orf.at
Fahndung nach Bergpfad-Besprüher
Ein Weg-Markierer treibt in den Bergen zwischen Berchtesgaden und Salzburgs Landesgrenze im Pinzgau die Verwaltung des Nationalparks auf die Palme. Er "kennzeichnet" gesperrte, auch "neue" Wanderwege und Steige, die teils ins Nichts führen.
"Wege amtlich nicht freigegeben"
Horst Nirschl von der Berchtesgadener Polizei betont, der Sprüher aktiviere mit seinem Markierungen auch Wege, die von der Nationalparkverwaltung zur Benutzung nicht vorgesehen seien: "Für den Urlauber oder Wanderer ist es nicht erkennbar, dass diese Wege amtlich nicht freigegeben sind."
Die Nationalparkverwaltung könne auf diesen Wegen ihren "Sicherheitsverpflichtungen" nicht nachkommen, lautet ein Argument der oberbayerischen Naturverwalter.
Volles Programm der Vorwürfe
Zudem bestünde die Gefahr, dass sich Wanderer verirren. Die Nationalparkleitung wolle den "Täter möglichst rasch ausforschen" und hat sogar eine Fahndungsprämie ausgesetzt, sagt Nirschl: "Es gibt eine Belohnung von 500 Euro für zielführende Hinweise. Die Person muss aus dieser Region sein - mit genauer Ortskenntnis, denn ein Außenstehender kommt wahrscheinlich nicht in Frage."
Dem oder den Sprühern drohe nun ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und im Falle eines Unfalles sogar eine Anzeige wegen Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung, ergänzt der Polizist.
Nicht allein auf Markierungen verlassen
Einsatzkräfte und alpine Vereine weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, neben anderen Bergsportlern sollten sich auch Wanderer nicht allein auf Wegmarkierungen verlassen.
Die Fähigkeit zur Selbsthilfe sei wichtig: Tourenplanung vor dem Start sowie Mitnahme von geeignetem Kartenmaterial, Kompass, ev. auch GPS-Navigationsgeräten und einer Notfallausrüstung seien wichtige Voraussetzungen. So könnten auch aufwändige Suchaktionen verhindert werden.
Wer von euch ist das??????
Zitat von salzburg.orf.at
Fahndung nach Bergpfad-Besprüher
Ein Weg-Markierer treibt in den Bergen zwischen Berchtesgaden und Salzburgs Landesgrenze im Pinzgau die Verwaltung des Nationalparks auf die Palme. Er "kennzeichnet" gesperrte, auch "neue" Wanderwege und Steige, die teils ins Nichts führen.
"Wege amtlich nicht freigegeben"
Horst Nirschl von der Berchtesgadener Polizei betont, der Sprüher aktiviere mit seinem Markierungen auch Wege, die von der Nationalparkverwaltung zur Benutzung nicht vorgesehen seien: "Für den Urlauber oder Wanderer ist es nicht erkennbar, dass diese Wege amtlich nicht freigegeben sind."
Die Nationalparkverwaltung könne auf diesen Wegen ihren "Sicherheitsverpflichtungen" nicht nachkommen, lautet ein Argument der oberbayerischen Naturverwalter.
Volles Programm der Vorwürfe
Zudem bestünde die Gefahr, dass sich Wanderer verirren. Die Nationalparkleitung wolle den "Täter möglichst rasch ausforschen" und hat sogar eine Fahndungsprämie ausgesetzt, sagt Nirschl: "Es gibt eine Belohnung von 500 Euro für zielführende Hinweise. Die Person muss aus dieser Region sein - mit genauer Ortskenntnis, denn ein Außenstehender kommt wahrscheinlich nicht in Frage."
Dem oder den Sprühern drohe nun ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und im Falle eines Unfalles sogar eine Anzeige wegen Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung, ergänzt der Polizist.
Nicht allein auf Markierungen verlassen
Einsatzkräfte und alpine Vereine weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, neben anderen Bergsportlern sollten sich auch Wanderer nicht allein auf Wegmarkierungen verlassen.
Die Fähigkeit zur Selbsthilfe sei wichtig: Tourenplanung vor dem Start sowie Mitnahme von geeignetem Kartenmaterial, Kompass, ev. auch GPS-Navigationsgeräten und einer Notfallausrüstung seien wichtige Voraussetzungen. So könnten auch aufwändige Suchaktionen verhindert werden.
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