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Strafbar ???

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  • Strafbar ???

    Hallo,

    mal eine frage! Angenommen ich begebe mich im nationalpark berchtesgaden auf eine 2-tages-tour und übernachte dann einfach mit dem schlafsack oder in einem zelt irgendwo in der prairie. Mache ich mich dabei strafbar ???

    Es könnte ja genau so gut ein notfall sein! Wenn ich mich überschätzt habe und durch einbruch der dunkelheit nicht mehr weiter gehen kann, bleibt mir wohl nichts anderes übrig als irgendwo in der wildnis zu übernachten.

    Würde mich echt interessieren was ihr davon hält !!!

    Bergsteiger 111


  • #2
    AW: Strafbar ???

    Zitat von Bergsteiger 111 Beitrag anzeigen
    Mache ich mich dabei strafbar ???
    Das gibt in Bayern 17 Jahre Festungshaft,
    schwerer Kerker, mit einem Fasttag täglich.
    La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
    [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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    • #3
      AW: Strafbar ???

      Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
      Das gibt in Bayern 17 Jahre Festungshaft,
      schwerer Kerker, mit einem Fasttag täglich.
      Da hat er Recht der Bergsteirer ich wurde nach 10 Jahren auf Bewährung entlassen, mit der Auflage sofort mein Zelt abzubauen.
      Biwakiervorhaben müssen mit GPS-Koordinaten im Internet angekündigt werden.

      Spaß bei Seite:
      Hier wird das auch diskutiert: http://www.dav-community.de/ man liest was von 300,-€ Strafe (ohne Frühstück).

      Ich denke es wird sich ein unbeobachtetes Plätzchen finden.

      Gruß aus deiner Nachbarschaft

      phouse
      „Wer woaß, wosd ois vasamst, wennst steh bleibst und grod dramst!“ Django 3000

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      • #4
        AW: Strafbar ???

        Ich meine mich dunkel zu erinnern, etwas davon gelesen zu haben, dass es im Nationalpark Berchtesgaden erlaubt ist zu biwakieren, so lange es für die Bergtour notwendig ist. Wäre demnach Auslegungssache.

        In der Realität habe ich noch nie gefragt, ob ich in den Bergen biwakieren darf. Hab es allerdings auch noch nie in einem Nationalpark gemacht. Zelten würde ich nirgends, wo es verboten sein könnte. Da ich aber ohnehin zu faul bin ein Zelt zu tragen...
        "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

        https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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        • #5
          AW: Strafbar ???

          So weit ich weiß ist das biwakieren im Notfall erlaubt, außerdem: bevor ich irgendwo erfriere ist mir meine eigene Haut näher als ein Gesetz!! Vorätzliches Zelten ist sicher strafbar: zieht eine Absonderung nach § 103 StVG für 1 jahr nach sich!! Würd ich mir überlegen...

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          • #6
            AW: Strafbar ???

            geh bledsinn: höchststrafe 5 jahre weissbierentzug. für gstandene boarn die todesstrafe. für halbbayern und österreicher substitubierbar.
            mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

            bürstelt wird nur flüssiges

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            • #7
              AW: Strafbar ???

              Wahrscheinlich gehts dir dann so wie mir, als mir am Reichenstein der Bergwächter sagte: "Da hätten Sie nicht schlafen dürfen."
              Leider konnte ich seinem Wunsch rückwirkend nicht mehr entsprechen, was aber auch wurscht war.
              Brauchst eh nur do auffi

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              • #8
                AW: Strafbar ???

                ......wenn jetzt jeder macht was er will .........



                .....damals war auch die Zukunft besser!
                Zuletzt geändert von Clouseu; 20.07.2009, 18:15.
                Überzeugter rückfedel-dingsbums-verschluss benutzer.

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                • #9
                  AW: Strafbar ???

                  Ich sach mal so: Bevor ich im Stehen schlafe, leg ich mich lieber hin.

                  Aber ohne Zelt, ohne Feuer und ohne einen Krümel Müll zu hinterlassen.

                  @phouse: der war gut :-)

                  Grüße
                  Marlene
                  "Teufelshorn" heißt mein neuer Berchtesgaden-Krimi.

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                  • #10
                    AW: Strafbar ???

                    Was ist denn das StVG??

                    Ich hab da letztens an super Artikel gelesen, wars in der letzten Berg- und Steigen?

                    Was ich noch so weiß:

                    Das fällt unter Naturschutz und das ist Landessache, also für jedes Land unterschiedlich.

                    Tirol und Sbg streng, ich glaub in Vbg generell erlaubt, hab den Artikel leider nicht bei der Hand

                    Und das gilt nur überhalb der Waldgrenze, im Wald ist Zelten generell, in ganz Ö, verboten

                    LG

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                    • #11
                      AW: Strafbar ???

                      Zitat von wallrat Beitrag anzeigen
                      So weit ich weiß ist das biwakieren im Notfall erlaubt, außerdem: bevor ich irgendwo erfriere ist mir meine eigene Haut näher als ein Gesetz!
                      Stell Dir vor, diesen "übergsetzlichen Notstand" kennt sogar der Gesetzgeber...

                      Vorätzliches Zelten ist sicher strafbar
                      Mit dieser Sicherheit würde ich mich das nicht sagen trauen...

                      zieht eine Absonderung nach § 103 StVG für 1 jahr nach sich!! Würd ich mir überlegen...
                      StVG? Strafvollzugsgesetz? Erscheint in conreto eher wenig einschlägig.
                      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                      • #12
                        AW: Strafbar ???

                        Zitat von sebastian1986 Beitrag anzeigen
                        Ich hab da letztens an super Artikel gelesen, wars in der letzten Berg- und Steigen?
                        Im "Bergauf", falls Du diesen meinst.. Und der war leider voller Fehler.

                        Das fällt unter Naturschutz und das ist Landessache, also für jedes Land unterschiedlich.
                        Darauf können wir uns einigen. Ebenso auf das Verbot des Lagerns im Wald bei Dunkelheit (!)
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Strafbar ???

                          @all Da stellt einer eine frage und Ihr pflanz Ihn so....

                          @bergsteiger111

                          Biwaksack ja - Zelt nein, Gaskocher ja - offenes Feuer nein,

                          Im Rechtsfall muß dir erst einmal nachgewiesen werden das du mit Absicht biwakierst.....

                          Viel Spaß und Wetterbericht einholen

                          Gruß Klaus
                          Zuletzt geändert von Klaus G.; 20.07.2009, 21:31.
                          gesund bleiben
                          Klaus Göhlmann
                          gepr. und autorisierter Bergwanderführer
                          www.Bergabenteuer-Maltatal.com

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                          • #14
                            AW: Strafbar ???

                            Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                            Das gibt in Bayern 17 Jahre Festungshaft,
                            schwerer Kerker, mit einem Fasttag täglich.
                            Du hast die zweimal tägliche Auspeitschung mit der 6 m langen Bullenpeitsche vergessen.
                            Beste Grüße, Lamл[tm]
                            Touren && Kurse
                            Lamπ[tm] auf Tour bis 0stern 2011
                            Hi-Lite Sardinien
                            Disc Laimer

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                            • #15
                              AW: Strafbar ???

                              Vielen Dank für die Antworten!!! Auch wenn einige weniger hilfreich waren.
                              Besonderen Dank hat Klaus G. verdient.

                              BERGSTEIGER 111

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