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Stacheldraht im Wald

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  • Stacheldraht im Wald

    Ein interessantes Gerichtsurteil findet sich heute im Rechtspanorama der Presse:


    Gericht lässt Wanderer nicht im Wald stehen

    29.01.2012 | 18:18 | PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

    Wer im Wald spazieren geht, handelt laut Gesetz auf eigene Gefahr. Doch das Höchstgericht kommt nun den Wanderern entgegen: So muss man sich nicht bieten lassen, dass sich ein Stacheldraht unter Sträuchern verbirgt.

    Wien. Selbst in der vermeintlich unbeschwerten Natur können böse Überraschungen lauern: Das, was ein Wanderer für einen Brombeerstrauch hielt, entpuppte sich nämlich als Stacheldraht. Der Mann, der mit seiner Frau auf einem Waldhang spazieren ging, war hängen geblieben. Da der Wandersmann aber meinte, sich an einem Strauch verfangen zu haben, zog er sein linkes Bein einfach stärker an. Erst als er danach gen Boden sah, stellte er fest, was passiert war. Der verrostete Stacheldraht hatte sich an der Vorderseite oberhalb des Rists in sein Bein gebohrt.

    Hinter dem Unglück stecken spannende rechtliche Fragen. Denn laut dem Forstgesetz darf zwar jeder den Wald betreten. Man muss aber selbst auf alle Gefahren achten, die im Wald typischerweise lauern. Der Mann ging trotzdem vor Gericht. Denn der Stacheldraht war zwischen Sträuchern versteckt gewesen, zog sich aber über den gesamten Waldhang. Hinweistafeln darauf fehlten. Der verletzte Mann forderte Schmerzengeld von den Österreichischen Bundesforsten, die für die Republik das Gebiet betreuen. Zudem forderte er Ersatz für alle künftigen Schäden: Denn er sei nun voraussichtlich dauernd arbeitsunfähig.

    Der für die Gegend zuständige und im Sold der Bundesforste stehende Förster wusste selbst nichts vom Stacheldraht. Dieser war in der 1970er-Jahren von einer Weidegenossenschaft errichtet worden, um Vieh vom Jungwald fernzuhalten. Grundsätzlich stellen in solchen Fällen die Bundesforste das Material zur Verfügung, und die Bauern, die ihr Vieh austreiben, errichten die Zäune. Im Idealfall werden solche Zäune nach drei bis fünf Jahren wieder entfernt, längstens aber nach zehn Jahren. Die Entfernung nahmen in der Vergangenheit in manchen Fällen die Bundesforste, in anderen die Weidegenossenschaften vor. Jedes Jahr geben Vertreter der Bundesforste bei einer Versammlung der Weidegenossenschaften bekannt, welche Flächen noch eingezäunt bleiben müssen und welche nicht. Ob die Zäune entfernt werden, wird aber nicht kontrolliert. Denn, so die Argumentation, ein Zaun könne auch stehen bleiben, wenn der Wald schon kräftig genug ist.

    Gehört der Zaun zum Wald?

    Das Landesgericht Salzburg wies die Klage ab. Es würde die Pflichten des Waldhalters überspannen, wenn man hier eine Haftung verlangt. Denn laut §176 Forstgesetz muss jeder, der sich abseits der öffentliche Wege in den Wald begibt, „auf alle ihm durch den Wald, im besonderen auch durch die Waldbewirtschaftung drohenden Gefahren achten“. Und ein Weidezaun gehöre zum „Zustand des Waldes“, befand das Gericht. Das Oberlandesgericht Linz entschied in zweiter Instanz ebenfalls gegen den verletzten Mann. Der Stacheldraht sei mit Sträuchern überwuchert gewesen und am Boden gelegen. Damit sei er dem Waldboden zuzurechnen und somit eine Gefahr, auf die jeder achten müsse.

