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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

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11) Regelwidriges Verhalten

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

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  • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

    Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
    ........und ich persönlich würde es einmal mit einem freundlichen gespräch versuchen, ist zwar in heutigen tagen unüblich, wird als naiv, fast blöd angesehen kann aber wunder wirken und kostet relativ wenig!
    Genau das hätte ich mir eigentlich auch erwartet, da ich ja - anders als die Rechtsanwälte und Jagdpächter - aus dieser Gegend stamme.

    Zumindest von den Eigentümern des Hinteren Sattentales, wobei ich noch nicht herausgefunden habe, ob sich diese hinter den Jagdpächtern verstecken oder umgekehrt.

    Wer mich kennt, der weiß, dass ich mich so einer Kontaktaufnahme sowie einer friedlichen Einigung nie verschlossen hätte und alles ruhig und sachlich hätte geregelt werden können.

    Aber gleich eine derart aggressive Vorgangsweise an den Tag zu legen, findet bei mir kein offenes Ohr mehr.

    Liebe Grüße
    Christian
    Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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    • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

      Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
      Mittlerweile haben sich viele an der Diskussion beteiligt. Eigentlich wollte ich dir, Christian, nur eine PN schreiben, aber bei soviel Öffentlichkeit kann ich es auch öffentlich machen.

      Ich habe einen recht pragmatischen Vorschlag

      Schick mir die Kontaktdaten von meinem österreichischen Kollegen per PN.
      Ich rufe den in den nächsten Tagen einfach mal an.
      Hallo Marc,

      herzlichen Dank für Dein Angebot und ich werde bei Bedarf gerne darauf zurückkommen.

      Ich denke aber, dass der werte Herr Rechtsanwalt in nächster Zeit ohnehin einiges zu tun haben wird => Siehe hier

      Denn genau so wie ich sehen es auch andere:

      Zitat:
      Wenn so etwas durchgehen würde, dann kommen in Folge weitere Jagdberechtigte hinzu, die …

      Liebe Grüße
      Christian
      Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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      • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

        Zitat von Schitouren-Sepp Beitrag anzeigen
        Hallo Christian!

        Ich hatte auch schon mit Jagdpächtern (inkl. mündl. Klagsandrohung) meine Bekanntschaft gemacht weil ich Schitouren veröffentlicht habe. Die Rechtsabteilung vom Alpenverein hat mich da aber gut beraten und hat mir weitergeholfen (kannten schon von anderer Seite die Problemtouren).
        Die wissen sehr genau, wie die rechtliche Sachlage ist. Das Problem Sattental werden sie vermutlich schön öfters gehört haben.
        Gib nicht auf, die Wegefreiheit muss auch für unsere Kinder erhalten bleiben. Außerdem glaube ist es wichtig, die breite Öffentlichkeit (Zeitung,...) über dieses Problem zu unterrichten.
        Auf unsere Unterstützung kannst du jedenfalls zählen.

        Gruß Sepp
        Hallo Sepp,

        herzlichen Dank für die Rückmeldung.

        Ich darf ergänzen:
        • Wegefreiheit
        • Recht der freien Meinungsäußerung auch im Internet


        Beides natürlich unter strikter Beachtung gesetzlicher Vorschriften.

        Liebe Grüße
        Christian
        Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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        • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

          Meiner Ansicht nach ist das Steirische Jagdgesetz für Alpinisten nicht einmal "unfreundlich". Ich kopiere daher die entsprechende Gesetzesstelle mal rein:

          § 51

          Wildschutzgebiete

          (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann über Antrag des Jagdberechtigten im Bereiche von genehmigten Wildwintergattern, genehmigten Fütterungsanlagen und dazugehörigen Einstandsgebieten sowie im Bereiche von Brut und Nistplätzen des Auer und Birkwildes nach Anhörung des Bezirksjägermeisters, der Bezirkskammer für Land und Forstwirtschaft und der örtlich bestehenden alpinen Vereine die zeitlich und örtlich auf das notwendige Ausmaß zu beschränkende Sperre von Grundflächen verfügen, wenn dies zum Schutze der Lebensgrundlagen des Wildes und zur Vermeidung von Wildschäden als Folge der Beunruhigung des Wildes durch den Menschen unerläßlich ist.

