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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Habe dem Christian schon die Stellungnahme der Steiermärkischen Landesjägerschaft zu kommen lassen. Er wird schon wen er wieder Zeit hat darüber berichten. Keine Angst er kann weiterhin ins Sattental und weiter seine Homepage betreiben. Die Herren Anwälte schädigen mit ihrem Verhalten die Jägerschaft als auch das Ansehen der Rechtsanwälte. Also keine Bange. Das hintere Sattental wird weiterhin Ziel von Schitourengehern bleiben!

    Was haben die Herren Anwälte mit ihrem Verhalten erreicht? Noch mehr Interessenten für dieses Gebiet. Vernünftiger Umgang untereinander und alle sind zu frieden!
    Je wissender der Mensch um so mehr muss er verzeihen!

    Toleranz bedeutet,
    die Fehler der Anderen entschuldigen.

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    • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

      Positive Nachrichten sind doch die besten!

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      • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

        Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
        Besser wär`s natürlich, so ein Schreiben der Anwaltskammer zu übermitteln. Die haben recht strenge Regeln......
        Das habe ich schon am 6. Jänner vorgeschlagen

        Zitat von HAFA Beitrag anzeigen
        Naja, wenn der Tag lang und das Wetter schlecht ist schreiben manche Herrschaften ja mitunter recht erheiternde Briefe.

        Ich würde diesen Brief des Herrn Anwalts im Falle einer für Dich positiven Klärung der Rechtslage mit der BH an die Rechtsanwaltskammer übermitteln, mit der Bitte festzustellen, ob sich eine derartige Belästigung mit den Standesregeln verträgt.

        LG Hans
        und wäre sicher ein effizientes Mittel gewesen. Sogar die Rechtsanwaltskammer hat einen "Ehrenkodex" und will auf keinen Fall ein schlechtes Ansehen in der Öffentlichkeit. Mitunter verarztet die Kammer Kollegen, die total aus der Reihe tanzen, ziemlich rigoros.
        Zuletzt geändert von HAFA; 02.03.2012, 21:48.

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        • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

          Das Vorgehen mancher (nicht aller!) Rechtsanwälte ist einfach nur frech und unverschämt, oft auch von Dummheit gezeichnet.

          Es ist zwar ein ganz anderes Thema, trotzdem will ich euch in kurzen Worten erzählen, was Anwälte so treiben können...

          Ich hatte einen Kunden, der eine Rechnung für eine bereits geleistete Reparatur nicht bezahlen wollte. Ursprünglich sollte ich ihm eine Rechnung für ein anderes Fahrzeug ausstellen, die er dann seiner Versicherung unterjubeln wollte. Jedoch, solche Dinge gibt´s bei mir nicht. Also wandte er sich an einen Anwalt, dem er erklärte, ich hätte die Arbeit nicht auftragsgemäß erledigt. Dieser Anwalt übermittelte mir per e-mail, daß sein Mandant nur einen Teil des Rechnungsbetrages bezahlen würde, desweiteren hätte ich die Kosten seines Einschreitens auch noch zu bezahlen.
          Ich antwortete ihm mit einer Darstellung des Sachverhalts aus meiner Sicht, teilte ihm mit, daß sein Mandant es war, der mich zu einem Versicherungsbetrug anstiften wollte, daß ich die Sache ebenfalls meinem Rechtsschutz übergeben werde und daß er die Rechnung für sein Einschreiten wohl an die falsche Adresse gesendet haben muß, da ich ihn ja nicht damit beauftragt hatte...

          2 Wochen später kam ein Anruf eben dieses Advokaten, in dessen Verlauf er mich bat, keine weiteren Schritte zu unternehmen, er werde die Sache mit der Versicherung seines Mandanten schon regeln...

          Ich sagte ihm Herr Anwalt "regeln" Sie das, aber ich will damit nichts zu tun haben...

          Fazit: Ein Anwalt ist seinem Mandanten bei einem Versicherungsbetrug behilflich.

          Nur so viel zu den "Rechts" Anwälten...

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          • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

            Liebe Wanderfreunde,

            nachdem sich in den letzten Wochen einiges in der "Angelegenheit Sattental" getan hat, möchte ich das bisher Geschehene nachfolgend zusammenfassen.