    Der Wandersmann machte sich nun auf den Weg zum Obersten Gerichtshof (OGH) – und dieser drehte das Urteil um. Der Stacheldraht könne „nicht mit der natürlichen Beschaffenheit des Waldbodens“ gleichgesetzt werden. Er stelle, da er bedeckt und am Boden war, eine unsichtbare, künstlich geschaffene Gefahrenquelle dar. Und diese musste den Repräsentanten der Bundesforste bekannt sein, meinten die Höchstrichter. Schließlich hätten sie einst von den Weidegenossenschaften gefordert, dass der Zaun aufgestellt wird. Zudem sei es für „jedermann einsichtig“, dass der Zaun im Laufe der Jahre einsinke und überwuchert werde. Die Bundesforste hätten dafür sorgen sollen, dass der Zaun von jemandem entfernt werde – so wie das in anderen Gebieten auch geschehe. Da dies nicht der Fall war, haften sie für Schäden, die durch den nicht entfernten Zaun entstehen (7Ob171/11i). Für den aktuellen Fall gibt es aber noch kein endgültiges Urteil. Denn nun muss etwa noch geklärt werden, ob der Wanderer mitschuld am Unfall ist, zumal er das Bein ungeschickt aus dem vermeintlichen Brombeerstrauch herausziehen wollte.

    Unsichere Rechtslage geklärt

    Ein Sprecher der Bundesforste betonte im Gespräch mit der „Presse“ jedenfalls, dass man die Sicht des OGH „nachvollziehen kann“: Es habe im Unternehmen ohnedies immer den Grundsatz gegeben, dass man nichts im Wald zurücklassen wolle. Einen Fall wie diesen gebe es nun zum ersten Mal. Man habe es wegen der unklaren Rechtslage aber auf einen Prozess ankommen lassen.

    ("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2012)



    http://diepresse.com/home/recht/rech...rom=newsletter

    LG
    der 31.12.
    Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 30.01.2012, 18:25. Grund: gesamten Pressetext ins Posting gestellt

  • #2
    AW: Stacheldraht im Wald

    Dumme und Vollkoffer müssen geschützt werden!!!

    Stolpert man über einen überwachsenen Ast, kann leider noch kein Grundbesitzer haftbar gemacht werden.
    Stolpert man über einen überwachsenen Stacheldraht, dann her mit dem Schmerzensgeld.
    Schön langsam homs wirklich an Poscha!!!
    Nur ja keine Selbstverantwortung übernehmen es ist immer der andere schuld, und der soll blechen was das Zeug hält.
    Es sind offensichtlich noch viel zu wenige Verbots- u. Warntafeln aufgestellt.
    Wir sind noch viel zu wenig reguliert, und es braucht noch viel mehr Beamte um diese
    Dummheiten in Gesetzestexte umzuwandeln und zu vollziehen.
    Warum gilt ein einfaches " Betreten auf eigene Gefahr " nicht mehr?
    Siehe oben...

    Kommentar


    • #3
      AW: Stacheldraht im Wald

      Handeln auf eigene Gefahr giltet schon, das Problem hier war, dass die Gefahr für den Wanderer nicht erkennbar war, der Eigentümer die Gefahr aber kannte (bzw kennen musste).

      Die Tendenz geht leider dazu, dass für einen Schaden Leute immer gern einen Schädiger suchen, amerikanische Verhältnisse haben wir aber gottseidank (noch?) nicht

      Kommentar


      • #4
        AW: Stacheldraht im Wald

        Zitat von HansS Beitrag anzeigen
        Dumme und Vollkoffer müssen geschützt werden!!!

        Stolpert man über einen überwachsenen Ast, kann leider noch kein Grundbesitzer haftbar gemacht werden.
        Stolpert man über einen überwachsenen Stacheldraht, dann her mit dem Schmerzensgeld.
        Schön langsam homs wirklich an Poscha!!!
        Nur ja keine Selbstverantwortung übernehmen es ist immer der andere schuld, und der soll blechen was das Zeug hält.
        Es sind offensichtlich noch viel zu wenige Verbots- u. Warntafeln aufgestellt.
        Wir sind noch viel zu wenig reguliert, und es braucht noch viel mehr Beamte um diese
        Dummheiten in Gesetzestexte umzuwandeln und zu vollziehen.
        Warum gilt ein einfaches " Betreten auf eigene Gefahr " nicht mehr?
        Siehe oben...
        BINGO - und wenn solche Klagen überhand nehmen, dann sperrn´s den Wald wieder für alle - wer zu patschert ist durchs Unterholz zu streifen - der soll doch auf der Forststrasse bleiben - aber solche Leute klagen dann wieder den Erhalter weil sie sich bei einem Wasserablauf den Fuß verknackst haben !

