhe oberhalb des weglosen Krummbachgrabens" - dann muss der Wanderer am oberhalb verlaufenden Jagdsteig gewsen sein, auf dieser Höhe befindet sich tatsächlich ein felsdurchsetzter Bereich. Na ja, hab ich jetzt auch nicht gleich richtig erkannt.
        LG

        Kommentar


        • #5
          Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
          Wenn im Krummbachgraben drin ein sogar blau markierter Weg verläuft (was ich als Nicht-Gebietskenner nicht weiß und nur in die ÖK geschaut habe), fragt man sich, warum man dort nicht gehen sollte...
          Hallo Manfred,
          in Folge eines Unwetters am Schneeberg im Juni 2018 wurde der Krummbachgraben z.T. mehrere Meter hoch mit Geröll verschüttet und ist seither allenfalls sehr mühsam zu begehen.
          Noch im Jahr 2021 waren die Folgen selbst im unteren Teil des Grabens, vor der Abzweigung des Kuhsteigs, nicht zu übersehen.
          Fotos z.B. in den Antwortpostings hier sowie im Kuhsteig-Bericht von 2021.

          Lg, Wolfgang


          Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
          der sowohl für den Einzelnen
          wie für die Welt zukunftsweisend ist.
          (David Steindl-Rast)

          Kommentar


          • #6
            Der Wanderer ist vom Gipfel abgestiegen und wollte wieder zum Weichtalhaus oder nach Kaiserbrunn. Man müsste wissen, welchen Weg er vor hatte.
            Wahrscheinlich ist er über die Stadelwandleiten abgestiegen und wollte nach der Überquerung des Grafensteigs entweder in den Stadelwandgraben oder den Prettschachersteig hinunter. (beides unmarkierte Jagdsteige)
            Auf Höhe des Stadelwandsattels ist die Orientierung schwierig. Er dürfte zu weit nach Osten geraten sein. Dort kommt man in felsdurchsetztes Gelände über dem Krummbachgraben. Von dort ist der Abstieg in den Graben nicht möglich. Man kann höchstens über den Brandsteig zum Prettschachersteig hinaus queren, sofern man weiß, wo der verläuft.
            Die blaue Markierung durch den Krummbachgraben existiert schon lange nicht mehr und der Graben ist eine nahezu unpassierbare Schlucht mit Abbrüchen geworden, wie bereits erwähnt wurde.
            LG Rudolf
            _________________________________________
            Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit,
            die wir nicht nutzen. (Seneca)

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Rudolf_48 Beitrag anzeigen
              ...der Graben ist eine nahezu unpassierbare Schlucht mit Abbrüchen geworden...
              Das kann ich so nicht wirklich bestätigen. Ich beziehe mich auf Sommer 2021, da bin ich über den Krummbachgraben mehrmals aufgestiegen und fand ihn sehr gut gehbar.
              Auf ca. 780 Meter Höhe gab es zu diesem Zeitpunkt schon die "Bergrettungs-Leiter". Vereinzelte Reste der blauen Markierungen haben sich auch noch gefunden.

              1-3.jpg

              Kommentar

              Lädt...
              X