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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von mash Beitrag anzeigen
    die jedermann zugestandene wegefreiheit nach dem forstgesetz betrifft allerdings wirklich nur die eigene erholungstätigkeit in fremden wäldern ...
    Ja und? Wenn ich legal etwas tun darf, darf ich selbstverständlich auch darüber schreiben und das veröffentlichen.

    ... die bspw. darauf abzielen, irgendwelche einschaltzahlen zu erhöhen bzw. den lokalen tourismus zu beflügeln!
    Meine Motivation geht niemand etwas an.
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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    • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

      Zitat von mash Beitrag anzeigen
      die jedermann zugestandene wegefreiheit nach dem forstgesetz betrifft allerdings wirklich nur die eigene erholungstätigkeit in fremden wäldern, nicht aber darüber hinaus reichende aktivitäten, die bspw. darauf abzielen, irgendwelche einschaltzahlen zu erhöhen bzw. den lokalen tourismus zu beflügeln!
      Ja na, is klar! Wenn einer einen Skitourenführer in Papierform mit etlichen 1000en Exemplaren verlegt, so macht er es nur der eigenen Erholungstätigkeit in fremden Wäldern wegen

      Was kommt als nächstes? Bald darf ich niemanden mehr von der letzten Skitour mündlich berichten?
      Zuletzt geändert von LampisBerge; 07.01.2012, 16:51.
      lampi
      ________________________________________
      Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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      • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
        Ja und? Wenn ich legal etwas tun darf, darf ich selbstverständlich auch darüber schreiben und das veröffentlichen.
        na hoffentlich gilt das nicht für des jägers wildkamera
        „Bier und Schnaps - die Getränke der Völker, denen Nebel und Regen vertraut sind.“
        Heinrich Heine

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        • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

          Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
          Ja na, is klar! Wenn einer einen Skitourenführer in Papierform mit etlichen 1000en Exemplaren verlegt, so macht er es nur der eigenen Erholungstätigkeit in fremden Wäldern wegen

          Was kommt als nächstes? Bald darf ich niemanden mehr von der letzten Skitour mündlich berichten?
          genau, als nächstes muss man sich nach jeder Skitour blitzdingsen lassen und wer dagegen verstößt wird mit GZSZ nicht unter 10 Folgen bestraft!:
          Wer andren eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurstbratgerät!

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          • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

            Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
            Ja und? Wenn ich legal etwas tun darf, darf ich selbstverständlich auch darüber schreiben und das veröffentlichen.
            wie bereits mehrfach erwähnt, beziehe ich mich hier auf urteile, die bereits vor heimischen gerichten ausgefochten wurden. du solltest dir in diesem zusammenhang einfach nocheinmal genau ansehen, was dir im §33 des forstgesetz zugestanden wird bzw. welche ganz konkreten verfügungsbeschränkungen dem eigentümer dadurch auferlegt werden. die hiesigen richter urteilen hier gewöhnlich relativ streng, da der schutz privaten eigentums als bedeutsame angelegeheit in unserer rechtssprechung aufgefasst wird.

            also, wenn im rahmen der wegefreiheit jedermann zugestanden wird, sich zur erholungszwecken frei in fremden wäldern zu bewegen, heißt das z.b. noch lange nicht, dass man deshalb auch gleich karawanen anderer kollegen, und seien es auch nur freunde(!), dabei mitschleppen darf! das mag zwar seltsam klingen, aber genau dadurch sind eben auch die bereits hier im thread erwähnten unterlassungsaufforderungen an bergführer und outdoor-veranstalter begründet bzw. berechtigt gewesen. und ob nun ein solche anleitung zur massenhaften nachahmung in unmittelbarerer weise erfolgt, oder aber vermittelt durch div. medien und das internet, ist hier eher von untergeordneter bedeutung...

            wie gesagt, ich versuche da nur etwas wiederzugeben, was eigentlich allen diesbezüglich interessierten einigermaßen bekannt sein sollte.

            Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
            Meine Motivation geht niemand etwas an.
            ich würde sogar so weit gehen, von mir aus im zweifelsfalle dem AlpenYeti nur die allerbesten und frommsten absichten zu unterstellen, trotzdem spiele ich lieber ein bisserl advocatus diaboli, um ein paar bedeutsame rechtliche aspekte herauszuarbeiten, statt ihm nur voreilig zu seinem mut zu gratulieren und meiner solidarität zu versichern, ohne aber die tatsächliche faktenlage sauber zu reflektieren. die wirklich problematischen angriffsflächen liegen nicht immer dort, wo man sie auf den ersten blick vermuten würde!

            Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
            Ja na, is klar! Wenn einer einen Skitourenführer in Papierform mit etlichen 1000en Exemplaren verlegt, so macht er es nur der eigenen Erholungstätigkeit in fremden Wäldern wegen
            du glaubs't gar nicht, auf welchen kuhhandel mit div. großgrundbesitzern sich manche führerautoren und verleger in diesem zusammenhang oft einlassen [müssen]! grade bei schitourenführern, wo dank der relativ hohen auflagen auch noch ein bisserl geschäft herausschaut!

            Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
            Was kommt als nächstes? Bald darf ich niemanden mehr von der letzten Skitour mündlich berichten?
            hier im forum vielleicht nicht, denn das hängt ja bekanntlich ganz alleine von der willkür und dem geschmack der hiesigen ordnungsorgane und betreiber ab! draußen in freier wildbahn könnte es aber vermutlich auch in zukunft ein klein wenig vernünftiger und gerechter geregelt sein. trotzdem: ich fürchte, dass es sich dabei einfach um eine brennend aktuelle problematik handelt, in der uns in nächster zeit vermutlich noch einige bedeutsame überraschungen und musterprozesse bevorstehen. es schadet also sicher nicht, wenn man sich hier langsam klare haltungen und kommunikationsformen zurechtlegt.

            das ist ungefähr so, wie sich jeder vernünftige kletterer mittlerweile hüten wird, in öffentlich zugänglichen erstbegehungsberichten das wörtchen "klettergarten" in den mund zu nehmen, so fern er daran interessiert ist, dass der betreffende grundstückseigner ihm nicht augenblicklich all seine haken wieder demontieren lässt! ungefähr in diesem sinne sollte man mittlerweile bei tourenberichten im netz klar zu erkennen geben, dass es sich dabei nur um persönliche aufzeichnungen bzw. erfahrungsberichte am rande der privaten erholungstätigkeit handelt, nicht aber um einen partiellen "schneeschuh-/schitourenführer [aus gefälligkeit]".

            wie gesagt: ich wünsche den betroffenen jedenfalls wirklich nur das beste!
            ...und viel kraft und und ausdauer in ihrem gerechten kampf!
            Zuletzt geändert von mash; 08.01.2012, 03:56.

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            • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

              Mittlerweile haben sich viele an der Diskussion beteiligt. Eigentlich wollte ich dir, Christian, nur eine PN schreiben, aber bei soviel Öffentlichkeit kann ich es auch öffentlich machen.

              Ich habe einen recht pragmatischen Vorschlag

              Schick mir die Kontaktdaten von meinem österreichischen Kollegen per PN.
              Ich rufe den in den nächsten Tagen einfach mal an.
              www.kfc-online.de

              Kommentar


              • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                Hallo liebe Wandergemeinde,

                ich komme gerade von einer Schitour aus dem Sattental und ich habe einige schlechte, aber auch einige gute Nachrichten im Gepäck.

                Da man gewöhnlich die guten erst am Schluß hören möchte, beginne ich mit den schlechten.

                Die schlechten Nachrichten:

                1.) Falls es jemanden gibt, der eine empfindliche Nase hat, der sollte jetzt eventuell den Raum verlassen - ich habe noch nicht geduscht.

                2.) Die Lawinensituation ist derzeit sehr angespannt (Wumm).

                3.) Spateck, Schusterstuhl und Säuleck im Hinteren Sattental sind derzeit im oberen Bereich fast komplett abgeblasen.

