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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Strafbar ???

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  • Strafbar ???

    Hallo,

    mal eine frage! Angenommen ich begebe mich im nationalpark berchtesgaden auf eine 2-tages-tour und übernachte dann einfach mit dem schlafsack oder in einem zelt irgendwo in der prairie. Mache ich mich dabei strafbar ???

    Es könnte ja genau so gut ein notfall sein! Wenn ich mich überschätzt habe und durch einbruch der dunkelheit nicht mehr weiter gehen kann, bleibt mir wohl nichts anderes übrig als irgendwo in der wildnis zu übernachten.

    Würde mich echt interessieren was ihr davon hält !!!

    Bergsteiger 111


  • #2
    AW: Strafbar ???

    Zitat von Bergsteiger 111 Beitrag anzeigen
    Mache ich mich dabei strafbar ???
    Das gibt in Bayern 17 Jahre Festungshaft,
    schwerer Kerker, mit einem Fasttag täglich.
    La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
    [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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    • #3
      AW: Strafbar ???

      Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
      Das gibt in Bayern 17 Jahre Festungshaft,
      schwerer Kerker, mit einem Fasttag täglich.
      Da hat er Recht der Bergsteirer ich wurde nach 10 Jahren auf Bewährung entlassen, mit der Auflage sofort mein Zelt abzubauen.
      Biwakiervorhaben müssen mit GPS-Koordinaten im Internet angekündigt werden.

      Spaß bei Seite:
      Hier wird das auch diskutiert: http://www.dav-community.de/ man liest was von 300,-€ Strafe (ohne Frühstück).

      Ich denke es wird sich ein unbeobachtetes Plätzchen finden.

      Gruß aus deiner Nachbarschaft

      phouse
      „Wer woaß, wosd ois vasamst, wennst steh bleibst und grod dramst!“ Django 3000

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      • #4
        AW: Strafbar ???

        Ich meine mich dunkel zu erinnern, etwas davon gelesen zu haben, dass es im Nationalpark Berchtesgaden erlaubt ist zu biwakieren, so lange es für die Bergtour notwendig ist. Wäre demnach Auslegungssache.

        In der Realität habe ich noch nie gefragt, ob ich in den Bergen biwakieren darf. Hab es allerdings auch noch nie in einem Nationalpark gemacht. Zelten würde ich nirgends, wo es verboten sein könnte. Da ich aber ohnehin zu faul bin ein Zelt zu tragen...
        "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

        https://www.instagram.com/grandcapucin38/

        Kommentar


        • #5
          AW: Strafbar ???

          So weit ich weiß ist das biwakieren im Notfall erlaubt, außerdem: bevor ich irgendwo erfriere ist mir meine eigene Haut näher als ein Gesetz!! Vorätzliches Zelten ist sicher strafbar: zieht eine Absonderung nach § 103 StVG für 1 jahr nach sich!! Würd ich mir überlegen...

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          • #6
            AW: Strafbar ???

            geh bledsinn: höchststrafe 5 jahre weissbierentzug. für gstandene boarn die todesstrafe. für halbbayern und österreicher substitubierbar.
            mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

            bürstelt wird nur flüssiges

            Kommentar


            • #7
              AW: Strafbar ???

              Wahrscheinlich gehts dir dann so wie mir, als mir am Reichenstein der Bergwächter sagte: "Da hätten Sie nicht schlafen dürfen."
              Leider konnte ich seinem Wunsch rückwirkend nicht mehr entsprechen, was aber auch wurscht war.
              Brauchst eh nur do auffi

              Kommentar


              • #8
                AW: Strafbar ???

                ......wenn jetzt jeder macht was er will .........



                .....damals war auch die Zukunft besser!
                Zuletzt geändert von Clouseu; 20.07.2009, 19:15.
                Überzeugter rückfedel-dingsbums-verschluss benutzer.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Strafbar ???

                  Ich sach mal so: Bevor ich im Stehen schlafe, leg ich mich lieber hin.

                  Aber ohne Zelt, ohne Feuer und ohne einen Krümel Müll zu hinterlassen.

                  @phouse: der war gut :-)

                  Grüße
                  Marlene
                  "Teufelshorn" heißt mein neuer Berchtesgaden-Krimi.

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                  • #10
                    AW: Strafbar ???

                    Was ist denn das StVG??

                    Ich hab da letztens an super Artikel gelesen, wars in der letzten Berg- und Steigen?

                    Was ich noch so weiß:

                    Das fällt unter Naturschutz und das ist Landessache, also für jedes Land unterschiedlich.

                    Tirol und Sbg streng, ich glaub in Vbg generell erlaubt, hab den Artikel leider nicht bei der Hand

                    Und das gilt nur überhalb der Waldgrenze, im Wald ist Zelten generell, in ganz Ö, verboten

                    LG

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                    • #11
                      AW: Strafbar ???

                      Zitat von wallrat Beitrag anzeigen
                      So weit ich weiß ist das biwakieren im Notfall erlaubt, außerdem: bevor ich irgendwo erfriere ist mir meine eigene Haut näher als ein Gesetz!
                      Stell Dir vor, diesen "übergsetzlichen Notstand" kennt sogar der Gesetzgeber...

                      Vorätzliches Zelten ist sicher strafbar
                      Mit dieser Sicherheit würde ich mich das nicht sagen trauen...

                      zieht eine Absonderung nach § 103 StVG für 1 jahr nach sich!! Würd ich mir überlegen...
                      StVG? Strafvollzugsgesetz? Erscheint in conreto eher wenig einschlägig.
                      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Strafbar ???

                        Zitat von sebastian1986 Beitrag anzeigen
                        Ich hab da letztens an super Artikel gelesen, wars in der letzten Berg- und Steigen?
                        Im "Bergauf", falls Du diesen meinst.. Und der war leider voller Fehler.

                        Das fällt unter Naturschutz und das ist Landessache, also für jedes Land unterschiedlich.
                        Darauf können wir uns einigen. Ebenso auf das Verbot des Lagerns im Wald bei Dunkelheit (!)
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Strafbar ???

                          @all Da stellt einer eine frage und Ihr pflanz Ihn so....

                          @bergsteiger111

                          Biwaksack ja - Zelt nein, Gaskocher ja - offenes Feuer nein,

                          Im Rechtsfall muß dir erst einmal nachgewiesen werden das du mit Absicht biwakierst.....

                          Viel Spaß und Wetterbericht einholen

                          Gruß Klaus
                          Zuletzt geändert von Klaus G.; 20.07.2009, 22:31.
                          gesund bleiben
                          Klaus Göhlmann
                          gepr. und autorisierter Bergwanderführer
                          www.Bergabenteuer-Maltatal.com

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                          • #14
                            AW: Strafbar ???

                            Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                            Das gibt in Bayern 17 Jahre Festungshaft,
                            schwerer Kerker, mit einem Fasttag täglich.
                            Du hast die zweimal tägliche Auspeitschung mit der 6 m langen Bullenpeitsche vergessen.
                            Beste Grüße, Lamл[tm]
                            Touren && Kurse
                            Lamπ[tm] auf Tour bis 0stern 2011
                            Hi-Lite Sardinien
                            Disc Laimer

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                            • #15
                              AW: Strafbar ???

                              Vielen Dank für die Antworten!!! Auch wenn einige weniger hilfreich waren.
                              Besonderen Dank hat Klaus G. verdient.

                              BERGSTEIGER 111

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