          (2) Wildschutzgebiete dürfen außerhalb der zur allgemeinen Benützung dienenden Straßen und Wege einschließlich der örtlich üblichen Wanderwege sowie außerhalb der örtlich üblichen Schiführen, Schiabfahrten und Langlaufloipen nicht betreten oder befahren werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind der Grundeigentümer, der Nutzungsberechtigte, der Jagdberechtigte und deren Beauftragter sowie Personen, die kraft ihrer amtlichen Stellung oder behördlichen Ermächtigung zum Betreten oder Befahren solcher Flächen befugt sind.

          (3) Der Jagdberechtigte hat Wildschutzgebiete mit Hinweistafeln ausreichend zu kennzeichnen und die Hinweistafeln, auf denen die zeitliche Begrenzung der Sperre ersichtlich ist, nach Beendigung der Sperre unverzüglich zu entfernen. Das Bestehen von Wildschutzgebieten ist außer in der "Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark" auch an den Amtstafeln der Bezirksverwaltungsbehörde und der betroffenen Gemeinde unter genauer Anführung der zeitlichen und örtlichen Begrenzung der Sperre kundzumachen.

          (4) Die Landesregierung hat durch Verordnung Größe, Form und Ausgestaltung der Hinweistafeln festzulegen.



          Dass derartige Aktionen auch unter der Jägerschaft auf Ablehnung stoßen, kann ich mir gut vorstellen - ist der Ruf der Grünröcke in den letzten Jahren ja nicht gerade besser geworden. Und dafür sehe ich nicht jene verantwortlich, die man im Wald am Traktor sitzend oder bei sonstigen Arbeiten antrifft, sondern fast ausschließlich neureichen Geldadel oder etwas weltfremde Großgrundbesitzer (inklusive öffentlicher Stellen!).

          LG Michael
          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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          • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

            Bassist, Dein Beitrag gefällt mir, weil er konkrete Fakten (=Gesetzeslage, Jagdgesetz) nennt, anstatt nur zu spekulieren oder allgemeine, unkonkrete Ansätze zu verfolgen oder Grundsatzdiskussionen zu führen.

            Nach dem Studium Deines Beitrages meine ich:

            1) Für AlpenYetis Briefeschreiber wird es wahrscheinlich verdammt eng - zumindest was Regelungen / Einschränkunegn auf der Basis des Jagdgesetztes angeht. Wenn es im betroffenen Gebiet bestehende Einschränkungen nach JG gibt, dann wären diese dem AlpenYeti als "Local" wahrscheinlich bekannt.

            2) Es muss sehr kurzfristig möglich sein, die Rechtmäßigkeit des Anliegens der Briefeschreiber zu prüfen. Immerhin müssten die örtlich bestehenden alpinen Vereine und die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Bescheid wissen, da sie angehört werden müssen. Ein Anruf o.ä. sollte reichen, um die Lage zu klären.

            Offen bleibt, ob es vor Ort evtl. andere gesetzliche Regelungen / Verordnungen gibt, die das Betreten einschränken (Forstgesetz, Naturschutzgesetz). "Aus dem Bauch raus" habe ich aber den Verdacht, dass dies nicht der Fall ist. Dies könnte aber alles mit dem unter #49 beschriebenen Verfahren geklärt werden.
            Grüße vom Graddler

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            • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

              Zitat von Graddler Beitrag anzeigen
              Bassist, Dein Beitrag gefällt mir, weil er konkrete Fakten (=Gesetzeslage, Jagdgesetz) nennt, anstatt nur zu spekulieren oder allgemeine, unkonkrete Ansätze zu verfolgen oder Grundsatzdiskussionen zu führen.

              Nach dem Studium Deines Beitrages meine ich:

              1) Für AlpenYetis Briefeschreiber wird es wahrscheinlich verdammt eng - zumindest was Regelungen / Einschränkunegn auf der Basis des Jagdgesetztes angeht. Wenn es im betroffenen Gebiet bestehende Einschränkungen nach JG gibt, dann wären diese dem AlpenYeti als "Local" wahrscheinlich bekannt.

              2) Es muss sehr kurzfristig möglich sein, die Rechtmäßigkeit des Anliegens der Briefeschreiber zu prüfen. Immerhin müssten die örtlich bestehenden alpinen Vereine und die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Bescheid wissen, da sie angehört werden müssen. Ein Anruf o.ä. sollte reichen, um die Lage zu klären.

