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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Polizei straft Schifahrer ab | ITA | Lussari |

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  • Polizei straft Schifahrer ab | ITA | Lussari |

    Räuber & Gendarm Spiel in Italien am Lussari:

    Polizei straft Schifahrer ab
    Das strenge italienische Pistengesetz bekam ein Kärntner Schi-Ausflügler auf Monte Lussari in Tarvis zu spüren: Alpinpolizist verpasste ihm Strafe von 83 Euro, weil er "zu schnell gefahren" sei.
    Der Bestrafte ist sich keiner Schuld bewusst.

    .... INFO - LINK

    ........
    Die Härte des italienischen Pistengesetzes bekam vor kurzem der 47-jährige Otto Ogris aus Zell-Pfarre bei einem Schiausflug auf den Monte Lussari bei Tarvis zu spüren: Weil er zu schnell über die Piste abgefahren sein soll, wurde ihm eine Strafe über 83 Euro plus 7,75 Euro Bearbeitungsgebühr aufgebrummt. "Und das, ohne zu rasen oder jemanden zu gefährden", ärgert sich Ogris.

    Zugetragen hat sich der Vorfall bei einem Vereinsausflug einer Gruppe aus Zell-Pfarre und Ferlach zum Nachtschilauf freitags von 20 bis 23 Uhr auf dem Lussari. "Gegen 22.20 Uhr bin ich ein letztes Mal abgefahren, wobei da die Piste schon eher leer war", erzählt der Südkärntner, der sich als "guten Schiläufer" bezeichnet: "Ich bin aber kein Pistenraser! Und bei den drei Kuppen auf dem Lussari, die mit gelben ,Slow - Rallentare'-Bannern markiert sind, bin ich langsam gefahren."
    "Zu schnell gefahren!"
    Bei der Talstation schwang neben Ogris ein Schiläufer ab und sagte "Hallo". Der Kärntner grüßte zurück - doch im nächsten Moment der Mann nahm ihm die Schier ab. Auf seinen Protest hin bekam Ogris zur Antwort: "Ausweisen! Zu schnell gefahren!" Es war ein Tarviser Alpinpolizist, der ihn aufforderte, ins Büro mitzukommen. Ogris musste sich ausweisen, der Polizist stellte ihm auf dem Computer ein Strafmandat aus und erklärte dem eingeschüchterten Kärntner: "Hier unterschreiben, mitnehmen und dann die Strafe überweisen." Frist: 60 Tage.
    Marco Paruzzi von der Alpinpolizei Tarvis betont, dass der Kärntner zu schnell gefahren sei: "Wir haben ihn dabei beobachtet. Bei den Kuppen hätte er stehenbleiben müssen. Beim Nachtschilauf gelten strenge Regeln. An diesem Abend waren 380 Wintersportler auf der Piste, der Mann hat andere gefährdet."
    Seit 2003 besteht in Italien (anders als in Österreich) ein Gesetz zur Abstrafung von Schifahrern oder Snowboardern, die sich nicht an die Pistenregeln halten.

  • #2
    AW: Polizei straft Schifahrer ab | ITA | Lussari |

    Es fällt mir immer leichter, auf Pisten zu verzichten.
    Brauchst eh nur do auffi

    Kommentar


    • #3
      AW: Polizei straft Schifahrer ab | ITA | Lussari |

      Das passiert in einem Land in dem Silvio Berlusconi mehrfach zum Regierungschef gewählt wurde.

      Das sagt finde ich alles......

      Edit:
      1) Ein Link - da nicht sachdienlich - entfernt.
      2) Unter Hinweis auf unsere Boardregeln bitte ich, von einer politischen Diskussion Abstand zu nehmen.

      Danke, Michael
      Edit Ende
      Zuletzt geändert von Bassist; 15.02.2011, 15:02. Grund: siehe Edit
      La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
      [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

      Kommentar


      • #4
        AW: Polizei straft Schifahrer ab | ITA | Lussari |

        Italien hat sehr strenge Gesetze, die dazu führen, dass man der Willkür der Politzisten ausgesetzt ist, und das schon seit langem. Ich bin als Skilehrer vor über 30 Jahren auf der Piste verhaftet worden, weil ich einen Hang befahren habe, der nach Meinung der Beamten gefährlich war. Der Auslauf des Hanges gefährdete niemanden. Mir war nicht klar, weswegen ich verhaftet worden war. Selbstgefährdung?? Ich wurde wie ein Verbrecher abgeführt. Nach einigen Stunden teils heftiger Diskussion haben sie mich dann laufen gelassen (warum weiß ich nicht).
        Man kann wegen Abtretens einer Lawine, die niemanden gefährdet, bestraft werden.
        Ich bin sehr strikt gegen Pistenrasen, aber ich bin auch sehr strikt gegen Polizeiwillkür.
        Und die muss man in Italien auf und abseits der Pisten erwarten.

        Kommentar


        • #5
          AW: Polizei straft Schifahrer ab | ITA | Lussari |

          .....aber ich bin auch sehr strikt gegen Polizeiwillkür.
          Und die muss man in Italien auf und abseits der Pisten erwarten.
          Richtig!!!
          Erst in diesem Winter wurde ein Bergführer angezeigt, weil er eine kleine Lawine losgetreten hatte bei der kein Schaden entstand.
          Polizeiliche Willkür gab es in Italien immer schon. Da kam die Kelle und es hieß "zu schnell gefahren"
          und das ohne Radar oder sonstiger Geschwindigkeitsmessung.
          Die Italiener haben eben ein scharfes Auge. Und nicht nur das.

