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Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

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  • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

    Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
    in diesem Fall hat sich wie immer erst im Nachhinein herausgestellt dass der Dreier gepaßt hat und das kann auch nur so sein, bei Führungstouren ist er mittlerweile eine zwingende Größe geworden, privat behalte ich mir jedoch schon meine eigene Einschätzung vor.

    worauf ich hinaus will? ganz einfach auf mehr Eigenverantwortung jedes einzelnen, es kann nicht sein immer und immer die Schuld gewaltsam auf jemand "Erfahrenen" abwälzen zu können. In besagtem Fall hätte die verunfallte Frau ihr Pips auch selber einschalten, den Munter lesen und den Lawinenlagebericht abfragen können! Was der Bassist hier so gründlich und eifrig aufzählt hat nichts mit Erfahrung zu tun, dass müßte sich jeder Anfhänger, des Lesens mächtig, aneignen können und müssen!

    Das sich die Justiz eingehend mit geführten Touren beschäftigt ist mir absolut verständlich, doch mit derartigen Urteilen das persönliche Bergsteigen regeln zu glauben, der Versuch in die persönliche Risikobereitschaft einzugreifen, kann und darf meiner Meinung nach nicht der Weg sein.

    verstehst mi jetzt besser?

    p.s.
    Weder Lawinenlagebericht, Munter ect sind Gesetze
    Lawinenlagebericht usw ist Standart....wie Du Deine persöhnliche Einschätzung gestaltest bleibt Dir überlassen

    Die Verunfallte Frau hat den Berichten zu folge das Schneebrett nicht ausgelöst....
    Ausgelöst wurde durch den zweiten Schifahrer der seine persöhnliche Risikobereitschaft ausgelebt hat.
    Die Eigenverantwortung hört dort auf wo Dir ein anderer etwas auf den Schädel haut.....
    Der zweite Schifahrer ist in den Hang eingefahren weil er seiner bei einem ev. Unfall helfen wollte....Die Frau hatte nichts mehr eigenverantwortlich in der Hand und das ist der springende Punkt.
    Die beiden ausgeschalteten VS Geräte haben nichts mit der Auslösung des Schneebrettes zu tun.
    Dich möchte ich mal sehen wenn jemand ein Mitglied aus Deiner Familie auf diese Art unter ein Schnebrett ´bringt und Du die Kosten für Begräbniss im besten Fall oder für eine Langzeitversorgung abdecken musst. Würdest Du auch sagen: er/sie war für sich selbst verantwortlich- ok dann zahle ich...

    Lobenswert!

    lg
    tch
    Zuletzt geändert von tch; 16.10.2011, 11:23.

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    • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

      Zitat von tch Beitrag anzeigen

      Die Verunfallte Frau hat den Berichten zu folge das Schneebrett nicht ausgelöst....
      Ausgelöst wurde durch den zweiten Schifahrer der seine persöhnliche Risikobereitschaft ausgelebt hat.
      stell dir mal vor - 5 tourengeher:

      *) die ersten 4 sind erfahren und fahren den hang zuerst ab
      *) der letzte ist absolut unerfahren und fährt als letzter und löst eine lawine aus welche alle verschüttet

      todesstrafe wegen versuchten 4-fach mord?


      ich denke mal das urteil wurde aufgrund mehrerer umstände ausgesprochen - ohne details kann man nur raten.

      *) möglicherweise war die frau eher unerfahren
      *) möglicherweise gab er an sie trotz ungünstiger lawinenlage zu einer tour gedrängt zu haben
      *) mögilcherweise gab er an das er meinte das lvs müsse nicht einschalten werden
      *) möglicherweise gab er an das er ihm der hang riskant erschien und sie deshalb voraus fahren sollte (um sie ggf zu bergen)
      *) möglicherweise ...

      bei genug "möglicherweise", wird man irgendwann zu einem entsprechenden schuldspruch kommen. das thema hier wird sich endlos im kreis bewegen...

      ich vermute dem ehemann ist die verurteilung eher egal, er hat seine frau verloren...