                4.) Die Spurarbeit bei Einsinktiefen bis 30 cm war heute sehr anstrengend.

                Dieser Punkt leitet mich aber nun über zu den guten Nachrichten:

                5.) Sollte jetzt nicht doch noch überraschend ein grausliges Regenwetter bis in größere Höhen kommen, haben wir mit diesem Patzen Schnee eine solide Basis für den Rest des Winters - Ausgenommen Siehe natürlich Punkt 3.

                6.) Ich bin heute meine Lieblingroute aus dem Sattental über den Kainachwald zur Schneetalalm aufgestiegen - also in jenes Gebiet, welches mir jetzt verboten sein soll.

                Ich habe keinen Hinweis für das Vorliegen eines behördlich genehmigten Sperrgebietes entdeckt.

                Lediglich bei dieser Tafel bin ich mir noch nicht ganz sicher

                DSC01256-Perneralm.jpg

                So nach der Dusche gibt´s mehr Infos, denn: Siehe Punkt 1.

                Liebe Grüße
                Christian
                Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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                • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                  Zitat von mash Beitrag anzeigen
                  wie bereits mehrfach erwähnt, beziehe ich mich hier auf urteile, die bereits vor heimischen gerichten ausgefochten wurden.
                  Also dann, zitier bitte ein paar. Aktenzahl genügt, aber ein ominöses "Es gibt aber Urteile ..." ist nicht hilfreich.

                  ... du solltest dir in diesem zusammenhang einfach nocheinmal genau ansehen, was dir im §33 des forstgesetz zugestanden wird ...
                  Danke, ich kenn die Materie an sich recht gut. Erlaubt ist es den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten; das gilt prinzipiell auch mit Touren bzw Langlaufskis (ohne Loipe) oder Schneeschuhen.

                  ... bzw. welche ganz konkreten verfügungsbeschränkungen dem eigentümer dadurch auferlegt werden.
                  Eigentlich keine großartigen, er muss nur das Betreten dulden (also auch zB keine Zäune udgl.)

                  ... die hiesigen richter urteilen hier gewöhnlich relativ streng, da der schutz privaten eigentums als bedeutsame angelegeheit in unserer rechtssprechung aufgefasst wird.
                  Details, bitte. Judikatur die ich kenne befasst sich regelmäßig a) mit dem Umfang des Betretungsrechts (Kletterrouten? Bohrhaken? Rodeln?) oder b) geschieht zB gewerbsmäßig, dient daher nicht mehr (ausschließlich) Erholungszwecken. Ersteres, das Skifahren ohne Aufstiegsshilfen, ist dabei völlig unstrittig; ein Publikationsverbot ("über meinen Wald dürfen die nix schreiben") lässt sich dem ForstG nicht einmal mit den größten Anstrengungen entnehmen und erscheint einigermaßen bizarr.

                  also, wenn im rahmen der wegefreiheit jedermann zugestanden wird, sich zur erholungszwecken frei in fremden wäldern zu bewegen, heißt das z.b. noch lange nicht, dass man deshalb auch gleich karawanen anderer kollegen, und seien es auch nur freunde(!), dabei mitschleppen darf!
                  Aber ja doch. Jeder einzelne hat für sich ein Betretungsrecht, und für den Führer der Gruppe gilt das gleiche. Solange es insgesamt in Erholungsabsicht geschieht und keine Erwerbszwecke damit verfolgt werden ist das definitiv umfasst. Wo ziehen wir die Grenze? Ein wanderndes Ehepaar, ein paar Freunde, ein Alpenvereinskurs, eine Schulklasse auf Wandertag? Allesamt unproblematisch.

