Da ich von juristischen Dingen eher weniger Ahnung habe möchte ich mich auf diesem Wege hier im Forum mal informieren. Aber auch andere Meinungen, insbes. von ebenfalls Betroffenen, bzw. von anderen Laien sind willkommen.
Meine Frage:
Kann der Grundstückseigentümer bzw. ein Betreiber des Skigebietes/der Lifte dem Tourengeher untersagen auf den Pisten aufzusteigen?
In dem konkreten Fall, der mich zu dieser Frage drängt wurde sogar mit Anzeige des Liftbetreibers gedroht, wobei dort folgende Verhältnisse herrschten:
-Der Aufstieg erfolgte konform den FIS-Regeln
-Aufstieg exakt am Rand einer präparierten Ski-Abfahrt die großteils durch Wald verläuft, jedoch die o.e. Anhaltung im Bereich einer Alm erfolgte
-Im Verlauf der konkreten Abfahrt ist ein Wanderweg markiert
-Es gibt an (mir bekannt sind zwei) mehreren Stellen eine Tafel mit der Aufschrift: "Tourengehen verboten" mit der Zusatztafel "Auf Pisten" -Diese zwei mir bekannten Tafeln stehen an Einmündungen von markierten Wegen in die Piste
-In einem Abschnitt der betreffenden Ski-Piste ist in mehreren meiner Karten der Weg entlang dieser Piste sogar als Ski-Tour eingezeichnet
-Als weiteres Kuriosum (für mich zumindest) behauptete der Vertreter des Lift-Betreibers dass im Falle eines Zusammenstosses "Abfahrender Skifahrer - Aufsteigender Tourengeher" immer der (FIS-Regelkonform) aufsteigende Torengeher die Schuld an diesem Unfall hätte mit der Begründung der abfahrende Skifahrer hätte ja ein Liftticket bezahlt und steht somit im Schutz des Liftbetreibers.
-Das ganze spielte sich in OÖ ab, vielleicht gibts ja spezielle Landesgesetze?
Meine zweite Frage zu der Androhung von Anzeige:
Aufgrund welchen Tatbestandes könnte hier der Tourengeher angezeigt werden?
Etwas später werde ich auch meine (laienhafte) Meinung dazu Posten!
PS: Ich möchte jedoch keine Grundsatzdiskussion dazu auslösen, ob Pisten-Gehen einen Sinn hat bzw. um wieviel es nicht schöner ist nicht auf Pisten zu gehen - Danke!!
Meine Frage:
Kann der Grundstückseigentümer bzw. ein Betreiber des Skigebietes/der Lifte dem Tourengeher untersagen auf den Pisten aufzusteigen?
In dem konkreten Fall, der mich zu dieser Frage drängt wurde sogar mit Anzeige des Liftbetreibers gedroht, wobei dort folgende Verhältnisse herrschten:
-Der Aufstieg erfolgte konform den FIS-Regeln
-Aufstieg exakt am Rand einer präparierten Ski-Abfahrt die großteils durch Wald verläuft, jedoch die o.e. Anhaltung im Bereich einer Alm erfolgte
-Im Verlauf der konkreten Abfahrt ist ein Wanderweg markiert
-Es gibt an (mir bekannt sind zwei) mehreren Stellen eine Tafel mit der Aufschrift: "Tourengehen verboten" mit der Zusatztafel "Auf Pisten" -Diese zwei mir bekannten Tafeln stehen an Einmündungen von markierten Wegen in die Piste
-In einem Abschnitt der betreffenden Ski-Piste ist in mehreren meiner Karten der Weg entlang dieser Piste sogar als Ski-Tour eingezeichnet
-Als weiteres Kuriosum (für mich zumindest) behauptete der Vertreter des Lift-Betreibers dass im Falle eines Zusammenstosses "Abfahrender Skifahrer - Aufsteigender Tourengeher" immer der (FIS-Regelkonform) aufsteigende Torengeher die Schuld an diesem Unfall hätte mit der Begründung der abfahrende Skifahrer hätte ja ein Liftticket bezahlt und steht somit im Schutz des Liftbetreibers.
-Das ganze spielte sich in OÖ ab, vielleicht gibts ja spezielle Landesgesetze?
Meine zweite Frage zu der Androhung von Anzeige:
Aufgrund welchen Tatbestandes könnte hier der Tourengeher angezeigt werden?
Etwas später werde ich auch meine (laienhafte) Meinung dazu Posten!
PS: Ich möchte jedoch keine Grundsatzdiskussion dazu auslösen, ob Pisten-Gehen einen Sinn hat bzw. um wieviel es nicht schöner ist nicht auf Pisten zu gehen - Danke!!
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