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      • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

        hier noch ein link zu bergrettung.at

        Lawinentod im Pinzgau: Bergführer in Bayern freigesprochen

        Von ORF/Tobias Pötzelsberger
        Traunstein, Salzburg, 10. Oktober 2011 - Nach einer tödlichem Lawine von 2008 bei Fusch (Salzburger Pinzgau) ist Montag ein Bergführer freigesprochen worden - bei einem Prozess in Bayern. Dieses Urteil kommt nun wenige Tage nach der bedingten Haftstrafe in Salzburg-Stadt gegen einen Pongauer Alpinisten - wegen fahrlässiger Tötung der Ehefrau in einer Lawine.

        Vergrößerung: Anklicken. Wächte auf dem Gipfelgrat plus Kreuz auf dem winterlichen Plattkofel/Sasso Piato (2.969 Meter) bei Gröden/Val Gardena; Italia. Hinten: Marmolada. Bild: Gerald Lehner

        Wie lässt sich das erklären?
        Die beiden Richtersprüche - einer in Salzburg, einer im benachbarten Bayern - zeigen, wie heikel und vielschichtig Gerichtsverhandlungen über Lawinenunglücke sein können.

        Zwei Unfälle auf Salzburger Boden
        Auf den ersten Blick wirkt es unverständlich: In der Stadt Salzburg wurde kürzlich ein Alpinist aus Radstadt (Pongau) wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil seine Frau bei einer gemeinsamen Skitour im Lungau verschüttet und getötet wurde.

        Ein paar Kilometer weiter in Traunstein (Oberbayern, Deutschland) hingegen bekommt nun wenig Tage später ein Bergführer einen Freispruch, nachdem ein Mitglied seiner Gruppe bei einem ähnlichen Unglück im Salzburger Pinzgau getötet worden ist.

        Wie passt das zusammen?
        Die Unterschiede liegen im Detail. Die beiden Fälle seien nicht vergleichbar, sagte am Montag der Anwalt des bayerischen Bergführers. Sein Mandant habe die Gruppe auf dem Kreuzkopf bei Fusch an Glocknerstraße (Pinzgau) gewarnt und klare Anweisungen gegeben.

        Die Verunglückte habe sich aber nicht daran gehalten und die Lawine selbst ausgelöst. Das sei keine Fahrlässigkeit des Bergführers gewesen, sondern eine der getöteten Frau. Das entschied nun das deutsche Berufungsgericht in Traunstein und sprach den Mann frei.

        „Bedingungen sehr unterschiedlich“
        Bei dem tödlichen Unfall im Lungau hingegen könnte laut Gutachtern mehr Sorglosigkeit im Spiel gewesen sein. Da hatte das betroffene Ehepaar aus dem Salzburger Pongau beide Lawinen-Verschütteten-Suchgeräte (LVS) zwar in den Rucksäcken, aber ausgeschaltet.

        Und genau das war dann laut Gericht in der Stadt Salzburg auch der wesentliche Grund für den Schuldspruch und die bedingte Haftstrafe über drei Monate - nicht rechtskräftig. Ausbildungschef Michael Larcher vom Österreichischen Alpenverein (ÖAV) kritisiert - wie berichtet - dieses Urteil (siehe verlinkte Storys), denn auch die getötete Ehefrau des verurteilten Pongauers habe eine Verantwortung für das Geschehen beim Unfall getragen.

        „Beide Urteile mit Vorbildwirkung“
        Der Anwalt des bayerischen Bergführers sagt nun nach dem Urteil von Traunstein, solche Prozesse seien immer sehr heikel, weil die Umstände von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein könnten. Alpine Verhältnisse seien im Nachhinein auch schwierig zu analysieren; ebenso Motive und konkrete Verhaltensweisen von Menschen. Klar sei aber, dass beide Urteile nun durchaus Vorbildwirkung haben könnten für künftige Prozesse dies- und jenseits der Staatsgrenze von Österreich und Deutschland.

        tu was du willst, aber tu was!!!