                  ... unterlassungsaufforderungen an bergführer und outdoor-veranstalter begründet bzw. berechtigt gewesen.
                  Gewerblich, capisce?

                  und ob nun ein solche anleitung zur massenhaften nachahmung in unmittelbarerer weise erfolgt, oder aber vermittelt durch div. medien und das internet, ist hier eher von untergeordneter bedeutung...
                  Überhaupt nicht. Im ersten Fall kann mir der Waldeigentümer das Betreten in (nicht ausschließlicher) Erholungsabsicht verbieten, darüber zu schreiben (noch dazu ohne Gewinnerzeilungsabsicht) ist aber trotzdem erlaubt; das kann das ForstG auch gar nicht regeln.

                  wie gesagt, ich versuche da nur etwas wiederzugeben, was eigentlich allen diesbezüglich interessierten einigermaßen bekannt sein sollte.
                  Du bist kein Jurist, gell?
                  Zuletzt geändert von ingmar; 07.01.2012, 20:57.
                  Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                  • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                    Zitat von mash Beitrag anzeigen
                    das ist ungefähr so, wie sich jeder vernünftige kletterer mittlerweile hüten wird, in öffentlich zugänglichen erstbegehungsberichten das wörtchen "klettergarten" in den mund zu nehmen, so fern er daran interessiert ist, dass der betreffende grundstückseigner ihm nicht augenblicklich all seine haken wieder demontieren lässt!
                    Ich finde deinen bereits wiederholt getätigten Vergleich mit irgendwelchen eingerichteten Kletterrouten im Zusammenhang mit einem Skitourenverbot höchst seltsam.
                    Oder bin nur ich der Meinung, dass sich für das eine (Kletterhaken einbohren) wohl kaum eine Rechtsgrundlage in z.B. Forstg.1975 finden läßt. Das Recht für das andere (Skitouren im Sattental) hingegen sehr wohl besteht.
                    Zuletzt geändert von LampisBerge; 07.01.2012, 23:48.
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                    • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                      Du bist kein Jurist, gell?
                      nein, ich bin tatsächlich nur ein interessierter laie! nicht mehr!

                      evtl. bin ich nicht ganz so ein völlig naiver trottel, wie du es vielleicht gerne wahrhaben od. darstellen möchtest, aber im grunde meines herzens bin ich natürlich trotzdem in gänzlich anderen berufsfeldern zuhause. nichtsdestotrotz verfolge ich seit vielen jahren die hier sachlich relevanten entwicklungen bzw. deren erläuterung in den alpinzeitschriften oder höre mir hin und wieder auch entsprechende vortäge von juristen im rahmen div. av-fortbildungsveranstaltungen an...

                      vielleicht hat das auch tatsächlich damit zu tun, dass bei mir das klettern im zentrum meiner alpinen interessen steht. da begegnet man noch viel häufiger irrtümern, unhaltbaren vorurteilen und konflikten, wie sie uns der lampi9 hier so wunderbar demonstriert:

                      Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                      Ich finde deinen bereits wiederholt getätigten Vergleich mit irgendwelchen eingerichteten Kletterrouten im Zusammenhang mit Skitourenverbot höchst seltsam. Oder bin nur ich der Meinung, dass sich für das eine (Kletterhaken einbohren) wohl kaum eine Rechtsgrundlage in z.B. Forstg.1975 finden läßt. Das Recht für das andere (Skitouren im Sattental) hingegen sehr wohl besteht.
                      in wahrheit liegen bekanntlich beiden spielarten des alpinismus die selben freiheiten zugrunde. und aus dieser perspektive spricht auch gegen das anbringen einzelner zeitgemäßer sicherungspunkte nicht mehr als gegen andere massenbelustigungen in freier natur...

                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                      Also dann, zitier bitte ein paar. Aktenzahl genügt, aber ein ominöses "Es gibt aber Urteile ..." ist nicht hilfreich.
                      entweder, du verfolgst meine links, die ich hier ohnehin bereits geliefert habe, dann gelangst du bis zu einem solchen urteilsspruch, oder aber du googelst selbst danach. ich persönlich halte im übrigen entsprechende sachkundige zusammenfassungen und erläuterungen für wesentlich zweckdienlicher. es hat sich schließlich immer wieder erwiesen, dass sich nicht immer die populärste ansicht, und sei sie von einer noch so sachkundigen (lehr-)person ersonnen worden, vor den betreffenden gerichtsinstanzen anerkennung gefunden hat. es bringt hier also vermutlich mehr, wenn man auch das breite spektrum der hintergründe und tlw. widerstreitenden rechts- und interessenslagen anzusprechen versucht.

