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Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

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  • #76
    AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

    Zitat von chris8409 Beitrag anzeigen
    Ganz tolle Ansage!
    Entschuldige bitte, dass es mir nicht möglich war, meine Antwort dem Niveau Deiner Frage anzupassen.

    Ich erlaube mir daher einen erneuten, eindeutigeren Antwortversuch:

    NEIN
    Zuletzt geändert von Bassist; 10.10.2011, 11:31.
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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    • #77
      AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

      Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
      Entschuldige bitte, dass es mir nicht möglich war, meine Antwort dem Niveau Deiner Frage anzupassen.

      Ich erlaube mir daher einen erneuten, eindeutigeren Antwortversuch:

      NEIN

      Ich wollte damit eigentlich nur sagen bzw. zeigen wohin die Entmächtigung der Eigenverantwortung fürt.
      Immer weniger sind wir für unser Tun selbst verantwortlich und immer mehr wird man für Dinge bestraft für die man nichts kann.
      Fahrlässig ist es wenn er ihr verboten hat das LVS einzuschalten, oder aber sie keine Ahnung von Schnee und Skifahren hatte.
      Oder auch wenn sie den Entschluss fasste ihr LVS selbst nicht einzuschalten!

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      • #78
        AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

        Zitat von chris8409 Beitrag anzeigen
        Immer weniger sind wir für unser Tun selbst verantwortlich und immer mehr wird man für Dinge bestraft für die man nichts kann.
        Hier wird niemand bestraft für etwas, wofür er nichts kann. Es wird nur Gott sei Dank seit längerer Zeit damit begonnen, nicht jeden Irrsinn ungesühnt zu lassen.
        Wenn jemand für einen Anderen Verantwortung übernimmt (unbd davon kannst Du ausgehen, sonst gäbe es das Urteil nicht) und ihn dann bei LWS 3 - 4 in einen 35 Grad-Hang schickt, kann man das doch nicht einfach als "Pech gehabt + selber schuld" abtun.


        Zitat von chris8409 Beitrag anzeigen
        Fahrlässig ist es wenn er ihr verboten hat das LVS einzuschalten,
        Das wäre schon zumindest grob fahrlässig.

        Zitat von chris8409 Beitrag anzeigen
        oder aber sie keine Ahnung von Schnee und Skifahren hatte.
        Soetwas ist im Einzelfall zu klären. Wenn es bei diesem Paar üblich war, das er sich um Planung, Durchführung und Sicherheit gekümmert hat, dann war das eben seine Aufgabe. Auch wenn sie schon jahrelang mitgegangen ist.

        Das würde ganz anders aussehen, wenn hier zwei Leute unterwegs gewesen wären, die sich in Bezug auf Erfahrung auf gleicher Augenhöhe begegnen.

        Ich verstehe nach wie vor nicht, wo hier das Problem liegen soll. Nehm ich jemand mit, der sich nicht oder wenig auskennt, muss ich wenigstens ein bissi auf den aufpassen - das gebietet doch jede Menschlichkeit. Mich zwingt ja keiner, jemand anderen mitzunehmen.
        Und wenn zwei halbwegs Gleichwertige etwas unternehmen, wird sich keiner auf den anderen ausreden können, wenn er z.B. "lawinisiert" wird.

        LG Michael
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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        • #79
          AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

          Zitat von chris8409 Beitrag anzeigen
          Bei mir auch, und wahrscheinlich steht später Aussage gegen Aussage. Aber als ich den Führerschein machte reichte noch ein Hinweis!
          Ja, und mittlerweile wird dem aufmerksamen Führerscheinanwärter in der Fahrschule erklärt das es nur solange in der Verantwortung des Beifahrers liegt wie ihm nix passiert... ansonsten haftet der Fahrer ebenfalls zum Teil dafür...
          Das is halt österreichische Rechtssprechung wo sich dutzende Beispiele finden was man nicht alles machen darf solange nix passiert...

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          • #80
            AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

            Zitat von Nicolas Wallner Beitrag anzeigen
            Ja, und mittlerweile wird dem aufmerksamen Führerscheinanwärter in der Fahrschule erklärt das es nur solange in der Verantwortung des Beifahrers liegt wie ihm nix passiert... ansonsten haftet der Fahrer ebenfalls zum Teil dafür...
            Das is halt österreichische Rechtssprechung wo sich dutzende Beispiele finden was man nicht alles machen darf solange nix passiert...
            Bleiben wir bei dem Beispiel:

            Du forderst den Beifahrer (BF) auf, sich anzuschnallen - er tut das nicht und du fährst trotzdem los. Nun verursachst Du einen Unfall, bei dem der BF verletzt wird, was mit Gurt in diesem Fall nicht geschehen wäre.
            Im anschließdnden Strafverfahren wirst Du höchstwahrscheinlich wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, wobei die Weigerung des BF sich anzuschnallen für Dich sicher als Milderungsgrund gerechnet wird. Fakt bleibt aber, dass der Beifahrer ohne den von Dir verschuldeten Unfall auf jeden Fall unverletzt geblieben wäre - auch ohne Gurt. Ebenso, wenn Du ihn hättest aussteigen lassen.

