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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

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  • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
    und jetzt sind wir bei dem urteil: wir kommen nun gefährlich nahe in den bereich, der mir nimmer gefällt. nämlich das ignorieren der eigenverantwortlichkeit.
    naja, genau darum geht es ja eigentlich.....es wird auf die Geschichte mit dem Pieps abgestellt.
    dadurch wird die ganze Problematik auf den Unterschied in der Erfahrung heruntergebrochen
    www.kfc-online.de

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    • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

      Zitat von besteiger Beitrag anzeigen
      Da geb ich dir vollkommen Recht, nur hat er bei einem "gespannten" 3er seine Frau (die ihm vertraute, wie er zugab) in einen 35° Hang einfahren lassen.
      Zwar kritisch zu betrachten doch für einen Schuldspruch ist m.E. folgende Tatsache ausschlaggebend.
      Er fuhr direkt hinter ihr in den Hang ein! (um ihr im Sturzfall helfen zu können, wie er sagte)
      Da er der Lawinenauslöser war, ist sozusagen seine Frau "ohne" Selbsverschulden verschüttet worden. Möglicherweise wäre es bei Einzelbefahrung nicht dazu gekommen. Deshalb hat er als erfahrener Schitourengeher gewisse Grundregeln missachtet und andere in Gefahr gebracht.
      Klar ist er mit dem Tod seiner Frau genug gestraft, eine "Bedingte" ist aber auch nur ein Zettel und ein 3 jähriger Eintrag im Strafregister, sonst nix!
      Der Mann tut mir leid, doch das Urteil ist schon ok so. So wird den unbelehrbaren Besserwissern einfach mal der erhobene Zeigefinger gezeigt.
      Die Lawinenwarnstufe ist keine absolute Größe und kann sie auch nicht sein, so haben sich beispielsweise im vorvorhergegangenen Winter in den O.Ö.Voralpen bei Lawinenwarnstufe 2 bzw. 3 sogar im Nahbereich von Pisten folgenschwere Unfälle ereignet. Sollte nun dem Lawinenlagebericht "Fahrlässigkeit" vorgeworfen werden? Nun die Lawinenwarnstufe war vielleicht vor Ort einfach nicht zutreffend.

      Es wir immer wieder darauf hinausgehen sich der eigenen Erfahrung entsprechend vor Ort zu verhalten und im besagten Fall wurden schlichtweg Fehler gemacht bzw. die Situation falsch eingeschätzt.....so wie es uns allen schon passiert ist!
      .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

      Kommentar


      • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

        Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
        naja, genau darum geht es ja eigentlich.....es wird auf die Geschichte mit dem Pieps abgestellt.
        Eben nicht, das war nur ein Aspekt.
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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        • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

          Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
          Eben nicht, das war nur ein Aspekt.
          sorry, aber für mich liest sich das, was bisher bekannt ist, genau so
          www.kfc-online.de

          Kommentar


          • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

            Also bitte was könnte es so alles sein, was sogar der (mündige) blutigste Anfänger wissen müßte um dafür selber ein bisserl Sorge zu tragen?

            man zwei Schi (vollständige Anatomie vorausgesetzt) mit Stöcken und Schuhen braucht
            diese selber anziehen kann
            gelber Schnee nicht gegessen werden sollte
            eine Zipfelmütze gegen kalte Ohren schützt
            ein Pipserl im Verschüttungsfall hilft
            es eingeschaltet werden solltet, eine Batterie drinnen hat
            Lawinen überwiegend bei Schneelage abgehen
            es irgendwo einen Lawinenlagebericht gibt mit verschiedenen Zahlen und so
            .................................????????????

            ...oder brauch ma da schon einen externen Verantwortlichen?
            .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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            • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

              ...und worauf bitte können sich derartige Urteile stützen?

              Lehrmeinungen die ständig überarbeitet werden und teilweise nicht einmal alpenweit einig sind?

              ein Lawinenlagebericht dessen Richtigkeit sich im erst im Nachhinein bestätigen kann?

              eine mündliche und schriftliche Prüfung über den Wissensstand des Beschuldigten?

              gesetzliche Bestimmungen zum Verbot vom Schneebrettauslösen?

              gesetzliche Bestimmungen über zu verwendende Ausrüstungsgegenstände und deren Handhabung?

              wie der Pivo so treffend formuliert hier droht wirklich der vollständige Verlust der Eigenverantwortlichkeit!
              .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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              • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                gesetzliche Bestimmungen zum Verbot vom Schneebrettauslösen?

                gesetzliche Bestimmungen über zu verwendende Ausrüstungsgegenstände und deren Handhabung?
                Die EU wird sicher auch dafür eine Regelung finden

                Kommentar


                • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                  Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                  ...und worauf bitte können sich derartige Urteile stützen?
                  Urteile "stützen" sich auf Gesetze. Im Gegensatz zu auf so manch einem auf Polemik gestützten Posting bewahren uns Gesetze davor, dass wir durch jeden hirnschwindligen Schwachsinn anderer zu Schaden kommen, denn ohne den Gestzen wäre ja alles erlaubt.