        Das wirklich traurige daran ist aber, dass solche "Abkassierer (der arme ist ja jetzt arbeitsunfähig) noch von den Gerichten Recht bekommen !
        [B] MENSCHEN, die die Berge lieben, widerspiegeln Sonnenlicht.
        Die anderen, die im Tal geblieben, verstehen ihre Sprache nicht![CENTER][/CENTER][/B]

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        • #5
          AW: Stacheldraht im Wald

          Zitat von slunecka Beitrag anzeigen
          Der Wandersmann machte sich nun auf den Weg zum Obersten Gerichtshof (OGH) – und dieser drehte das Urteil um.
          Der OGH hat das Urteil nicht umgedreht, sondern aufgehoben. Es besteht aber die Möglichkeit sich selbst ein Bild von der Geschichte zu machen und nicht gleich aus der Hüfte zu schießen.

          http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/J...1I0000_000.pdf
          Weinviertelradler

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          • #6
            AW: Stacheldraht im Wald

            Danke FIRNGLEITER für den informativen Link.
            LG
            de 31.12.

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            • #7
              AW: Stacheldraht im Wald

              Der OGH hat das Urteil nicht umgedreht, sondern aufgehoben. Es besteht aber die Möglichkeit sich selbst ein Bild von der Geschichte zu machen und nicht gleich aus der Hüfte zu schießen.
              Es geht hier nicht um einen Hüftschuß, sondern um Grundsätzliches!!!

              Je weiter wir die Selbstverantwortung zurückdrehen um so gefangener werden wir in unserer überregulierten Welt.


              Handeln auf eigene Gefahr giltet schon, das Problem hier war, dass die Gefahr für den Wanderer nicht erkennbar war, der Eigentümer die Gefahr aber kannte (bzw kennen musste).
              Es ist oft etwas nicht ersichtlich, und es macht keinen Unterschied ob ich über einen Stacheldraht oder über einen Ast den ich nicht sehe, stolpere.
              Beide male habe ICH !! nicht aufgepasst!

              LG Hans

              Kommentar


              • #8
                AW: Stacheldraht im Wald

                prinzipiell bin ich ein befürworter größtmöglicher eigenverantwortung.
                auch im konkreten fall.

                dazu aber meine persönliche meinung zu den stacheldrähten:

                weder irgendwelche schlachtfelder am andern ende der welt, noch der balkan können unser schönes land an laufmetern von stacheldraht pro m² landesfläche überbieten.

                nirgendwo spannen landwirte soviel dreireihigen stacheldraht wie in ö.

                unsere rinder scheinen besonders schmerzunempfindlcih zu sein, denn in frankreich, italien, ch... reichen gelindere mittel, rindviecher am erwünschten ort verweilen zu lassen, bzw is es egal, ob das rindvieh den halm der nachbaralmgenossenschaft wiederkäut.

                und der draht bleibt halt liegen. der ankauf wird, so denk ich gefördert, das entsorgen leider nicht, denk ich.

                dass diese unmengen an draht auch verletzungsquelle fürs wild darstellen, sei nur am rande erwähnt.
                mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                bürstelt wird nur flüssiges

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                • #9
                  AW: Stacheldraht im Wald

                  Zitat von HansS Beitrag anzeigen
                  Es geht hier nicht um einen Hüftschuß, sondern um Grundsätzliches!!!
                  Ganz genau! Der Ast gehört zum Wald, der Stacheldraht aber nicht, sodass es zu klären gilt, ob jemand aus dessen Nichtentfernung unter Berücksichtigung eines möglichen Mitverschuldens des Geschädigten (z.B.: nicht aufpassen) ein Vorwurf zu machen ist.

