Bin ich da eh noch nicht hineingelatscht? Danke für die Warnung @fleisch!
Leider wissen wir weder, WER das Ding aufgestellt hat, noch, WOZU er das gemacht hat.
Oder hast Du den Jäger dabei gesehen, wie er sie aufgehängt hat?
Gibt's in der Gegend vielleicht Fälle von Wilderei?
Geht's vielleicht *wirklich* um das Wild? Oder ist die Kamera offensichtlich auf die Strasse gerichtet?
Ist die Auflösung der Kamera überhaupt hoch genug, um Personen identifizieren zu können? Sonst ist das Datenschutzgesetz gar nicht anzuwenden!
Vielleicht ist es ja auch der Eigentümer, der Angst vor der Wegehalterhaftung hat und Gegenmaßnahmen ergreifen _muss_, damit er vor Gericht glaubwürdig dasteht?
Meiner Kenntnis nach kann man aber in diese professionell angelegte Forststrasse (nicht irgendein Ziehweg!) nicht mehrspurig einfahren, weil permanent durch Schranken verhindert.
Bleiben die Mountainbiker, die sich dort aber wohl eher aus den Bergsteigern rekrutieren, die den Zu- und Abstieg vermeiden. Eine schöne Runde kann man dort nämlich nicht drehen, soweit ich weiss.
Jetzt gibt's bei den Moutainbikern das Problem, dass die keine Kennzeichen bei sich führen, eine Videoüberwachung daher wohl eher nicht zu einer Ausforschung führen wird.
Ausser natürlich, der/die Betreffende ist persönlich bekannt. In diesen Fall bezweifle ich aber, dass eine Anzeige bei den Behörden erfolgt. Ausser in Ausnahmefällen wie einer persönlichen Fehde.
Also, was soll die Überwachung erreichen?!
- Den autofahrenden Wilderer/Schwammerlsammler/Bergsteiger erwischen, der unten das Schloss aufzwickt?
Das würde man wohl besser beim Schloß machen.
- Den Radfahrer erwischen, der kein Kennzeichen hat?
Wie stellt man sich da die konkrete Ausforschung vor? Wär das nicht auch unten gscheiter, wo jeder durch muss?
Ansonsten fällt mir da jetzt kein legitimer Zweck der Herstellung von Bildaufnahmen der Vorbeikommenden ein, der Aussicht auf erfolg hat!
Somit bleibt das Prinzip der Datensparsamkeit und damit eine Unzulässigkeit der Bildaufnahmen.
Wenn ich da heuer noch vorbei komme, darf ich dann den rechtmässigen Zustand (keine Videoüberwachung) wieder herstellen?
Stell Dir vor, der macht unbeabsichtigt Bilder von einem Holzarbeiter! Dann ist das nämlich Überwachung am Arbeitsplatz und ganz Tabu... :-)
Ich glaub' ja fast, dass da einfach eine/r wissen will, was da oben so los ist - und keine Ahnung hat, auf welches juristisches Glatteis er sich begeben hat.
Aja, laut DSB ist "Die Überwachung [...] zu kennzeichnen (§ 13 Abs. 5 DSG).". Immer noch.
Leider wissen wir weder, WER das Ding aufgestellt hat, noch, WOZU er das gemacht hat.
Oder hast Du den Jäger dabei gesehen, wie er sie aufgehängt hat?
Gibt's in der Gegend vielleicht Fälle von Wilderei?
Geht's vielleicht *wirklich* um das Wild? Oder ist die Kamera offensichtlich auf die Strasse gerichtet?
Ist die Auflösung der Kamera überhaupt hoch genug, um Personen identifizieren zu können? Sonst ist das Datenschutzgesetz gar nicht anzuwenden!
Vielleicht ist es ja auch der Eigentümer, der Angst vor der Wegehalterhaftung hat und Gegenmaßnahmen ergreifen _muss_, damit er vor Gericht glaubwürdig dasteht?
Meiner Kenntnis nach kann man aber in diese professionell angelegte Forststrasse (nicht irgendein Ziehweg!) nicht mehrspurig einfahren, weil permanent durch Schranken verhindert.
Bleiben die Mountainbiker, die sich dort aber wohl eher aus den Bergsteigern rekrutieren, die den Zu- und Abstieg vermeiden. Eine schöne Runde kann man dort nämlich nicht drehen, soweit ich weiss.
Jetzt gibt's bei den Moutainbikern das Problem, dass die keine Kennzeichen bei sich führen, eine Videoüberwachung daher wohl eher nicht zu einer Ausforschung führen wird.
Ausser natürlich, der/die Betreffende ist persönlich bekannt. In diesen Fall bezweifle ich aber, dass eine Anzeige bei den Behörden erfolgt. Ausser in Ausnahmefällen wie einer persönlichen Fehde.
Also, was soll die Überwachung erreichen?!
- Den autofahrenden Wilderer/Schwammerlsammler/Bergsteiger erwischen, der unten das Schloss aufzwickt?
Das würde man wohl besser beim Schloß machen.
- Den Radfahrer erwischen, der kein Kennzeichen hat?
Wie stellt man sich da die konkrete Ausforschung vor? Wär das nicht auch unten gscheiter, wo jeder durch muss?
Ansonsten fällt mir da jetzt kein legitimer Zweck der Herstellung von Bildaufnahmen der Vorbeikommenden ein, der Aussicht auf erfolg hat!
Somit bleibt das Prinzip der Datensparsamkeit und damit eine Unzulässigkeit der Bildaufnahmen.
Wenn ich da heuer noch vorbei komme, darf ich dann den rechtmässigen Zustand (keine Videoüberwachung) wieder herstellen?
Stell Dir vor, der macht unbeabsichtigt Bilder von einem Holzarbeiter! Dann ist das nämlich Überwachung am Arbeitsplatz und ganz Tabu... :-)
Ich glaub' ja fast, dass da einfach eine/r wissen will, was da oben so los ist - und keine Ahnung hat, auf welches juristisches Glatteis er sich begeben hat.
Aja, laut DSB ist "Die Überwachung [...] zu kennzeichnen (§ 13 Abs. 5 DSG).". Immer noch.
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