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Suchhilfen im Forum Gipfeltreffen
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen
Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
1) Registrierung
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.
2) Hausrecht
Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.
3) Haftung
Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.
4) Umgangston
Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.
5) Thementreue
Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.
6) Verboten ist/sind:
- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;
7) Moderation:
Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.
Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.
Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.
Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.
8) Profil/Signatur
Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.
9) Werbung
Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.
10) Gemeinschaftstouren/Bazar
Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.
11) Regelwidriges Verhalten
User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.
Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.
12) Information
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.
13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen
Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Intressantes über Unfallversicherungen
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
Also ganz versteh ich den Artikel nicht, denn die Unterscheidung zwischen Bergung und Transport erfolgt ja auch nach anderen Kriterien als nur, ob eine Zufahrtsmöglichkeit vorhanden ist! Etwa bei schwerwiegenden Verletzungen in denen rascher Transport unumgänglich ist (oder auch wenn - bei entsprechender Verletzung - ein Hubschraubertransport schonender und sinnvoller als mit dem Akija oder Rettungswagen ist, z.Bsp bei Verdacht auf Wirbelsäulenfraktur oder Schädel-Hirn-Trauma).
Dann müssten die "Schwerverletzten" selber bezahlen, während die, die sich bloß verstiegen oder verausgabt haben, mit dem Heli gratis abgeholt werden, nur weil dort keine Straße hinführt???
Das ist eine sehr irreführende und auch recht einfach gestrickte Darstellung und Auslegung dieser "Versicherungsexpertin"!
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
Zitat von Artis Beitrag anzeigenDann müssten die "Schwerverletzten" selber bezahlen, während die, die sich bloß verstiegen oder verausgabt haben, mit dem Heli gratis abgeholt werden, nur weil dort keine Straße hinführt???
Auch wenn der Helitransport vom Notarzt vor Ort (!) wegen Verdachtes auf Schädel-Hirn-Trauma z. B. nach einem Verkehrsunfall angefordert wurde, weigern sich gewisse Krankenkassen, die vollen Kosten zu übernehmen. Das hängt auch davon ab, welcher Hubschrauber kommt (ÖAMTC, Martin...). Da in Österreich die Notfallhubschrauber in den Kompetenzbereich der Länder fallen, gibt es keine klare Regelung. Das wichtigste in diesem Fall ist, die Rechnung der Rettungsorganisationen vorerst einmal nicht zu zahlen und einen Mahnstopp zu erwirken. Und sich dann in weiterer Folge ein stabiles Nervenkostüm für die Streitereien zuzulegen, die im Endeffekt hoffentlich zu einer Kulanzlösung führen. Hoffentlich sind die Verletzungsfolgen bis dahin weit genug ausgeheilt...
Übrigens werden die Unverletzten und Toten nicht vom Notarztheli abgeholt, sondern von der Flugpolizei. Und die darf keine Rechnung stellen.
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
Danke für die Aufklärung, Ansahias! Das wusste ich nicht, dass die Kassen da keine volle Leistung übernehmen, selbst wenn der Arzt es für notwendig befindet (traurig genug). Da bin ich froh, dass ich den ÖAMTC-Schutzbrief habe.
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
komplett lächerlich! va am bsp aus dem artikel wird klar wie bescheuert unser rechtssystem teilweise ist. Also besser im unwegsamen gelände bleiben, die rettungs- und personalkosten erhöhen, weil nur dann zahlt die versicherung auch. Aber wehe wehe wehe man begibt sich noch ins tal um die rettung für die hilfskräfte zu vereinfachen
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
Also bei mir ist damals der Heli des Innenministeriums gekommen samt Notarzt und bereits bei der Bergung hat man mir erklärt, daß in diesem Falle Vater (oder Mutter?) Staat dafür aufkommt.
Aber es gibt schon richtige Konkurrenzkämpfe wer die Rettung "bekommt" denn kaum wo ist das Flugrettungsnetzz so dicht wie bei uns. - Falls jemand einmal einen Anlass braucht sich NICHT zu beschweren.
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
Zitat von Artis Beitrag anzeigenDa bin ich froh, dass ich den ÖAMTC-Schutzbrief habe.
Schau' Dir die Leistungen des Schutzbriefes einmal genau an. Da steht etwas von "Hubschrauber-Rettung". Diese Leistung hast Du wahrscheinlich eh mehrfach von Versicherungen abgedeckt (Alpenverein, Kreditkarte, Kranken-Zusatzversicherung...). Wenn Dir auf der Straße etwas passiert, ist es ein Transport, und der fällt in die Zuständigkeit der Krankenkassen. Es gilt, dass ab NACA-Klasse 4 ein Hubschraubertransport angezeigt ist. Das heißt aber immer noch nicht, dass die Kasse auch wirklich zahlt. Zumindest nicht die gesamten Kosten. Die SVA übernimmt die Kosten z. B. nur bis 1.800 EUR. Wenn der Hubschrauber mit Notarzt aber z. B. eine Stunde mit Dir beschäftigt ist (Zeit bis zur Unfallstelle, Notarzttätigkeiten vor Ort, Transport in das Krankenhaus und Zeit für den Rückflug zum Stützpunkt), sind das nicht einmal ein Drittel der tatsächlichen Kosten.
Wenn Du Glück im Unglück hast, kommt der "richtige" Rettungshubschrauber, mit dem Deine Krankenkasse einen Vertrag hat.
Die Problematik bei der Sache ist auch, dass der Hubschrauber nach den Gegebenheiten vor Ort angefordert wird, die Kassen aber erst im Nachhinein, nach Vorliegen der Befunde im Krankenhaus, entscheiden, ob sie zahlen oder nicht. Das ist ein Graubereich, der durch den Kompetenzdschungel Bund-Länder-Krankenkassen verursacht wird. Bis dato hatte noch niemand den (politischen) Willen, hier eine Lösung zu etablieren, die allen Beteiligten Klarheit schafft.
