AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??
leider scheint die gesetzeslage nicht ganz so eindeutig.
im forstgesetz gibt es nämlich das eindeutige verbot, nutzflächen zu betreten. wenn nun der liftbetreiber seine piste, in die er ja investiert hat, als nutzfläche versteht, kann man ihm das nicht verbieten (dass er das so sieht ).
nach meinem wissen ist die frage nicht geklärt, es gibt noch keine anzeige mit gerichtsverhandlung und eindeutige judikatur. auch keine tourengeherverordnung etc.
die mitteilungen des alpenvereins scheinen bisher danach auszusehen, als wolle man diesen (muster)prozess nicht führen - vermutlich ist nicht klar vorhersehbar, wie der ausginge???
vermutlich hat also weder schitourengeher das recht, auf einem aufstieg auf der piste zu bestehen,
noch der liftbetreiber explizit das recht hat, es zu verbieten.
der alpenverein geht meines wissens nach den weg der "gütlichen vereinbarung im einzelfall" incl. appelle an die tourengeherInnen.
vermutlich wäre es am besten, im speziellen fall bei der zuständigen gemeinde und beim tourismusverband anzurufen, oft gibt es auch lokale AV oder Naturfreunde.
ich weiß im fall von einem großen schigebiet, dass dort dieser streit die gemeinde spaltet (liftbetreiber und jene, die am abend noch aufrennen sind aus einer gemeinde) und letztlich genau deshalb nach lösungen gesucht wird, die dann auch gefunden werden ! etwa eigener aufstiegsstreifen, der nicht abwärts befahren werden darf, alternativrouten im liftnahen bereich etc.
a
Zitat von philomont
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im forstgesetz gibt es nämlich das eindeutige verbot, nutzflächen zu betreten. wenn nun der liftbetreiber seine piste, in die er ja investiert hat, als nutzfläche versteht, kann man ihm das nicht verbieten (dass er das so sieht ).
nach meinem wissen ist die frage nicht geklärt, es gibt noch keine anzeige mit gerichtsverhandlung und eindeutige judikatur. auch keine tourengeherverordnung etc.
die mitteilungen des alpenvereins scheinen bisher danach auszusehen, als wolle man diesen (muster)prozess nicht führen - vermutlich ist nicht klar vorhersehbar, wie der ausginge???
vermutlich hat also weder schitourengeher das recht, auf einem aufstieg auf der piste zu bestehen,
noch der liftbetreiber explizit das recht hat, es zu verbieten.
der alpenverein geht meines wissens nach den weg der "gütlichen vereinbarung im einzelfall" incl. appelle an die tourengeherInnen.
vermutlich wäre es am besten, im speziellen fall bei der zuständigen gemeinde und beim tourismusverband anzurufen, oft gibt es auch lokale AV oder Naturfreunde.
ich weiß im fall von einem großen schigebiet, dass dort dieser streit die gemeinde spaltet (liftbetreiber und jene, die am abend noch aufrennen sind aus einer gemeinde) und letztlich genau deshalb nach lösungen gesucht wird, die dann auch gefunden werden ! etwa eigener aufstiegsstreifen, der nicht abwärts befahren werden darf, alternativrouten im liftnahen bereich etc.
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