            Ist doch alles logisch und völlig OK.

            Und wo kein Kläger, da kein Richter. Ist aber ein alter Hut

            LG Michael
            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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            • #81
              AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

              Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
              ... wobei die Weigerung des BF sich anzuschnallen für Dich sicher als Milderungsgrund gerechnet wird.
              Noch einmal: warum soll das ausdrückliche Sich-nicht-Anschnallen eines volljährigen, geschäftsfähigen Erwachsenen keine (konkludente) Einwilligung (§ 90 StGB) in die Verletzung sein?
              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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              • #82
                AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                Noch einmal: warum soll das ausdrückliche Sich-nicht-Anschnallen eines volljährigen, geschäftsfähigen Erwachsenen keine (konkludente) Einwilligung (§ 90 StGB) in die Verletzung sein?
                In eine Körperverletzung kann der Anschnallunwillige nicht konkludent einwilligen, da der Lenker ihm diese ja konkret ankündigen müßte (womit es aber keine fahrlässige, sondern eine vorsätzliche KV wäre).
                Er kann allenfalls konkludent eine Gefährdung in Kauf nehmen.

                Dann aber gilt:

                Einwilligung in eine bloße Gefährdung macht nur diese, nicht aber den darauf tatsächlich eingetretenen (Verletzungserfolg) Erfolg straffrei (hier: § 88 Abs 1 und 3 bzw 4, zweiter (§ 81 Z 2) Fall, StGB).
                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                • #83
                  AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                  Zitat von Guru Beitrag anzeigen
                  Wenn jeder Schritt ein Setzgeräusch verursacht, ist die Entfernung wohl nicht ganz so sicher.

                  .
                  Das kann man so nicht stehen lassen!
                  Setzgeräusche gibt es auch bei sehr geringen Hangneigungen, und auch in großen Abständen zu steilen Hängen....
                  Das ist uraltwissen von Schitourengehern

                  tch

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                  • #84
                    AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                    Hier wird niemand bestraft für etwas, wofür er nichts kann. Es wird nur Gott sei Dank seit längerer Zeit damit begonnen, nicht jeden Irrsinn ungesühnt zu lassen.
                    Wenn jemand für einen Anderen Verantwortung übernimmt (unbd davon kannst Du ausgehen, sonst gäbe es das Urteil nicht) und ihn dann bei LWS 3 - 4 in einen 35 Grad-Hang schickt, kann man das doch nicht einfach als "Pech gehabt + selber schuld" abtun.
                    ja, aber genau damit habe ich doch ein Problem
                    vielleicht sehe ich das Ganze auch zu juristisch

                    reicht die Verantwortung soweit, dass der Erfahrene für alles haftet, was der Unerfahrene so macht ?

                    ich komme immer noch nicht über den Punkt des Einflusses hinweg
                    die beiden Tourengeher stehen oben an der Einfahrt in den Hang und unterhalten sich vielleicht über die Risiken
                    bevor der Mann die Frau auf das LVS hinweisen kann oder bevor man klar ist, ob er oder sie vorfährt, fährt die Frau einfach los
                    wenn der Mann dann haftet, bricht man das Problem auf den bloßen Unterschied in der Erfahrung herunter
                    das kann nicht richtig sein, weil es an der Unterlassung fehlt
                    die Konsequenz wäre, dass ich einen Unerfahrenen nicht mehr mitnehmen kann
                    www.kfc-online.de

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                    • #85
                      AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                      Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
                      ja, aber genau damit habe ich doch ein Problem
                      vielleicht sehe ich das Ganze auch zu juristisch

                      reicht die Verantwortung soweit, dass der Erfahrene für alles haftet, was der Unerfahrene so macht ?

                      ich komme immer noch nicht über den Punkt des Einflusses hinweg
                      die beiden Tourengeher stehen oben an der Einfahrt in den Hang und unterhalten sich vielleicht über die Risiken
                      bevor der Mann die Frau auf das LVS hinweisen kann oder bevor man klar ist, ob er oder sie vorfährt, fährt die Frau einfach los
                      wenn der Mann dann haftet, bricht man das Problem auf den bloßen Unterschied in der Erfahrung herunter
                      das kann nicht richtig sein, weil es an der Unterlassung fehlt
                      die Konsequenz wäre, dass ich einen Unerfahrenen nicht mehr mitnehmen kann
                      Hallo Marc


                      Bevor man losgeht bzw am Anfang der Tour wird das VS Gerät kontrolliert, das ist Standart!!!!
                      Unterwegs- irgendwo kann es sein das eine Überraschung gubt- das Vs Gerät könnte ja im Auto liegen.
                      So handelt ein verantwortungsbewusster Skitourengeher!
                      Das die Frau einfach losfährt kann so sein.....
                      Das wäre dann immer noch kein echter Grund um in einem lt Angaben 35 Grad steilen Hang bei Warnstufe 3-4 hinterherzufahren.


                      tch

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                      • #86
                        AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                        Zitat von tch Beitrag anzeigen
                        Hallo Marc

                        Bevor man losgeht bzw am Anfang der Tour wird das VS Gerät kontrolliert, das ist Standart!!!!