              Offen bleibt, ob es vor Ort evtl. andere gesetzliche Regelungen / Verordnungen gibt, die das Betreten einschränken (Forstgesetz, Naturschutzgesetz). "Aus dem Bauch raus" habe ich aber den Verdacht, dass dies nicht der Fall ist. Dies könnte aber alles mit dem unter #49 beschriebenen Verfahren geklärt werden.
              Hallo Graddler,

              Dein Vorschlag aus Posting 49 gehört ohnehin zu den besten praktischen Tipps für die weitere Vorgangsweise, die ich hier erhalten habe.

              Daneben sind natürlich auch die Gesetzeshinweise, beispielsweise von ingmar, bassist oder snowkid Joe äußerst hilfreich.

              Aber auch die Grundsatzdiskussionen - beispielsweise von mash - sind mir persönlich schon sehr wichtig, weil sie viel Nachdenkpotential bergen.

              Zur aktuellen Faktenlage aus meiner Sicht:

              Wildschutzgebiet

              Vor Ort konnte ich gestern auch in 7-stündiger Suche nicht den geringsten legalen Hinweis für das Vorhandensein eines Sperrgebietes erkennen (abgesehen, von einer seit Jahren vor sich hin rostenden gelben Hinweistafel auf ein forstliches Sperrgebiet, welche nach meinem derzeitigen Verständnis aber keine Relevanz haben dürfte).

              Sperrgebiet-DSC01290.jpg

              Einige der von mir begangenen Routen verlaufen darüber hinaus ohnehin auf markierten Wanderrouten.


              Alpine Vereine

              Auch bei den umliegenden alpinen Vereinen ist nichts über das Vorliegen eines Sperrgebietes im Sattental bekannt.

              Mehr möchte ich vorerst zu diesem Thema noch nicht sagen.


              Behörden

              Diesbezügliche Anfragen an die zuständigen Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Jagdamt) sind unterwegs und werden hoffentlich in der kommenden Arbeitswoche beantwortet.

              DANK

              Da ich eingangs einige Personen namentlich hervorgehoben habe, möchte ich mir hier aber ausdrücklich bei Euch allen sehr, sehr herzlich bedanken, die Ihr an dieser Diskussion teilnehmt.


              Liebe Grüße
              Christian
              Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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              • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                Lieber AlpenYeti!

                ich finde es wirklich super, wie du dich hier ins zeug legst!

                eine derart überzeugte vorbildwirkung ist für all deine kollegen und leidgenossen ganz bestimmt mindestens genauso nützlich wie eine gute tourenbeschreibung!

                [darum werde ich auch hier im forum nie müde, dafür einzutreten, dass auch entsprechender konfliktkultur der nötige platz eingeräumt wird! hübsche bilder von verlockenden bergabenteuern und div. harmloser persönlicher smalltalk alleine reichen eben leider nicht aus, um den tatsächlich bedeutsamen kommunikationsbedürfnissen im alpinen umfeld gerecht zu werden!]

                Wenn so etwas durchgehen würde, dann kommen in Folge weitere Jagdberechtigte hinzu, die…
                naja -- es kann aber auch gut sein, dass sie sich zwar in deinem fall auf keine gröberen weiteren konfrontation einlassen, es aber trozdem ganz ungeniert bei nächster gelegenheit wieder in völlig gleicher weise probieren! der tatsächlichen willkür sind hier ja keinen grenzen gesetzt!

                dass man aus div. reaktionen hier bereits ein klein wenig erahnen kann, wie häufig derartige praktiken anzutreffen sind, halte ich allerdings bereits für einen ganz entscheidenden schritt der aufklärung!

                ich bin mir allerdings sicher, ein großteil der betroffen reagiert auf solche zumutungen auch weiterhin nicht so couragiert und der sache verbunden, wie du es uns hier vorzuzeigen versuchst. das kann man aber leider ohnehin kaum ändern. ich finde es trotzdem ausgesprochen toll, wie du uns eine klar erkennbare alternative vor augen führst!