                  Wie wichtig aber Gesteze und Urteile sind, zeigen gerade jene Aussagen, die hier geradezu völlige Verantwortungslosigkeit am Berg einfordern: Wenn es darum geht, dass man unter Umständen selbst einmal für etwas verantwortlich gemacht werden könnte, spricht man sich lieber für die Variante "jeder ist für sich selbst verantwortlich" aus. Die logische Weiterführung dieses Gedankens endet zwangsläufig im Faustrecht.

                  Noch einmal eine kleine Zusammenfassung dieses Falls:

                  Es ging nicht darum, ob der Lawinenbericht gestimmt hat (hat er ja) oder ob der Mann ein Lawinenexperte hätte sein müssen. Es reicht das kleinste Lawinen 1x1: Bei LWS 3-4 ist ein steiler Hang keine gute Idee. 35 Grad sind steil. Wenn ich mich aber sehr gut mit einer direkten Beurteilung auskenne, kann ich die jederzeit vornehmen, kann ich das nicht, Finger weg.

                  Ebenfalls kleines Lawinen 1x1: Ein Pipserl nützt aktiviert am Körper mehr als ausgeschaltet im Rucksack

                  Und nochmal kleinstes Lawinen 1x1: Hab ich schon im Aufstieg einen Hang - wohl mit Grund - umgangen, ist es keine wirklich gute Idee, jemand anderen dort runter zu schicken und womöglich gleich nachzufahren.

                  Übernimmt man noch dazu für jemand Anderen in so einer Situation eine gewisse Verantwortung, sollte man zumindest die ganz einfachen Vorsichtsmaßnahmen beherzigen (mehr wird ja auch nicht verlangt).

                  Wenn man aber dennoch all das falsch macht und dadurch jemand ums Leben kommt, ist eine Bestrafung wohl keine all zu außergwöhnliche Maßnahme.

                  Polemik an: Wer aber darauf achtet, dass kein Anderer dabei zu Schaden kommt, darf auch in Zukunft sich selbst völlig ohne Strafe am Berg ganz oder teilweise entleiben und sich daher auch jederzeit seiner Selbstverantwortung erfreuen
                  Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                  • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                    Und nochmal kleinstes Lawinen 1x1: Hab ich schon im Aufstieg einen Hang - wohl mit Grund - umgangen, ist es keine wirklich gute Idee, jemand anderen dort runter zu schicken und womöglich gleich nachzufahren.
                    ja, war das denn so....oder hat das Gericht das da hineininterpretiert ?

                    mir geht es ja gar nicht um das konkrete Urteil, mir geht es darum, dass das Gericht jemanden verurteilt, der auf die Handlung eines anderen in letzter Konsequenz keinerlei Einfluss hat

                    was genau vorab besprochen wurde, wissen wir nicht und das weiss auch das Gericht nicht, woher auch

                    worin besteht das "Einstehen-Wollen" die Verantwortung des Ehemannes ?

                    noch einmal meine ich, dass der Eindruck entsteht, die Verurteilung beruhe im Wesentlichen auf dem Unterschied in der Erfahrung

                    Anders gefragt : Hätte der Mann vor Gericht gesagt : "Ich habe meiner Frau noch gesagt, dass das ein gefährlicher Hang ist und wir besser woanders hinunter fahren, sie ist aber trotzdem gefahren, ohne auf mich zu hören. Ich bin ihr nachgefahren, um im Falle einer Lawine schneller helfen zu können", hätte er nach der hier vertretenen Auffassung ja freigesprochen werden müssen
                    www.kfc-online.de

                    Kommentar


                    • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                      Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                      Die Lawinenwarnstufe ist keine absolute Größe und kann sie auch nicht sein, so haben sich beispielsweise im vorvorhergegangenen Winter in den O.Ö.Voralpen bei Lawinenwarnstufe 2 bzw. 3 sogar im Nahbereich von Pisten folgenschwere Unfälle ereignet. Sollte nun dem Lawinenlagebericht "Fahrlässigkeit" vorgeworfen werden? Nun die Lawinenwarnstufe war vielleicht vor Ort einfach nicht zutreffend.

                      Es wir immer wieder darauf hinausgehen sich der eigenen Erfahrung entsprechend vor Ort zu verhalten und im besagten Fall wurden schlichtweg Fehler gemacht bzw. die Situation falsch eingeschätzt.....so wie es uns allen schon passiert ist!
                      Daß Lawinen bei jeder Warnstufe abgehen können und das auch tun ist ein sehr alter Hut. Die Lawinenwarnstufe hat gepasst. LWS 3 -> 35° Hang, jeder der schon mal was von Munter oder StopOrGo gehört hat weiß das. Somit kann dem Lawinenwarndienst auch keine Fahrlässigkeit in die Schuhe geschoben werden. Ich weiß nicht worauf du hinaus willst.
                      Zuletzt geändert von besteiger; 14.10.2011, 21:17. Grund: Rechtschreibfehler

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                      • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                        vergleichen wir es mit folgender Situation

                        zwei Freunde, ein junger Wilder und ein alter erfahrener Hase unternehmen gemeinsam eine Klettertour.

