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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Waldbetretungsverbot für Geistliche

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  • Waldbetretungsverbot für Geistliche

    Waldbauer: Betretungsverbot für Priester

    110517_klerikerverbot_300_q_standard_big.jpg

    Mit einer skurrilen Aktion macht ein Obersteirer auf kirchlichen Missbrauch aufmerksam. Jugendgruppen, die von Geistlichen geführt werden, dürfen ohne Eltern nicht durch seinen Wald Richtung Mariazell pilgern. Ein Schild verbietet den Zutritt. Sepp Rothwangl sagt in einem "Standard"-Interview, dass er selbst ein Betroffener sei. Ein aufgestelltes Schild auf dem Waldgrundstück von Sepp Rothwangl untersagt Klerikern, die etwa Jugendliche begleiten, die ohne elterliche Aufsichtspersonen unterwegs sind, den Zugang zu seinem 120 Hektar großen Waldstück im Raum Kindberg, wie "Der Standard" am Dienstag berichtete. Über dieses führt ein ausgeschilderter Wallfahrtsweg, den Pilgergruppen auf ihrem Weg nach Mariazell nutzen.

    "Kinderschutzgebiet"
    Die von Rothwangl neben offiziellen Wegweisern und Markierungen montierte Warntafel mit der Aufschrift "Kinderschutzgebiet" wird durch den Zusatz ergänzt: "Das Betreten dieses Grundstücks ist Priestern, Ordenspersonal oder anderem Kirchenpersonal gemeinsam mit unbeaufsichtigten Kindern ohne Beisein von deren Eltern, Vormunden oder Bevollmächtigten verboten. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos angezeigt."
    Rothwangl fungiert auch als Sprecher der "Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt".

    Alleine dürfen Priester den Wald betreten
    Das "Betreten verboten" gilt dabei ausschließlich für Geistliche, die alleine eine Jugend- oder Kindergruppe beaufsichtigen. Sobald eine außenstehende Person dabei ist, darf das Grundstück uneingeschränkt betreten werden. Das gilt auch für Priester, die alleine bzw. mit mehreren Priestern den Wallfahrtsweg gehen, räumt Rothwangl ein.
    In erster Linie, sagt Rothwangl, wolle er mit dieser Aktion ein "Zeichen setzen. Der katholischen Kirche gelinge es nicht, die Missbrauchstäter aus den eigenen Reihen zu entfernen, erklärt er: "Mir sind einige Fälle massiven Missbrauchs gerade auf solchen Pilgerfahrten bekanntgeworden", begründete Rothwangl sein Vorgehen.
    Rothwangl verweist auf seine eigenen traumatischen Erfahrungen als Missbrauchsopfer in einem kirchlichen Internat in Graz, er wisse daher genau, welche Nachwirkungen solche Ereignisse auf die Psyche haben.
    Dass es sich dabei nicht um einen reinen "Gag" zur Bewusstseinsbildung handelt, unterstreicht Rothwangl, indem er den Zuwiderhandelnden auch Konsequenzen androht. Die Einhaltung soll mittels Videoüberwachung, wenn nötig auch mit Sicherheitsorganen kontrolliert werden.

    Seiner Auffassung nach befinde er sich auch rechtlich auf sicherem Terrain und beruft sich auf das Forstschutzgesetz, dem zufolge im Wald zwar Wegefreiheit gelte, allerdings kommerzielle Veranstaltungen angemeldet werden müssten - und dazu gehören laut Rothwangl auch derart geführte Wallfahrten.Durch das Grundstück in Wartberg im Mürztal führt eine beliebte Pilgerroute nach Mariazell.
    Dem widerspricht man bei der zuständigen Abteilung des Landes Steiermark heftig. Georg Zöhrer, Leiter der Land- und Forstwirtschaft, sagte im "Standard"-Interview, dass die Waldbetretungsverbote des Forstgesetzes hier nicht greifen würden. "Der Pilgerweg ist öffentlich ausgeschildert als Wanderweg - und damit von jedermann und jeder Gruppe benutzbar, sofern nicht kommerzielle Zwecke dahinter stehen. Einschreiten kann der Besitzer nur, wenn der Herr Pfarrer den Weg verlässt."

    Dass man bei der Diözese Graz-Seckau angesichts dieses Verbotes nicht gerade in Jubel ausbricht, ist verständlich. Diese Art von "Generalverdacht und -verurteilung ist weder rechtlich noch moralisch haltbar und strikt zurückzuweisen", so Bischofssprecher Georg Plank. Man werde aber "alles tun, um Fälle sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Verantwortliche aufzuarbeiten, und alles Menschenmögliche zur Wiedergutmachung leisten".

    Quellle: www.orf.at


    ... nach den Mountainbikern also nun die Priester
    Aber eins ist sicher: Soviel Schaden richten Mountainbiker nicht an!

  • #2
    AW: Waldbetretungsverbot für Geistliche

    Zitat von whitewater Beitrag anzeigen
    Aber eins ist sicher: Soviel Schaden richten Mountainbiker nicht an!
    Die haben ja auch zwei Gummis!
    Weinviertelradler

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    • #3
      AW: Waldbetretungsverbot für Geistliche

      Aber es gibt auch Parallelen:
      Wegen ein paar Wahnsinnigen kommen alle in Verruf!

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      • #4
        AW: Waldbetretungsverbot für Geistliche

        aber eh a aussterbende rasse

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        • #5
          AW: Waldbetretungsverbot für Geistliche

          So ein Kasperl. Mir scheint das Sommerloch fängt auch jedes Jahr früher an.
          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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          • #6
            AW: Waldbetretungsverbot für Geistliche

            die aktion wird sich rechtlich nicht halten können(ausser der ist gleichzeitig noch jäger, dann schauts natürlich gleich wieder ganz anders aus mit der rechtsauslegung hierzulande...) hat aber ihr ziel sicherlich schon erreicht.
            von kasperl würd ich allerdings nicht reden. ich glaube er möchte einfach die öffentliche diskussion zu den missbrauchsskandalen in der kirche wieder in gang bringen, was ihm wohl keiner verübeln kann - zumal er selbst davon betroffen war.

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