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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

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  • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

    Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
    ...aber wenn wir alle uns anläßlich dieser traurigen Begebenheit hier über unsere eigene Verantwortung, egal ob als Führer, Geführter, Sicherungspartner wie auch immer ein paar Gedanken machen hat sich unsere Posterei gelohnt und wenn jetzt ein paar mehr jetzt nimmer auf ein Kommando "Pipserl" an warten, die Vorschläge von den Altvorderen hinterfragen, dann sowieso!
    Das möchte ich doch glatt ganz deutlich unterstreichen


    Viel Spaß im Fels + LG;
    Michael
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

    Kommentar


    • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

      Jetzt haben's die Verurteilung tatsächlich bestätigt...

      http://salzburg.orf.at/news/stories/2537166/

      Frau starb in Lawine: Tourengeher verurteilt

      Das Oberlandesgericht Linz hat Donnerstagvormittag die Strafe gegen einen Skitourengeher aus dem Pongau bestätigt. Er hatte bei einer Skitour im März 2010 bei Obertauern (Lungau) eine Lawine ausgelöst, dabei kam seine Ehefrau ums Leben.

      Das Ehepaar - er war damals 63 Jahre alt, sie 58 Jahre - war am 17. März 2010 auf eine Skitour auf die 2.228 Meter hohe Sichelwand bei Obertauern gegangen. Beide waren erfahrene Tourengeher - der Mann hatte im Winter 2009/10 bis dahin 69 Skitouren absolviert, seine Frau 22.

      Doch bei der Abfahrt im lichten Wald löste der Mann ein Schneebrett aus. Seine vor ihm fahrende Frau versuchte noch, sich in den dichten Wald zu retten. Doch sie wurde von den Schneemassen mitgerissen und rund einen Meter tief verschüttet. Die Bergretter konnten nur noch die Leiche der Frau ausgraben - sie hatte eine schwere Kopfwunde und den Mund voller Schnee.

      Verurteilung aus erster Instanz bestätigt
      Das Gericht hatte den Radstädter im Herbst 2011 wegen des Vorfalls zu drei Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er hätte die Gefahr erkennen müssen, so das Gericht, und so auch verhindern müssen, dass seine Frau in den Hang einfährt.

      Der Mann hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt: Die Verteidigung argumentiert, auch für die verunglückte Frau gelte der Grundsatz der Selbstverantworung im Gebirge. Die Frau hatte ihr LVS-Verschütteten-Suchgerät ausgeschaltet im Rucksack mit dabei. Doch der Protest war erfolglos: das Berufungsgericht schloss sich der Meinung der ersten Instanz an und bestätigte die Verurteilung des heute 65-Jährigen. Die Strafe ist damit rechtskräftig.

      Heftige Debatten in Bergsteigerkreisen
      Der Prozess und das Ersturteil sorgt sei vielen Monaten für heftige Debatten in Bergsteigerkreisen. Auch Experten der Bergrettung haben sich kritisch zu diesem Urteil geäußert, weil damit juristisch die Gefahr einer allgemeinen Kriminalisierung des Alpinismus verbunden sei und der bisher geltende Grundsatz der Selbstverantwortung in Frage gestellt werde.

      Kommentar


      • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

        Weiterer Artikel zu dem Thema:

        http://salzburg.orf.at/news/stories/2537042/

        Prozess um bedingte Haft nach Lawinentod
        Bedingte Haft für einen Bergsteiger, dessen Frau in einer Lawine ums Leben kam? Um diese Frage dreht sich die Berufungsverhandlung beim Landesgericht, in der Donnerstag dieser Alpinunfall aus dem Jahr 2010 neuerlich verhandelt wird.

        Alpinpolizei
        Schneebrett mit Bergrettern im Oberpinzgau
        Nach dem Lawinentod seiner 58-jährigen Frau in Salzburg im Jahr 2010 ist im vergangenen Oktober ihr heute 65-jähriger Gatte wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte damals das Schneebrett ausgelöst.