                Zitat von Bassist
                Meiner Ansicht nach ist das Steirische Jagdgesetz für Alpinisten nicht einmal "unfreundlich".
                ja -- würde ich mich da auch nur auf den gesetzestext stützen und die sache theoretisch von außen betrachten, käme ich vermutlich zu dem selben schluss!

                allerdings bin ich erst vor ganz kurzer zeit wieder vor einem jagdgehege gestanden, das derart günstig platziert wurde, das damit ein ganzes tal -- in kombination einer zweiten schutzeinrichtung sogar der gesamte berg(!) -- über 3/4 des jahres den wanderern und schitouristen unzugänglich geworden ist! und das, obwohl der betreffende gipfel noch vor gar nicht allzu langer zeit als einer der schönsten und lohnendsten schiberge in der alpinen literatur beschrieben wurde! ja -- die jäger und großgrundbesitzer haben eben offenbar auch geschmack!

                so schaut leider die steirische praxis manchmal doch ein klein wenig unbefriedigender aus, obwohl die gesetzliche grundlage gar nicht so übel wirkt! es hat eben vermutlich auch sehr viel damit zu tun, wie die zuständigen verwaltungsbehören bei solchen sachen mitspielen bzw. ob die dortigen akteure auch wirklich das nötige rückgrad aufbringen, einem mächtigen gegenüber zu widersprechen, oder eben doch lieber ein klein wenig an dessen strahlendem glanz der macht teilzuhaben versuchen...

                ein gutes beispiel für die faktische durchsetzungskraft der hiesigen großgrundbesitzer und jagdinteressen sind übrigens riesige verpixelte bereiche auf google earth. ob es dafür tatsächlich eine rechtliche grundlage gibt, od. eben auch mächtige serviceanbieter im internet entsprechenden konflikten einfach nur aus dem weg gehen, kann ich leider nicht wirklich abschätzen?
                einen großen unterschied macht's allerdings für uns alpinisten ohnehin nicht aus. falsch eingezeichnete fütterungsgatter in den amtlichen karten sind da schon wesentlich ärgerlicher! so etwas zwingt einen einen dann u.u. wirklich zum abbruch einer tour. aus diesem grund haben zuverlässige aktuelle tourenberichte im netz für mich oft oft einen kaum zu unterschätzenden wert!
                vielleicht haben sie tatsächlich bereits die klassischen rother-av-(schi-)führer hinter sich gelassen, und ersetzen mit GPS-tracks und viel genaueren wegangaben die klassische markierungsmalerei am baumstamm?
                sollte es allerdings tatsächlich bereits so weit gekommen sein, sind vermutlich auch gewisse fragen der verantwortung und lokalen koordination daran geknüpft! man hat ja schließlich auch auf das völlig neue phänomen der 'facebook-partys' eine vernünftige antwort finden müssen. die faktische effizienz bzw. multiplikationsfunktion von veröffentlichungen im internet unterschätz man leider auch für sich selbst noch immer viel zu sehr!

                wie gesagt: ich finde es wirklich toll, was wir hier im gegenständlichen fall vor augen geführt bekommen! der anlass mag zwar vielleicht weniger erfreulich sein -- dafür aber umso realistischer und praxisnah! --, aber zumindest die art und weise eine lösung zu suchen, beeindruckt mich wirklich sehr!

                da könnte man sich vermutlich ein schönes stückerl davon abschauen! -- sogar hier, in diesem wunderbar wohlgeregelten forum, ganz entlegen und versteckt im dickicht zwischen datenwaldgroßgrudbesitzern und störefriedjägern!

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                • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                  Da ich das gebiet sehr gut kenne und hier aufgewachsen bin möcht ich dazu nur sagen das schitouren ins sattental schon immer gegeben hat und auch weiterhin geben wird auch als noch viel mehr wild im tal war, war es kein großes problem hineinzugehn die jagden wurden immer wieder neu verpachtet und jetzt scheints das man kein gutes mitereinander mehr haben will, auch glaub ich nicht das durch die berichte des alpen yetis nun massen an schitouren geher ins tal kommen werden da das gelände teils sehr anspruchsvoll und einiger routine erfordert ausserdem gilts zuerst mal eine gut 7km lange strecke zurückzulegen da der schranken nach dem gasthof winkler sowieso bis ins späte frühjahr geschlossen bleibt auserdem find ichs völlig überzogen gleich mit solchen mittel herzuziehn wenn man schon zum schutze des wild das gebiet sperrn will soll mans auch behordlich machen und dann wird sich auch jeder daran halten aber davon ist mir bis dato auch nichts bekannt und so hoffe ich das sich diese angelegenheit auch gut ausgeht und wir weiterhin die wundervollen bilder des alben yeti betrachten können

