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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • #31
    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von Willy Beitrag anzeigen
    [CENTER][B]
    Schitouren-Erlaubnisse gelten nicht für Jahrhunderte !

    Doch nochmals und ganz ernst gemeint :

    SCHITOURENGEHER MÜSSEN NICHT
    - auch wenn`s landschaftlich und/oder schiläuferisch noch so schön wäre -
    ÜBERALL
    IN ÖSTERREICH HERUMLATSCHEN DÜRFEN !
    Hallo Willy,

    damit stimme ich voll überein.

    Ich find mir schon auch so noch genügend schöne Platzerln.

    Aber bei meinem letzten Winterbesuch - am 04.01.2011 - war von Betretungsverbot noch absolut keine Spur. Gerade ich dokumentiere solche Sperrgebiete äußerst penibel.

    Und dabei bedarf es nicht unbedingt einer sorgfältig und vollständig ausgefüllten behördlichen Tafel. Auch und viel lieber befolge ich auch solche netten Bitten:

    DSC01979-Wildfuetterung.jpg

    Aber das Sattental-Gebiet ist zumindest bisher auch in diversen Landkarten gespickt mit Schitouren:

    Landkarte_Sattental.jpg

    LG
    Christian
    Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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    • #32
      AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

      Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
      Nein, kann er nicht, wenn das Forstgesetz oder eine anderes Gesetz den Zutritt gewähren.
      Was Du im Weiteren meinst, bezieht sich auf ein ersessenes Wegerecht. Soetwas gibt`s auch und kann auch abseits des Waldes z.B. eine Begehbarkeit eines Weges erlauben - das setzt allerdings eine über 30 Jahre erfolgte, gutgläubige Nutzung auf diese Art voraus. Dabei kann die Nutzung durch eine einzelne Person erfolgen oder durch die "Allgemeinheit".

      LG Michael

      PS: Ich auch nix Jurist, aber beruflich.....
      Wenn die Routen in Plänen verzeichnet sind, kann man von ersessenem Wegerecht ausgehen.

      Kommentar


      • #33
        AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

        Zitat von elaso Beitrag anzeigen
        Bedank dich doch einfach so:

        Private Wohnadresse des Rechtsanwaltes rausfinden, über 2 Proxys in China/ Internetcafe auf willhaben eine Anzeige mit Wohnungsauflösung reinschreiben und mit kommts einfach vorbei signieren

        Oder noch besser einen BMW auf einer einschlägigen deutschen Seite reinstellen mit einem sagenhaften billigen Preis plus Telefonnummer der Kanzlei.


        Sind nur so Ideen und fiktive Situationen klarerweise.....
        Mit dieser Art des "Dankes" würde sich Christian gemäß § 107a StGB strafbar machen. Ergo keine gute Idee.
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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        • #34
          AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

          deswegen habe ich die 2 proxys angeführt....

          Kommentar


          • #35
            AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

            Zitat von elaso Beitrag anzeigen
            Wenn die Routen in Plänen verzeichnet sind, kann man von ersessenem Wegerecht ausgehen.
            Im Ernstfall würde das die Beweisführung natürlich vereinfachen, aber nicht gänzlich ersparen.
            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

            Kommentar


            • #36
              AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

              Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
              Nein, kann er nicht, wenn das Forstgesetz oder eine anderes Gesetz den Zutritt gewähren.
              Ja sicher, dem habe ich ja nicht widersprochen bzw. habe ich das mit zitiert. Aber es ist nun mal nicht überall Forst. Auch wenn ich schon mal dabei mitgewirkt habe, dass die Verbauung einer Tagbaug'stätten ohne einem einzigen Baum aus forstrechtlichen Gründen nicht genehmigt wurde...

              Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
              Was Du im Weiteren meinst, bezieht sich auf ein ersessenes Wegerecht. Soetwas gibt`s auch und kann auch abseits des Waldes z.B. eine Begehbarkeit eines Weges erlauben - das setzt allerdings eine über 30 Jahre erfolgte, gutgläubige Nutzung auf diese Art voraus. Dabei kann die Nutzung durch eine einzelne Person erfolgen oder durch die "Allgemeinheit".
              Meine ich nicht, ich meine, dass dich der Grundbesitzer nicht durch Sonne und Mond klagen kann, nur weil du das machst, was er allen anderen erlaubt. Das würde wohl bei der Entschädigung berücksichtigt. Gebe aber zu, dass ich beim Zivilrecht eine ziemliche Null bin.
              Zuletzt geändert von beigl; 05.01.2012, 22:47.
              Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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              • #37
                AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                Zitat von elaso Beitrag anzeigen
                deswegen habe ich die 2 proxys angeführt....
                und deswegen ist es dann keine Straftat?
                lampi
                ________________________________________
                Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                Kommentar


                • #38
                  AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                  Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                  und deswegen ist es dann keine Straftat?
                  ja klar ist da eine Straftat, habe ich ja nie in Abrede gestellt. aber war ja nur eine Idee wie ich sie durchführen würde in einer anderen Realität und Dimension....

