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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Zwei Tote, ein Verletzter bei Lawinenabgängen in Salzburg (5.3.2013)

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  • Zwei Tote, ein Verletzter bei Lawinenabgängen in Salzburg (5.3.2013)

    Zwei Skitourengeher sind Dienstagmittag bei Lawinen gestorben: Ein Tiroler wurde bei Obertauern (Pongau/Lungau) gegen einen Baum gedrückt. Bei Scheffau (Tennengau) erlag ein Verschütteter seinen Verletzungen, ein zweiter Tourengeher wurde verletzt.

    Die erste Lawine ging gegen 12.00 Uhr bei Obertauern ab: Ein Ehepaar aus Tirol löste in der Nähe der 2.433 Meter hohen Glöcknerin dieses „sehr große Schneebrett“ aus. Die eingewehte Rinne, in der die rund 150 Meter breite und 300 Meter lange Lawine abging, sei über 35 Grad steil gewesen, sagte Christian Binggl von der Bergettung Obertauern.

    Das Ehepaar wurde mitgerissen, aber nicht verschüttet. Der Mann wurde von den Schneemassen jedoch gegen einen Baum gedrückt und erlag seinen Verletzungen. Seine Ehefrau blieb unverletzt. Sie alarmierte die Einsatzkräfte. An der Bergung beteiligten sich zwölf Bergretter aus Obertauern, ein Alpinpolizist, Rot-Kreuz-Helfer, ein Notarzt und zwei Hubschrauber.

    Tourengeher ausgegraben, erlag den Verletzungen

    Die zweite Lawine löste sich gegen 13.00 Uhr am 2.289 Meter hohen Scheiblingkogel im Tennengebirge auf der „Wiesabfahrt“. Auch hier wurden zwei Tourengeher mitgerissen. Einer wurde laut Bergrettung nur teilweise verschüttet und leicht verletzt. Ein zweiter wurde vollständig begraben.

    Obwohl vier andere Tourengeher den Verschütteten ausgruben und noch lebend bargen, erlag der Mann in der Folge seinen schweren Verletzungen. Bergretter aus Golling beteiligten sich an der Bergung der Tourengeher.

    Gefahr steigt durch Erwärmung im Lauf des Tages

    In gesamten Salzburger Land gilt derzeit Lawinenwarnstufe zwei von fünf. Allerdings wird von einem Anstieg der Lawinengefahr durch die Tageserwärmung gewarnt, ebenso vor frischem Triebschnee durch den Föhn.

    Durch den starken Föhn änderte sich die für Tourengeher bisher relativ günstige Situation in den vergangenen zwölf Stunden schlagartig. Die Schneedecke sei durch die massive Erwärmung bis in große Höhen hinauf durchnässt und weniger stabil, mahnte der stellvertretende Landesleiter der Bergrettung Salzburg, Klaus Wagenbichler, im APA-Gespräch zu einer „generellen Vorsicht“. Steilere Hänge und Kammexpositionen sollten gemieden werden.

    Quelle: orf.at
    Die Vernunft kann sich mit viel größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen wenn der Zorn ihr dienbar zur Hand geht!

  • #2
    AW: Zwei Tote, ein Verletzter bei Lawinenabgängen in Salzburg (5.3.2013)

    Mittlerweile leider drei Tote:

    http://tirol.orf.at/news/stories/2574149/

    Verschütteter nach Lawine in Tux tot geborgen

    Nach dem Lawinenabgang in Tux ist Dienstagnachmittag offenbar ein Todesopfer geborgen worden. Der Begleiter des Opfers wird von der Bergrettung aus dem extrem lawinengefährlichen Bereich ins Tal gebracht. In Salzburg kam ein Tiroler bei einem Lawinenabgang ums Leben.

    Die Lawine war kurz vor 13.00 Uhr am Hohen Riffler in den Zillertaler Alpen abgegangen. Im Einsatz standen Bergrettung und Alpinpolizei.

    Wegen des starken Föhnsturms konnten die Helfer nicht mit dem Hubschrauber zum Lawinenkegel fliegen. Die Helfer mussten nach einer Fahrt mit dem Lift zum Lawinenkegel aufsteigen. Nähere Details zum Lawinenunglück sind derzeit noch nicht bekannt.

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    • #3
      AW: Zwei Tote, ein Verletzter bei Lawinenabgängen in Salzburg (5.3.2013)

      so schnell kann es gehen, bislang sichere Verhältnisse wegen sehr kalter Nächte und nur moderater Tageserwärmung; und dann ändert ein Föhneinbruch innerhalb kürzester Zeit die Lawinensituation

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      • #4
        AW: Zwei Tote, ein Verletzter bei Lawinenabgängen in Salzburg (5.3.2013)

        und dann wär da noch ein Bericht im steir. Lawinenforum: http://lawine-steiermark.at/index.php?frame=forum?lim=1

        aufpassn und xund bleibn!

        Kommentar


        • #5
          AW: Zwei Tote, ein Verletzter bei Lawinenabgängen in Salzburg (5.3.2013)

          Höchst tragisch, dabei erschien mir der heutige Tag relativ sicher - Zumindest in der Steiermark. Mich würde interessieren ob es sich wirklich um Schneebrettlawinen gehandelt hat, und in welchen Expositionen das war.

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