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                  • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                    Zitat von alpin Beitrag anzeigen
                    auch glaub ich nicht das durch die berichte des alpen yetis nun massen an schitouren geher ins tal kommen werden da das gelände teils sehr anspruchsvoll und einiger routine erfordert ausserdem gilts zuerst mal eine gut 7km lange strecke zurückzulegen da der schranken nach dem gasthof winkler sowieso bis ins späte frühjahr geschlossen bleibt
                    Hallo Alpin,

                    ich glaube mich erinnern zu können, dass ich an einer solchen Diskussion schon einmal teilgenommen habe, finde den Thread jetzt aber nicht mehr bzw. vielleicht täusche ich mich auch und habe nur interessiert mitgelesen:

                    Die Frage: Lockt man durch Internet-Beschreibungen Besuchermassen an.

                    Diese Ansicht wird sogar von einigen mir persönlich bekannten Bergkameraden vertreten. Auch die sehen es nicht gerne, wenn ich Insidertouren z.B. aus dem zentralen Kemetgebirge beschreibe.

                    Meine Argumente sind da u.a. auch die von Dir oben erwähnten.

                    Ich glaube nicht, dass sich die Besucheranzahl merkbar erhöht - umso weniger, je entlegener die Gebiete sind.


                    Zitat von alpin Beitrag anzeigen
                    ... wir weiterhin die wundervollen bilder des alben yeti betrachten können
                    Dankeschön.

                    Leider musste ich vor gut einer halben Stunde einen Teil meiner Fotos vom Netz nehmen, da mir mein Provider mitgeteilt hat, dass auf meine Homepage massiv Hackerangriffe gefahren werden.

                    Weil mir das ganze zu technisch wird, poste ich am besten ein Extrakt der Providermitteilung:

                    Durch den Massenmail-Versand schaden Sie nicht nur anderen Kunden, sondern auch sich selbst, da der Server mit überdurchschnittlich vielen E-Mails belastet ist und die Zustellung normaler E-Mails länger dauert. Unter Umständen wird durch dieses Spammen und die bereits erfolgreich versendeten E-Mails der Server in den kommenden Stunden in der Mehrzahl der im Internet aktiven Spamlisten stehen, wodurch ein Zustellen von Mails an andere E-Mailanbieter nicht mehr gewährleistet ist. Der Schaden ist in einem solchen Fall enorm!

                    Da ich für diesen Bereich meines Internetauftritts eine Standardsoftware verwendet habe, dürfte es irgendwo eine Sicherheitslücke gegeben haben, die einige Lausbuben für ihre Streiche verwenden. Kein Wunder bei dem Wetter, dass die Kids auf blöde Ideen kommen.

                    Wie gesagt, ein Teil der Fotos ist bereits gelöscht (vom Internet, nicht von meinen privaten Festplatten).

                    Bei einer anderen Domain habe ich ebenfalls schon auffällig viele Spam-Versuche erkannt.

                    2012 scheint nicht mein Internet-Jahr zu werden (vielleicht ist ja doch was dran am 21.12.2012 - heute abend im Fernsehen - aber dann dürften meine Probleme im Internet noch die kleinsten sein, die wir haben.

                    Liebe Grüße
                    Christian
                    Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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                    • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                      Zitat von mash Beitrag anzeigen
                      es kann aber auch gut sein, dass sie sich zwar in deinem fall auf keine gröberen weiteren konfrontation einlassen, es aber trozdem ganz ungeniert bei nächster gelegenheit wieder in völlig gleicher weise probieren! der tatsächlichen willkür sind hier ja keinen grenzen gesetzt!
                      Dann haben wir zumindest alle gemeinsam hier schon eine ToDo-Liste erarbeitet, an der man sich grob orientieren kann.