                        Das die Frau einfach losfährt kann so sein.....
                        Das wäre dann immer noch kein echter Grund um in einem lt Angaben 35 Grad steilen Hang bei Warnstufe 3-4 hinterherzufahren.

                        tch
                        Hallo tch,

                        ok, ein zielführender Gedanke
                        Wenn er also verurteilt wurde, weil er hinterher gefahren ist, dann sieht die Sache vielleicht anders aus.
                        www.kfc-online.de

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                        • #87
                          AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                          Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
                          Hallo tch,

                          ok, ein zielführender Gedanke
                          Wenn er also verurteilt wurde, weil er hinterher gefahren ist, dann sieht die Sache vielleicht anders aus.
                          Warum der Mann verurteilt wurde weiss ich auch nicht....
                          Habe als Grundlage für meine Einschätzung auch nur die Berichte die hier im Forum verlinkt bzw zu lesen sind.

                          Hätte es sich bei dem Unfallopfer nicht um seine Frau gehandelt, sondern um irgendwem....(sorry)wären die Postings vermutlich anders.

                          lg
                          tch

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                          • #88
                            AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                            Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                            Selbst bei der fotografischen Dokumentation der Situation am Folgetag seien im Bereich der Hangeinfahrt noch massive Setzungsgeräusche zu hören gewesen. In unmittelbarer Nähe ist an diesem Tag ein weiterer tödlicher Lawinenunfall passiert.
                            Zitat von tch Beitrag anzeigen
                            Das kann man so nicht stehen lassen!
                            Setzgeräusche gibt es auch bei sehr geringen Hangneigungen, und auch in großen Abständen zu steilen Hängen....
                            Das ist uraltwissen von Schitourengehern

                            tch
                            So weit weg dürftens also nicht gewesen sein.
                            Brauchst eh nur do auffi

                            Kommentar


                            • #89
                              AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                              Zitat von Guru Beitrag anzeigen
                              So weit weg dürftens also nicht gewesen sein.
                              Das Schneebrett war unten und der Einfahrtsbereich hat hat sich gesetzt-also Spannung abgebaut.
                              Was sagt das aus?


                              tch

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                              • #90
                                AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                                Ich hab zwar keinen juristischen Sachverstand, bin aber der Meinung dass der Vergleich mit dem Anschnallverweigerer untauglich ist. Und zwar insofern, als dass ein Mitfahrer im Falle eines Unfalls nicht nur sich selbst gefährdet, sondern auch mich.

                                Zum Urteil kann ich nicht viel beitragen, möchte nur die Sache etwas anders darstellen: Was wäre, wenn die Frau zu ihm gesagt hätte: "Lass mich erstmal abfahren, und komme dann erst hinterher". Er das aber nicht befolgt hätte und dadurch den Unfall herbeigeführt hätte?

                                Ich bin der Meinung, dass hier viel zu sehr auf dem Umstand LVS sowie der Erfahrung des Einzelnen herumgeritten wird. Es ist doch in dem Fall völlig unerheblich ob die Frau viel oder wenig Erfahrung hatte. Fakt ist offensichtlich dass derjenige der die Lawine ausgelöst hat (Wodurch ist das überhaupt belegt?) über reichlich Erfahrung verfügt haben soll.
                                Wie kommt er dann auf die Idee bei LWS 3-4 in einen sehr steilen Hang einzufahren in dem sich jmd. befindet?
                                Ich finde das ist doch der Kern des Ganzen.
                                Insofern finde ich die Antwort von Hr. Larcher etwas schade. Ich finde schon, dass sich inzwischen herungesprochen haben sollte, was LWS 3-4 bedeutet und wie man sich verhalten sollte. Und dass evtl. Konsequenzen drohen, wenn man dies nicht beachtet.
                                Ich wünsche mir nämlich selbst, dass es z.B. bei einem Aufeindandertreffen mit einer anderen Gruppe Tourengeher klar sein sollte, dass sollte ich als erster in einer vergleichbaren Situation in einen Hang einfahren, die anderen oben warten. Hinterher hilft es mir evtl. nix mehr, wenn das Unglück auf verschiedene Menge an Erfahrung reduziert wird.
                                Ich hoffe man versteht worauf ich hinaus will.

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