          VG
          Gipfelflieger
          www.ParaAlpin.de

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          • #6
            AW: Polizei straft Schifahrer ab | ITA | Lussari |

            Liebe Bergfreundinnen und Bergfreunde!

            Es ist eh sonnenklar, dass nie wer zu schnell fährt und sich immer die Polizei irrt

            Ist schon Pistenskifahren in einem Bergforum nicht gerade ein zentrales Thema, könnte man dennoch hier Meinungen bezüglich überwachter Pistenregeln austauschen.

            Postings, die sich auf Polizeiwillkür beziehen sind jedoch auf jeden Fall OT und werden daher auch nicht freigeschaltet.

            LG Michael
            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

            Kommentar


            • #7
              AW: Polizei straft Schifahrer ab | ITA | Lussari |

              besonders toll fand ich die italienischen orte die mit hinweis auf eine besondere gefährdung durch die aktuelle schnee und wettersituation das schitourengehen auf ihrem gemeindegebiet "temporär" verboten haben. das verbot galt jahrelang(sogar im sommer )

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              • #8
                AW: Polizei straft Schifahrer ab | ITA | Lussari |

                Ich habe diesen Fall in den österreichischen Medien verfolgt, andere Informationsquellen sind mir leider nicht zugänglich. Bei aller Aufmerksamkeit konnte ich den Berichten in Zeitungen und im TV (bis dahin schafft man´s mit so einer Story) bis jetzt nicht entnehmen ob und wie die Geschwindigkeit des Skifahrers gemessen wurde. Ein Carabinieri erklärte in einem Interview, dass man Schnellfahrer jedenfalls zuerst ermahne und erst bei weiterem Verstoß gegen die Pistenregeln bestrafe.
                Offensichtlich hat der italienische Gesetzgeber der Polizei hier einen großen Ermessensspielraum eingeräumt.

                Ungeachtet dessen wäre die Geschichte bei uns keinen medialen F..z wert, hätte es nicht einen Österreicher erwischt.
                Weinviertelradler

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                • #9
                  AW: Polizei straft Schifahrer ab | ITA | Lussari |

                  "Lade Herrn Ogris zum Schifahren ein"

                  Der Bericht in der Dienstagausgabe der Kleinen Zeitung über die Polizeistrafe für einen Kärntner Schiläufer auf dem Monte Lussari bei Tarvis löste ein gewaltiges Echo aus.


                  Stefano Mazzolini lädt Otto Ogris nach Tarvis ein
                  "Mein Haustelefon und mein Handy sind fast zusammengebrochen unter der Flut von Anrufen von Bekannten und Medien", stöhnt der betroffene Schiläufer Otto Ogris (47) aus Zell-Pfarre. Er bekam beim Nachtschilauf in Tarvis ein Strafmandat von 83 Euro plus 7,75 Euro Gebühr aufgebrummt, weil er laut Beobachtung eines italienischen Polizisten zu schnell gefahren sein soll.

                  "Ich bin kein Pistenraser und fahre immer mit angepasstem Tempo, schon aus Selbstschutz vor Verletzungen!", betont Ogris und ärgert sich darüber, dass ihn der Polizist "ohne Abmahnung sofort bestraft hat".
                  Einladung
                  Den verärgerten Kärntner Schigast möchte Stefano Mazzolini,
                  Präsident von Promotur (Vereinigung aller Schigebiete in Friaul-Julisch Venetien), mit einer freundlichen Geste versöhnen: "Ich lade Herrn Ogris und seine Familie auf einen Schitag nach Tarvis und in mein Restaurant ,Al Vecchio Skilift' zum Essen ein!" Das strenge Vorgehen der Pisten-Polizei begründet Mazzolini so: "Vor vier Jahren wurde auf dem Lussari eine 14-jährige Schiläuferin von einem Snowboarder umgefahren und tödlich verletzt. Seit damals werden unsere Pisten noch intensiver überwacht." Dies habe gewirkt: "Wir haben europaweit die wenigsten Pistenunfälle. Die Wintersportler verhalten sich sehr vorsichtig." Der Kärntner sei der erste Wintersportler in dieser Saison, der bestraft wurde."
                  Die Basis für die Strafen ist ein staatliches Grundgesetz, das seit 2003 in Italien die Ausübung des Wintersports regelt. Seit 2006 existiert dazu das entsprechende Ausführungsgesetz der Region Friaul-Julisch Venetien.

                  /// Quelle Kleine Zeitung Regina Rothauer //

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                  • #10
                    AW: Polizei straft Schifahrer ab | ITA | Lussari |

                    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                    Es ist eh sonnenklar, dass nie wer zu schnell fährt und sich immer die Polizei irrt
                    Stimme ich zu. Die Selbsteinsicht von zu schnellen Fahrern oder solchen, die keinen Abstand halten geht gegen Null. das ist wie beim Autofahren.
                    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                    Ist schon Pistenskifahren in einem Bergforum nicht gerade ein zentrales Thema, könnte man dennoch hier Meinungen bezüglich überwachter Pistenregeln austauschen.
                    LG Michael
                    In Italen wird man auch wegen "Fahrens abseits der Piste" verhaftet, wenn der verdacht auf Lawinengefahr vorliegt.

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