                      LG
                      Christian
                      Ganzheitliches Wandern im Einklang mit der Natur: Bergsteigen, Schneeschuhwandern, Schitouren, Trekking

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                      • AW: Faschingsscherz

                        Liebe Freunde , bevor Ihr Euch hier noch weiter aufregt oder gar einen Herzkasperl bekommt würde ich mal nachfragen ob der Brief überhaupt rechtens ist

                        Brief nicht eingeschrieben ???? - wer sagt das der Briefkopf nicht missbräuchlich verwendet wurde ??? auf welcher Rechtsgrundlage ???

                        Größere Sperrflächen müssen bei der BH beantragt werden und von dieser erst nach Rücksprache mit den Alpinen Vereinen verhängt müssen dann amtlich bekanntgegeben werden - mit Schildern versehen werden damit sie rechtswirksam sind .

                        ABER Wenn ich aber eine Erklärung voreilig unterschreibe dann ist sie für mich rechtlich bindend und es ist ein langer Weg um sowas rückgängig zu machen
                        Lg.Egon

                        Kommentar


                        • AW: Faschingsscherz

                          Zitat von Egon Beitrag anzeigen
                          ABER Wenn ich aber eine Erklärung voreilig unterschreibe dann ist sie für mich rechtlich bindend und es ist ein langer Weg um sowas rückgängig zu machen
                          auf das wird es hinaus laufen
                          Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                          ein Mensch (E. Kästner)

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                          • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                            Christian,

                            mir gefällt es sehr, wie Du an die Sache rangehst. Du kämpfst für etwas, was Dir wichtig ist. Du willst gegen etwas vorgehen, weil es Deinem Sinn für Gerechtigkeit widerspricht. Meiner übringens auch.

                            Schön dass Du Dich wehrst, gegen diese armseligen Methoden und anwaltlichte Wichtigmacherei, scheinbar ohne jegliche Substanz.

                            Ich wünsche Dir die Kraft und Ausdauer für eine Auseinandersetzung und natürlich viel Erfolg. Ich hoffe, dass die Herren Rechtsanwälte in ihre Schranken gewiesen werden. Meiner Meinung nach sind sie eine Schande für ihre Zunft (na ja, sie befinden sich in guter Gesellschaft).

                            Ich kann das jetzt nur mit deutscher Rechtsprechung vergleichen und da hättest Du sehr gute Chancen. Ich denke, dass das auch in Österreich nicht anders ist. Sagt mir zumindest mein Bauchgefühl; mein Gerechtigkeitssinn.

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                            • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                              Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                              Meiner Ansicht nach ist das Steirische Jagdgesetz für Alpinisten nicht einmal "unfreundlich". Ich kopiere daher die entsprechende Gesetzesstelle mal rein: § 51 ...
                              Siehe bereits #65.

                              Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
                              Vor Ort konnte ich gestern auch in 7-stündiger Suche nicht den geringsten legalen Hinweis für das Vorhandensein eines Sperrgebietes erkennen (abgesehen von einer seit Jahren vor sich hin rostenden gelben Hinweistafel auf ein forstliches Sperrgebiet ...
                              Ja, diese Tafeln "befristetes forstliches Sperrgebiet" werden leider allzu oft nur zur "Abschreckung" von Wanderern, Radlfahrern oder Schitourengehern benützt. Oft sieht man ihnen an (wie hier), dass sie dauerhaft dort hängen, meistens fehlt aber der Hinweis auf die Dauer der Sperre.

                              Dazu aus dem RIS die entsprechenden Bestimmungen des Forstgesetzes 1975:

                              Benützungsbeschränkungen - § 34

                              (1) Unbeschadet der Bestimmungen des § 33 Abs. 2 darf Wald von der Benutzung zu Erholungszwecken vom Waldeigentümer befristet (Abs. 2) oder dauernd (Abs. 3) ausgenommen werden (Sperre).

                              (2) Befristete Sperren sind nur zulässig für folgende Flächen:
                              a) Baustellen von Bringungsanlagen und anderen forstbetrieblichen Hoch- und Tiefbauten;
                              b) Gefährdungsbereiche der Holzfällung und -bringung bis zur Abfuhrstelle auf die Dauer der Holzerntearbeiten;
                              c) Waldflächen, in denen durch atmosphärische Einwirkungen Stämme in größerer Anzahl geworfen oder gebrochen wurden und noch nicht aufgearbeitet sind, bis zur Beendigung der Aufarbeitung;
                              d) Waldflächen, in denen Forstschädlinge bekämpft werden, solange es der Bekämpfungszweck erfordert;
                              e) Waldflächen, wenn und solange sie wissenschaftlichen Zwecken dienen und diese ohne Sperre nicht erreicht werden können.