            Da ich seit Anfang Jänner neben zahlreichen positiven auch einige negative Rückmeldungen erhalten habe, möchte ich nun das Anwaltsschreiben in voller Länge veröffentlichen.

            So kann sich jeder Leser selbst ein Bild machen, wie er auf solche Unterstellungen, die sich mittlerweile als juristisch völlig haltlos erwiesen haben, reagieren würde.

            Bei den besagten Rechtsanwälten und Jagdpächtern handelt es sich um die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerle und Steinrisser aus Schladming bzw. Rottenmann.

            Anwaltsschreiben und Unterlassungserklärung Sattental

            Kritische Rückmeldungen bringen mich natürlich zum Nachdenken, und das kann nie schaden.

            Wenn ich aber eine so geschmacklose Nachricht erhalte, wie von Dir Willy, bin ich dann doch stark verwundert. Gerade wo Du Dich hier im Forum mindestens gut ein halbes Dutzend Mal rühmst, gegen bestehende Gesetze und Verbote verstoßen zu haben.

            Weitere Details, insbesondere ein äußerst informatives und positives Schreiben der Steirischen Landesjägerschaft, welches ich durch Unterstützung eines Jägers bekommen habe, werde ich in den nächsten Tagen veröffentlichen (Überhaupt möchte ich anmerken, dass mir mehrere Jäger ihre Unterstützung angeboten haben).

            Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
            Besser wär`s natürlich, so ein Schreiben der Anwaltskammer zu übermitteln. Die haben recht strenge Regeln......
            Zitat von HAFA Beitrag anzeigen
            Das habe ich schon am 6. Jänner vorgeschlagen
            und wäre sicher ein effizientes Mittel gewesen. Sogar die Rechtsanwaltskammer hat einen "Ehrenkodex" und will auf keinen Fall ein schlechtes Ansehen in der Öffentlichkeit. Mitunter verarztet die Kammer Kollegen, die total aus der Reihe tanzen, ziemlich rigoros.
            Anfrage an die Steirische Rechtsanwaltskammer ist unterwegs.

            Herzlichen Dank für Eure Unterstützung.

            Liebe Grüße
            Christian
            Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

            Kommentar


            • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

              Danke für den Link zum Originalschreiben!

              Selten so gelacht in letzter Zeit. Bin froh dass dir nach dem ersten Schreck eh bald gedämmert hat, das das Ganze auf keinem realen Rechtsanspruch fusst.

              Die ganze Formulierung erinnert mich doch etwas frappant an die Internetbetrüger die beharrlich jede Woche meine Paypal Zugangsdaten erschleichen wollen. Die Forderung das du das Schitourengehen (im Allgemeinen) beendest, setzt dem ja wirklich die Krone auf.

              Ich freue mich, von den Konsequenzen die die RA-Kammer in diesem Fall ziehen wird (?) zu lesen!
              carpe diem!
              www.instagram.com/bildervondraussen/

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              • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                Geht mir genau wie Gamsi: selten so gelacht in letzter Zeit (nach der Lektüre des Schreibens der RA)!

                Wobei es sicher nicht ganz so lustig ist, wenn man ein derartiges Rechtsanwaltschreiben das erste Mal bekommt.

                @ AlpenYeti

                Ich habe diesen Thread bzw. diesen Fall mit größtem Interesse verfolgt, betreibe ich doch auch mehrere Websites. Da ich allerdings keine brauchbaren Ratschläge für dich hatte, habe ich bisher in diesem Thread nichts gepostet.

                Quasi nachträglich möchte ich allerdings sagen, dass deine Vorgehensweise, Christian, wirklich sehr vernünftig und beispielhaft war und ist!
                www.nordkette-austria.net - Die Nordkette im Karwendel

                www.mountain-infinity.com - Tiroler Berge erleben

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                • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                  Unglaublich !

                  Die Herren RA wollen Dir, wenn ich den letzten Satz der Unterlassungserklärung richtig deute, abgesehen explizit vom Sattental, auch jede andere Skitour in Hinkunft verbieten.

