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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

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  • #16
    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

    Zitat von tch Beitrag anzeigen
    Ist das wirklich wichtig?

    Wichtig ist... ab sofort immer einen Rucksack am Einstieg abstellen...

    tch
    Wichtig nicht unbedingt, aber interessieren würde es mich dennoch...
    "Have we vanquished an enemy? None but ourselves. Have we gained success? That word means nothing here. Have we won a kingdom? No... and yes. We have achieved an ultimate satisfaction... fulfilled a destiny... To struggle and to understand - never this last without the other; such is the law..." <George Mallory>

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    • #17
      AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

      Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
      Doch - du hast es eben bewiesen...
      Bei allem Verständnis für deine kindliche Reaktion, das kann doch nicht ernsthaft die Meinung eines Erwachsenen sein.

      Rücksicht auf andere um Umsicht um Fremdgefährdung zu vermeiden ist das Ende des heutigen Kletterns?
      Bitte Burschen, erstmal eine Sache zu Ende denken....
      La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
      [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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      • #18
        AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

        najo Bergsteirer, immerhin gibt es ja wirklich bedeutende Gründe sich unterhalb kletternder Seilschaften aufzuhalten, insbesonder wenn man als einigermaßen Ortskundiger annehmen muß dass dort vermutlich an einer Neutour gebastelt wird, auch die Tatsache dass sich bei solchen Betätigungen Steine lösen können und diese dann den Gesetzen der Schwerkraft folgen ist ja auch alles andere als logisch und einleuchtend,...........

        warum unser Heer gerade das ohnehin als stark überlaufen geltende Kaisergebirge für seine Ausbildungsveranstaltungen auswählt erscheint mir mehr als schleierhaft!
        Zuletzt geändert von oidmosavoda; 01.04.2015, 11:05.
        .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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        • #19
          AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

          Zitat von Top-Kletterer
          Im hochalpinen Gelände gibt es keine
          Vorschriften. Hier gilt Eigenverantwortlichkeit. Das wäre das Ende des
          heutigen Kletterns!
          Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
          Die Aussage spricht doch eh für sich selbst.
          Noch dümmer gehts wohl kaum.
          Rechtsfreier Raum Gebirge?
          Kann schon sein, dass der Herr "Topkletterer" schwer klettern kann, andere Fähigkeiten scheinen nur bedingt ausgeprägt zu sein.
          Das Ende des heutigen Kletterns, was immer er damit auch meint, sind eher Typen die immer noch denken sie könnten ihre Egotrips ohne Rücksicht auf andere durchziehen.
          Zitat von bergsteirer
          Rücksicht auf andere um Umsicht um Fremdgefährdung zu vermeiden ist das Ende des heutigen Kletterns?
          Was du aus dem kurzen Statement aus der TT rausliest (Rechtsfreier Raum, schwach ausgeprägte Fähigkeiten, Egotrips, keine Rücksicht) ist beachtlich, aber halt auch nur deine Interpretation.
          Aber du hast bestimmt Insiderinformationen....
          Berge von unten, Kirchen von aussen, Wirtshäuser von innen.

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          • #20
            AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

            Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
            najo Bergsteirer, immerhin gibt es ja wirklich bedeutende Gründe sich unterhalb kletternder Seilschaften aufzuhalten, insbesonder wenn man als einigermaßen Ortskundiger annehmen muß dass dort vermutlich an einer Neutour gebastelt wird, auch die Tatsache dass sich bei solchen Betätigungen Steine lösen können und diese dann den Gesetzen der Schwerkraft folgen ist ja auch alles andere als logisch und einleuchtend,...........

            warum unser Heer gerade das ohnehin als stark überlaufen geltende Kaisergebirge für seine Ausbildungsveranstaltungen auswählt erscheint mir mehr als schleierhaft!
            Genau! Ich sehe hier eher ein Versäumnis bzw. eine Leichtfertigkeit bei den Ausbildnern des Bundesheeres, die für die Ausbildung einen gefährlichen Standort gewählt haben.
            Jedem einigermaßen erfahrenen Bergsteiger sollte wohl klar sein, dass sich grundsätzlich aus Wänden Steine lösen können, nicht nur durch Kletterer sondern auch durch Gämsen und andere Einflüsse. Erstbegehung oder nicht ist ja völlig irrelevant. Auch wenn ich als zweite Seilschaft wo einsteige, habe ich immer dieses Problem.
            Wesentlich logischer wäre es, die Ausbildner zur Verantwortung zu ziehen. Statt dessen geht man noch (womöglich zu Lasten der Steuerzahler) in die Berufung...

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            • #21
              AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

              Bevor`st da noch weiter mit Steinen schmeißt, solltest damit:

              Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
              erstmal eine Sache zu Ende denken....
              mal selbst beginnen.

