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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit auf Forststraßen

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  • #16
    AW: Wegefreiheit auf Forststraßen

    Zitat von pingus Beitrag anzeigen
    Noch ein Tipp: Pass auf dein Auto auf ... (schon mal gesehen wie eine Herde Kühe mit einem Auto schmust?)
    das schaut dann so aus. da gabs aber noch ein paar kühe mehr und besonders aufgepasst auf die autos haben sie auch nicht
    c6nu811eeowbei4v7.jpg
    Zuletzt geändert von readymaker; 24.08.2012, 18:52.

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    • #17
      AW: Wegefreiheit auf Forststraßen

      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
      Natürlich mit den offiziellen Tafeln nach der Forstlichen Kennzeichnungsverordnung (...)
      Danke für den Hinweis. Das würde die Sache natürlich vereinfachen, wenn ausschließlich die gelben Tafeln gültig sind.

      Kommentar


      • #18
        AW: Wegefreiheit auf Forststraßen

        Zitat von beigl Beitrag anzeigen
        Aus Naturschutzgründen wäre sowas schon möglich. So darf man lt. NÖ Nationaparkgesetz ausschließlich markierte Wege benutzen (bzw. lt. Managementplan links und rechts je 10 m - zum Austreten, kein Witz).
        Ok, aber dann müsste das doch vor Ort auch durch eine entsprechende offizielle Tafel kundgemacht werden, oder? Das Gebiet Greith ist jedenfalls kein NP.

        Kommentar


        • #19
          AW: Wegefreiheit auf Forststraßen

          Hier noch eine Tafel von der Forstverwaltung - ist zwar nicht das Schild, was ich im Anfangspostig erwähnt habe, aber hier würd mich interessieren, ob diese Beschränkung eine rechtliche Grundlage hat. Nach den hier genannten Infos nicht.
          Angehängte Dateien

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          • #20
            AW: Wegefreiheit auf Forststraßen

            Zitat von Wildenauer Beitrag anzeigen
            Ok, aber dann müsste das doch vor Ort auch durch eine entsprechende offizielle Tafel kundgemacht werden, oder? Das Gebiet Greith ist jedenfalls kein NP.
            Aber immerhin Naturschutzgebiet, nach einem Quickcheck der zugehörigen Verordnungen und Gesetze konnte ich aber nichts finden.

            Wie sich diesbezüglich (Bundes-)Forstgesetz und (Landes-)Naturschutzgesetz zueinander verhalten kann ich auf die Schnelle leider auch nicht sagen, bin auch nur Second-Hand-Jurist.
            Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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            • #21
              AW: Wegefreiheit auf Forststraßen

              Zitat von Wildenauer Beitrag anzeigen
              Hier noch eine Tafel von der Forstverwaltung - ist zwar nicht das Schild, was ich im Anfangspostig erwähnt habe, aber hier würd mich interessieren, ob diese Beschränkung eine rechtliche Grundlage hat. Nach den hier genannten Infos nicht.
              Das sollen 2 Vorschriften und ein Hinweis sein? Deutsch is des net ...
              ad 1: siehe §33 ForstG: Nullaussage, ignorieren
              ad 2: STMK Landes-Sicherheitsgesetz § 3b (2):
              Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z. B. Geh oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
              Ein paar Paragrafen hinschreiben, mit Anwalt und Klage drohen, die Leut werden sich schon fürchten ... Einschüchterungsversuche, einfach ignorieren.
              Zuletzt geändert von pingus; 25.08.2012, 12:27.

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