                              (3) Dauernde Sperren sind nur zulässig für Waldflächen, die
                              a) aus forstlichen Nebennutzungen entwickelten Sonderkulturen, wie der Christbaumzucht, gewidmet sind;
                              b) der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen, wie Tiergärten oder Alpengärten, oder besonderen Erholungseinrichtungen, ohne Rücksicht auf eine Eintrittsgebühr gewidmet sind;
                              c) der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäusern vorbehält und die insgesamt 5% von dessen Gesamtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht übersteigen; bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha dürfen bis zu 0,5 ha gesperrt werden.

                              (4) Beabsichtigt der Waldeigentümer eine befristete Sperre von Waldflächen, deren Dauer vier Monate übersteigt, oder eine dauernde Sperre von Waldflächen, deren Ausmaß 5 ha übersteigt, so hat er hiefür bei der Behörde eine Bewilligung zu beantragen. In diesem Antrag, dem eine Lageskizze anzuschließen ist, sind die Grundstücksnummer, der Sperrgrund und die beabsichtigte Dauer der Sperre und gegebenenfalls die Größe der zu sperrenden Waldfläche anzugeben. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn dies zur Erreichung des Zweckes der Sperre unumgänglich ist.

                              (5) Wald, der von der Benützung zu Erholungszwecken ausgenommen wird, ist in den Fällen
                              a) des Abs. 1 und des § 33 Abs. 2 lit. b vom Waldeigentümer,
                              b) des § 33 Abs. 2 lit. a von der Behörde zu kennzeichnen. Flächen gemäß § 33 Abs. 2 lit. c sowie Flächen, hinsichtlich derer eine Kundmachung nach § 41 Abs. 3 erlassen worden ist, bedürfen keiner Kennzeichnung.

                              (6) Die Kennzeichnung gemäß Abs. 5 ist mittels Hinweistafeln an jenen Stellen, wo öffentliche Straßen und Wege, markierte Wege, Güterwege und Forststraßen sowie markierte Schirouten, -pisten und -loipen in die zu kennzeichnende gesperrte Fläche führen oder an diese unmittelbar angrenzen, anzubringen.

                              (7) Ist die Benützung einer Waldfläche zu Erholungszwecken aus den in den Abs. 2 und 3 sowie im § 33 Abs. 2 lit. a und b angeführten Gründen nicht zulässig, so erstreckt sich die Sperre
                              a) in den Fällen des Abs. 2 lit. a bis d sowie des § 33 Abs. 2 lit. a auch auf alle durch die Waldfläche führenden nichtöffentlichen Wege,
                              b) in den Fällen des Abs. 2 lit. e, des Abs. 3 sowie des § 33 Abs. 2 lit. b auf nichtöffentliche Wege, jedoch unbeschadet bestehender Benützungsrechte.

                              (8) Im Fall einer Sperre gemäß Abs. 3 hat der Waldeigentümer die Umgehung der gesperrten Fläche zu ermöglichen; erforderlichenfalls hat er geeignete Umgehungswege anzulegen. Ist dies nach der Lage der gesperrten Waldfläche nicht möglich, so hat er, im Falle die Sperre durch Beschilderung gekennzeichnet ist, die Möglichkeit der Benützung der durch die gesperrte Waldfläche führenden Wege durch Hinweistafeln zu kennzeichnen, im Falle die Waldfläche eingezäunt ist, diese Möglichkeit durch Überstiege oder Tore zu gewährleisten.

                              (9) Innerhalb von Waldflächen, die wegen einer Sperre gemäß Abs. 1 oder eines Betretungsverbotes gemäß § 33 Abs. 2 lit. c zu Erholungszwecken nicht benützt werden dürfen, dürfen Wege, soweit sie nicht bereits gemäß Abs. 7 in die Sperre miteinbezogen sind, nicht verlassen werden.

