AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung
lieber michael
.... nun ich habe unabhängig von diesem link seinerzeit auch die diversesten presseberichte zum kaprunprozess verfolgt und mir dazu wie unzählige andere auch eine sehr kritische meinung gebildet!
.....unter anderem war da die rede von vier österreichischen gutachtern welche die schuld der deutschen erzeugerfirma von dem besagten heizkörper zusprachen, einer hingegen war absolut gegensätzlicher meinung; die deutschen gutachter kamen zu einer anderen, gegensätzlichen meinung als die vier österreicher und in der folge stellte das deutsche gericht das verfahren gegen die herstellerfirma ein! also widersprüchliche gutachten und widersprüchliche urteile kommen mir und vielen anderen juristischen laien nun einmal höchst merkwürdig vor. aber hier weiter über kaprun zu diskutieren führt mir zu weit.
.....ich wiederhole mich, wenn ich von vielen juristen schreibe die mir persönlich bekannt sind und vor denen und ihrer arbeit ich meinen hut ziehe, also bitte ich euch meine postings in dieser angelegenheit nicht als generalangriff und rundumschlag gegen unser justizsystem zu verstehen!
....und um beim besagten fall zu bleiben, auch hier erscheint vieles widersprüchlich und schwer verständlich
ich gebe dir einmal absolut recht und teile deine meinung, da wurden einmal fehler gemacht, allerdings sind es letztendlich beinahe immer fehler die zu alpinen unglücken führen!
ort des geschehens ist eine als leicht und relativ lawinensicher bekannte schitour, bei der tourenwahl hat er also meiner meinung nach keinen fehler gemacht.
bei lawinenwarnstufe drei werden erfahrungsgemäß laufend schitouren gemacht, teilweise viel riskantere auch da net wirklich ein fehler.
es wird ihm unter anderem vorgeworfen triebschneeablagerungen nicht erkannt zu haben, nun da behaupte ich einmal dass ist auch gar nicht so leicht und damit stehe ich sicher nicht alleine da.
als todesursache wird angeblich von den notärzten genickbruch angegeben, naja da wäre aber kein direkter zusammenhang mit dem nichteingeschalteten vhs gerät zu sehe.
die verteidigung spricht von einem mehr als ausreichenden abstand, steht im widerspruch zu deinem argument!?
das gutachten vom sachverständigen wird vielfach als ungewöhnlich hart empfunden
das vhs hat die keineswegs unerfahrende verunfallte selber nicht eingeschaltet und hat auch selbst die entscheidung getroffen diesen hang zu befahren
und sollte es nicht auch ein wesentliches recht darstellen im gebirge mit seinem partner (ich spreche nicht von geführten touren) das einzugehende risiko selbst bestimmen zu dürfen?
lieber michael
.... nun ich habe unabhängig von diesem link seinerzeit auch die diversesten presseberichte zum kaprunprozess verfolgt und mir dazu wie unzählige andere auch eine sehr kritische meinung gebildet!
.....unter anderem war da die rede von vier österreichischen gutachtern welche die schuld der deutschen erzeugerfirma von dem besagten heizkörper zusprachen, einer hingegen war absolut gegensätzlicher meinung; die deutschen gutachter kamen zu einer anderen, gegensätzlichen meinung als die vier österreicher und in der folge stellte das deutsche gericht das verfahren gegen die herstellerfirma ein! also widersprüchliche gutachten und widersprüchliche urteile kommen mir und vielen anderen juristischen laien nun einmal höchst merkwürdig vor. aber hier weiter über kaprun zu diskutieren führt mir zu weit.
.....ich wiederhole mich, wenn ich von vielen juristen schreibe die mir persönlich bekannt sind und vor denen und ihrer arbeit ich meinen hut ziehe, also bitte ich euch meine postings in dieser angelegenheit nicht als generalangriff und rundumschlag gegen unser justizsystem zu verstehen!
....und um beim besagten fall zu bleiben, auch hier erscheint vieles widersprüchlich und schwer verständlich
ich gebe dir einmal absolut recht und teile deine meinung, da wurden einmal fehler gemacht, allerdings sind es letztendlich beinahe immer fehler die zu alpinen unglücken führen!
ort des geschehens ist eine als leicht und relativ lawinensicher bekannte schitour, bei der tourenwahl hat er also meiner meinung nach keinen fehler gemacht.
bei lawinenwarnstufe drei werden erfahrungsgemäß laufend schitouren gemacht, teilweise viel riskantere auch da net wirklich ein fehler.
es wird ihm unter anderem vorgeworfen triebschneeablagerungen nicht erkannt zu haben, nun da behaupte ich einmal dass ist auch gar nicht so leicht und damit stehe ich sicher nicht alleine da.
als todesursache wird angeblich von den notärzten genickbruch angegeben, naja da wäre aber kein direkter zusammenhang mit dem nichteingeschalteten vhs gerät zu sehe.
die verteidigung spricht von einem mehr als ausreichenden abstand, steht im widerspruch zu deinem argument!?
das gutachten vom sachverständigen wird vielfach als ungewöhnlich hart empfunden
das vhs hat die keineswegs unerfahrende verunfallte selber nicht eingeschaltet und hat auch selbst die entscheidung getroffen diesen hang zu befahren
und sollte es nicht auch ein wesentliches recht darstellen im gebirge mit seinem partner (ich spreche nicht von geführten touren) das einzugehende risiko selbst bestimmen zu dürfen?
Kommentar