        Alpine Vereine und auch der Bergrettungsdienst sprachen sich nach dem Urteil klar für eigenverantwortliches Handeln beim Bergsteigen aus und kritisierten den Schuldspruch. Die Berufungsverhandlung morgen, Donnerstag (10.15 Uhr, Landesgericht Salzburg), wird in Alpinistenkreisen darum mit hoher Aufmerksamkeit verfolgt.

        Bergung der Frau nach knapp zwei Stunden
        69 Mal war der Pensionist im Unfallwinter bereits in den Bergen unterwegs, bei seiner 70. Skitour kam es zur Tragödie. Der angeklagte Radstädter war am 17. März 2010 gemeinsam mit seiner Frau zu einer Tour auf die Sichelwand (2.228 Meter) aufgebrochen, einem beliebten Ziel bei Obertauern in Salzburg. Bei der Abfahrt in lichtem Wald löste er ein Schneebrett aus.

        Die vor ihm fahrende Frau versuchte sich noch in den dichten Wald zu retten, verschwand aber in einer Staubwolke und wurde vom Schnee begraben. Die Tourengeherin - ihr Lawinenpieps steckte nicht eingeschaltet im Rucksack - konnte erst nach 110 Minuten geborgen werden. Sie lag einen Meter unter Schnee begraben, hatte eine schwere Kopfwunde und den Mund voll Schnee. Für die 58-Jährige kam jede Hilfe zu spät.

        Kritik im Gutachten des Sachverständigen
        In der Begründung seines Urteils verwies der Richter am 6. Oktober 2011 auf ein Gutachten eines Lawinensachverständigen. Da an jenem Tag erhebliche Lawinengefahr (Stufe 3) geherrscht habe, hätte der 35 Grad steile Hang nicht befahren werden dürfen. Der Mann hätte die Gefährlichkeit des frischen Triebschnees erkennen und eine Auslösung zumindest als wahrscheinlich annehmen müssen.

        „Wo bleibt Eigenverantwortung der Frau?“
        Andreas Ermacora, der Verteidiger des Mannes im Berufungsverfahren und zugleich Vizepräsident des Alpenvereins, übt aber Kritik an dem Gutachten und fordert einen Freispruch für seinen Mandanten: „Der Eigenverantwortung der verunglückten Frau ist zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden. Außerdem hat der Sachverständige Maßstäbe angelegt, die für einen durchschnittlichen Tourengeher, wie es ihn in Österreich hunderttausendfach gibt, unangemessen streng sind. Dass eine Lawine abgeht, war nicht vorhersehbar.“

        Zu diesem Schluss kommt auch ein der APA vorliegendes Privatgutachten: „Die Frage nach der Vorhersehbarkeit der Unglückslawine ist mit einem klaren Nein zu beantworten“, heißt es in dem Papier. Besonderes der Ehemann habe einiges an Sorgfalt walten lassen. Der Mann habe bei der Abfahrt einen weniger stark geneigten Hang gewählt, zudem hielt er großen Abstand zu seiner Frau ein. Außerdem sei das Paar vorbildlich ausgestattet gewesen.

        Tot auch bei eingeschaltetem LVS-Gerät
        Kritik übt das Privatgutachten allerdings am nicht eingeschalteten Lawinenpieps: „Ein klarer Verstoß gegen die in Bergsteigerkreisen allgemein bekannte Verhaltensregel.“

        Das Gutachten kommt allerdings zum Schluss, dass die Frau auch mit eingeschaltetem LVS-Gerät wohl nicht gerettet hätte werden können, weil keine Atemhöhle bestand und auch traumatische Verletzungen zum Tode geführt haben könnten.

        „Unberücksichtigt bleibt auch, dass die Erkennbarkeit des frischen Triebschnees an diesem Tag erschwert wurde, weil an der Schneeoberfläche lockerer, ungebundener Pulverschnee lag, der den frischen Triebschnee überdeckte.“

        Auch Frau galt als erfahren
        Zugleich erkennt das Papier im Gegenzug zum Erstgutachten keinen wesentlichen Kompetenz-Unterschied der beiden Eheleute.

