Waldbauer: Betretungsverbot für Priester
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Mit einer skurrilen Aktion macht ein Obersteirer auf kirchlichen Missbrauch aufmerksam. Jugendgruppen, die von Geistlichen geführt werden, dürfen ohne Eltern nicht durch seinen Wald Richtung Mariazell pilgern. Ein Schild verbietet den Zutritt. Sepp Rothwangl sagt in einem "Standard"-Interview, dass er selbst ein Betroffener sei. Ein aufgestelltes Schild auf dem Waldgrundstück von Sepp Rothwangl untersagt Klerikern, die etwa Jugendliche begleiten, die ohne elterliche Aufsichtspersonen unterwegs sind, den Zugang zu seinem 120 Hektar großen Waldstück im Raum Kindberg, wie "Der Standard" am Dienstag berichtete. Über dieses führt ein ausgeschilderter Wallfahrtsweg, den Pilgergruppen auf ihrem Weg nach Mariazell nutzen.
"Kinderschutzgebiet"
Die von Rothwangl neben offiziellen Wegweisern und Markierungen montierte Warntafel mit der Aufschrift "Kinderschutzgebiet" wird durch den Zusatz ergänzt: "Das Betreten dieses Grundstücks ist Priestern, Ordenspersonal oder anderem Kirchenpersonal gemeinsam mit unbeaufsichtigten Kindern ohne Beisein von deren Eltern, Vormunden oder Bevollmächtigten verboten. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos angezeigt."
Rothwangl fungiert auch als Sprecher der "Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt".
Alleine dürfen Priester den Wald betreten
Das "Betreten verboten" gilt dabei ausschließlich für Geistliche, die alleine eine Jugend- oder Kindergruppe beaufsichtigen. Sobald eine außenstehende Person dabei ist, darf das Grundstück uneingeschränkt betreten werden. Das gilt auch für Priester, die alleine bzw. mit mehreren Priestern den Wallfahrtsweg gehen, räumt Rothwangl ein.
In erster Linie, sagt Rothwangl, wolle er mit dieser Aktion ein "Zeichen setzen. Der katholischen Kirche gelinge es nicht, die Missbrauchstäter aus den eigenen Reihen zu entfernen, erklärt er: "Mir sind einige Fälle massiven Missbrauchs gerade auf solchen Pilgerfahrten bekanntgeworden", begründete Rothwangl sein Vorgehen.
Rothwangl verweist auf seine eigenen traumatischen Erfahrungen als Missbrauchsopfer in einem kirchlichen Internat in Graz, er wisse daher genau, welche Nachwirkungen solche Ereignisse auf die Psyche haben.
Dass es sich dabei nicht um einen reinen "Gag" zur Bewusstseinsbildung handelt, unterstreicht Rothwangl, indem er den Zuwiderhandelnden auch Konsequenzen androht. Die Einhaltung soll mittels Videoüberwachung, wenn nötig auch mit Sicherheitsorganen kontrolliert werden.
Seiner Auffassung nach befinde er sich auch rechtlich auf sicherem Terrain und beruft sich auf das Forstschutzgesetz, dem zufolge im Wald zwar Wegefreiheit gelte, allerdings kommerzielle Veranstaltungen angemeldet werden müssten - und dazu gehören laut Rothwangl auch derart geführte Wallfahrten.Durch das Grundstück in Wartberg im Mürztal führt eine beliebte Pilgerroute nach Mariazell.
Dem widerspricht man bei der zuständigen Abteilung des Landes Steiermark heftig. Georg Zöhrer, Leiter der Land- und Forstwirtschaft, sagte im "Standard"-Interview, dass die Waldbetretungsverbote des Forstgesetzes hier nicht greifen würden. "Der Pilgerweg ist öffentlich ausgeschildert als Wanderweg - und damit von jedermann und jeder Gruppe benutzbar, sofern nicht kommerzielle Zwecke dahinter stehen. Einschreiten kann der Besitzer nur, wenn der Herr Pfarrer den Weg verlässt."
Dass man bei der Diözese Graz-Seckau angesichts dieses Verbotes nicht gerade in Jubel ausbricht, ist verständlich. Diese Art von "Generalverdacht und -verurteilung ist weder rechtlich noch moralisch haltbar und strikt zurückzuweisen", so Bischofssprecher Georg Plank. Man werde aber "alles tun, um Fälle sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Verantwortliche aufzuarbeiten, und alles Menschenmögliche zur Wiedergutmachung leisten".
Quellle: www.orf.at
... nach den Mountainbikern also nun die Priester
Aber eins ist sicher: Soviel Schaden richten Mountainbiker nicht an!