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        • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

          Zitat von tch Beitrag anzeigen
          Lawinenlagebericht usw ist Standart....wie Du Deine persöhnliche Einschätzung gestaltest bleibt Dir überlassen

          Die Verunfallte Frau hat den Berichten zu folge das Schneebrett nicht ausgelöst....
          Ausgelöst wurde durch den zweiten Schifahrer der seine persöhnliche Risikobereitschaft ausgelebt hat.
          Die Eigenverantwortung hört dort auf wo Dir ein anderer etwas auf den Schädel haut.....
          Der zweite Schifahrer ist in den Hang eingefahren weil er seiner bei einem ev. Unfall helfen wollte....Die Frau hatte nichts mehr eigenverantwortlich in der Hand und das ist der springende Punkt.
          Die beiden ausgeschalteten VS Geräte haben nichts mit der Auslösung des Schneebrettes zu tun.
          Dich möchte ich mal sehen wenn jemand ein Mitglied aus Deiner Familie auf diese Art unter ein Schnebrett ´bringt und Du die Kosten für Begräbniss im besten Fall oder für eine Langzeitversorgung abdecken musst. Würdest Du auch sagen: er/sie war für sich selbst verantwortlich- ok dann zahle ich...

          Lobenswert!

          lg
          tch
          danke, habe bereits genug Freunde und Bekannte in den Bergen verloren und an dieser Stelle von irgendwelchen Kosten zu reden halte ich für.....

          ganz einfach, gehst du in die Berge, so setzt du dich immer irgendwelchen Gefahren aus, dem sollten wir (jeder) uns eigentlich bewußt sein, die möglichen Konsequenzen kennen und nach bestem Wissen und Gewissen danach handeln.

          volkstümlich: " wast net aufikreit, wast net owagfolln "

          Selbst der gute Munter, hier bereits mehrfach angesprochen, beschreibt die absolute Unberechenbarkeit einer Lawine, selbst für einen Wissenschaftler.
          .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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          • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

            Zitat von gerhardg Beitrag anzeigen
            stell dir mal vor - 5 tourengeher:

            *) die ersten 4 sind erfahren und fahren den hang zuerst ab
            *) der letzte ist absolut unerfahren und fährt als letzter und löst eine lawine aus welche alle verschüttet

            todesstrafe wegen versuchten 4-fach mord?


            ich denke mal das urteil wurde aufgrund mehrerer umstände ausgesprochen - ohne details kann man nur raten.

            *) möglicherweise war die frau eher unerfahren
            *) möglicherweise gab er an sie trotz ungünstiger lawinenlage zu einer tour gedrängt zu haben
            *) mögilcherweise gab er an das er meinte das lvs müsse nicht einschalten werden
            *) möglicherweise gab er an das er ihm der hang riskant erschien und sie deshalb voraus fahren sollte (um sie ggf zu bergen)
            *) möglicherweise ...

            bei genug "möglicherweise", wird man irgendwann zu einem entsprechenden schuldspruch kommen. das thema hier wird sich endlos im kreis bewegen...

            ich vermute dem ehemann ist die verurteilung eher egal, er hat seine frau verloren...
            *) möglicherweise gab er an das er ihm der hang riskant erschien und sie deshalb voraus fahren sollte (um sie ggf zu bergen)

            Der Satz ist gut......Tote werden geborgen

            tch

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            • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

              Zitat von gerhardg Beitrag anzeigen
              todesstrafe wegen versuchten 4-fach mord?
              Mord sicher nicht, Tötungsabsicht war ja keine vorhanden. Auch hier dann aber ev. wg. fahrlässiger Tötung.
              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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              • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                danke, habe bereits genug Freunde und Bekannte in den Bergen verloren und an dieser Stelle von irgendwelchen Kosten zu reden halte ich für.....

                ganz einfach, gehst du in die Berge, so setzt du dich immer irgendwelchen Gefahren aus, dem sollten wir (jeder) uns eigentlich bewußt sein, die möglichen Konsequenzen kennen und nach bestem Wissen und Gewissen danach handeln.

                volkstümlich: " wast net aufikreit, wast net owagfolln "

                Selbst der gute Munter, hier bereits mehrfach angesprochen, beschreibt die absolute Unberechenbarkeit einer Lawine, selbst für einen Wissenschaftler.
                Es ist egal was Du von meiner Aussage zu Kosten hältst- Du wirst anders denken wenn Du mal Kosten übernehmen musst die ein anderer verursacht hast- da wirst auch Du sehr schnell mit dem Rechtsanwalt antanzen und schauen ob es nicht doch "einen Schuldigen" gibt.

