Liebe Wandergemeinde,
der eine oder die andere von Euch kennen sicher das Sattental in den Schladminger Tauern, südlich von Pruggern im steirischen Ennstal gelegen.
Das Sattental gehört für mich im Sommer wie im Winter zu einem beliebten Wanderziel, dementsprechend habe ich auch schon etliche Fotos aus dieser Gegend auf meiner Homepage veröffentlicht.
Gestern habe ich nun ein Anwaltsschreiben erhalten, welches
Bezug nimmt.
Beim ersten Durchlesen hat mich dieses Schreiben sehr amüsiert, da ich spontan an einen Faschingsscherz dachte.
Beim zweiten Durchlesen war ich mir aber nicht mehr so sicher, ob solche Forderungen nicht doch tatsächlich einem Jägerhirn entsprungen sein könnten.
Seit dem dritten Durchlesen bin ich mir ziemlich sicher: Da will mir jemand einen Streich spielen - zu lächerlich und absurd sind diese Zeilen, als dass sie tatsächlich ernst gemeint sein könnten.
Worum geht es
Ich möchte hier und jetzt nicht allzu sehr in die Tiefe gehen - im Großen und Ganzen geht es aber darum, dass ich eine UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG unterschreiben soll, dass ich "ab sofort sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental (Internet etc.) entferne und künftig unterlasse und auch keine Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr unternehmen werde".
Natürlich kann ich hier keinen juristischen Rat erwarten (obwohl sich im Forum einige Leser mit hervorragenden Rechtskenntnissen tummeln ).
Ich habe mir jetzt nach einer Nacht (mit gutem Schlaf) schon meine eigene Meinung gebildet und ich weiß, wie ich reagieren werde und was zu tun ist.
Da ich - vor allem mit zunehmendem Alter - gelegentlich aber dazu neige, in meinen Ansichten etwas verbohrt, stur, trotzig, engstirnig zu sein (oder wie immer man es bezeichnen möchte), würde mich vor allem interessieren, wie andere Wanderer und/oder Homepage-Betreiber über diese Sache denken.
Im Hinteren Sattental, welches mir mit Unterlassungserklärung für Schitouren jetzt verboten werden soll, verlaufen einige Schitouren mit langer Tradition - allen voran natürlich der Klassiker auf die Hochwildstelle.
Aber auch Schusterstuhl und Säuleck sind bei Einheimischen sehr beliebt.
Ach übrigens: Gilt das Betretungsverbot jetzt nur für mich oder sollten ohnehin auch schon andere Schitourengeher ein gleichlautendes Anwaltsschreiben erhalten haben?
Zwar war in den letzten Jahren schon zunehmend bemerkbar, dass die Jäger durch den abgesperrten (früher immer offenen) Schranken den Winterbesuchern den Zugang möglichst erschweren wollen (denn oft ist es ja wirklich fast aper und eine Zufahrt zumindest bis zum Leonhardkreuz wäre dann durchaus möglich) - aber ein ganzes Gebiet ohne entsprechend behördlich gekennzeichnete Wildfütterungsstellen zu sperren, erscheint mir nach meinem laienhaften Rechtsverständnis sehr befremdlich bis schier undenkbar.
Vor allem aber die Aufforderung, "sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental aus dem Internet zu entfernen, insbesondere jene, für welche Sie verantwortlich sind" würde ich eher in Nordkorea ansiedeln.
Sollte nicht bis längstens 15. Jänner 2012 meine unterfertigte Unterlassungserklärung beim Rechtsanwalt eingehen, werden unverzüglich gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet.
Danach folgt noch:
"Des Weiteren haben Sie auch sämtliche Einschaltungen bis zum obgenannten Zeitpunkt aus dem Internet zu entfernen, widrigenfalls auch aus diesem Grunde Klage gegen Sie erhoben werden wird".
Ach ja, der Vollständigkeit halber sei noch der immerhin ehrliche Hinweis angemerkt:
"Gleichzeitig teilen wir mit, dass wir, Mag. A. B. und Mag. X. Y., Jägdpächter des obgenannten Gebietes sind". (hier erübrigt sich ohnehin jeder Kommentar).
So, und jetzt bin ich neugierig auf Eure Gedanken zu dieser Angelegenheit.
PS: Der Titel sollte natürlich lauten: Schitouren-Verbot .....
Liebe Grüße
Christian
der eine oder die andere von Euch kennen sicher das Sattental in den Schladminger Tauern, südlich von Pruggern im steirischen Ennstal gelegen.