        Die Frau galt als geübte Tourengeherin und habe im Unfallwinter bereits 22 Touren absolviert, vier davon auf die Sichelwand. Nur wenige Wochen vor dem Unfall fuhr das Paar gemeinsam mit einem Einsatzleiter der Bergrettung in den gleichen Hang ein. Auch an diesem Tag herrschte Gefahrenstufe 3.

        Kommentar


        • Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

          Quelle: http://salzburg.orf.at/news/stories/2537042/
          Mehr dazu: http://www.bergrettung.at/News-Detai...;tt_news]=2743

          Ich denke, dieser Beitrag wird sicherlich wieder Diskussionen anregen!

          Bedingte Haft für einen Bergsteiger, dessen Frau in einer Lawine ums Leben kam? Um diese Frage dreht sich die Berufungsverhandlung beim Landesgericht, in der Donnerstag dieser Alpinunfall aus dem Jahr 2010 neuerlich verhandelt wird.


          Nach dem Lawinentod seiner 58-jährigen Frau in Salzburg im Jahr 2010 ist im vergangenen Oktober ihr heute 65-jähriger Gatte wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte damals das Schneebrett ausgelöst.

          Alpine Vereine und auch der Bergrettungsdienst sprachen sich nach dem Urteil klar für eigenverantwortliches Handeln beim Bergsteigen aus und kritisierten den Schuldspruch. Die Berufungsverhandlung morgen, Donnerstag (10.15 Uhr, Landesgericht Salzburg), wird in Alpinistenkreisen darum mit hoher Aufmerksamkeit verfolgt.
          Bergung der Frau nach knapp zwei Stunden

          69 Mal war der Pensionist im Unfallwinter bereits in den Bergen unterwegs, bei seiner 70. Skitour kam es zur Tragödie. Der angeklagte Radstädter war am 17. März 2010 gemeinsam mit seiner Frau zu einer Tour auf die Sichelwand (2.228 Meter) aufgebrochen, einem beliebten Ziel bei Obertauern in Salzburg. Bei der Abfahrt in lichtem Wald löste er ein Schneebrett aus.

          Die vor ihm fahrende Frau versuchte sich noch in den dichten Wald zu retten, verschwand aber in einer Staubwolke und wurde vom Schnee begraben. Die Tourengeherin - ihr Lawinenpieps steckte nicht eingeschaltet im Rucksack - konnte erst nach 110 Minuten geborgen werden. Sie lag einen Meter unter Schnee begraben, hatte eine schwere Kopfwunde und den Mund voll Schnee. Für die 58-Jährige kam jede Hilfe zu spät.

          Kritik im Gutachten des Sachverständigen
          In der Begründung seines Urteils verwies der Richter am 6. Oktober 2011 auf ein Gutachten eines Lawinensachverständigen. Da an jenem Tag erhebliche Lawinengefahr (Stufe 3) geherrscht habe, hätte der 35 Grad steile Hang nicht befahren werden dürfen. Der Mann hätte die Gefährlichkeit des frischen Triebschnees erkennen und eine Auslösung zumindest als wahrscheinlich annehmen müssen.

          „Wo bleibt Eigenverantwortung der Frau?“
          Andreas Ermacora, der Verteidiger des Mannes im Berufungsverfahren und zugleich Vizepräsident des Alpenvereins, übt aber Kritik an dem Gutachten und fordert einen Freispruch für seinen Mandanten: „Der Eigenverantwortung der verunglückten Frau ist zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden. Außerdem hat der Sachverständige Maßstäbe angelegt, die für einen durchschnittlichen Tourengeher, wie es ihn in Österreich hunderttausendfach gibt, unangemessen streng sind. Dass eine Lawine abgeht, war nicht vorhersehbar.“

          Zu diesem Schluss kommt auch ein der APA vorliegendes Privatgutachten: „Die Frage nach der Vorhersehbarkeit der Unglückslawine ist mit einem klaren Nein zu beantworten“, heißt es in dem Papier. Besonderes der Ehemann habe einiges an Sorgfalt walten lassen. Der Mann habe bei der Abfahrt einen weniger stark geneigten Hang gewählt, zudem hielt er großen Abstand zu seiner Frau ein. Außerdem sei das Paar vorbildlich ausgestattet gewesen.

