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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

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Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

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  • Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

    Tiroler Paznauntal
    Lawine ging auf Piste ab: Ein Toter
    15. Februar 2012 14:23
    Urlauber geborgen
    Innsbruck - Bei einem Lawinenabgang auf eine Piste im Skigebiet Ischgl im Tiroler Paznaun ist am Mittwochnachmittag eine Person getötet worden. Ersten Informationen nach soll es sich bei dem Opfer um einen Schweden handeln. Der Urlauber wurde bereits geborgen, der Sucheinsatz nach möglichen weiteren Verschütteten war gegen 14.00 Uhr noch im Gange. Das Schneebrett war kurz nach Mittag auf die Piste "7a" abgegangen, teilte ein Polizist mit.

    Rote Piste war nicht gesperrt


    Die rote Piste "7a" war zum Zeitpunkt des Lawinenabgangs zu Mittag nicht gesperrt gewesen, teilte die Silvrettaseilbahn AG in einer Aussendung mit. In der Früh sei die Piste abgefahren worden. "Über Nacht waren lediglich wenige Zentimeter Neuschnee gefallen", hieß es in der Stellungnahme. Die Lawine im Bereich der Velillabfahrt war rund 100 Meter breit und die Schneemassen bis zu 1,50 Meter hoch. Inzwischen sei die Suche nach möglichen weiteren Verschütteten eingestellt worden. (APA)
    Quelle: http://derstandard.at/1328507816852/...e-ab-Ein-Toter

  • #2
    AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

    Begründung leuchtet mir nicht ganz ein, da der Großteil des Neuschnees ohnehin erst für tagsüber vorhergesagt war.
    http://www.wetteran.de

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    • #3
      AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

      Schrecklich!
      Heuer gab es bereits mehrere lawinenabgänge auf Skipisten, bisher immer ohne Personenschaden. Muss immer etwas passieren?
      Auf jedenfall gehört hier jemand zur Verantwortung gezogen werden, sowas darf nicht passieren.

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      • #4
        AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

        Zitat von leichti Beitrag anzeigen
        Schrecklich!
        Heuer gab es bereits mehrere lawinenabgänge auf Skipisten, bisher immer ohne Personenschaden. Muss immer etwas passieren?
        Auf jedenfall gehört hier jemand zur Verantwortung gezogen werden, sowas darf nicht passieren.
        Stimmt, klagen wir die Frau Holle, weils gar so viel Schnee owahaut.
        Oder die Lawinenexperten dort, weil Lawinen sind etwas, was man immer zu 100% voraussagen kann, und ein Schmerzensgeld schaut auch noch raus.
        [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

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        • #5
          AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

          Zitat von blackpanther Beitrag anzeigen
          Stimmt, klagen wir die Frau Holle, weils gar so viel Schnee owahaut.
          Oder die Lawinenexperten dort, weil Lawinen sind etwas, was man immer zu 100% voraussagen kann, und ein Schmerzensgeld schaut auch noch raus.
          BP is back
          mfbg
          MR

          Kommentar


          • #6
            AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

            Zitat von leichti Beitrag anzeigen
            Schrecklich!
            Heuer gab es bereits mehrere lawinenabgänge auf Skipisten, bisher immer ohne Personenschaden. Muss immer etwas passieren?
            Auf jedenfall gehört hier jemand zur Verantwortung gezogen werden, sowas darf nicht passieren.
            Ja leichti, vielleicht sollte man Dich als alles vorhersehenden und allwissenden Lawinenexperten engagieren. Da könntest Du vielleicht mit Hilfe einer Wahrsagerin diese Probleme in den Griff bekommen.

            Ekelig ist eigentlich nur, dass immer, wenn irgendwo irgendwas passiert die Obergscheiten daherkommen und nach Verantwortung und Schadenersatz rufen, anstatt vielleicht einen konstruktiven Vorschlag, eine Idee oder was sonst auch immer einbringen.

            Irgendwer muss nach der Vorstellung verschiedener Mitmenschen immer an irgendwas Schuld sein.

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            • #7
              AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

              Zitat von blackpanther Beitrag anzeigen
              Stimmt, klagen wir die Frau Holle, weils gar so viel Schnee owahaut.
              Oder die Lawinenexperten dort, weil Lawinen sind etwas, was man immer zu 100% voraussagen kann, und ein Schmerzensgeld schaut auch noch raus.
              Was ist dein Vorschlag? Hier handelt es sich um gesicherte Pisten, das Restrisikoargument zählt für mich nicht. Vergleiche es mit anderen Bereichen im Leben.
              Wer hat die Verantwortung? Niemand?

              Wenn die Piste wirklich offen war, dann haben Lawinenexperten dort die Situation völlig falsch eingeschätzt, denn wenn es nur den geringsten Verdacht auf Lawinenaktivität gibt muss die Piste gesperrt sein und zwar bevor eine Lawine auf die Piste abfährt. Immerhin vertraut man sein Leben der Betreibergesellschaft an, da ist man eigenverantwortlich unterwegs.