Das Sattental gehört für mich im Sommer wie im Winter zu einem beliebten Wanderziel, dementsprechend habe ich auch schon etliche Fotos aus dieser Gegend auf meiner Homepage veröffentlicht.
Gestern habe ich nun ein Anwaltsschreiben erhalten, welches
- a) auf das Sattental und
- b) auf meine Homepage
Bezug nimmt.
Beim ersten Durchlesen hat mich dieses Schreiben sehr amüsiert, da ich spontan an einen Faschingsscherz dachte.
Beim zweiten Durchlesen war ich mir aber nicht mehr so sicher, ob solche Forderungen nicht doch tatsächlich einem Jägerhirn entsprungen sein könnten.
Seit dem dritten Durchlesen bin ich mir ziemlich sicher: Da will mir jemand einen Streich spielen - zu lächerlich und absurd sind diese Zeilen, als dass sie tatsächlich ernst gemeint sein könnten.
Worum geht es
Ich möchte hier und jetzt nicht allzu sehr in die Tiefe gehen - im Großen und Ganzen geht es aber darum, dass ich eine UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG unterschreiben soll, dass ich "ab sofort sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental (Internet etc.) entferne und künftig unterlasse und auch keine Schitouren - insbesondere im Gebiet Hinteres Sattental - mehr unternehmen werde".
Natürlich kann ich hier keinen juristischen Rat erwarten (obwohl sich im Forum einige Leser mit hervorragenden Rechtskenntnissen tummeln ).
Ich habe mir jetzt nach einer Nacht (mit gutem Schlaf) schon meine eigene Meinung gebildet und ich weiß, wie ich reagieren werde und was zu tun ist.
Da ich - vor allem mit zunehmendem Alter - gelegentlich aber dazu neige, in meinen Ansichten etwas verbohrt, stur, trotzig, engstirnig zu sein (oder wie immer man es bezeichnen möchte), würde mich vor allem interessieren, wie andere Wanderer und/oder Homepage-Betreiber über diese Sache denken.
Im Hinteren Sattental, welches mir mit Unterlassungserklärung für Schitouren jetzt verboten werden soll, verlaufen einige Schitouren mit langer Tradition - allen voran natürlich der Klassiker auf die Hochwildstelle.
Aber auch Schusterstuhl und Säuleck sind bei Einheimischen sehr beliebt.
Ach übrigens: Gilt das Betretungsverbot jetzt nur für mich oder sollten ohnehin auch schon andere Schitourengeher ein gleichlautendes Anwaltsschreiben erhalten haben?
Zwar war in den letzten Jahren schon zunehmend bemerkbar, dass die Jäger durch den abgesperrten (früher immer offenen) Schranken den Winterbesuchern den Zugang möglichst erschweren wollen (denn oft ist es ja wirklich fast aper und eine Zufahrt zumindest bis zum Leonhardkreuz wäre dann durchaus möglich) - aber ein ganzes Gebiet ohne entsprechend behördlich gekennzeichnete Wildfütterungsstellen zu sperren, erscheint mir nach meinem laienhaften Rechtsverständnis sehr befremdlich bis schier undenkbar.
Vor allem aber die Aufforderung, "sämtliche Hinweise betreffend Schitouren im Sattental aus dem Internet zu entfernen, insbesondere jene, für welche Sie verantwortlich sind" würde ich eher in Nordkorea ansiedeln.
Sollte nicht bis längstens 15. Jänner 2012 meine unterfertigte Unterlassungserklärung beim Rechtsanwalt eingehen, werden unverzüglich gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet.
Danach folgt noch:
"Des Weiteren haben Sie auch sämtliche Einschaltungen bis zum obgenannten Zeitpunkt aus dem Internet zu entfernen, widrigenfalls auch aus diesem Grunde Klage gegen Sie erhoben werden wird".
Ach ja, der Vollständigkeit halber sei noch der immerhin ehrliche Hinweis angemerkt:
"Gleichzeitig teilen wir mit, dass wir, Mag. A. B. und Mag. X. Y., Jägdpächter des obgenannten Gebietes sind". (hier erübrigt sich ohnehin jeder Kommentar).
So, und jetzt bin ich neugierig auf Eure Gedanken zu dieser Angelegenheit.
PS: Der Titel sollte natürlich lauten: Schitouren-Verbot .....
Liebe Grüße
Christian
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