          Tot auch bei eingeschaltetem LVS-Gerät
          Kritik übt das Privatgutachten allerdings am nicht eingeschalteten Lawinenpieps: „Ein klarer Verstoß gegen die in Bergsteigerkreisen allgemein bekannte Verhaltensregel.“

          Das Gutachten kommt allerdings zum Schluss, dass die Frau auch mit eingeschaltetem LVS-Gerät wohl nicht gerettet hätte werden können, weil keine Atemhöhle bestand und auch traumatische Verletzungen zum Tode geführt haben könnten.

          „Unberücksichtigt bleibt auch, dass die Erkennbarkeit des frischen Triebschnees an diesem Tag erschwert wurde, weil an der Schneeoberfläche lockerer, ungebundener Pulverschnee lag, der den frischen Triebschnee überdeckte.“

          Auch Frau galt als erfahren
          Zugleich erkennt das Papier im Gegenzug zum Erstgutachten keinen wesentlichen Kompetenz-Unterschied der beiden Eheleute.

          Die Frau galt als geübte Tourengeherin und habe im Unfallwinter bereits 22 Touren absolviert, vier davon auf die Sichelwand. Nur wenige Wochen vor dem Unfall fuhr das Paar gemeinsam mit einem Einsatzleiter der Bergrettung in den gleichen Hang ein. Auch an diesem Tag herrschte Gefahrenstufe 3.
          Zuletzt geändert von Mileean; 15.06.2012, 23:29. Grund: Link angepasst
          Over every mountain there is a path, although it may not be seen from the valley.

          Kommentar


          • Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

            traurig ... der arme Mann, verliert nicht nur seine Berg- sondern auch seine Lebenspartnerin ....
            Wer ist so realitätsfern und kommt auf die Idee diese Sache so zu verfolgen?
            Zuletzt geändert von Bassist; 15.06.2012, 18:10. Grund: Titel angepasst

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            • Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

              Der zweite Link führt nicht auf die gewünschte Seite.

              Hier sollte man zu dem Artikel kommen.
              Zuletzt geändert von Bassist; 15.06.2012, 18:10. Grund: Titel angepasst
              "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

              https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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              • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                aus diesem salzburger-nachrichten-artikel kann man zumindest einen teil der entscheidungsgründe des oberlandesgerichtes ganz gut herauslesen. für mich scheint das so zu verstehen zu sein, dass die erfahrenheit / unerfahrenheit der beiden für das Gericht kein maßgeblicher Parameter war. offenbar hat die berufungsinstanz die beiden als "gleichberechtigt" eingestuft. auch das nicht aktivierte lvs war nicht entscheidungsrelevant (laut Zeitungsartikel)...hmm, offenbar bleibt dann nur das zu frühe einfahren in den Hang als schuldauslösend übrig...

                http://www.salzburg.com/nachrichten/...taetigt-18125/

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                • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                  Zitat von pingus Beitrag anzeigen
                  Wer ist so realitätsfern und kommt auf die Idee diese Sache so zu verfolgen?
                  Was soll daran realitätsfern sein?

                  Hier kam ein Mensch zu Tode und in so einem Fall kann es grundsätzlich kein "Wegschauen" geben.
                  Eigenverantwortung wurde auch von den Gerichten herausgestrichen.
                  Wenn ein anderer durch eine fahrlässige Handlung denn Tod von jemand verursacht, liegt das in dessen Verantwortungsbereich und NICHT im Bereich der Eigenverantwortung des Opfers. Das ist ein haushoher Unterschied!
                  Selbst eine Mitschuld des Opfers ist noch lange kein Freifahrtschein für den Täter.