                              (10) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat durch Verordnung die Arten der Kennzeichnung, Form und Wortlaut von Hinweistafeln sowie die Art der Ersichtlichmachung näher zu regeln. Bei befristeten Sperren ist auf oder unter der Hinweistafel Beginn und Ende der Sperre ersichtlich zu machen. Wenn mit Gefahren durch Waldarbeit zu rechnen ist, ist auf den Hinweistafeln darauf besonders zu verweisen.
                              Zitat von winst Beitrag anzeigen
                              ... Ich hoffe, dass die Herren Rechtsanwälte in ihre Schranken gewiesen werden. Meiner Meinung nach sind sie eine Schande für ihre Zunft (na ja, sie befinden sich in guter Gesellschaft).
                              Tja, da dürftest du (für zumindest nicht wenige) wohl recht haben. Und daher wird sowas:
                              Zitat von HAFA Beitrag anzeigen
                              Ich würde diesen Brief des Herrn Anwalts im Falle einer für Dich positiven Klärung der Rechtslage mit der BH an die Rechtsanwaltskammer übermitteln, mit der Bitte festzustellen, ob sich eine derartige Belästigung mit den Standesregeln verträgt.
                              ... vermutlich leider im Sand verlaufen. Denn was sind sie denn noch, viele der Herrn Rechtsverdreher: Jäger.
                              snowkid G.m.b.h. - Gehst mit, bist hin... *g*

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                              • AW: Schitouren-Verbot im Sattental - Faschingsscherz oder Jägerwahnsinn

                                Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
                                Die Frage: Lockt man durch Internet-Beschreibungen Besuchermassen an.

                                Diese Ansicht wird sogar von einigen mir persönlich bekannten Bergkameraden vertreten.
                                ...
                                Ich glaube nicht, dass sich die Besucheranzahl merkbar erhöht - umso weniger, je entlegener die Gebiete sind.
                                das problem damit ist meiner erfahrung nach, dass man die entsprechende wirkung kaum vorher abschätzen od. bewusst beeinflussen kann!

                                in manchen fällen, wo man sich um derartige besucherlenkung ganz bewusst bemüht, damit z.b. irgendwelche tollen felsen nach dem putzen nicht gleich wieder zuwachsen, kannst bei aller anstrengung niemandem hinterm ofen hervorlocken. in anderen fällen dagegen, landest ohne jede absicht ein volltreffer und kannst letztlich nur den kopf darüber schütteln, warum's gerade diesen zweifelhaften unsinn alle nachmachen müssen?

                                ich gebe dir aber zumindest darin recht, dass div. objektive mühen bzw, reizvolle anstrengungen (erreichbarkeit mit dem auto etc.) vermutlich ohnehin das bedeutsamste selektionskriterium in unserer zeit bilden dürften.

                                ich persönlich setzte jedenfalls mittlerweile eher darauf, entsprechende informationen ganz bewusst nicht mehr zu unterdrücken, sondern derart offen und breit gestreut mit anderen zu teilen, dass sich alles ein bisserl besser verteilt bzw. andere sich selbst etwas nach ihrem geschmack heraussuchen können. ich schätze es ja schließlich auch, wenn ich mich an fremde gebiete, mit den ich noch nicht so sehr vertraut bin, in dieser weise mit eigenem fingerspitzengefühl langsam herantasten kann, also will ich das auch anderen zeitgenossen bzw. kollegen in ganz ähnlicher weise ermöglichen...

                                Zitat von AlpenYeti Beitrag anzeigen
                                Leider musste ich vor gut einer halben Stunde einen Teil meiner Fotos vom Netz nehmen, da mir mein Provider mitgeteilt hat, dass auf meine Homepage massiv Hackerangriffe gefahren werden
                                ...
                                Da ich für diesen Bereich meines Internetauftritts eine Standardsoftware verwendet habe, dürfte es irgendwo eine Sicherheitslücke gegeben haben, die einige Lausbuben für ihre Streiche verwenden. Kein Wunder bei dem Wetter, dass die Kids auf blöde Ideen kommen.
                                normalerweise sind da eher nur mehr sehr indirekt irgendwelche "bößen kids" am werken. die großen angriffe werden weitestgehend automatisiert über schwärme von gehackter maschinen abgewicket. es reicht also vollkommen aus, wenn deine software ein bisserl zu alt war und als solche im netz gefunden wurde. das darfst du dir also wirklich nicht zu sehr zu herzen nehmen -- leider!

                                rühr dich ruhig, wenns't in diesem zusammenhang technische hilfe brauchst!

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