                  Und jetzt abseits der §§:

                  Wenn ich mich beim Wandern über ein Trumm derstess (auch mir schon passiert), dann lasse ich meine Umwelt an meiner Abneigung gegen das Rektum, das es hinterlassen hat lautstark teilhaben und die G´schicht ist erledigt.
                  Aus den Urteilsfeststellungen ist ersichtlich, dass der Geschädigte eine nur leicht blutende Wunde erlitt und nunmehr vorbringt, dauerhaft arbeitsunfähig zu sein. Daraus erklärt sich der Streiwert von über € 40.000,--. Nach dem Vorfall vom 1.8.2009 hat der Kläger neben einigen Anwälten einen Richter am Landesgericht, drei am Oberlandesgericht und fünf am OGH mit seiner Forderung beschäftigt, viel Zeit investiert, sich vermutlich über die Erwähnten furchtbar geärgert und steht jetzt wieder am Beginn des Verfahrens. Das würde mich krank machen. Da geh´ich lieber in die Berge! Rechtsanwälte und Justiz sind dem Mann aber zu tiefstem Dank verpflichtet, so funktioniert Arbeitsplatzsicherung in der Praxis.
                  Weinviertelradler

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                  • #10
                    AW: Stacheldraht im Wald

                    Am Anfang steht er nicht, das Erstgericht muss eine etwaige Mitschuld treffen. Der OGH hat mal nur festgestellt, dass grundsätzlich gehaftet wird. Die Höhe und auch Mitverschulden kommt jetzt

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                    • #11
                      AW: Stacheldraht im Wald

                      Zäune sind leider genereller Bestandteil unserer Umwelt.
                      Nachdem Alles irgendwem gehört, und der sesshafte Mensch eine grundsätzliche Neigung zum Einzäunen hat, muß man immer und überall mit einem Zaun rechnen.
                      Im Winter liegt der Stacheldraht,dem fleissigen Landwirten sei Dank, vorzugsweise unterm Schnee.
                      Im Wald gelingt es ihm jedoch, geschickt die Deckung des heranwachsendes Unterholzes nutzend, unerkannt sein bescheidenes sinnloses Dasein zu fristen und letztenendes zu Staub zu zerfallen. Er verhält sich dabei völlig natürlich und kaum anders anders als ein stacheliger Igel, eine Wespe, eine Schlange, ein Nagel oder gar ein Skorpion.
                      Der Stacheldraht hat sich bestimmt schon längst dass Gewohnheitsrecht erworben überall herumliegen zu dürfen.
                      Und es würde mich nicht wundern, wenn Menschen die Brombeeren gering schätzen und sich mit unkontrolliert zuckenden Beinen durch den Wald bewegen, zu den Protagonisten unter den Zaunaufstellern zu zählen wären.
                      Ich bevorzuge jedenfalls liegende Stacheldrähte gegenüber gespannten. (Zu viele Hosen hat schon das zeitliche gesegnet).

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                      • #12
                        AW: Stacheldraht im Wald

                        Ein Waldbesitzer kennt seinen Wald. Die mittelgroßen Waldbauern kennen ihn selber, die Großgrundbesitzer haben dafür ihr Personal.

                        Der für die Gegend zuständige und im Sold der Bundesforste stehende Förster wusste selbst nichts vom Stacheldraht.
                        Sowas kann mir niemand erzählen .
                        Brauchst eh nur do auffi

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Stacheldraht im Wald

                          Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                          prinzipiell bin ich ein befürworter größtmöglicher eigenverantwortung.
                          auch im konkreten fall.

                          dazu aber meine persönliche meinung zu den stacheldrähten:
                          [...]
                          nirgendwo spannen landwirte soviel dreireihigen stacheldraht wie in ö.
                          [...]
                          und der draht bleibt halt liegen. der ankauf wird, so denk ich gefördert, das entsorgen leider nicht, denk ich.
                          Zitat von kokos Beitrag anzeigen
                          Zäune sind leider genereller Bestandteil unserer Umwelt.
                          Nachdem Alles irgendwem gehört, und der sesshafte Mensch eine grundsätzliche Neigung zum Einzäunen hat, muß man immer und überall mit einem Zaun rechnen.
                          Das seh ich ganz genauso.

                          Und wenn die Zäune dann nicht mehr gebraucht werden (weil halt die Almweidewirtschaft auch schon zu mühsam ist), lässt man die Zaunstempel verfaulen und die 3 Reihen Stacheldraht bleiben einfach liegen, zumidest im weidenahen Wald.
                          Zitat von kokos Beitrag anzeigen
                          Ich bevorzuge jedenfalls liegende Stacheldrähte gegenüber gespannten. (Zu viele Hosen hat schon das zeitliche gesegnet).
                          Das gemeine an der Sache ist aber, dass sich die rostigen Drähte dann farblich nicht mehr vom Waldboden abheben, und so zwischen hohem Gras und Geäst sehr leicht zu übersehen sind.

