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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

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  • #31
    AW: Re: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Zitat von fhs14962 Beitrag anzeigen
    Als typisch österreichisch würd ich mal meine hausrunde beschreiben:

    wo die forststrasse beginnt stehn mal im abstand von 20 Metern zwei Schilder mit MTB-Verboten. Ignoriert man dies, kommt nach ca 6km eine Hinweistafel, wie man sich beim Mtb verhalten soll und wo die einzelnen mtb-touren hingehn (es gibt nur diese eine zufahrt bis zu dem schild). somit ist mtb explizit verboten und gewünscht zugleich
    schauschau: auch bei uns ist die Zufahrt zur "MTB-Strecke" durch Fahrverbotstafeln rechtlich unmöglich

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    • #32
      AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

      mal eine (fast dumme) frage: eine seite für aktuelle (forst)sperren gibts nicht.

      ich denk einfach zb an die "rund um den hohen göll" mtb runde
      letzten bin ich auf den schneibstein gegangen und hatte dann solch einschild wegen forstarbeiten gesehen.

      wenn ich an dem tag die mtb runde gemacht hätte (ca50km, ca2000hm, 6h), wäre ich ca 45min vor schluss (da gehts dann nur mehr 1000 hm hinunter) auf das schild gestoßen. also ich hätt ihnen in dem fall was gschi***! lustigerweise sind später die jäger mit den jeeps zu hütte raufkommen

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      • #33
        AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

        Nur weil ich es gerade gesehen habe..

        Das Mountainbiker nicht zu den Beliebtesten gehören ist wohl auch durch sowas verschuldet:
        http://salzburg.orf.at/news/stories/2614511/

        Zu schnell und mit Kopfhörern in a Rindviech fahren und dann klagen.. wie unglücklich kann man eigentlich agieren?

        Kommentar


        • #34
          AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

          Zitat von Calimero Beitrag anzeigen
          Nur weil ich es gerade gesehen habe..

          Das Mountainbiker nicht zu den Beliebtesten gehören ist wohl auch durch sowas verschuldet:
          http://salzburg.orf.at/news/stories/2614511/

          Zu schnell und mit Kopfhörern in a Rindviech fahren und dann klagen.. wie unglücklich kann man eigentlich agieren?
          wenn wirklich er selber und nicht seine versicherung geklagt hat, ....
          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

          bürstelt wird nur flüssiges

          Kommentar


          • #35
            AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
            wenn wirklich er selber und nicht seine versicherung geklagt hat, ....
            naja, glaubst echt, dass die versicherung den bauern auf schmerzensgeld klagt?
            was hätte die davon?
            Berge von unten, Kirchen von aussen, Wirtshäuser von innen.

            Kommentar


            • #36
              AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

              So einige Klagen dürften wegen Blödheit vor Gericht gar nie zugelassen werden...
              It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

              Norbert

              Kommentar


              • #37
                AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                Zitat von Calimero Beitrag anzeigen
                Das Mountainbiker nicht zu den Beliebtesten gehören ist wohl auch durch sowas verschuldet:
                http://salzburg.orf.at/news/stories/2614511/

                Zu schnell und mit Kopfhörern in a Rindviech fahren und dann klagen.. wie unglücklich kann man eigentlich agieren?
                "Unglücklich"? Was für ein saudummer Volltrottel muss man sein, wenn man zu blöd zum Fahren ist (Auf Sicht! Gut Bremsen lernen!), dann bei jemand anderem die Schuld zu suchen.
                Wenn mir jemand seinen Namen sagt -- würd ihm gern einen Kübel Süling über's Radl kippen...

                Kommentar


                • #38
                  AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                  Süling - ???
                  It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                  Norbert

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                    Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                    wenn wirklich er selber und nicht seine versicherung geklagt hat, ....
                    Hmm, auf Schmerzensgeld kann doch nur der Verunfallte selber klagen, nicht eine seiner Versicherungen.

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                      na, aber aus einem zeitungsbericht geht das nie so hervor. da ich beide meine "kollegen" bzw "ex-kollegen" nennen darf, journal- wie jur-isten, weiss ich dass die ersteren.. naja, drauf losschreiben...
                      - versicherung: regress
                      - geschädigter mit b: schmerzengeld

                      jedenfalls wäre da ja fast eine mutwillensstrafe angebracht.
                      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                      bürstelt wird nur flüssiges

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                        Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                        Süling - ???
                        oder "Soachal" auch für Jauche verwendet
                        für alle deutschen Mitleser:

                        flüssige Exkremente von Mensch und Tier, die als Dünger verwendet werden!
                        [B] MENSCHEN, die die Berge lieben, widerspiegeln Sonnenlicht.
                        Die anderen, die im Tal geblieben, verstehen ihre Sprache nicht![CENTER][/CENTER][/B]

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                        • #42
                          AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                          Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                          Süling - ???
                          Gülle...

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