                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                      ein Publikationsverbot ("über meinen Wald dürfen die nix schreiben") lässt sich dem ForstG nicht einmal mit den größten Anstrengungen entnehmen und erscheint einigermaßen bizarr.
                      vielleicht ist ja das forstgesetz auch nicht der richtige ort, um alle möglichen formen der 'besitz-/eigentumsfreiheitsstörung', die fremdes waldeigentum berühren könnten, aufzuzählen! man findet dort zwar ganz konkrete bestimmungen betreffend die "wegefreiheit", nicht aber all die vielfältigen anderen möglichkeiten, interessen des eigentümers zu unterlaufen, wie sie von ihm nicht toleriert werden müssen.

                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                      Aber ja doch. Jeder einzelne hat für sich ein Betretungsrecht, und für den Führer der Gruppe gilt das gleiche. Solange es insgesamt in Erholungsabsicht geschieht und keine Erwerbszwecke damit verfolgt werden ist das definitiv umfasst. Wo ziehen wir die Grenze? Ein wanderndes Ehepaar, ein paar Freunde, ein Alpenvereinskurs, eine Schulklasse auf Wandertag? Allesamt unproblematisch.
                      mir scheint, die grenzziehung ist hier in wahrheit deutlich komplizierter!

                      siehe dazu z.b.: http://www.alpenverein.at/portal/Ser...0IM%20WALD.doc

                      und die ganze frage der tatsächlichen nachteile, die dem eigentümer durch entsprechende publikationen (gewerblicher wie privater natur) möglicherweise erwachsen, wird damit noch gar nicht ernsthaft berührt!

                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                      Gewerblich, capisce?
                      für die frage des bloßen betretens bzw. wegefreiheit nach dem forstgesetz, mag das in den allermeisten fällen so einfach zu beantworten sein, aber mit der hinzukommenden veröffentlichungsproblematik wird das ganze gleich um einiges komplizierter! da dürfte dann den tatsächlichen folgen für den eigentümer bzw. der konkreten präsentation des betreffenden internetauftritts möglicherweise ein klein wenig mehr augenmerk geschenkt werden. damit ist man dann rasch bei jenem eigenwilligen übergang zw. privater gefälligkeit versus professioneler (führungs-)dienstleistung, wie man ihn ja auch aus anderen beispielen gerichtlich beurteilter verantwortung im alpinen umfeld kennt.

                      und nocheinmal: ich bin kein jurist! -- zum glück!!! -- ich versuch hier nur das bisserl allgemeinbildung mit anderen kollegen zu teilen, wie ich es mir über die jahre hinweg irgendwo ganz am rande zur eigenen orientierung aneignen durfte...

                      hier übrigens noch eine interessante auskunftsquelle: http://www.schitouren.at/schi/recht/literatur.htm

                      ps: und ich lass mich halt auch nicht gerne einschüchtern oder für dumm verkaufen! -- egal, von wem auch immer! -- aber das dürfte hier ohnehin hinlänglich bekannt sein!
                      Zuletzt geändert von mash; 08.01.2012, 07:27.

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                      • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                        Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                        Ich finde deinen bereits wiederholt getätigten Vergleich mit irgendwelchen eingerichteten Kletterrouten im Zusammenhang mit einem Skitourenverbot höchst seltsam.
                        Oder bin nur ich der Meinung, dass sich für das eine (Kletterhaken einbohren) wohl kaum eine Rechtsgrundlage in z.B. Forstg.1975 finden läßt. Das Recht für das andere (Skitouren im Sattental) hingegen sehr wohl besteht.
                        also klettern mit den dazu verbundenen sicherungsmaßnahmen, hakenschlagen und so, ist in besagter wegefreiheit schon umfaßt; die verwendung von bohrhaken ist zwar meines wissens noch nicht eindeutig ausjudiziert, wird aber von verschiedenen juristen als weiterentwicklung vom geschlagenen haken ausgelegt, der beim klettern üblich verwendet wird und daher auch unter die wegefreiheit vom forstgesetz fällt!