                Nach besten Wissen und Gewissen.....habe es halt nicht besser gewusst.....Freispruch..:-)?

                Na toll- ein Freibrief für jeden der Bildungsressistent ist?

                volkstümlich: " wast net aufikreit, wast net owagfolln "
                Stimmt teilweise- sag das mal dem am Boden liegenden Kletterer der wegen der Faul-Dummheit-(fahr)lässigkeit seines Kletterpartner am Boden liegt. Endknoten vergessen- Abflug aus 12m Höhe...


                Es ist vieles am Berg lässig-wenn nichts passiert....
                dann wird mitunter aus lässig, fahrlässig.

                tch

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                • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                  Habe keineswegs behauptet dass dir Berge nun ein rechtsfreier Raum werden sollten, nur wirft das besagte Urteil für mich schon einige schwer zu beantwortende Fragen auf.

                  ...wie bitte kann eine andere Person für das Einschalten meines eigenen Pipserl verantwortlich gemacht werden?

                  ...was bitte haben einige für besagtes Urteil herangezogene Fakten mit Erfahrung zu tun?
                  Munter lesen, Lawinenwarnstufe abfragen ect. behaupte ich einmal etwas provokant sollte bitte jeder Anfänger können?

                  ...kann man eine Lawinenwarnstufe, die eigentlich nur eine Prognose darstellt, überhaupt als fixe unumstößliche Größe betrachten, er wird zwar wenn er (der Lagebericht) daneben liegt und etwas passiert nicht zur Rechenschaft gezogen, genauso wie der Munter und ich betone es ist auch gut so, aber umgekehrt kann hier, wenn er einigermaßen richtig liegt, einem Beschuldigten ein Strick gedreht werden? Hier ist von einem guten Dreier (der zutreffend war) die Rede, was glaubst was mir schon alles in jeder Richtung bei einem Dreier untergekommen ist und bei weivile Zweier ich umgekehrt oder ausgewichen bin, obwohl nach Munter das Risiko vertretbar gewesen wäre?

                  ...sind solche Urteile, auch wenn die Strafe äußerst milde ausgefallen ist überhaupt notwendig und wo führen sie hin, was sollen sie bewirken, wem helfen sie?

                  ....wo soll nun die Grenze zwischen fahrlässigem Verhalten und höherer Gewalt bzw. schlichtweg Pech getroffen werde?

                  ....einen Erfahreneren wird in vielen Fällen geben, aber ist diese "Erfahrung" wirklich ein Grund ihm deswegen die gesamte Verantwortung zuzuschieben?

                  ....sind wir nur weil ein erfahrener und besserer Begleiter dabei ist unmündig geworden?
                  .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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                  • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                    Zitat von tch Beitrag anzeigen
                    Na toll- ein Freibrief für jeden der Bildungsressistent ist?

                    volkstümlich: " wast net aufikreit, wast net owagfolln "
                    Stimmt teilweise- sag das mal dem am Boden liegenden Kletterer der wegen der Faul-Dummheit-(fahr)lässigkeit seines Kletterpartner am Boden liegt. Endknoten vergessen- Abflug aus 12m Höhe...


                    Es ist vieles am Berg lässig-wenn nichts passiert....
                    dann wird mitunter aus lässig, fahrlässig.

                    tch
                    Sehr schön auf den Punkt gebracht.

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                    • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                      Also die Kletterhallen sind wirklich ein hervorragendes Beispiel wie Leute mit ihrer Verantwortung umgehen, haarsträubend was sich hier alles abspielt und wie "bildungsressistent" hier manche fuhrwerken......
                      .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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                      • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                        Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                        ...wie bitte kann eine andere Person für das Einschalten meines eigenen Pipserl verantwortlich gemacht werden?

                        ...was bitte haben einige für besagtes Urteil herangezogene Fakten mit Erfahrung zu tun?
                        Eigentlich gibts nur eine Frage zu beantworten: War das Verhalten des Überlebenden schuldhaft geeignet den Tod seiner Begleiterin zu verursachen? Hätte er sich anders verhalten (müssen), und hätte das etwas geändert?