                  Auch wenn ich mich wiederhole: Ich find das Urteil in Ordnung. Wer nur sich selbst in Gefahr bringt, darf dies sowieso ungestraft. Werden andere Opfer des Leichtsinns, ist es doch wohl völlig in Ordnung, wenn es dafür eine auf den Ziguri gibt. Drei Monate bedingt sind obendrein ja nicht gerade eine heftige Strafe.
                  Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                  • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                    Wieso ist A dafür verantwortlich dass sowohl A als auch B kein aktives LVS hatten? Wenn ich auf Tour gehe und mein Freund, der kein LVS hat, möchte mich begleiten, muss ich ihn dann zu Hause lassen?
                    Ja, außer du selbst siehst das Mitnehmen des LVS als unnötig an. Ich für meinen teil handhabe das so. Hab z.B. schon mal Jemanden gezwungen einen Helm mit auf nen KS zu nehmen "Pack den Helm ein oder ich nehm dich nicht mit".
                    Beim LVS ist das darüber hinaus noch wichtig, weil er dich damit ja ggf. retten soll, falls du verschüttet wirst...
                    http://mymountains.de
                    http://www.mountainwilderness.de/

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                    • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                      Ehrlich gesagt weiß ich nicht so recht, was ich von dem Urteil halten soll bzw. wie es zu verstehen ist. So wie der Fall zu Beginn geschildert wurde, hätte ich die Verurteilung verstanden:

                      "Ein sehr erfahrener Bergsteiger nimmt seine unerfahrene Frau auf Skitour mit. Er mißachtet etliche Sicherheitsregeln, seine Frau, die ihm natürlich vertraut, stirbt bei einem Lawinenunfall durch ein von dem Mann ausgelöste Lawine."

                      Aber so hört sich die Sache für mich doch wesentlich unklarer an:

                      "Zwei sehr erfahrene Bergsteiger gehen auf Skitour, befahren lawinengefährtetes Gelände. Sie schätzen die Gefahrenlage vollkommen falsch ein, was u.a. aus den nicht eingeschalteten Piepser abzuleiten ist. Die von einem Bergsteiger ausgelöste Lawine tötet den anderen."

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                      • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                        Zitat von Bernhard G. Beitrag anzeigen
                        Aber so hört sich die Sache für mich doch wesentlich unklarer an....
                        Wieso unklar? Mal andersrum: A und B tun was gemeinsam (Autofahren, Segeln, Tauchen, usw.) Beide sind ein bissi schlampig bei der Sache, tun das aber grundsätzlich nicht das erste mal. Da begeht A einen Fehler, der B das Leben kostet. Niemand wird sich wundern, wenn A dafür eine Strafe kriegt.
                        Kaum passiert das am Berg ist plötzlich das Opfer selbst schuld????
                        Gott sei Dank gibt`s da Richter, die den Berg nicht als regelfreie Zone sehen.
                        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                        • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                          In der Hinsicht kann ich Bernhard gut verstehen. So wie er es in seiner zweiten "Version" geschildert hat, läuft alles auf Eigenverantwortlichkeit & Selbstgefährdung hinaus.
                          Ganz so einfach ist es aber offensichtlich nicht. Ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen und ohne zu wissen, wie "erfahren" beide waren, kann das hier keiner objektiv beurteilen.
                          Keiner hier weiß, was die beiden kurz zuvor geredet und gedacht haben, und wie es dann zu dem Unglück kam.
                          Fakt ist, soweit ich gelesen habe, dass der Pensionist fahrlässig (objektiv sorgfaltswidrig) gehandelt hat und dabei seine Frau ums Leben kam. Traurig, damit wird er immer leben müssen, das allein ist Strafe genug...
                          "Bergsteigen ist mehr als Sport.
                          Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