                  In dubio pro reo vor Gericht

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                    Zitat von beigl Beitrag anzeigen
                    Meine ich nicht, ich meine, dass dich der Grundbesitzer nicht durch Sonne und Mond klagen kann, nur weil du das machst, was er allen anderen erlaubt. Das würde wohl bei der Entschädigung berücksichtigt. Gebe aber zu, dass ich beim Zivilrecht eine ziemliche Null bin.
                    ja meine raumordnungsprüfung ist leider auch schon eine 4 monate her.


                    ich such mal meine unterlagen

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                    • #40
                      AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                      Zitat von elaso Beitrag anzeigen
                      aber war ja nur eine Idee wie ich sie durchführen würde
                      du hast jemandem eine Straftat vorgeschlagen, nicht mehr und nicht weniger

                      Zitat von elaso Beitrag anzeigen
                      Bedank dich doch einfach so:
                      Zuletzt geändert von LampisBerge; 05.01.2012, 22:57.
                      lampi
                      ________________________________________
                      Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                        wie schauts bei sowas mit dem alpenverein aus?
                        können die einem da nicht helfen? sollte ja zu ihren interessen zählen.
                        tu was du willst, aber tu was!!!

                        Kommentar


                        • #42
                          AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                          Zitat von elaso Beitrag anzeigen
                          ja meine raumordnungsprüfung ist leider auch schon eine 4 monate her.
                          Ah mögen der Fay-Man und der Außenministrant Raumordnung jetzt ins Zivilrecht überführen?
                          Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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                          • #43
                            AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                            Zitat von beigl Beitrag anzeigen
                            Ah mögen der Fay-Man und der Außenministrant Raumordnung jetzt ins Zivilrecht überführen?
                            gerade nachgeschaut, sorry habe das falsch in Erinnerung gehabt. Quantitative Unterschiede bei Bringungsrecht war das Kapitel

                            Ja Zivilrecht macht man da durch, Kommasierungsverfahren usw...

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                              Meine Güte, alles, was Geld in die leeren Parteikasen spült, wird versucht werden. Ah, der Außenministrant gerade im Fersehen. Vielleicht hat er neue Infos von seinen Jägerfreunden?
                              Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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                              • #45
                                AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                                Zitat von beigl Beitrag anzeigen
                                Ja sicher, dem habe ich ja nicht widersprochen bzw. habe ich das mit zitiert. Aber es ist nun mal nicht überall Forst. Auch wenn ich schon mal dabei mitgewirkt habe, dass die Verbauung einer Tagbaug'stätten ohne einem einzigen Baum aus forstrechtlichen Gründen nicht genehmigt wurde...
                                Hähä - die Tücken des Forstgesetzes - Wenns gewidmet ist als Wald ist es Wald, auch wenn kein Baum dort steht, und wenn Bäume da sind, ist es auch dann Wald, wenn`s anders gewidmet ist - das soll mal einer verstehen



                                Zitat von beigl Beitrag anzeigen
                                Meine ich nicht, ich meine, dass dich der Grundbesitzer nicht durch Sonne und Mond klagen kann, nur weil du das machst, was er allen anderen erlaubt. Das würde wohl bei der Entschädigung berücksichtigt. Gebe aber zu, dass ich beim Zivilrecht eine ziemliche Null bin.
                                Wenn ich für mein tun auf Fremdgrund keinen Rechtstitel hab, kann mir der Eigentümer wirklich alles verbieten, auch wenn er es vielen anderen erlaubt. Ist hier aber eher egal.

                                Ich finde in Österreich eher die recht mächtige Stellung der Grundbesitzer und Jagdwirtschaft in den "Outdoorbereichen" sowie die sich daraus wieder verstärkt ergebenden Auswüchse für sehr bedenklich.

                                LG Michael
                                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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