                        Jetzt kann man natürlich sagen: Bei LWS 3, gewisser Hangneigung, Setzungsgeräuschen: er hätte wissen müssen, dass man so einen Hang nur mit viel Vorsicht und großen Abständen, wenn überhaupt, befährt. Hat er aber nicht => fahrlässig => schuldhaft => Verurteilung.

                        Man kann auch zu einem anderen Ergebnis kommen, aber das ist der zugrundeliegende Denkprozess. Die nicht eingeschalteten LVS sollte man dabei wohl nicht überbewerten.

                        ...kann man eine Lawinenwarnstufe, die eigentlich nur eine Prognose darstellt, überhaupt als fixe unumstößliche Größe betrachten
                        Unumstößlich ist gar nichts, das spielt nur im Zusammenhang mit anderen Faktoren eben uU auch eine Rolle. Die Frage lautet immer: hat er schuldhaft gehandelt? Hätte er anders handeln können und müssen?

                        ...sind solche Urteile, auch wenn die Strafe äußerst milde ausgefallen ist überhaupt notwendig ...
                        Naja, solange im StGB die fahrlässige Tötung als Tatebstand existiert wird sich ein Gericht damit schon zu befassen haben.

                        ... was sollen sie bewirken, wem helfen sie?
                        Die rechtsphilosophischen Fragen würde ich an dieser Stelle gerne ausklammern, das führte zu weit.

                        ....wo soll nun die Grenze zwischen fahrlässigem Verhalten und höherer Gewalt bzw. schlichtweg Pech getroffen werde?
                        Vorwerfbares Verschulden das Fahrlässigen.
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                        • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                          Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                          ...wie bitte kann eine andere Person für das Einschalten meines eigenen Pipserl verantwortlich gemacht werden?

                          ...was bitte haben einige für besagtes Urteil herangezogene Fakten mit Erfahrung zu tun?
                          Munter lesen, Lawinenwarnstufe abfragen ect. behaupte ich einmal etwas provokant sollte bitte jeder Anfänger können?
                          wie gesagt, noch fehlen die details zum urteil. aber "gruppenzang" kann die eigenverantwortliche entscheidungen massiv beeinflussen. hier würde dem richter vermutlich die einfache aussage das ER entschieden hat die pieps bleiben ausgeschalten schon ausreichen.

                          ein anfänger hat möglicherweise keine vorstellung von der gefahr einer lawine. was fängt ein anfänger schon mit irgendwelchen warnstufen an? natürlich gilt auch hier, jeder ist für sich selbst verantwortlich. aber die meisten würden mit sicherheit auf einen erfahrenen bergkollegen hören wenn dieser sagt "des geht scho".



                          Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                          ....wo soll nun die Grenze zwischen fahrlässigem Verhalten und höherer Gewalt bzw. schlichtweg Pech getroffen werde?
                          das ist entscheidung des richters, ist ja nichts anderes als ein autounfall.



                          Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                          ....einen Erfahreneren wird in vielen Fällen geben, aber ist diese "Erfahrung" wirklich ein Grund ihm deswegen die gesamte Verantwortung zuzuschieben?

                          ....sind wir nur weil ein erfahrener und besserer Begleiter dabei ist unmündig geworden?
                          mit sicherheit ist niemand unmündig. aber erfahrene mitglieder können weniger erfahrene oder anfänger durchaus ins unglück stürzen. verdient er eine teilschuld wenn er sagt "des piepserl brauchst heute eh ned aufdrehen"? ich meine ja.

                          er könnte ja einfach sagen "piepserl einschalten ned vergessen" und wäre aus dem schneider. es ist eigentlich eine schande das es erst gerichtsurteile geben muss um vielleicht ein derartiges umdenken zu bewirken.

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                          • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                            Danke Ingemar für die aus rechtlicher Sicht kompetente Antwort. Ich bin da auch ziemlich bei dir, nur versuche ich mit meinen scheinbar oft mißverstandenen Postings bewußt auf die verbleibende Verantwortung jedes einzelnen hinzudeuten. Mit derartigen beispielgebenden Urteilen einfach immer dem "Erfahreneren" die Schuld abzugeben erscheint mir halt schon etwas zu einfach.

