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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Haftung bei Unfällen mit weniger Geübten

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  • Haftung bei Unfällen mit weniger Geübten

    Ist zwar schon mehrmal ausführlich diskutiert worden,
    aber erneut ein Urteil, das eindeutig in diese Richtung geht.

    Wer für seinen nicht kletterkundigen Begleiter unter Hinweis auf die eigene Sachkunde die Benützung einer Kletterhalle ermöglicht, haftet, wenn er nicht ordnungsgemäß kontrolliert, ob der Betreffende richtig angeseilt ist.

    Info hier.


    Mir war eigentlich schon vor dem OGH-Urteil klar, dass ich dafür verantwortlich bin,
    wenn ich jemanden mitnehme der weniger geübt oder erfahren ist als ich selbst.
    La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
    [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

  • #2
    AW: Haftung bei Unfällen mit weniger Geübten

    Ich glaub, man sollte das OHG mal zum Klettern mitnehmen .
    Brauchst eh nur do auffi

    Kommentar


    • #3
      AW: Haftung bei Unfällen mit weniger Geübten

      Zitat von Guru Beitrag anzeigen
      Ich glaub, man sollte das OHG mal zum Klettern mitnehmen .
      Jein
      Wenn jemand noch nie klettern war, dann bin ich verantwortlich wenn ich den mitnehmen.
      Wenn ein sehr erfahrener und ein nicht so erfahrener Alpinist/Kletterer/was auch immer zusammen unterwegs sind ist jeder für sich verantwortlich.

      So zumindest meine subjektive Meinung

      Kommentar


      • #4
        AW: Haftung bei Unfällen mit weniger Geübten

        Ja, eh, wobei man die Haftung des "Führers aus Gefälligkeit" mE nicht überstrapazieren darf.
        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

        Kommentar


        • #5
          AW: Haftung bei Unfällen mit weniger Geübten

          @bergsteirer: Danke für den Link.

          Ich gehe davon aus, dass die meisten Kommentartoren (Ingmar ausgenommen) weder den Artikel in "berg & steigen" noch das Urteil gelesen haben und falls doch, beides nicht verstanden haben.
          Es geht nicht um zwei Kletterer von denen einer ein bisserl mehr und der andere ein bisserl weniger Erfahrung hat. Dadurch wird auch niemand "Führer aus Gefälligkeit".

          Es geht um einen "nicht kletterkundigen Begleiter" der erstmals in der Kletterhalle war und nur den Hinweis auf die Sachkunde des anderen die Benützung einer Kletterhalle ermöglicht worden ist. Wenn der dann nicht kontrolliert, wie der Neuling eingebunden ist, ist die Verantwortung bzw. Haftung des Kletterkundigen wohl naheliegend. Das meine ich sowohl rechtlich als auch moralisch.

          Im Übrigen könnte auch ein absolut schlechter Kletterer zum Führer aus Gefälligkeit werden, wenn er besseres Können behauptet und eine zu schwierige Route oder Tour als "problemlos" einstuft und jemanden mitschleppt, der auf sein Wissen vertraut. Im Übrigen teile ich Ingars Meinung: Die Haftung des "Führers aus Gefälligkeit" sollte nicht überstrapaziert werden.
          Zuletzt geändert von Bergdohle; 18.10.2012, 11:23.
          „Meist ist der Sturz an sich gar nicht das Problem, sondern der Aufprall.“ Joe Simpson

          Kommentar


          • #6
            AW: Haftung bei Unfällen mit weniger Geübten

            Zitat von Bergdohle Beitrag anzeigen
            Es geht nicht um zwei Kletterer von denen einer ein bisserl mehr und der andere ein bisserl weniger Erfahrung hat. Dadurch wird auch niemand "Führer aus Gefälligkeit".
            Die Voraussetzungen dafür, dass jemand Führer aus Gefälligkeit ist, klingen vernünftig. Dass es dennoch immer Entscheidungen geben wird, bei denen man die Auslegung des Gerichts seltsam findet, liegt in der Natur der Sache. In dem vorliegenden Fall finde ich das Urteil allerdings gut nachvollziehbar.
            "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

            https://www.instagram.com/grandcapucin38/

            Kommentar


            • #7
              AW: Haftung bei Unfällen mit weniger Geübten

              Zum Glück entsprechen die Urteile bisher eh mehr oder weniger dem was der Hausverstand erwarten würde:

              1) Dass eine Aussage wie "I kenn mi aus, kumm mit" zu einem unerfahrenen Menschen das Übernehmen von sehr viel Verantwortung bedeutet, war klar, oder? Solche Worte spreche ich persönlich daher auch nur sehr selten, und dann mit vollem Bewusstsein meiner Verantwortung aus, und auch nur wenn ich vorhabe, denjenigen tatsächlich wie meinen Schützling zu betreuen. Alles andere wäre unmoralisch.
              (Urteil siehe oben verlinkter Fall, hier)

              2) Dass Sätze wie "Stö di net so an, geh weida" einen schon mit einem Bein ins Gefängnis bringen, war auch klar. Dann braucht dem Weitergehenden nur noch was passieren, und man ist mit dem zweiten Bein auch schon drin. So was sage ich prinzipiell nie zu irgendwem. Die Leute sollen selber wissen was sie sich trauen, und wenn sich einer irgendwas nicht zutraut, dann ist das zu respektieren. Wenn ich ihn trotzdem reinhusse, dann ist meinem Moralgefühl schon klar dass ich mit schuld bin.
              (Urteil dazu siehe auch hier, und zwar die Stelle wo der Unerfahrene vor dem Schneefeld noch zögert, und der Erfahrene ihm sagt dass das eh auch ohne Steigeisen geht, kurz vor dem Sturz)

              3) Und zum Glück gibt es auch noch den dritten Aspekt, nämlich dass eine gemeinsame Bergtour einen noch lange nicht zum Führer aus Gefälligkeit macht, auch nicht wenn man sich mehr auskennt als der andere und auch nicht wenn man vorn geht, und das steht eh auch in dem von bergsteirer verlinkten Artikel (für die lesefaulen: ganz unten) bzw stehts auch in dem Urteil.
              Zuletzt geändert von Blödfisch; 18.10.2012, 14:23.
              - Für mehr Höflichkeit im Internet -

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              • #8
                AW: Haftung bei Unfällen mit weniger Geübten

                Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
                Mir war eigentlich schon vor dem OGH-Urteil klar, dass ich dafür verantwortlich bin,
                wenn ich jemanden mitnehme der weniger geübt oder erfahren ist als ich selbst.
                mir nicht.
                verstehe auch nicht warum der verletzte der kläger ist und nicht irgendeine öffentliche einrichtung.
                vermutlich tragen euronen zur schnelleren heilung bei.
                „Bier und Schnaps - die Getränke der Völker, denen Nebel und Regen vertraut sind.“
                Heinrich Heine

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                • #9
                  AW: Haftung bei Unfällen mit weniger Geübten

                  Zitat von Blödfisch Beitrag anzeigen
                  Zum Glück entsprechen die Urteile bisher eh mehr oder weniger dem was der Hausverstand erwarten würde:
                  Wenn dann allerdings jede Instanz zu einem anderen Urteil kommt, hat der Hausverstand auch wieder ein Problem.

                  Ist zwar nur ein Detail, aber in dem Piz Buin Urteil dürfte jemand der Unterschied zwischen Harscheisen u. Steigeisen nicht geläufig sein.
                  It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                  Norbert

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                  • #10
                    AW: Haftung bei Unfällen mit weniger Geübten

                    Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                    . . . in dem Piz Buin Urteil dürfte . . . der Unterschied zwischen Harscheisen u. Steigeisen nicht geläufig sein.
                    Gibt`s da leicht einen ?
                    TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                    Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

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