Hallo liebe Forums-Juristen!
Zu dem Thema Mountainbiken und Forststraßen gibt es in diesem Forum mehr als genug Threads, jedoch nicht zu folgendem Aspekt:
Ein Mountainbiker fährt auf einer Forststraße, auf der er nicht unterwegs sein dürfte, übersieht ein Hindernis
(zB. Felsbrocken, umgestürzter Baum - nichts Mutwillig vorhandenes!!!)
und verletzt sich. Haftet der Wegerhalter dafür, oder blitzt der Mountainbiker vor Gericht ab?
Zu dieser Frage habe ich bis jetzt kontroverse Antworten bekommen. Die einen sagen:
>>Als Wegerhalter kann man dafür verklagt werden, wenn ein Mountainbiker unachtsam ist<<
Die anderen wiederum:
>>Nein, der Mountainbiker hat keinen Anspruch auf Schadenersatz<<
Grundsätzlich nehme ich mal an, dass ein Großteil der Radfahrer nach einem Sturz über ein Hindernis still und heimlich verduften wird. Doch leider erleben wir eine zunehmende "Amerikanisierung" Österreichs, und zwar dass sofort und alles vor Gericht, höflich gesagt, ausverhandelt werden muss. Soll ich dann jeden Tag 250 Kilometer fahren, nur um täglich eine Forststraße instandzusetzen, und das weil ein illegaler Mountainbiker einfach jegliches Maß verloren hat???
Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt eine neue Diskussion anzettele, ich persönlich würde sehr gerne auch auf Forststraßen radfahren! Ich unterstütze Unterschriftenaktionen zur Wegefreiheit für Mountainbiker gerne, wenn die rechtlichen Fragen geklärt sind!!! Auch wüsste ich gerne die Haltung der Naturfreunde dazu! Und die Gesetzesabänderung zu Mountainbikern und Forststraßen wird kommen, da bin ich mir ganz sicher! Doch solange sehe ich mich gezwungen, Radfahrer auf Forststraßen aufzuhalten, auf denen mit 110%iger Sicherheit keine Radfahrer erlaubt sind - schätzt euch glücklich, liebe Mountainbiker, das sind nur sehr, sehr wenige Forststraßen!
Danke bereits im Voraus für eure Antworten und eure Meinung dazu!
Gregor
Zu dem Thema Mountainbiken und Forststraßen gibt es in diesem Forum mehr als genug Threads, jedoch nicht zu folgendem Aspekt:
Ein Mountainbiker fährt auf einer Forststraße, auf der er nicht unterwegs sein dürfte, übersieht ein Hindernis
(zB. Felsbrocken, umgestürzter Baum - nichts Mutwillig vorhandenes!!!)
und verletzt sich. Haftet der Wegerhalter dafür, oder blitzt der Mountainbiker vor Gericht ab?
Zu dieser Frage habe ich bis jetzt kontroverse Antworten bekommen. Die einen sagen:
>>Als Wegerhalter kann man dafür verklagt werden, wenn ein Mountainbiker unachtsam ist<<
Die anderen wiederum:
>>Nein, der Mountainbiker hat keinen Anspruch auf Schadenersatz<<
Grundsätzlich nehme ich mal an, dass ein Großteil der Radfahrer nach einem Sturz über ein Hindernis still und heimlich verduften wird. Doch leider erleben wir eine zunehmende "Amerikanisierung" Österreichs, und zwar dass sofort und alles vor Gericht, höflich gesagt, ausverhandelt werden muss. Soll ich dann jeden Tag 250 Kilometer fahren, nur um täglich eine Forststraße instandzusetzen, und das weil ein illegaler Mountainbiker einfach jegliches Maß verloren hat???
Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt eine neue Diskussion anzettele, ich persönlich würde sehr gerne auch auf Forststraßen radfahren! Ich unterstütze Unterschriftenaktionen zur Wegefreiheit für Mountainbiker gerne, wenn die rechtlichen Fragen geklärt sind!!! Auch wüsste ich gerne die Haltung der Naturfreunde dazu! Und die Gesetzesabänderung zu Mountainbikern und Forststraßen wird kommen, da bin ich mir ganz sicher! Doch solange sehe ich mich gezwungen, Radfahrer auf Forststraßen aufzuhalten, auf denen mit 110%iger Sicherheit keine Radfahrer erlaubt sind - schätzt euch glücklich, liebe Mountainbiker, das sind nur sehr, sehr wenige Forststraßen!
Danke bereits im Voraus für eure Antworten und eure Meinung dazu!
Gregor
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