                            noch etwas weil da einer schreibt "dich möcht ich sehen....." ein Erlebnis aus meiner fernen Vergangenheit.

                            Bin mit einem älteren und erfahreneren Kletterer zu einer gemeinsam ausgesuchten Tour aufgebrochen, einer "cleantour " wie man es an heutigen Tagen zu nennen pflegt. Nach einem schwierigen Quergang konnte ich einfach keinen wirklich guten Standplatz einrichten, ich informierte kurz und bündig meinen Spezi über die ernste Situation und prompt ist er in besagtem Quergang geflogen. Der Stand ist "gegangen" und der Flug konnte nur mit sehr, sehr viel Glück und schweren Verbrennungen an meinen Händen gehalten werden.Ich finde es nach wie vor pervers ihm, obwohl es sein Sturz war, welcher zu meinen Verletzungen geführt hat irgendwelche Vorwürfe machen bzw. hier von Fahrlässigkeit zu sprechen.

                            Das Ereignis war die letzte Tour von meinem damaligen Partner, es ist ihm zu gefählrich geworden und ich selber habe mein Sicherheitsbedürfnis damals grundsätzlich überdacht......und bin ein "Bohrefroh" geworden

                            l.g.
                            .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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                            • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                              Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                              Mit derartigen beispielgebenden Urteilen einfach immer dem "Erfahreneren" die Schuld abzugeben erscheint mir halt schon etwas zu einfach.
                              Davon ist ja keine Rede. Auch Dein Kletterbeispiel ist was ganz Anderes. Wenn zwei Bergspezln miteinander unterwegs sind, noch dazu, wenn die halbwegs gleichwertige Kenntnisse besitzen, kann sich nachher keiner auf Unwissen ausreden.

                              In diesem Fall trafen mehrere Fehler zusammen und es gab offenbar eine Art Führer aus Gefälligkeit. Das ist ja bei vielen Paaren keine Seltenheit, dass - meist - er sich um die Planung usw. kümmert und sie einfach mitgeht, weil "er weiß schon, obs paßt". In anderen Bereichen des gemeinsamen Lebens ist`s oft genau umgekehrt, obendrein ist Aufgabenteilung ja nicht gerade sinnbefreit. Das heißt aber auch, dass der jeweilige Leithammel sich seiner Funktion bewußt sein sollte und ihm eine gewisse Verantwortung daraus erwächst, die im Ernstfall strafrechtlich eine Rolle spielen kann. Und solange es sich um keine professionellen "Führer" handelt, sind die Maßstäbe sowieso nicht all zu streng. An einen ausgebildeten, gewerblichen Berg- oder SKiführer werden ja weit höhere Ansprüche gestellt.

                              Selbst wenn Du in diesem Fall das Piepserl und das Einfahren in den Hang ihrer Eigenverantwortung zurechnen möchtest, bleibt noch immer die offenbar von ihm losgetretene Lawine.....

                              Und nie vergessen: Wenn nacher jemand tot ist, ist es eine absolute Selbstverständlichkeit - schon dem/der Toten gegenüber - dass man genau hinschaut warum. Ein "warst net aufigangen, warst net obigfalln" ist der Justiz Gott sei Dank zu wenig an Erklärung für den Verlust eines Menschenlebens.

                              LG Michael
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                              • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                                Danke Michael für die treffende Antwort!

                                ...ganz so unähnlich ist das Kletterbeispiel allerdings dann auch wieder nicht, weil ich uns damals nicht als gleichwertig betrachte, ich war jung, dumm und wild er hingegen war weit älter, gesetzter und erfahrener!

                                ...aber wenn wir alle uns anläßlich dieser traurigen Begebenheit hier über unsere eigene Verantwortung, egal ob als Führer, Geführter, Sicherungspartner wie auch immer ein paar Gedanken machen hat sich unsere Posterei gelohnt und wenn jetzt ein paar mehr jetzt nimmer auf ein Kommando "Pipserl" an warten, die Vorschläge von den Altvorderen hinterfragen, dann sowieso!

                                Noch einen schönen Tag und liebe Grüße, i geh jetzt klettern!
                                .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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