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                          • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                            Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                            Wieso unklar? Mal andersrum: A und B tun was gemeinsam (Autofahren, Segeln, Tauchen, usw.) Beide sind ein bissi schlampig bei der Sache, tun das aber grundsätzlich nicht das erste mal. Da begeht A einen Fehler, der B das Leben kostet. Niemand wird sich wundern, wenn A dafür eine Strafe kriegt.
                            Kaum passiert das am Berg ist plötzlich das Opfer selbst schuld????
                            Gott sei Dank gibt`s da Richter, die den Berg nicht als regelfreie Zone sehen.
                            Du meinst also der Fehler des Mannes war die Lawine auszulösen? Glaubst du er ist solange auf dem Hang herumgesprungen, bis sich die Lawine gelöst hat? Sowas is einfach Pech und eine Verkettung total unglücklicher Umstände. Der verliert seine Frau bei der gemeinsamen Leidenschaft, und wird jetzt auch noch beschuldigt sie quasi getötet zu haben- und zu meinem völligen Unverständnis auch noch verurteilt. Also dem gilt eher mein Beileid als irgendwelche Anschuldigungen.....
                            www.facebook.com/bergaufundbergab

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                            • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                              Zitat von Seek Beitrag anzeigen
                              Du meinst also der Fehler des Mannes war die Lawine auszulösen? Glaubst du er ist solange auf dem Hang herumgesprungen, bis sich die Lawine gelöst hat?
                              Du kennst offebar nicht den Unterschied zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln.


                              Zitat von Seek Beitrag anzeigen
                              Sowas is einfach Pech und eine Verkettung total unglücklicher Umstände.
                              Das könnte jeder in Anspruch nehmen, der z.B Dich mit dem Auto niederführt, weil er nicht genuig aufgepaßt hat.


                              Zitat von Seek Beitrag anzeigen
                              Der verliert seine Frau bei der gemeinsamen Leidenschaft, und wird jetzt auch noch beschuldigt sie quasi getötet zu haben-
                              Das entspricht ja auch den Tatsachen. Gott sei Dank kennen jedoch die zuständigen Richter noch ein paar Abstufungen zwischen reinem Vorsatz (Mord) und einer nicht beabsichtigten Tat.


                              Zitat von Seek Beitrag anzeigen
                              und zu meinem völligen Unverständnis auch noch verurteilt.
                              Dann beschäftige Dich ein wenig mit den verschiedenen Arten von Verschulden. Dann verstehst Du es auch.

                              Zum wiederholten Male: Hier ist ein Mensch ums Leben gekommen. Das ist etwas Anderes als ein kleiner Blechschaden beim Einparken. Und Berge sind kein rechtsfreier Raum,wo außer dem Motto "warst net aufigongen, warst nit obigfoin" nix gilt.
                              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                              • AW: Lawinenunfall als fahrlässige Tötung

                                Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                                Kaum passiert das am Berg ist plötzlich das Opfer selbst schuld????
                                Gott sei Dank gibt`s da Richter, die den Berg nicht als regelfreie Zone sehen.
                                Es geht ja nicht darum, daß der Berg eine regelfreie Zone ist. Es ist halt nicht so leicht mit der Schuld am Berg. Die Beiden waren offensichtlich der festen Überzeugung, nichts gefährliches zu tun. Anders kann man deren Verhalten nicht einschätzen (ausgeschalteter Piepser, keinen Lawinenlagebericht angeschaut, Wahl der Abfahrtsvariante). Daß dies eine grobe Fehleinschätzung der Lage war, wissen wir jetzt. Die Opfer-Täter-Rollenverteilung paßt ja auch gar nicht. Einer hatte das Pech die Lawine auszulösen, der andere das Pech, von ihr erwischt zu werden. Erst- und Zweitinstanz hatten ja anscheinend eine ganz unterschiedliche Sicht der Situation - daher meine beiden Versionen. Sonnenklar kann also die Situation nicht gewesen sein. Dennoch kamen beide Instanzen zum selben Schluß. Das kann einen als Nichtjurist schon mal etwas verwirren.

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