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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

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Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
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Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

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  • #46
    AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

    Vielen Dank für eure Antworten! Ich bin sowieso der Meinung, dass die Natur niemanden gehört und ergo niemandem der Zutritt dazu verwehrt werden darf (ausgenommen sind natürlich der begrenzte Raum rund um das eigene Wohnhaus). Die Jägerschaft grundsätzlich zu verteufeln, wie es häufig in diversen Foren (speziell ORF.at) gemacht wird, finde ich jedoch auch nicht richtig. Dass es auch anders geht, habe ich hier erlebt. Es ist unglaublich, was man mit Freundlichkeit und gegenseitigem Verständnis erreichen kann

    Zitat von philomont Beitrag anzeigen
    Der Inhalt den sie versucht zu transportieren mag zwar im Interesse des dortigen Grundeigentümers oder Pächters liegen, ist aber leider illegal, da er dem Forstgesetz widerspricht.
    Ganz ehrlich, dem "leider" kann ich nicht zu stimmen. Vielmehr bin ich sehr erleichtert, dass es so ist :-)

    lg
    Thomas
    Mein Tourenbuch

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    • #47
      AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

      Zitat von carver20 Beitrag anzeigen
      Ganz ehrlich, dem "leider" kann ich nicht zu stimmen. Vielmehr bin ich sehr erleichtert, dass es so ist :-)
      Zum besseren Verständnis: Das "leider" war in Richtung das Taferlaufhängers ironisch gemeint.
      Be Edenistic!

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      • #48
        AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

        Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
        ja, das könnten wir gewesen sein...
        Ihr wart auf der Piste unterwegs - ich durch den Wald. Ihr seid an mir vorbei als pausierte und meine zwei Sorten Tee trank (indischen Chai und Kräutertee) - ich zweigte dann über die Steilstufe auf's WurzerKampl ab und ihr weiter Richtung Liftstation?
        Unter dem Schaf hängen vier Beine, die bis auf den Boden reichen.

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        • #49
          AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

          Zitat von carver20 Beitrag anzeigen
          Vielen Dank für eure Antworten! Ich bin sowieso der Meinung, dass die Natur niemanden gehört und ergo niemandem der Zutritt dazu verwehrt werden darf
          Eine Sichtweise, die sich ja eigentlich auf den gesamten Planeten bezieht - oder?
          Ich fand es schon immer absurd, dass man etwas besitzen möchte, das schon Millionen Jahre vor einem und vermutlich Millionen Jahre nach Einem exisiteren wird und noch dazu nicht wirklich besitzbar ist.

          Mit dieser Ansicht allerdings wirst Dir nicht viele Freunde auf diesem Planeten machen !
          Unter dem Schaf hängen vier Beine, die bis auf den Boden reichen.

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          • #50
            AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

            Zitat von lalo Beitrag anzeigen
            Eine Sichtweise, die sich ja eigentlich auf den gesamten Planeten bezieht - oder?
            Das stimmt. Die Natur ist ja nicht nur auf die Berge beschränkt. Wäre ja interessant, wer quasi der erste war, der mit dem Blödsinn begonnen hat.

            Zitat von lalo Beitrag anzeigen
            Ich fand es schon immer absurd, dass man etwas besitzen möchte, das schon Millionen Jahre vor einem und vermutlich Millionen Jahre nach Einem exisiteren wird und noch dazu nicht wirklich besitzbar ist.

            Mit dieser Ansicht allerdings wirst Dir nicht viele Freunde auf diesem Planeten machen !
            Freunde, welche ich gerne als solche bezeichne, teilen entweder die Ansicht oder akzeptieren sie, auch wenn sie sie nicht teilen können
            Mein Tourenbuch

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            • #51
              AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

              Zitat von carver20 Beitrag anzeigen
              Das stimmt. Die Natur ist ja nicht nur auf die Berge beschränkt. Wäre ja interessant, wer quasi der erste war, der mit dem Blödsinn begonnen hat.



              Freunde, welche ich gerne als solche bezeichne, teilen entweder die Ansicht oder akzeptieren sie, auch wenn sie sie nicht teilen können
              Wie tief geht eigentlich der Grundbesitz in die Erde hinein?
              Gehört die Schnitte dazu, die sich zwischen der Verbindung des Erdmittelpunkts mit den Grundstückseckpunkten befindet?
              Wie hoch ist der Luftraum über meinem Grund, der mir gehört?

              Gibts eigentlich auch runde Grundstücke und wem gehört eigentlich jetzt der Mond, nachdem ein Erbfolger von Karl dem Großen und eine Amerikansicher Staatsbürger, die mal diesen Besitz im Grundbuch eintragen lassen hatte, einen Rechtstreit vor einem amerikanischen Gericht geführt haben?

              Was ist mit den Grundstücken auf dem Mond, die jahrelang im Netz verkauft wurden? Darf man dort Tourengehen?
              Unter dem Schaf hängen vier Beine, die bis auf den Boden reichen.

              Kommentar


              • #52
                AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
                dort oben ist es aber wirklich SEHR eigenartig. und vor allem ist dort tatsächlich die frage, wie sie argumentieren könnten. da würd ich direkt bei der liftgesellschaft anrufen.
                Bei der Gamering-Lift-Bergstation ist ein Warnschild: "Achtung Schiroute kreuzt!" Am vergangenen Sonntag bei vollem Liftbetrieb waren bei der Gameringalm jede Menge aufsteigende Pistengeher zu sehen. Kann mir nicht vorstellen, daß das verboten ist.

                Frage an die Kenner: Bei der Frauenkarlift-Piste ist ein Verbotsschild für Pistengeher, wie ernst zu nehmen ist das??

