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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegeerhaltung wird für ÖAV zur finanziellen Bürde

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  • Wegeerhaltung wird für ÖAV zur finanziellen Bürde

    Presseaussendung des Alpenvereins vom 18.9.09
    arge Sache.

    ----

    Wegeerhaltung wird für den Alpenverein zur finanziellen Bürde
    Professionisten sollen ehrenamtliche Wegebetreuung übernehmen


    Vor kurzem wurden zwei Bürgermeister aus Oberösterreich zu unbedingten Geldstrafen verurteilt, weil sie es unterlassen hatten, für eine fachgerechte Wartung eines Brückengeländers zu sorgen. Wenn diese Tendenz in der Rechtssprechung anhält, wird der Oesterreichische Alpenverein mit seinen Sektionen aus finanziellen Gründen mittelfristig gezwungen sein, die Wegebetreuung zurückzulegen.

    Das Wegenetz des Alpenvereins wird ehrenamtlich betreut
    Der Oesterreichische Alpenverein betreut in Österreich rund 26.000 km Wanderwege, Klettersteige und eine Vielzahl von natürlichen Klettergärten. Die Wege und Klettersteige werden von ehrenamtlichen Funktionären in deren Freizeit kostenlos betreut.

    Kostenlawine könnte die Wegeinfrastruktur im Bestand gefährden
    Wenn die Rechtsprechung nun dahin tendiert, dass für die Betreuung von Wegeanlagen nur noch Professionisten und bezahlte Fachleute anzustellen sind, die jährlich mindestens einmal die Wege abzugehen und Einrichtungen zu kontrollieren haben, so wäre der Oesterreichische Alpenverein mit seinen Sektionen wohl mittelfristig aus finanziellen Gründen gezwungen, die Betreuung der der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellten Einrichtungen zurück zu legen. Dies würde aber auch bedeuten, dass das alpine Wegenetz zusammenbricht und damit dem Tourismusland Österreich ein wesentlicher Baustein seiner Attraktivität entzogen wird. Der Oesterreichische Alpenverein spricht sich klar gegen Tendenzen aus, die dazu führen, dass die jahrzehntelange ehrenamtliche Betreuung der allgemeinen Einrichtungen im alpinen Raum in Frage gestellt wird.

    Die Praxis sieht anders aus
    Es wird vom Oesterreichischen Alpenverein durchaus anerkannt, dass solche Forderungen nach hohen technischen Standards grundsätzlich aus Sicherheitsgründen nachvollziehbar sind. In der Praxis ist dies aber nicht umzusetzen. Das Prinzip der Eigenverantwortung muss im alpinen Raum verstärkt berücksichtigt werden.

    Gebirgslandschaften sind immer auch Gefahrenräume und keine normierten Sportstätten, für die ein anderer Sorgfaltsmaßstab anzusetzen ist.

    Rückfragen
    RA Dr. Andreas Ermacora
    Vizepräsident des Oesterreichischen Alpenvereins
    Tel.: 0676-3118051

    ----
    Quelle:
    http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090918_OTS0115
    - Für mehr Höflichkeit im Internet -

  • #2
    AW: Wegeerhaltung wird für ÖAV zur finanziellen Bürde

    Natürlich wird ein gewisses Mass an Eigenverantwortung gefordert.

    Allerdings hat es nichts mit Eigenverantwortung zu tun, wenn ich zB mitten im senkrechten Klettersteig plötzlich in ein loses Seil greife, weil der Erbauer wieder mal "Feuchtigkeitspackungen" bis zum Durchrosten angebracht hat.

    Keine Brücke ist ok. Eine Brücke ohne Geländer ist auch ok. Ein Geländer, das bricht, allerdings nicht. Hier geht es um Vortäuschung einer nicht vorhandenen Sicherheit.

    Kommentar


    • #3
      AW: Wegeerhaltung wird für ÖAV zur finanziellen Bürde

      Zwei aktuelle Presseberichte zum gleichen Themenfeld

      * auf ORF.at: http://salzburg.orf.at/stories/396837/
      * in den "Salzburger Nachrichten"
      Lg, Wolfgang


      Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
      der sowohl für den Einzelnen
      wie für die Welt zukunftsweisend ist.
      (David Steindl-Rast)

      Kommentar


      • #4
        AW: Der &quot;was mich heute besonders anzipft&quot; Thread

        Bei solchen Aktionen könnt` ich vor Wut fast explodieren :

        Skupellos f.jpg

        Anderseits bringt mich diese Frau auf eine geniale Idee :

        Sollte ich einmal doch einen Unfall mit meinem Renault bauen,
        dann verklage ich den Sakozy !


        Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 19.10.2009, 21:41. Grund: link aufgelöst
        TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

        Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

        Kommentar


        • #5
          AW: Wegeerhaltung wird für ÖAV zur finanziellen Bürde

          die rechtssprechung liegt bei den juristen...
          wenn die so unsinnige - amerikanische urteile sprechen - dann wird es bald keine betrueten wanderwege mehr geben...

          andererseits zB, ( wenn es sich um eine spezi handelt?):

          es gibt den Reitsteig von der Weinebene zur Grillitschhütte - beriest urkundlich im vorvergangenen Jahrhundert erwähnt, auf wanderkarten noch immer eingezeichnet

          Dr. moser, asu graz - jurist - hat diesen teil des wlades von der hespa Domäne gekauft und den Reitsteig mit Schubraupen zugeschoben

          1. instanz: wegerecht und wiederherstellung
          2. instanz ( OLG Graz Spezi?, da Moser auch aus Graz ist?): angeblicher verfahrensfehler, da die richterin nicht den gesamten weg abgeschritten ist, ihn aber zu gänze ingesehen hat

          3. 2x 1 instanz ( junge richterin - hat sie " Panier" bekommen?)

          wegerecht bestätigt, wiederherstellung verneint

          4. berufung OLG Graz: es gibt kein wegerecht und keine wiederherstellung !!!

          so wird recht in A gesprochen - ob da wohl ein hirsch drinnen war ????

          und diesselben juristen geben den schmerzensgeldbegehreren recht ----
          bald wird es keinen wandertourismus in A geben
          Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

          asti, asti bandar ko bakaro!
          Langsam, langsam fang den Affen!
          Indisches Sprichwort

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