                        Der junge Wilde verzichtet dabei auf die Verwendung eines Helmes weil es halt für ihn cooler ausschaut. Irgendwann übersieht der Vorsteiger einen Quergang, der im Topo eingezeichnet war, geht geradeaus weiter, kommt in brüchiges Gelände, es bricht ihm ein Block aus der den sichernden Nachsteiger tödlich am Kopf verletzt.

                        die Verwendung eines Helmes beim jungen Wilden, ein Material was davor schützt, sowie das genaue Studium des Topos, einer externen Information hätte das verhindern können.........

                        bitte was hat das Hinterfragen von zweifelhaften Gerichtsurteilen und deren gibt es bekanntlich viele, mit Faustrecht zu tun? Warum sollte es uns nicht erlaubt sein an unserer Rechtssprechung Kritik auszusprechen und für mehr Eigenverantwortung einzusetzen?

                        Nach meiner Meinung wurde bei besagtem, verurteilten Unglück, einer privaten Tour wurden Fehler gemacht, wie sie laufend in allen Sparten der Alpinistik ereignen und es fällt mir schwer einzusehen, dass dafür mit gewalt Schuldige gesucht werden.
                        .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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                        • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                          Zitat von besteiger Beitrag anzeigen
                          Daß Lawinen bei jeder Warnstufe abgehen können und das auch tun ist ein sehr alter Hut. Die Lawinenwarnstufe hat gepasst. LWS 3 -> 35° Hang, jeder der schon mal was von Munter oder StopOrGo gehört hat weiß das. Somit kann dem Lawinenwarndienst auch keine Fahrlässigkeit in die Schuhe geschoben werden. Ich weiß nicht worauf du hinaus willst.
                          in diesem Fall hat sich wie immer erst im Nachhinein herausgestellt dass der Dreier gepaßt hat und das kann auch nur so sein, bei Führungstouren ist er mittlerweile eine zwingende Größe geworden, privat behalte ich mir jedoch schon meine eigene Einschätzung vor.

                          worauf ich hinaus will? ganz einfach auf mehr Eigenverantwortung jedes einzelnen, es kann nicht sein immer und immer die Schuld gewaltsam auf jemand "Erfahrenen" abwälzen zu können. In besagtem Fall hätte die verunfallte Frau ihr Pips auch selber einschalten, den Munter lesen und den Lawinenlagebericht abfragen können! Was der Bassist hier so gründlich und eifrig aufzählt hat nichts mit Erfahrung zu tun, dass müßte sich jeder Anfhänger, des Lesens mächtig, aneignen können und müssen!

                          Das sich die Justiz eingehend mit geführten Touren beschäftigt ist mir absolut verständlich, doch mit derartigen Urteilen das persönliche Bergsteigen regeln zu glauben, der Versuch in die persönliche Risikobereitschaft einzugreifen, kann und darf meiner Meinung nach nicht der Weg sein.

                          verstehst mi jetzt besser?

                          p.s.
                          Weder Lawinenlagebericht, Munter ect sind Gesetze
                          .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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                          • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                            Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                            Übernimmt man noch dazu für jemand Anderen in so einer Situation eine gewisse Verantwortung, sollte man zumindest die ganz einfachen Vorsichtsmaßnahmen beherzigen (mehr wird ja auch nicht verlangt).
                            Die einfachste Vorsichtsmaßnahme ist zu Hause zu bleiben. Wo willst du die Grenze ziehen?

                            Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                            p.s.
                            Weder Lawinenlagebericht, Munter ect sind Gesetze
                            Und was ist, wenn jemand in Gelände unter eine Lawine kommt, in dem man nach Munter oder StopOrGo hätte hineinfahren können? Haftet Munter?
                            "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                            https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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                            • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                              Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                              bitte was hat das Hinterfragen von zweifelhaften Gerichtsurteilen und deren gibt es bekanntlich viele, mit Faustrecht zu tun?
                              Das musst Du erklären - ich habe diesen Zusammenhang nicht hergestellt.

                              Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                              Nach meiner Meinung wurde bei besagtem, verurteilten Unglück, einer privaten Tour wurden Fehler gemacht, wie sie laufend in allen Sparten der Alpinistik ereignen und es fällt mir schwer einzusehen, dass dafür mit gewalt Schuldige gesucht werden.
                              Mit Gewalt? Soll also jeder noch so lange Verkettung von krassem Fehlverhalten, dass noch dazu zum Tod eines Menschen geführt hat, völlig ohne Konsequenz bleiben?
                              Na dann Gute Nacht.
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                              Kommentar


                              • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                                ...sag einmal Bassist, gehst du selber auch in die Berge?
                                .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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