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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Datenschutz am Wanderweg

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  • Datenschutz am Wanderweg

    Diese Ankündigung findet man in Hinterstoder,
    z. B. im Weißenbachtal od. auch am Anstieg zur Poppenalm, direkt neben dem Wanderweg.
    Ist das rechtens?
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  • #2
    Ich würde das bloße Betreten/Durchqueren einer Wildfütterungsanlage nicht als "Beschädigung" werten. Im Zweifelsfall ist dieses Schild also nicht gültig. Der Jäger müsste nachweisen, dass das Betreten des Wandereres zu einem Schaden geführt hat. Das würde wohl selbst dann schwierig, wenn er einen Hochstand betreten hat, aber z.B. nicht das Schloss aufgebrochen oder innen Schmutz oder Müll hinterlassen hat.

    Wenn eine Wildkamera also nur zum Zweck der Wildbeobachtung verwendet und ein entsprechendes
    Verarbeitungsverzeichnis geführt wird, ist alles rechtens. Von solcherart eingesetzten Wildkameras zufällig
    aufgenommene Bilder von Personen, anhand derer jene Personen identifiziert werden können, dürfen nicht
    weitergegeben werden.


    Aber ACHTUNG! Wer eine Wildkamera einsetzen will, um damit Personen auszuforschen, die
    Jagdeinrichtungen beschädigen etc, kann sich nicht auf diese Bestimmung ist (§ 12 Abs 3 Zi 3 DSG neu)
    berufen
    . In solchen Fällen ist der Einsatz einer Videoüberwachung (Wildkamera etc) zulässig, wenn die
    Verhältnismäßigkeit gewahrt wird und sie dem vorbeugenden Schutz von Personen oder Sachen an
    öffentlichen zugänglichen Orten, die dem Hausrecht des Verantwortlichen unterliegen, dienen und aufgrund
    bereits erfolgter Rechtsverletzungen erforderlich sind (12 Abs 3 Zi 2 DSG neu). Es muss also schon einen
    Anlassfall für die Videoüberwachung zB von Hochständen gegeben haben, damit sie auch rechtens ist. Auch
    in diesen Fällen entfällt die Pflicht zur Kennzeichnung. Bei solchen Videoüberwachungen aufgenommene
    Bilder von Personen sind jedenfalls zu löschen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Eine länger als 72
    Stunden andauernde Aufbewahrung solcherart aufgenommener Bilder von Personen muss verhältnismäßig
    sein, protokolliert und begründet werden.
    Eine geeignete Begründung ist zB die Notwendigkeit des Bildes für
    die weitere Rechtsverfolgung
    Quelle

    Persönlich versuche ich Wildfütterungsgebiete bzw. den Kameraradius möglichst zu umgehen, wenn es das Gelände zulässt. Meist befinden sich die "Betreten verboten"-Schilder aber nur von einer Richtung kommend. Das ist dann Pech.
    Zuletzt geändert von Exilfranke; 19.01.2024, 09:56.
    http://www.wetteran.de

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    • #3
      Haube, Sonnenbrille und Maske aufsetzen und durch

      Kommentar


      • #4
        Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
        Haube, Sonnenbrille und Maske aufsetzen und durch
        Exakt.

        Der will dort übrigens nur den Canyoninggehern ans Bein pink***, ist aber schon vor Gericht gescheiteter. Das Schild ist nur ein zahnloser Abschreckungsversuch. Leider lassen sich viele dadurch verunsichern.
        carpe diem!
        www.instagram.com/bildervondraussen/

        Kommentar


        • #5
          Hier wärs vielleicht eher angebracht gewesen
          http://www.wetteran.de

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          • #6
            Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen

            Der will dort übrigens nur den Canyoninggehern ans Bein pink***, ist aber schon vor Gericht gescheiteter.
            Der Grundbesitzer? Im Weissenbachtal? Hast du da eine Quelle?

            LG Helwin

            Kommentar


            • #7
              ". . . zum Zwecke der Wildbeobachtung" sollte beim letzten Satz noch ergänzt werden, dann wärs mir egal.

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              • #8
                Zitat von helwin Beitrag anzeigen

                Der Grundbesitzer? Im Weissenbachtal? Hast du da eine Quelle?

                LG Helwin
                Ich kenn zumindest Leute die beim Raufgehen angepöbelt wurden… vielleicht wars auch der Jagdpächter.

                Selber Blödsinn wie beim Ötzbach übrigens.
                Zuletzt geändert von Gamsi; 19.01.2024, 21:32.
                carpe diem!
                www.instagram.com/bildervondraussen/

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen

                  Selber Blödsinn wie beim Ötzbach übrigens.
                  Beim Ötzbach wurden meines Wissens gewerblich geführte Touren beanstandet. DAS ist nämlich wirklich nicht per se erlaubt.

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                  • #10
                    Zitat von helwin Beitrag anzeigen

                    Beim Ötzbach wurden meines Wissens gewerblich geführte Touren beanstandet. DAS ist nämlich wirklich nicht per se erlaubt.
                    Beim Verbotsschild am Zustieg steht aber nichts von gewerblich… dass ein Guide mit zahlenden Gästen eine Zustimmung benötigt, steht ja nicht zur Diskussion…
                    carpe diem!
                    www.instagram.com/bildervondraussen/

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