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
@Ansahias: Für Alpinunfälle bin ich mit dem ÖAMTC-Schutzbrief so abgesichert:
"Hubschrauber-Rettung in Österreich.
Nach Freizeit-Alpinunfällen: Vergütungsrahmen bis EUR 10.000,- pro geschützte Person."
Das sollte reichen. Das gilt auch im Ausland:
"Hubschrauber-Rettung und -Bergung im Ausland.
Nach Unfall oder Krankheit bis EUR 10.000,- pro geschützte Person."
Wie es bei einem Verkehrsunfall auf der Straße aussieht weiss ich allerdings nicht. Da meine Einkünfte sehr gering sind, müssen's dann die Kosten noch vor dem Flug mit mir klären (so ich noch bei Bewusstsein bin) weil falls die Gebietskrankenkasse nicht alles zahlt, ist da nicht viel bei mir zu holen .
Ist das nicht paradox? Wenn ich mich verirr, weil ich zu doof zum Karte lesen bin, holt mich der Gratis-Heli, wenn ich unschuldig von einem Laster gerammt werde und knapp vorm abkratzen bin, werd ich nur bei ausreichender Finanzlage meinerseits geflogen?
Was haben wir denn für idiotische Gesetze in Österreich?
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
Zitat von Artis Beitrag anzeigenIst das nicht paradox? Wenn ich mich verirr, weil ich zu doof zum Karte lesen bin, holt mich der Gratis-Heli, wenn ich unschuldig von einem Laster gerammt werde und knapp vorm abkratzen bin, werd ich nur bei ausreichender Finanzlage meinerseits geflogen?
Was haben wir denn für idiotische Gesetze in Österreich?
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
Vielleicht sollte in dem Bericht dargelegt werden was die Definition von "Bergen " ist.
Im Rettungsdienst bezieht sich dies auf "tote Gegenstände" Also Sachen ( Auto, Bücher...) oder tote Lebewesen also tote Menschen oder tote Tiere.
Das klingt zwar jetzt nach Korinthen kacken, aber genau das tun Versicherungen wenn sie bezahlen sollen!!
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Berg...hnische_Hilfe)
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
Interessant die offizielle Information des Hauptverbandes.
Rettungsflüge mit dem Hubschrauber
In obigem Link wird in Fallbeispiel 1 behauptet, knapp 1000 € hätte früher die Sozialversicherung übernommen, nur der Rest wäre privat zu übernehmen gewesen. Heute wäre der Verunfallte immer kostenfrei gestellt (NACA 4-6), verwundert mich. Was, wenn die SV nur einen Teil abdeckt, ich aber nicht zusatzversichert bin? Verzichten dann alle auf Ihr Geld? Oder wer finanziert dann die Unterdeckung in diesem Fall? Unbeteiligte Dritte? Das Rettungsunternehmen?
lG
BernhardWer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
Heiß finde ich auch was ich im obigen Artikel zu den Fehlalarmen lese.
Ich hab selber letztes Jahr mal auf einer Hütte Besorgnis ausgelöst, weil ich mein Fahrrad am Hüttenzustieg deponiert hatte. Ein voll geparkter Parkplatz ist offenbar nicht verdächtig, aber ein einzelnes Fahrrad hat nach zwei Tagen schon unabhängig voneinander mehrere Leute dazu animiert beim Hüttenwirt nachzufragen. Der dann seinerseits irgendwann den richtigen gefragt hat...
Und wenn da jetzt jemand den Hubschrauber zum Suchflug ob irgendwo einer im Gelände liegt bestellt krieg ich die Rechnung? Zumindest interessant.
Und was ist dann mit der Versicherung? Sagt die dann "es war ja nix"?
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
Zitat von zugfahrer Beitrag anzeigen... Und was ist dann mit der Versicherung? Sagt die dann "es war ja nix"?
Was sagen die Juristen hier? Mit meinem laienhaften Rechtsverständnis kann ich mir nämlich nicht vorstellen, daß das wasserdicht ist. Wenn jemand ein Notsignal absetzt ist es ja klar. Aber nur weil jemand mit einer Stirnlampe geht und ein anderer holt die Bergrettung .... Er könnte ja ein Notsignal geben (SOS), tut es aber nicht. Was sagt uns das? Eben, kein Notfall.
Und wenn dann die Kavallerie trotzdem ausrückt ist das doch wohl deren Sache.
Oder sehe ich das falsch?
lG
BernhardWer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
Bei einem "Fehlalarm" zahlt weder der Gesuchte (ausser er lässt sich bequemlichkeitshalber unverletzt abtransportieren)noch der Alarmierende. Das soll verhindern, dass sich niemand mehr getraut einen Notruf abzusetztn, wenn er von einem vermeintlichen Notfall erfährt.
Bsp:
1.Jemand beobachtet einen Lawinenabgang und Vermutet eine verschüttete Person und alarmiert die Rettung. Diese rückt aus
Es gibt kein "Opfer" . Niemand bekommt eine Rechnung .
2.Jemand wird verschüttet, kann sich selbst retten, fährt, da ja nichts passiert ist weiter. Jemand alarmiert die Rettung. Diese Rückt aus.
Es gibt kein Opfer. Niemand bekommt eine Rechnung .
In D zahlt diesen letztendlich der Steuerzahler.
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AW: Intressantes über Unfallversicherungen
Zitat von funduro Beitrag anzeigenIn D zahlt diesen letztendlich der Steuerzahler.
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