                          Das Ergebnis kann dann so aussehen (is eh noch "relativ gut" ausgegangen ):
                          20070916-A24a.jpg

                          Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                          dass diese unmengen an draht auch verletzungsquelle fürs wild darstellen, sei nur am rande erwähnt.
                          Das stört die Viecher (angeblich) überhaupt nicht, wurde mir gesagt...
                          snowkid G.m.b.h. - Gehst mit, bist hin... *g*

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Stacheldraht im Wald

                            Ein intakter Zaun ist in der Regel an den Stehern gut zu erkennen. Da hat er auch noch einen Zweck. Sind die Steher verfault oder umgefallen, ist der Zweck des Zaunes weggefallen, der verbleibende Stacheldraht - der uns ja nicht die Freude macht, in ein paar Jahren zu Staub zu verfallen - bleibt nicht nur als Gefahrenquelle erhalten, sondern stellt viel mehr Abfall da. Und der hat außer in dafür vorgesehenen Sammelstellen nirgendwo etwas verloren, schon gar nicht im Wald.

                            Wald ist für die Gesellschaft viel zu wichtig, als ihn völlig der Willkür des Eigentümers zu überlassen. Deswegen gibt es auch einige, insbesondere im Forstgesetz niedergeschriebene Einschränkungen des Eigentumsrechtes. Ebenso ist es niemand freigestellt, seinen Wald zur Endlagerstätte für Schrott zu erklären. Und nur weil sich bei uns niemand drum schert, ist das noch lange kein Grund, dass nicht jemand mal dafür eine auf die Finger bekommt. Dass im konkreten Fall die Forderungen "etwas" überzogen sind, ist allerdings auch klar, aber ein anders Bier.

                            LG Michael
                            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Stacheldraht im Wald

                              Zitat von snowkid Joe Beitrag anzeigen
                              Das Ergebnis kann dann so aussehen (is eh noch "relativ gut" ausgegangen ):
                              na servas.

                              ich bin mir sicher, das zeug wird halt einfach liegengelassen. irgendwann gewinnt eh die korrosion.

                              dazu noch ein gschichterl, hat zwar nix mit liegengelassenen stacheligen verkabelungen zu tun, sondern eher mit dem vorsätzlichen errichten einer falle:

                              ausnahmsweise mal nicht steiermark, sondern salzburger land. der letzte teil der schönen trailabfahrt führt durch einen hohlweg, welcher zu einem gehöft leitet. der hohlweg ist gegenüber der umgebung ca 1,5m vertieft. waldrand, ca 25m vorm gehöft.
                              wohlgemerkt, markierter wanderweg.
                              wegen der hofnähe fahren wir schritttempo, wie immer, um keine tiere aufzuschrecken.
                              ratsch machts einmal, irgendwer oder was wollte mich zurückhalten.
                              ratsch ein zweites mal fast zugleich, um den dämpfer wickelt sich ein stacheldraht.

                              der nette landwirt hat eine bikerfalle errichtet. in brusthöhe (aus der sicht des bikers) ein dünner, selbst bei besten lichtverhältnissen auch für fussgänger kaum bemerkbarer (stachelloser) draht. und etwas unter lenkerhöhe einen stacheldraht, der im dunkel des hohlweges auch nur schwerst erkennbar ist.

                              passiert ist nix. dank meiner bewegten masse hab ich beide drähte aus der verankerung gerissen. vll hat er aus fairness ja auch eine sollbruchstelle bei der verankerung eingebaut. ein unsicherer fahrer hätte aber sicher einen köpfler gemacht.

                              ich hab kurz überlegt, den feinen menschen zur sprache zu stellen oder gar anzuzeigen, aber der wirbel wars mir dann nicht wert.

                              btw: spätere befahrer sagten mir dann, dass im jahr drauf nur mehr der dünne in kopfhöhe gespannt war.
                              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                              bürstelt wird nur flüssiges

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