Weil ein erfahrener Schibergsteiger mit seiner unerfahrenen Frau auf der Tour ein Schneebrett ausgelöst hat, in dem sie starb, wurde er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ausschlaggebend war laut Meldung, dass die beiden ihr LVS-Gerät ausgeschaltet im Rucksack hatten, was ihm als mangelnde Sorgfalt angelastet wird.
Zitat von orf.at
Ehefrau in Lawine getötet: Pongauer zu bedingter Haft verurteilt
In Salzburg ist Donnerstag ein Skitourengeher zu bedingter Haft verurteilt worden - nicht rechtskräftig. Er soll für den Lawinentod seiner Frau verantwortlich sein. Das Unglück geschah im Frühling 2010 in den Radstädter Tauern.
Der 63-jährige Pongauer gilt als sehr erfahrener Skibergsteiger. Er soll seine - laut Gericht - unerfahrene Frau in einen gefährlichen Hang im Bereich der Radstädter Tauern geführt haben. Dabei hat sich eine Lawine gelöst und die Frau getötet.
LVS-Fehler als Basis für das Urteil
Ihre Lawinen-Verschütteten-Suchgeräte (LVS) hatten die beiden zwar dabei. Sie waren aber ausgeschaltet. Genau dieser Umstand sei auch ausschlaggebend für das Urteil gewesen, heißt es nun vom Gericht. Der Tourengeher wurde von Richter Harald Seiss zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Keine Erklärungen, nicht rechtskräftig
Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil beide Seiten offenbar noch Bedenkzeit brauchen.
Verhandelt wurde der Verdacht der „fahrlässigen Tötung“ seit Monaten. Das Verfahren wurde immer wieder vertagt, weil noch Experten einvernommen wurden. Der Mann habe den Tod seiner Frau in der Lawine „verschuldet“, lautet der Vorwurf der Anklage.
Auswirkungen auf viele künftige Urteile?
Leute, die viel in den Bergen unterwegs sind, beobachten dieses Verfahren mit großem Interesse.
Wer kann wofür im Einflussbereich des alpinen Risikos persönlich verantwortlich gemacht werden? Das sei hier eine wichtige Frage, die laut Experten weit über den konkreten Fall hinausgehe. Und das Urteil könne richtungsweisend sein für künftige Verfahren, sagen Vertreter der juristischen Fachwissenschaft.
Schneebrett bei Abfahrt
Es war am 17. März 2010: Spät in der Skisaison war Pulverschnee gefallen. Das Ehepaar aus Radstadt hatte bei Obertauern eine Skitour auf die Kesselspitze unternommen. Bei der Abfahrt fuhr die Frau voraus. Ihr jetzt verurteilter Ehemann schwang kurze Zeit später hinterher und löste ein Schneebrett aus, das die Ehefrau erfasste. Er sei hinter seiner Frau gefahren, um dieser bei einem Unfall helfen zu können, sagte der Mann vor dem Richter.
LVS waren ausgeschaltet im Rucksack
Die Verschüttete konnte von den Rettungsmannschaften lange nicht gefunden werden. Es gab kein Signal des Verschüttensuchgerätes (LVS). Die 58-Jährige mit schweren Kopfverletzungen konnte schließlich nur noch tot geborgen werden.
Die Alpinpolizei ermittelte, die Frau habe zwar ein LVS-Gerät dabeigehabt - dieses sei jedoch ausgeschaltet im Rucksack gewesen; ebenso das LVS-Gerät ihres Ehemannes.
Fahrlässig gehandelt?
Beim Prozess drehte sich bisher vieles um die Frage, ob der erfahrene Skitourengeher fahrlässig vorgegangen sei? Der 63-Jährige beteuerte vehement seine Unschuld. Beim Aufsteig habe er gemeinsam mit einem anderen Tourengeher die Schneelage immer wieder überprüft.