                  Mir scheint, die Bezeichnung der Rechtsform dieser Kanzlei (Ges. b. R.) ist als Gesellschaft besonderen Rechts zu deuten.

                  LGK
                  Zuletzt geändert von daKoarl; 05.03.2012, 09:35.
                  ACHTUNG : Posting kann Spuren von Ironie enthalten !
                  Vor einer Erleuchtung muß man Holz hacken - danach auch. (Zen-Weisheit)
                  Etwaige Rechtschreibfehler sind als Vorwegnahme künftiger Rechtschreibreformen zu werten.

                  Kommentar


                  • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                    Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
                    Weitere Details, insbesondere ein äußerst informatives und positives Schreiben der Steirischen Landesjägerschaft, welches ich durch Unterstützung eines Jägers bekommen habe, werde ich in den nächsten Tagen veröffentlichen (Überhaupt möchte ich anmerken, dass mir mehrere Jäger ihre Unterstützung angeboten haben).
                    Die vernünftigen Jäger leiden unter solchen Aktionen natürlich auch, weil die Jäger oft als homogene Gruppe wahrgenommen werden.
                    "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                    https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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                    • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                      Zitat von daKoarl Beitrag anzeigen
                      Mir scheint, die Bezeichnung der Rechtsform dieser Kanzlei (Ges. b. R.) ist als Gesellschaft besonderen Rechts zu deuten.
                      Sie sind am Weg zur "Gesellschaft der blamierten Rechtsverdreher".
                      Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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                      • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                        Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
                        Sie sind am Weg zur "Gesellschaft der blamierten Rechtsverdreher".
                        Mir wären auch noch treffendere Deutungen eingefallen, alleine ich wollte die Herr-/Frauschaften dieser Anstalt nicht schon wieder zum Abfassen eines Drohbriefes veranlassen.
                        LGK
                        ACHTUNG : Posting kann Spuren von Ironie enthalten !
                        Vor einer Erleuchtung muß man Holz hacken - danach auch. (Zen-Weisheit)
                        Etwaige Rechtschreibfehler sind als Vorwegnahme künftiger Rechtschreibreformen zu werten.

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                        • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                          bislang war ich eigentlich der ansicht, dass zur ausübung des berufes eines rechtsanwaltes ein abgeschlossenes studium der rechtswissenschaften eine der voraussetzungen ist.
                          Zuletzt geändert von pivo; 05.03.2012, 10:45.
                          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                          bürstelt wird nur flüssiges

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                          • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                            Zitat von daKoarl Beitrag anzeigen
                            Unglaublich !

                            Die Herren RA wollen Dir, wenn ich den letzten Satz der Unterlassungserklärung richtig deute, abgesehen explizit vom Sattental, auch jede andere Skitour in Hinkunft verbieten.
                            Genau so guat is a da 4.Absatz! Er hat sämtliche Information bez. Skitouren im Sattental aus dem gesamten Internet zu entfernen, nicht nur von seiner Homepage
                            lampi
                            ________________________________________
                            Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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                            • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                              Zitat von datzberger Beitrag anzeigen
                              Hallo Christian, Hallo Kamerad,

                              du/ihr bist/seid nicht alleine, habe ebenfalls am 04.01.2012 von der gleichen Rechtsanwaltskanzlei eine Klagsdrohung mit gleichem Wortlaut erhalten.

                              Werde die Unterlassungserklärung aber abschicken,

                              Du hast das echt unterschrieben? Genau die gleiche Unterlassungserklärung? Dir ist klar, dass du nie wieder eine Skitour unternehmen darfst, inbesondere nicht im Sattental.
                              lampi
                              ________________________________________
                              Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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                              • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                                Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                                Genau so guat is a da 4.Absatz! Er hat sämtliche Information bez. Skitouren im Sattental aus dem gesamten Internet zu entfernen, nicht nur von seiner Homepage
                                Das darf man nicht so eng sehen - die werten Herrn Rechtsanwälte haben offenbar ein eher distanziertes Verhältnis zum Internet. Die letzte Aktualisierung ihrer eigenen Homepage ist mit 14.2.2005 datiert
                                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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