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              • #8
                AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

                Zitat von leichti Beitrag anzeigen
                Was ist dein Vorschlag? Hier handelt es sich um gesicherte Pisten, das Restrisikoargument zählt für mich nicht. Vergleiche es mit anderen Bereichen im Leben.
                Na dann tun wir das doch mal:

                - Mich hats mit meinem alten VW-Bus T3 durch eine Gewitterböe schon mal in den Straßengraben gedrückt.
                Hier handelt es sich um eine gesicherte Straße, das Restrisiko zählt für mich nicht!?

                - Bei einem Bergsturz vor ein paar Jahren hats in der Schweiz zwei Wanderer verschüttet, die auf einem markierten Wanderweg unterwegs waren.
                Hier handelt es sich um einen angelegten und markierten Wanderweg, das Restrisiko zählt für mich nicht!?

                - Bei einem Murenabgang auf der Brennerstraße wurden vor ein paar Jahren Leute in ihren Autos verschüttet und sind gestorben.
                Hier handelt es sich um eine Bundesstraße, das Restrisiko zählt für mich nicht!?

                uswusf...

                Bitte, bitte geh nicht mehr in die Berge, stell Dir vor Du stolperst mal über einen Stein und brichst Dir den Fuß! Wen verklagen?

                Vorschläge:
                - Fremdenverkehrsverein
                - Grundbesitzer
                - Almbauern
                - Alpenverein

                Irgendein böser Mensch wird Dir den Stein in den Weg gelegt haben...
                Wie schallts von der Höh? ... Hollaröhdulliöh!

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                • #9
                  AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

                  Zitat von leichti Beitrag anzeigen
                  denn wenn es nur den geringsten Verdacht auf Lawinenaktivität gibt muss die Piste gesperrt
                  Dann muss man bei Schneelage konsequenter Weise alle Pisten sperren. Oder willst du behaupten, es gibt eine 100%-ige Sicherheit?
                  lampi
                  ________________________________________
                  Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

                    Zitat von HAFA Beitrag anzeigen
                    Ja leichti, vielleicht sollte man Dich als alles vorhersehenden und allwissenden Lawinenexperten engagieren. Da könntest Du vielleicht mit Hilfe einer Wahrsagerin diese Probleme in den Griff bekommen.

                    Ekelig ist eigentlich nur, dass immer, wenn irgendwo irgendwas passiert die Obergscheiten daherkommen und nach Verantwortung und Schadenersatz rufen, anstatt vielleicht einen konstruktiven Vorschlag, eine Idee oder was sonst auch immer einbringen.

                    Irgendwer muss nach der Vorstellung verschiedener Mitmenschen immer an irgendwas Schuld sein.
                    naja, so lächerlich ist das ganze dann wieder nicht! man weiß mittlerweile warum und wodurch lawinen ausgelöst werden, dazu braucht man keine wahrsagerin o.ä.! massiver schneefall ist sicher höhere gewalt deshalb gibts auch überall eine lawinenkommission und fundiertes wissen sollte in selbiger doch vorhanden sein.

                    ein skifahrer zahlt dafür auf gesicherten pisten unterwegs zu sein. das hat absolut nichts mit restrisiko zu tun, denn der skifahrer kann sich nicht über die aktuelle lawinenwarnstufe gedanken machen. die liftgesellschaft hat für die notwendige sicherheit auf den pisten zu sorgen... und hat in diesem fall völlig versagt.

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                    • #11
                      AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

                      Es ist ein fundamentaler Irrglaube, daß man einen möglichen Lawinenabgang mit 100% Sicherheit ausschließen kann. Ein Restrisiko bleibt immer. Wer das Restrisiko auf Null drücken will, muß einen Zaun um die Alpen ziehen und den Bereich ganzjährig wegen Lawinengefahr sperren.

                      Die Frage ist, ob die Piste leichtfertig freigegeben wurde. Auch eine Lawinenkommission kann eine Fehleinschätzung treffen. Die Frage ist nur, ob es ein typischer Fall von "hinterher ist man immer schlauer" oder "man hätte es eigentlich vorhersehen müssen" ist. Bevor man Skandal schreit, sollte man die Ermittlungen abwarten.

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                      • #12
                        AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

                        Zitat von leichti Beitrag anzeigen
                        Hier handelt es sich um gesicherte Pisten, das Restrisikoargument zählt für mich nicht. Vergleiche es mit anderen Bereichen im Leben.
                        Ja, vergleiche.
                        Und dann sag mir, wie du außer Haus gehst ohne das Restrisiko, dabei umzukommen.

                        Ich hab keine statistischen Daten, aber ich vermute mal, dass die wenigsten auf einer Schipiste zu Tode gekommenen Schifahrer/Snowboarder unter einer Lawine gestorben sind.
                        Aber das ist nur eine Vermutung, vielleicht weißts du ja besser.

                        LG Hans
                        Nach uns die Sintflut.