              Das Zitat des Kletterers beinhaltet keinerlei Aussagen in Richtung rechtsfreier Raum, sondern sagt lediglich, dass es keine VORSCHRIFTEN gäbe und Eigenverantwortung gefragt ist.
              Damit liegt er völlig richtig, denn es gibt tatsächlich keine Vorschriften. Vielmehr muss Jeder eigenverantwortlich im Rahmen des Zumutbaren so handeln, dass für Andere keine Gefährdungen entstehen, die über jenes Maß hinausgehen, dass einer in diesem Raum "üblichen" Gefahrenlage entspricht.
              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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              • #22
                AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                irgendwie erinnert mich diese sonderbare Klage an jemand der an einem herrlichen Sonntag im Herbst um etwa zehn Uhr in den Steinerweg der Dachstein-Südwand einsteigt und sich beklagt dass vor ihm lauter Wabbler unterwegs sind wegen denen er die letzte Seilbahn verpassen wird!
                Zuletzt geändert von oidmosavoda; 01.04.2015, 14:08.
                .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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                • #23
                  AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                  .....
                  Zuletzt geändert von bergsteirer; 02.04.2015, 10:51.
                  La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                  [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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                  • #24
                    AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                    Wer ein Schneebrett auslöst ist schuldig wenn es unter ihm jemanden verschüttet, wer einen Steinschlag auslöst nicht?
                    Nicht automatisch. Gerade bei Alpinunfällen kann man keinesfalls aus dem Einzelfall verallgemeinernde Schlüsse ziehen. Aus dem Eingangsposting ergibt sich, dass die Richterin an Ort und Stelle war, der Beklagte fähig war, der Fels nicht schlechter als in der Umgebung und er die Felsqualität auch geprüft hat. Ohne die Entscheidungsgründe gelesen zu haben sollte man sich nicht abwertend über das Urteil äußern.
                    Weinviertelradler

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                    • #25
                      AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                      Na umso besser dass wir, die wir naiv und ohne Hausverstand unser Dasein fristen müssen, mit dir, dem allwissenden Bergsteirer so einen richtig schlauen Fachmann unter uns haben, sonst müßten wir doch tatsächlich blöd sterben ........

                      ..... ajo, ich glaube "Ausputzen" wirst dir bei den Erstbegehungsmöglichkeiten welche im Kaiser noch übriggeblieben sind eher sparen können, darfst halt einfach nicht mit dem GB vergleichen, dort sind richtige Erdbewegungen, vielleicht sogar Sprengungen notwendig.....

                      .....solltest dir im Falle von mangelnder Gebietskenntnis den Kaiser einmal näher anschauen, haben echt schöne Touren in bombigen Fels dort!
                      Zuletzt geändert von oidmosavoda; 01.04.2015, 17:15.
                      .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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                      • #26
                        AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                        Wirklich interessant wohin sich die Meinungen in diesem Thread entwickeln...
                        carpe diem!
                        www.instagram.com/bildervondraussen/

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                        • #27
                          AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                          Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
                          Na umso besser dass wir, die wir naiv und ohne Hausverstand unser Dasein fristen müssen, mit dir, dem allwissenden Bergsteirer so einen richtig schlauen Fachmann unter uns haben, sonst müßten wir doch tatsächlich blöd sterben ........
                          manche hier errinnern mich einfach an diesen Klugscheisser Klugscheisser.jpg aus einer Kindersendung
                          Zuletzt geändert von chfrey; 01.04.2015, 20:16.

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                          • #28
                            AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                            Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                            Genau! Ich sehe hier eher ein Versäumnis bzw. eine Leichtfertigkeit bei den Ausbildnern des Bundesheeres, die für die Ausbildung einen gefährlichen Standort gewählt haben.
                            Jedem einigermaßen erfahrenen Bergsteiger sollte wohl klar sein, dass sich grundsätzlich aus Wänden Steine lösen können, nicht nur durch Kletterer sondern auch durch Gämsen und andere Einflüsse. Erstbegehung oder nicht ist ja völlig irrelevant. Auch wenn ich als zweite Seilschaft wo einsteige, habe ich immer dieses Problem.
                            Wesentlich logischer wäre es, die Ausbildner zur Verantwortung zu ziehen. Statt dessen geht man noch (womöglich zu Lasten der Steuerzahler) in die Berufung...
                            Dort wurde keine Ausbilung betrieben sondern der Oberst und der Arzt gingen auf dem Eggersteig unterhalb der Erstbegehung. Leider zur falschen Zeit am falschen Ort und hätte somit jeden treffen können und hat nichts mit dem Bundesheer zu tun.

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                            • #29
                              AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                              Der Bergsteirer hat schon nicht ganz unrecht. Nach manchen Beiträgen kommt es mir hier so vor, als ob plötzlich nicht der der den Steinschlag auslöst "schuld" ist, sondern der dem der Stein auf den Kopf fällt. Das war dann wahrscheinlich schlechte Tourenplanung oder wie? Selbstverantwortung ja, aber bitte nicht komplett den gesunden Menschenverstand außer Acht lassen.
                              "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                              • #30
                                AW: Kletterer haftet nicht für Steinschlag bei Erstbegehung

                                Gesunder Menschenverstand ist ein gutes Stichwort: Wenn ich mich im alpinen Gelände am Fuß einer Felswand aufhalte, muss ich mit Steinschlag rechnen. Am Wandfuß deponierte Rucksäcke deuten darauf hin, dass jemand in der Wand unterwegs sein könnte, entsprechend ist umso mehr Vorsicht geboten - Stichwort: Eigenverantwortlichkeit.
                                Steinschlag gehört im alpinen Gelände zum allgemeinen Risiko, deswegen kann derjenige, der ihn auslöst, dafür im Allgemeinen nicht haftbar gemacht werden - ausgenommen (grobe) Fahrlässigkeit. Gleiches würde ich auch bei Lawinen annehmen, aber da stellt sich um so mehr die Frage, ab wann Fahrlässigkeit gegeben ist. Natürlich sollte Auslösen von Steinschlag im Rahmen des Möglichen vermieden oder, wenn unvermeidbar, Vorkehrungen getroffen werden, dass dadurch niemand verletzt wird (Stichwort: Putzaktionen), aber im vorliegenden Fall kann dem "Topkletterer" das kaum vorgeworfen werden. Dass der Steinschlag bei einer Erstbegehung ausgelöst wurde, würde ich als zweitrangig betrachten.
                                Die Aussage, es gäbe keine Vorschriften, ist zumindest sehr fragwürdig, ändert aber an der Sache nichts.

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