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                • #53
                  AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                  ich hab dort noch nie probleme gehabt = ich geh dort einfach (seit zig jahren) - allerdings kaum öfter als 1x im jahr

                  wenn jemand deppert ist, sagst du, du hast kein schild gesehen. es ist auch nicht zwangsläufig nötig, direkt am schild vorbeizukommen
                  außerdem führt dort die markierte schiroute rüber zum
                  eisernen bergl
                  loigistal
                  liezener hütte
                  kitzspitz
                  angererkogel
                  etc...
                  und den einstieg erreicht man von der wurzeralm aus (fast) NUR über die piste. (man könnte rechts davon entlang des sommerweges spuren)
                  das ist ein klassischer fall, wo zuerst die route war (nämlich schon in den 30er jahren rüber zur tauplitz markiert!) und dann das schigebiet.

                  allerdings: ich geh dort entweder noch vor dem rummel (also vor 9:00 wenn möglich)
                  oder wirklich flott und ganz am rand der piste, weil kurz unter den geländekanten ist man für schnellere fahrer tatsächlich unsichtbar bzw. zu spät sichtbar.

                  ich denke auch, dass die liftbetreiber nicht argumentieren können, man soll eben von der hintersteineralm ansteigen (das erspart die piste)

                  allerdings: ich geh für alles im bereich warscheneck süd fast nur vor dort weg, an WOE immer
                  - a) kein problem mit bergwerksverkehr (SA SO)
                  - b) wesentlich schöner als auf der piste
                  - c) im vergleich mit schigebiet gar nix los
                  - die direkte zum burgstall (schon alleine wegen der schönen jagdhütte zu empfehlen) ist fast immer gespurt und führt durch schönsten, lockeren lärchenwald

                  das sind für mich zu viele argumente gegen die piste
                  a
                  Zuletzt geändert von renoldna; 10.12.2008, 17:50.
                  runter gehts oft schnell.

                  Kommentar


                  • #54
                    AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                    Gerdade gestern habe ich einen "Pistenfrevel" ersten Ranges begangen, der wohl alles in den Schatten stellt, was Tourengeher so anstellen können:
                    Um meine Kniefunktion (nach Verletztung) im kombinierten Gratgelände auszutesten, wählte ich den Gipfelkamm nördlich von Obertauern.
                    Normalerweise meide ich ja solche Gebiete, aber in diesem Fall wollte ich mich noch in etwas "geschützterem" Bereich bewegen.
                    Ich beging also zu Fuß die Pistenstrecke rauf zum Grünwaldkopf, weiter zum Seekareck und über Seekarschneid zum Seekarspitz und weiter noch zum
                    P. 2179. Die Wurmwand hatte zu heikle Verhältnisse, daher hab ich hier mein Unternehmen eingestellt.
                    Nun zückte ich mein Rutschblattl und sauste zunächst noch den Berg, dann aber sofort über die Piste (das ging höllisch gut!!!) zum Seekarhaus hinunter.

                    Gesagt hat keiner was, aber einigen ist der Mund offen geblieben...
                    Jedenfalls lasse ich mich von einem geplanten Bergvorhaben durch eine zufällig dort anwesende Piste nicht abbringen.
                    LG

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                    • #55
                      AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??


                      und 5 sterne dazu!
                      runter gehts oft schnell.

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                      • #56
                        AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                        Soeben auf der Hinterstoder/Wurzeralm-Homepage www.hiwu.at gefunden

                        lg s
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                        • #57
                          AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                          Zitat von snowfox Beitrag anzeigen
                          Soeben auf der Hinterstoder/Wurzeralm-Homepage www.hiwu.at gefunden

                          lg s
                          Das kenne ich auch. Besonders der letzte Satz ist so ziemlich das Blödeste, was man schreiben kann - bezeichnenderweise mit Rechtschreibfehler. Mich kratzt das nicht im geringsten und ich werde weiterhin entlang der Frauenkarabfahrt bis zur Abzweigung in Richtung Burgstall gehen. Wenn mich da einer anspricht, ignoriere ich ihn, dass er sich wie eine Packung Luft vorkommt. Nicht einmal stehen bleiben werde ich. Hoffentlich ist der Schrecksmadel der Nächste, dem mit der Wirtschaftskrise die Luft ausgeht.

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                          • #58
                            AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                            was ich auf der frauenkarpiste allerdings fürchte (siehe oben) sind die 2 geländekanten bis zur abzweigung

                            mich hat vor (4?) jahren einer auf der hösspiste umgefahren - stock gebrochen etc. - weil er mich zu spät gesehen hat und im steilen nicht mehr bremsen konnte - ich bin im aufstieg unterhalb der hössalm im großen S bei zu wenig schnee im wald (deshalb) ganz links gegangen mit harscheisen relativ grad rauf

                            das skurrile dabei: der war auch tourengeher und ist etwa 2 stunden vor mir an der gleichen stelle auch ganz links rauf, hat er erzählt mit die ultralight kannst auf dem harten kunstschnee ja nicht bremsen
                            Zuletzt geändert von renoldna; 18.12.2008, 15:27.
                            runter gehts oft schnell.

                            Kommentar


                            • #59
                              AW: Kann den Tourengehern die Benützung einer Skipiste verboten werden??

                              Zitat von snowfox Beitrag anzeigen
                              Soeben auf der Hinterstoder/Wurzeralm-Homepage www.hiwu.at gefunden

                              lg s
                              do hülft nur aans: a wurzen auf die wurzeroimpisten setzen!
                              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                              bürstelt wird nur flüssiges

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