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                        • #13
                          AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

                          Das ist für mich eine typische Erscheinung der heutigen Zeit - man will Spaß um jeden Preis und das möglichst noch bei 100% Sicherheit. Ich schließlich mich nur Robi an, wandle seine Ansichten nur etwas um: Bitte ihr "Klagefritzen" und "100%Sicherheit haben Wollende" das wird's auch in Zukunft nicht spielen, Bergsteigen und die damit verbundenen anderen "Spielarten" werden immer mit einem gewissen Restrisiko verbunden bleiben - deshalb mein Vorschlag: Bleibt's daham, sind eh schon zu viele am Berg unterwegs!
                          mfbg
                          MR

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                          • #14
                            AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

                            Zitat von Robi Beitrag anzeigen
                            Bitte, bitte geh nicht mehr in die Berge, stell Dir vor Du stolperst mal über einen Stein und brichst Dir den Fuß! Wen verklagen?
                            Da gibts die bekannte Klage eines übergewichtigen deutschen Urlaubers, der sich an das Holzgeländer einer Brücke gelehnt hat und ein paar Meter abgestürzt ist! Die Folge war, dass er den Bürgermeister des Dorfes geklagt hat!

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Lawinenabgang auf Piste mit einem Toten / Ischgl / 15.2.2012

                              Zitat von HAFA Beitrag anzeigen
                              Ja leichti, vielleicht sollte man Dich als alles vorhersehenden und allwissenden Lawinenexperten engagieren. Da könntest Du vielleicht mit Hilfe einer Wahrsagerin diese Probleme in den Griff bekommen.

                              Ekelig ist eigentlich nur, dass immer, wenn irgendwo irgendwas passiert die Obergscheiten daherkommen und nach Verantwortung und Schadenersatz rufen, anstatt vielleicht einen konstruktiven Vorschlag, eine Idee oder was sonst auch immer einbringen.

                              Irgendwer muss nach der Vorstellung verschiedener Mitmenschen immer an irgendwas Schuld sein.
                              Was sollen diese Aussagen?
                              Das Universalmotto lautet anscheinend "kann ja passieren". Seid ihr alle zu stolz um Fehler einzugestehen? Ist bei euch jeder unfehlbar? Ich rede überhaupt nicht obergscheit daher, aber hier ist ein Familienvater gestorben, auf einer markierten gesicherten Piste für deren Benützung (ein haufen) Geld gezahlt wurde.

                              Zitat von Robi Beitrag anzeigen
                              Na dann tun wir das doch mal:

                              - Mich hats mit meinem alten VW-Bus T3 durch eine Gewitterböe schon mal in den Straßengraben gedrückt.
                              Hier handelt es sich um eine gesicherte Straße, das Restrisiko zählt für mich nicht!?

                              - Bei einem Bergsturz vor ein paar Jahren hats in der Schweiz zwei Wanderer verschüttet, die auf einem markierten Wanderweg unterwegs waren.
                              Hier handelt es sich um einen angelegten und markierten Wanderweg, das Restrisiko zählt für mich nicht!?

                              - Bei einem Murenabgang auf der Brennerstraße wurden vor ein paar Jahren Leute in ihren Autos verschüttet und sind gestorben.
                              Hier handelt es sich um eine Bundesstraße, das Restrisiko zählt für mich nicht!?

                              uswusf...

                              Bitte, bitte geh nicht mehr in die Berge, stell Dir vor Du stolperst mal über einen Stein und brichst Dir den Fuß! Wen verklagen?

                              Vorschläge:
                              - Fremdenverkehrsverein
                              - Grundbesitzer
                              - Almbauern
                              - Alpenverein

                              Irgendein böser Mensch wird Dir den Stein in den Weg gelegt haben...
                              Ich möchte mich nicht ärgern darum gehe ich auf deine sinnfreien Vergleiche nicht ein. Für die Benutzung einer Bundesstraße oder eines markierten Wanderweges wird auch kein Eintritt verlangt. Warum du mich persönlich angreifst musst du mir erklären.

                              Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                              Dann muss man bei Schneelage konsequenter Weise alle Pisten sperren. Oder willst du behaupten, es gibt eine 100%-ige Sicherheit?
                              Nein das stimmt nicht. Gestern zum Zeitpunkt des Unglückes herrschte überwiegend Lawinenwarnstufe 4, hier von einem nicht vorhersehbaren Unglück zu sprechen ist schlichtweg skandalös. Es wird versucht sich aus der Verantwortung zu ziehen.

                              Nochmal:
                              Es werden hier als Vergleiche unvorhersehbare Sachen in der freien Natur genannt. Das passt nicht.
                              1.) Für die Benutzung der Piste zahlt man eine menge Geld, die Sicherheit muss gewährleistet sein.
                              2.) Kann man (vermutlich) vor Gericht schwer argumentieren das man bei Warnstufe 4 irgendwo keine Lawinen vermutete.


                              Weiterhin: Mein Mitgefühl den Angehörigen, vor allem den Kindern die das Unglück miterleben mussten.

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