Niemand kann sagen, auf welchem Grund sich die in Bau befindliche Bergstation zur Vierersesselbahn im Schigebiet Mölltaler Gletscher befindet. Drei verschiedene Grenzen sind "betroffen".
http://www.kleinezeitung.at/kaernten...letscher.story
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Experten uneinig über Grenzverlauf am Gletscher
Niemand kann sagen, auf welchem Grund sich die in Bau befindliche Bergstation zur Vierersesselbahn im Schigebiet Mölltaler Gletscher befindet. Drei verschiedene Grenzen sind "betroffen".
Baustellenbesichtigung am Mölltalter Gletscher: Streitfrage war dabei auch der Verlauf der Grundgrenze
Foto © KK/Suntinger
Es war kein Sachverständiger der Agrarbezirksbehörde Villach, sondern ein Zivilgeometer, der für die Schultz Gruppe arbeitet und am Dienstag am Mölltaler Gletscher den Grenzverlauf geprüft hat", darauf legt Großkirchheims Bürgermeister Peter Suntinger Wert. Wie berichtet, ist man sich im Mölltaler Schigebiet über den Grenzverlauf nicht im Klaren, zudem wurde vor sieben Wochen mit dem Bau einer Vierersesselbahn begonnen, obwohl es dafür keine naturschutzrechtliche Bewilligung gibt. Daraufhin wurde der Bau behördlich eingestellt.
Karl Tillian, Leiter der Agrarbezirksbehörde Villach, bestätigt, dass keiner seiner Mitarbeiter vor Ort war. Nach Durchsicht der Akten kommt er zu dem Schluss, dass "die anerkannte Nutzungsgrenze entlang der Wasserscheide verläuft". Daran klammert sich auch Suntinger, dessen Meinung nach auch Nationalpark (NP) und die angrenzende Agrargemeinschaft vom Liftbau betroffen sind.
Drei verschiedene Grenzen
Nationalpark- und Naturschutzreferent Uwe Scheuch schließt dezidiert aus, dass der Nationalpark betroffen ist: "Der Nationalpark wurde nach der Katastergrenze und nicht nach der Nutzungsgrenze verordnet. Die Bauarbeiten haben ausschließlich auf Kelag-Grund stattgefunden." Es scheint also drei Grenzverläufe zu geben, über die sich Experten uneinig sind: Jene Grenze, die Anfang der 1990er-Jahre von der Agrarbezirksbehörde anlehnend an die Wasserscheide gemessen wurde, aber aufgrund der Höhenlage und der Wertlosigkeit des Grundes im hochalpinen Raum Ungenauigkeiten aufweist. Die zweite ist die Katastergrenze aus der Zeit Maria Theresias, nach der offenbar der NP verordnet wurde und die dritte ist die reale Wasserscheide. An den Grenzverlauf gekoppelt sind die von der Agrargemeinschaft geforderten Entschädigungen.
MARTINA PIRKER
Niemand kann sagen, auf welchem Grund sich die in Bau befindliche Bergstation zur Vierersesselbahn im Schigebiet Mölltaler Gletscher befindet. Drei verschiedene Grenzen sind "betroffen".
Baustellenbesichtigung am Mölltalter Gletscher: Streitfrage war dabei auch der Verlauf der Grundgrenze
Foto © KK/Suntinger
Es war kein Sachverständiger der Agrarbezirksbehörde Villach, sondern ein Zivilgeometer, der für die Schultz Gruppe arbeitet und am Dienstag am Mölltaler Gletscher den Grenzverlauf geprüft hat", darauf legt Großkirchheims Bürgermeister Peter Suntinger Wert. Wie berichtet, ist man sich im Mölltaler Schigebiet über den Grenzverlauf nicht im Klaren, zudem wurde vor sieben Wochen mit dem Bau einer Vierersesselbahn begonnen, obwohl es dafür keine naturschutzrechtliche Bewilligung gibt. Daraufhin wurde der Bau behördlich eingestellt.
Karl Tillian, Leiter der Agrarbezirksbehörde Villach, bestätigt, dass keiner seiner Mitarbeiter vor Ort war. Nach Durchsicht der Akten kommt er zu dem Schluss, dass "die anerkannte Nutzungsgrenze entlang der Wasserscheide verläuft". Daran klammert sich auch Suntinger, dessen Meinung nach auch Nationalpark (NP) und die angrenzende Agrargemeinschaft vom Liftbau betroffen sind.
Drei verschiedene Grenzen
Nationalpark- und Naturschutzreferent Uwe Scheuch schließt dezidiert aus, dass der Nationalpark betroffen ist: "Der Nationalpark wurde nach der Katastergrenze und nicht nach der Nutzungsgrenze verordnet. Die Bauarbeiten haben ausschließlich auf Kelag-Grund stattgefunden." Es scheint also drei Grenzverläufe zu geben, über die sich Experten uneinig sind: Jene Grenze, die Anfang der 1990er-Jahre von der Agrarbezirksbehörde anlehnend an die Wasserscheide gemessen wurde, aber aufgrund der Höhenlage und der Wertlosigkeit des Grundes im hochalpinen Raum Ungenauigkeiten aufweist. Die zweite ist die Katastergrenze aus der Zeit Maria Theresias, nach der offenbar der NP verordnet wurde und die dritte ist die reale Wasserscheide. An den Grenzverlauf gekoppelt sind die von der Agrargemeinschaft geforderten Entschädigungen.
MARTINA PIRKER
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