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Mit einer skurrilen Aktion macht ein Obersteirer auf kirchlichen Missbrauch aufmerksam. Jugendgruppen, die von Geistlichen geführt werden, dürfen ohne Eltern nicht durch seinen Wald Richtung Mariazell pilgern. Ein Schild verbietet den Zutritt. Sepp Rothwangl sagt in einem "Standard"-Interview, dass er selbst ein Betroffener sei. Ein aufgestelltes Schild auf dem Waldgrundstück von Sepp Rothwangl untersagt Klerikern, die etwa Jugendliche begleiten, die ohne elterliche Aufsichtspersonen unterwegs sind, den Zugang zu seinem 120 Hektar großen Waldstück im Raum Kindberg, wie "Der Standard" am Dienstag berichtete. Über dieses führt ein ausgeschilderter Wallfahrtsweg, den Pilgergruppen auf ihrem Weg nach Mariazell nutzen.
"Kinderschutzgebiet"
Die von Rothwangl neben offiziellen Wegweisern und Markierungen montierte Warntafel mit der Aufschrift "Kinderschutzgebiet" wird durch den Zusatz ergänzt: "Das Betreten dieses Grundstücks ist Priestern, Ordenspersonal oder anderem Kirchenpersonal gemeinsam mit unbeaufsichtigten Kindern ohne Beisein von deren Eltern, Vormunden oder Bevollmächtigten verboten. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos angezeigt."
Rothwangl fungiert auch als Sprecher der "Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt".
Alleine dürfen Priester den Wald betreten
Das "Betreten verboten" gilt dabei ausschließlich für Geistliche, die alleine eine Jugend- oder Kindergruppe beaufsichtigen. Sobald eine außenstehende Person dabei ist, darf das Grundstück uneingeschränkt betreten werden. Das gilt auch für Priester, die alleine bzw. mit mehreren Priestern den Wallfahrtsweg gehen, räumt Rothwangl ein.
In erster Linie, sagt Rothwangl, wolle er mit dieser Aktion ein "Zeichen setzen. Der katholischen Kirche gelinge es nicht, die Missbrauchstäter aus den eigenen Reihen zu entfernen, erklärt er: "Mir sind einige Fälle massiven Missbrauchs gerade auf solchen Pilgerfahrten bekanntgeworden", begründete Rothwangl sein Vorgehen.
Rothwangl verweist auf seine eigenen traumatischen Erfahrungen als Missbrauchsopfer in einem kirchlichen Internat in Graz, er wisse daher genau, welche Nachwirkungen solche Ereignisse auf die Psyche haben.
Dass es sich dabei nicht um einen reinen "Gag" zur Bewusstseinsbildung handelt, unterstreicht Rothwangl, indem er den Zuwiderhandelnden auch Konsequenzen androht. Die Einhaltung soll mittels Videoüberwachung, wenn nötig auch mit Sicherheitsorganen kontrolliert werden.
Seiner Auffassung nach befinde er sich auch rechtlich auf sicherem Terrain und beruft sich auf das Forstschutzgesetz, dem zufolge im Wald zwar Wegefreiheit gelte, allerdings kommerzielle Veranstaltungen angemeldet werden müssten - und dazu gehören laut Rothwangl auch derart geführte Wallfahrten.Durch das Grundstück in Wartberg im Mürztal führt eine beliebte Pilgerroute nach Mariazell.
Dem widerspricht man bei der zuständigen Abteilung des Landes Steiermark heftig. Georg Zöhrer, Leiter der Land- und Forstwirtschaft, sagte im "Standard"-Interview, dass die Waldbetretungsverbote des Forstgesetzes hier nicht greifen würden. "Der Pilgerweg ist öffentlich ausgeschildert als Wanderweg - und damit von jedermann und jeder Gruppe benutzbar, sofern nicht kommerzielle Zwecke dahinter stehen. Einschreiten kann der Besitzer nur, wenn der Herr Pfarrer den Weg verlässt."
Dass man bei der Diözese Graz-Seckau angesichts dieses Verbotes nicht gerade in Jubel ausbricht, ist verständlich. Diese Art von "Generalverdacht und -verurteilung ist weder rechtlich noch moralisch haltbar und strikt zurückzuweisen", so Bischofssprecher Georg Plank. Man werde aber "alles tun, um Fälle sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Verantwortliche aufzuarbeiten, und alles Menschenmögliche zur Wiedergutmachung leisten".
Quellle: www.orf.at
... nach den Mountainbikern also nun die Priester
Aber eins ist sicher: Soviel Schaden richten Mountainbiker nicht an!
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