Auf dem Gipfel habe er entschieden, den gefährlich scheinenden steilen Hangabschnitt bei der Abfahrt zu meiden. Allerdings musste der 63-Jährige einräumen, dass weder er noch seine Frau das LVS eingeschaltet hatten: „Wir dachten, wir fahren die sichere Route hinunter. Wir waren sicher, dass wir das nicht brauchen. Meine Frau hat mir auch immer vertraut“, so der nunmehr in erster Instanz verurteilte Pongauer
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In Salzburg ist Donnerstag ein Skitourengeher zu bedingter Haft verurteilt worden - nicht rechtskräftig. Er soll für den Lawinentod seiner Frau verantwortlich sein. Das Unglück geschah im Frühling 2010 in den Radstädter Tauern.
Der 63-jährige Pongauer gilt als sehr erfahrener Skibergsteiger. Er soll seine - laut Gericht - unerfahrene Frau in einen gefährlichen Hang im Bereich der Radstädter Tauern geführt haben. Dabei hat sich eine Lawine gelöst und die Frau getötet.
LVS-Fehler als Basis für das Urteil
Ihre Lawinen-Verschütteten-Suchgeräte (LVS) hatten die beiden zwar dabei. Sie waren aber ausgeschaltet. Genau dieser Umstand sei auch ausschlaggebend für das Urteil gewesen, heißt es nun vom Gericht. Der Tourengeher wurde von Richter Harald Seiss zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Keine Erklärungen, nicht rechtskräftig
Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil beide Seiten offenbar noch Bedenkzeit brauchen.
Verhandelt wurde der Verdacht der „fahrlässigen Tötung“ seit Monaten. Das Verfahren wurde immer wieder vertagt, weil noch Experten einvernommen wurden. Der Mann habe den Tod seiner Frau in der Lawine „verschuldet“, lautet der Vorwurf der Anklage.
Auswirkungen auf viele künftige Urteile?
Leute, die viel in den Bergen unterwegs sind, beobachten dieses Verfahren mit großem Interesse.
Wer kann wofür im Einflussbereich des alpinen Risikos persönlich verantwortlich gemacht werden? Das sei hier eine wichtige Frage, die laut Experten weit über den konkreten Fall hinausgehe. Und das Urteil könne richtungsweisend sein für künftige Verfahren, sagen Vertreter der juristischen Fachwissenschaft.
Schneebrett bei Abfahrt
Es war am 17. März 2010: Spät in der Skisaison war Pulverschnee gefallen. Das Ehepaar aus Radstadt hatte bei Obertauern eine Skitour auf die Kesselspitze unternommen. Bei der Abfahrt fuhr die Frau voraus. Ihr jetzt verurteilter Ehemann schwang kurze Zeit später hinterher und löste ein Schneebrett aus, das die Ehefrau erfasste. Er sei hinter seiner Frau gefahren, um dieser bei einem Unfall helfen zu können, sagte der Mann vor dem Richter.
LVS waren ausgeschaltet im Rucksack
Die Verschüttete konnte von den Rettungsmannschaften lange nicht gefunden werden. Es gab kein Signal des Verschüttensuchgerätes (LVS). Die 58-Jährige mit schweren Kopfverletzungen konnte schließlich nur noch tot geborgen werden.
Die Alpinpolizei ermittelte, die Frau habe zwar ein LVS-Gerät dabeigehabt - dieses sei jedoch ausgeschaltet im Rucksack gewesen; ebenso das LVS-Gerät ihres Ehemannes.
Fahrlässig gehandelt?
Beim Prozess drehte sich bisher vieles um die Frage, ob der erfahrene Skitourengeher fahrlässig vorgegangen sei? Der 63-Jährige beteuerte vehement seine Unschuld. Beim Aufsteig habe er gemeinsam mit einem anderen Tourengeher die Schneelage immer wieder überprüft.
Auf dem Gipfel habe er entschieden, den gefährlich scheinenden steilen Hangabschnitt bei der Abfahrt zu meiden. Allerdings musste der 63-Jährige einräumen, dass weder er noch seine Frau das LVS eingeschaltet hatten: „Wir dachten, wir fahren die sichere Route hinunter. Wir waren sicher, dass wir das nicht brauchen. Meine Frau hat mir auch immer vertraut“, so der nunmehr in erster Instanz verurteilte Pongauer
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