                        das sog. "schildkarurteil" schließt ja jediglich die errichtung von einem "klettergarten" als anlage die über einzelne routen hinausgeht aus der wegefreiheit aus.

                        die zahlreichen federfüchse unter euch entschuldigen bitte diese sehr vereinfachte unjuristische laienhafte darstellung aber ich glaub darauf läuft es unterm strich raus.

                        und noch viel spaß beim aufzählen von aktenzahlen, urteilen, rechtsgrundlagen, erkenntnissen................
                        .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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                        • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                          ......ach ja der tip mit der rechtsabteilung vom alpenverein ist wohl sicher eine sehr gute idee!

                          ........und ich persönlich würde es einmal mit einem freundlichen gespräch versuchen, ist zwar in heutigen tagen unüblich, wird als naiv, fast blöd angesehen kann aber wunder wirken und kostet relativ wenig!
                          .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

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                          • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                            Hallo Christian!

                            Ich hatte auch schon mit Jagdpächtern (inkl. mündl. Klagsandrohung) meine Bekanntschaft gemacht weil ich Schitouren veröffentlicht habe. Die Rechtsabteilung vom Alpenverein hat mich da aber gut beraten und hat mir weitergeholfen (kannten schon von anderer Seite die Problemtouren).
                            Die wissen sehr genau, wie die rechtliche Sachlage ist. Das Problem Sattental werden sie vermutlich schön öfters gehört haben.
                            Gib nicht auf, die Wegefreiheit muss auch für unsere Kinder erhalten bleiben. Außerdem glaube ist es wichtig, die breite Öffentlichkeit (Zeitung,...) über dieses Problem zu unterrichten.
                            Auf unsere Unterstützung kannst du jedenfalls zählen.

                            Gruß Sepp
                            Achtung!
                            2. erw. Aufl. Schitourenführer Pyhrn-Priel
                            www.schitourenfuehrer.at

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                            • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                              Zitat von P.B. Beitrag anzeigen
                              servus alpenyeti,

                              eventuell ist es auch sinnvoll, die av-sektion, die die wege im sattental betreut, zu informieren, sowie die regionalen tourismusstellen (gehört zur region schladming-dachstein, wenn ich nicht irre, und kleinräumiger vermutlich zum tourismusbüro gröbming?). die region schladming-dachstein macht ja auf ihrer homepage werbung für skitouren auch ennstalabwärts bis zu den sölktälern und zum gumpeneck - auch wenn sie keine skitour im sattental dabei haben, wäre es doch sehr störend für die tourismusmanager, wenn neue einschränkungen für skitouren in der region gesetzt würden, zumal das ja ein gästesegment ist, das noch wachstumsraten ausweist. all das ergänzend zu den anderen schritten, die bereits genannt wurden, um - wie auch bereits gesagt wurde - möglichst viele stellen einzuschalten, die ein interesse daran haben sollten, dass skitouren im sattental weiter möglich sein müssen.

                              lg,

                              p.b.
                              Hallo p.b.

                              vielen Dank für Deinen Hinweis.

                              Auf der einen Seite möchte ich zwar versuchen, die Öffentlichkeit über diese Angelegenheit zu informieren, andererseits will ich aber niemanden da direkt mit hineinziehen.

                              Dennoch war ich überwältigt über die Flut an Rückmeldungen, die ich in so kurzer Zeit erhalten habe.

                              Und spätestens seit das Thema auch im EnnstalWiki behandelt wird, rumort es im Hintergund gewaltig.

                              Selbst von Jägerseite habe ich schon hilfreiche Tipps erhalten:

                              Ich darf zitieren:
                              • Bin sehr verärgert über die Revierinhaber ...
                              • Das ist genau die Gruppe von Jägern, die dem Gleichgewicht zw. Wanderer und Jäger enorm schaden.


