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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wachau Seekopf Stoa Steig - "Betretungsverbot"

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  • Wachau Seekopf Stoa Steig - "Betretungsverbot"

    War heute am 16.07 wieder mal rund und am Seekopf unterwegs. Beim Parkplatz in Oberkienstock musste ich feststellen, dass seit kurzem ein Schild angebracht ist.
    IMG_1262-001.jpg
    Auch im bei der Abzweigung zum unmkarierten Stoa Steig wurde ein solches Schild aufgestellt.

    Wie seht ihr das bzw. hat jemand eine Idee wie man damit umgehen soll?

    Würde mich über Rückmeldungen freuen.


    Danke
    David

  • #2
    lächerlich... vor allem denk ich, dass dort ja alles quasi wald ist... folglich sollte eigtl. freies wegerecht gegeben sein... außerdem was o. wen soll man am stoasteig stören??? ich werd mich nicht abhalten lassen, wenn ich wieder einmal vor ort bin...

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    • #3
      AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

      Aha net schlecht, mit Stoa Steig meinst du den Weg zur Kienstockspitze der links ziemlich weit herunten wegführt oder auf den Sonnstein der weiter oben nach recht wegführt? Den markierte Weg soll man nicht verlassen, für mich sein Steinmänner auch eine Art von Markierung.
      Lg.Elisabeth

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      • #4
        AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

        Zitat von danuberunner Beitrag anzeigen
        ... hat jemand eine Idee wie man damit umgehen soll?
        Was wohl? Ignorieren, wenn's Dich freut. Ich bleibe in der Regel auf Wegen, jedenfalls den Großteil der Zeit, habe aber vor Abschneidern oder Ausflügen ins Gelände keine prinzipielle Scheu.
        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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        • #5
          AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

          Zitat von St.Elisabeth Beitrag anzeigen
          Aha net schlecht, mit Stoa Steig meinst du den Weg zur Kienstockspitze der links ziemlich weit herunten wegführt oder auf den Sonnstein der weiter oben nach recht wegführt? Den markierte Weg soll man nicht verlassen, für mich sein Steinmänner auch eine Art von Markierung.
          Lg.Elisabeth
          Unabhängig was man als Markierung definiert. Der Grundeigentümer meint damit einfach, dass man den offiziell markierten Weg = Meurersteig nehmen sollte und nicht die Abzweiger links (Stoa Steig) bzw. weiter oben rechts (Stoa Steig Karl)oder den Herzerlweg...

          lg David

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          • #6
            AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

            Ich sehe hier kein Verbot - es ist eine Bitte, so steht es ja auch da. Auch wenn durch die Aufmachung des Schildes wohl etwas anderes suggeriert werden soll.
            Ob in genau diesem Fall der Grundeigentümer das Recht hätte einem das weglose Begehen zu verbieten? Sollen das die Juristen ausknobeln

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            • #7
              AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

              Zitat von danuberunner Beitrag anzeigen
              Unabhängig was man als Markierung definiert. Der Grundeigentümer meint damit einfach, dass man den offiziell markierten Weg = Meurersteig nehmen sollte und nicht die Abzweiger links (Stoa Steig) bzw. weiter oben rechts (Stoa Steig Karl)oder den Herzerlweg...

              lg David
              Eine entscheidende Frage ist in solchen Fallen immer: Unterliegt das betreffebde Gelände dem Forstgesetz oder nicht?
              Wenn es sich um "Wald" im Sinne des Forstgesetzes handelt, dann hat der Grundeigentümer nicht das Recht, von sich aus ein Betretunsgverbot auszusprechen. Ohne gültigen Bescheid geht da gar nichts - und dieser muss außerdem auch ordnungsgemäß kundgemacht worden sein.

              Da ich die Region um den Seekopf selbst nicht kenne, kann ich nicht sagen, inwieweit Zweifel daran bestehen könnten, dass dort das Fortsgesetz gilt.

              LG,
              M

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              • #8
                AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

                Grundbesitzer sind die Vorposter anscheinend nicht.

                Oder erlaubt Ihr prinzipiell jedem, sich dort beliebig breitzumachen
                Wenn ich mir manche Steige anschau, die praktisch durchgehend von mehreren Abschneidern begleitet werden, dann frag ich mich schon, was die "Naturfreunde" unter Benimmregeln u. Toleranzgrenze verstehen.....

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                • #9
                  AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

                  Seht, so kann man sich die gesamte Meute der nicht Wanderer auf sich ziehen.
                  Was ist so schlimm dran, sich auf dem markierten Weg zu halten?
                  Schimpfts nicht über die Anderen, sondern schaut zuerst vor der eigenen Tür.

                  Lg Wandersmann

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

                    Zitat von neandertaler Beitrag anzeigen
                    Oder erlaubt Ihr prinzipiell jedem, sich dort beliebig breitzumachen
                    Ich nicht, aber das Gesetz. Diesem (bzw diesen, Landesgesetzen nämlich) ist ein Wegegebot nur in Ausnahmefällen bekannt. Insb im Wald gibt es ein solches regelmäßig nicht, aber auch nicht im alpinen Ödland.
                    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                    • #11
                      AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

                      Zitat ingmar:
                      Insb im Wald gibt es ein solches regelmäßig nicht, ...

                      -----------

                      Hiesse aber auch, der Geher hält sich nicht auf dem Steig, sondern geht auch querfeldein.
                      Bei wenigen Nutzern wird das uU kaum ins Gewicht fallen. Aber wenn hier stets viele unterwegs sind, kann das freie Betretungsrecht zu einem Schadensfall ausarten.
                      Der Wald ist schliesslich auch Kinderstube von Flora u. Fauna.
                      Und die Schilder der Steigverantwortlichen mit der Aufschrift: Bitte auf dem Steig bleiben, Abschneider zerstören die Vegetation (u. langfristig auch den Steig selbst) werden die Bergsteiger wohl kennen.

                      Wer regelmässig beim Steig reparieren dabei ist, wird wohl wissen was ich meine....
                      Zuletzt geändert von neander vom tal; 17.07.2014, 20:45.

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                      • #12
                        AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

                        Zitat von neandertaler Beitrag anzeigen
                        Hiesse aber auch, der Geher hält sich nicht auf dem Steig, sondern geht auch querfeldein.
                        Ja, durchaus. Schwammerlsuchen, Geocachen, Orientierungslauf, usw. funktioniert nun einmal nicht auf Trampelpfaden.
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                        • #13
                          @neandertaler und wandersmann: kennt ihr die beiden steige (meurer bzw. stoasteig)?

                          edit: der grund für die versuchte "sperre" würd mich interessieren... soo viel ist da ja auch wieder nicht los...
                          Zuletzt geändert von Steirerspur; 17.07.2014, 23:39.

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                          • #14
                            AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

                            Man müßte die Situation kennen, wozu man dort wirklich unmarkierte Wege benutzen will - und was für ein Schaden dadurch angerichtet werden könnte. Denke Schwammerlsuchen oder Orientierungslauf wird ja nichts schaden. Solang ned irgendwelche Leute dann mit Fahrrädern querfeldein durch Wälder fahren - das würd mich selbst stören.

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                            • #15
                              AW: Wachau Seekopf Stoa Steig - &quot;Betretungsverbot&quot;

                              Wenn man die Sachlage vor Ort nicht ganz genau kennt,
                              im Zweifel für den Grundeigentümer.
                              So wie es jeder von uns machen würde, wenn es
                              um sein EIGENES Grundstück gehen würde.

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