                              Des Weiteren heißt es:
                              • Ich denke es kann nur so funktionieren:
                              • gegenseitig respektvoll behandeln
                              • Aufklären statt Drohen
                              • für Verbote immer annehmbare Alternativen anbieten


                              Liebe Grüße
                              Christian
                              Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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                              • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                                Zitat von mash Beitrag anzeigen
                                im kontext von §51 des steirischen jagdgesetztes kommt dem ganzen vermutlich sogar eine besonders bedeutsame rolle zu, da sich ja derartige publikationen im internet zusehends als gängige alpine veröffentlichungspraxis etablieren bzw. letztlich mitgestalten, was als "außerhalb der örtlich üblichen Schiführen, Schiabfahrten" anzusehen ist.
                                (wie das die andere seite deutet, liest man u.a. hier: http://www.steirischerwald.at/netaut...M18wNS5wZGY%3D )
                                Lieber mash,

                                es sind vor allem auch Beiträge wie Deine, die ich mir erhofft habe, weil mich diese zum Nachdenken und kritischen Hinterfragen meines eigenen Tuns anregen.

                                Und ich werde mich nach Abschluss der Angelegenheit "Schitouren im Sattental" ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen: Wem nützt mein Tun, wem schadet es, wenn ich meine Wandertouren so detailliert im Internet dokumentiere.

                                In dieser konkreten Sache aber und aus rechtlicher Sicht sehe ich es genauso wie Ingmar.

                                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                                Wenn ich legal etwas tun darf, darf ich selbstverständlich auch darüber schreiben und das veröffentlichen.
                                Durch Deine Anmerkungen aber habe ich dafür nun eine dritte Dimension entdeckt:

                                a) Verbot für Schitouren wo keine rechtliche Handhabe vorhanden ist (ich habe mich gestern ja persönlich vor Ort überzeugt: Es gibt nicht den geringsten Hinweis auf eine behördlich genehmigte Sperrzone) und manche Routenabschnitte führen ja überdies noch entlang markierter Wanderwege.

                                b) Verbot der Beschreibung persönlicher Erlebnisse im Internet , auch wenn die Aktivitäten legal sind bzw. eine Anpassungspflicht für bestehende Inhalte, wenn sich nachträglich Rahmenbedingungen geändert haben sollten.

                                c) Persönliche Zurückhaltung im Veröffentlichen privater Erlebnisse und Erfahrungen. Wem helfe ich dabei, wem könnte ich schaden. Natürlich könnte ich jetzt generell die Sinnfrage stellen in Zeiten der Internet-Überflutung ala Facebook.


                                Zitat von mash Beitrag anzeigen
                                also, wenn im rahmen der wegefreiheit jedermann zugestanden wird, sich zur erholungszwecken frei in fremden wäldern zu bewegen, heißt das z.b. noch lange nicht, dass man deshalb auch gleich karawanen anderer kollegen, und seien es auch nur freunde(!), dabei mitschleppen darf! das mag zwar seltsam klingen, aber genau dadurch sind eben auch die bereits hier im thread erwähnten unterlassungsaufforderungen an bergführer und outdoor-veranstalter begründet bzw. berechtigt gewesen. und ob nun ein solche anleitung zur massenhaften nachahmung in unmittelbarerer weise erfolgt, oder aber vermittelt durch div. medien und das internet, ist hier eher von untergeordneter bedeutung...
                                Dazu möchte ich ganz deutlich betonen und klarstellen:

                                Ich habe noch niemals in meinem Leben gewerblich eine Schitour geführt und habe das auch nicht vor. Nicht im Sattental, und auch nicht anderswo.

                                Ich laufe bis auf sehr wenige Ausnahmen ja noch nicht einmal in größeren Schitourengehergruppen auf den Berg.

                                In den letzten 8 Jahren habe ich exakt 195 Schitouren unternommen. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl - wohlgemerkt einschließlich meiner Person - liegt bei 1,94.


                                Liebe Grüße
                                Christian
                                Zuletzt geändert von AlpenYeti; 08.01.2012, 12:27. Grund: Nachträglich ein Argument von mash eingefügt
                                Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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