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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

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Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Geplantes Biwak - diverse Fragen

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  • Geplantes Biwak - diverse Fragen

    Grüß Gott zusammen,

    vorweg: ich hab keine ahnung ob ich das richtige unterforum erwischt habe. falls nicht bitte verschieben, danke

    so nun aber zum thema

    mein seilpartner und ich planen ein gipfel-biwak. als gipfel haben wir uns die lüsener spitze oder den vorderern wilder turm ausgesucht.
    wir haben beide berg- bzw. hochtouren-erfahrung aber biwakiert haben wir eben noch nicht.

    die wichtigste frage überhaupt ist, ob es von rechtswegen probleme geben kann, sprich ist unser vorhaben verboten/geduldet/erlaubt?

    interessant zu wissen wäre ebenfalls welche art von isomatte ihr für diesen zweck einpacken würdet. schaumstoff oder selbstaufblasend?

    kocher/biwaksack/schlafsack/fertignahrung sind selbstverständlich vorhanden. gibts speziell zur fertinahrung tipps für das absolute geschmackserlebnis?

    mit welchen temperaturen müssen wir nachts ungefähr ende august/anfang september auf ca. 3200 meter höhe rechnen?

    für tipps/anregungen zur unserem geplanten vorhaben bin ich natürlich dankbar





  • #2
    AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

    Bei meinen wenigen Biwaks war meistens der Wind das Thema. Bei der Höhe kann es schnell unter Null Grad haben. Mit Wind ist das mehr als unangenehm. Anfang September kann es noch mild sein oder schon winterlich. Kommt also ganz auf den Wetterbericht an, das wäre mein Fazit.
    Rechtliche Gründe gegen ein Biwak fallen mir eigentlich nicht ein, sofern nicht irgendwie Privatinteressen verletzt werden.
    Bei den Bergen ist es so: Je höher man steigt, umso weiter ist die Sicht; bei den Menschen ist es oft umgekehrt (Otto Baumgartner-Amstad)

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    • #3
      Geplantes Biwak - diverse Fragen

      Also die Temperatur kann von plus 8 bis Minus x reichen. Vergangenes Wochenende hat's zum Beispiel in den Tauern richtig geschneit, da magst Du Dich auf eine ziemlich ungemütliche Nacht einstellen:

      Kommentar


      • #4
        AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

        Darf ich mich mit einer ähnlichen Frage anhängen:

        Dürfen für ein solches geplantes Biwak auch Biwakschachteln, Winterräume etc. verwendet werden, oder gibt es irgendwo eine Bestimmung dass diese nur in Notfällen verwendet werden dürfen?

        Kommentar


        • #5
          AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

          Kann sein, dass es das tw. gibt, aber "Notfall" ist doch dehnbar. Kein Dach über'm Kopf in der Nacht am Berg ist schnell man ein Notfall.
          Zuletzt geändert von beigl; 18.08.2014, 16:57.
          Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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          • #6
            AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

            Zitat von beigl Beitrag anzeigen
            Kein Dach über'm Kopf...
            Das ist aber lästig, wenn die Biwaks immer von den ganzen Obdachlosen belegt sind.
            It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

            Norbert

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            • #7
              AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

              Also rechtliche Bedenken hätte ich in Österreich auch nicht...
              Zur Ausrüstung: Ich verwende eine Therma Rest Pro lite + Daunenschlafsack -7°C Komforttemp und Salewa Biwaksack... Essen haben wir bis jetzt normale Fertigpackerl (Nudeln mit Tomatensoße u.ä.) verwendet, da mMn die Qualität gleich, wie die im Fachhandel erwerbbare Biwaknahrung ist, nur um einiges günstiger! GAANZ WICHTIG beim Schneeschmelzen: Ein Deckel für den Topf! Mit richtigem Schlafsack und Biwaksack lasst sich so eine Nacht gut überstehen und ist ein super Erlebnis! Hier noch zwei Bilder: Einmal Gipfelbiwak und einmal Biwak i.d. Zillertalern beim Eisklettern...

              DSC01896.jpg

              CAM00548.jpg
              Drei Worte die dir die Angst nehmen:
              Steig du vor!

              Kommentar


              • #8
                AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

                Wenn die Ausrüstung vorhanden ist, gibt es eigentlich nur 2 Dinge, die es zu vermeiden gilt: Nässe und Wind. Wenn beides nicht zu erwarten ist, kann man sich im Prinzip auf jeder ebenen Stelle einfach hinlegen. Sonst muß man halt ein bisserl mit der Umgebung arbeiten und windgeschützte Plätze suchen, die man notfalls auch mit einer Plane überdachen kann (Tip: längere Schnürln mitnehmen).
                Winterräume werden erst ein Thema, wenn die Hütte geschlossen hat. Sonst haben die Wirte vermutlich keine Freude damit. Im Winter aber sind sie, abgesehen von der Schutzfunktion im Notfall genau dafür da, um dort zu übernachten.
                Brauchst eh nur do auffi

                Kommentar


                • #9
                  AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

                  Also gemäß diesem Hinweis des ÖAV's: http://www.alpenverein.at/portal_wAs...chs-Bergen.pdf
                  wäre das Biwak in Tirol so nicht erlaubt, da es geplant ist! Kostet 220,-€
                  Also nicht erwischen lassen oder ein paar gute Ausreden einfallen lassen.

                  Ich wünsche trotzdem viel Spaß dabei!

                  Viele Liebe Grüße von climby
                  Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

                    Auf dem Vorderen Wilden Turm dürfte es meiner Erinnerung nach sehr eng werden mit einem Biwak. Auf dem Gletscher geht es natürlich besser.
                    "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                    https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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                    • #11
                      AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

                      Zitat von climby Beitrag anzeigen
                      ... Biwak in Tirol so nicht erlaubt, da es geplant ist! Kostet 220,-€ ...
                      Das kann ein gelungenes Gipfelbiwak auf einem 3000er wert sein...

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

                        Diese Info des Alpenvereines ist rechtlich gesehen teilweise ein bisschen ein Topfen. Die meisten Regelungen der Bundesländer zum Verbot des Zeltens in der freien Landschaft nehmen das "alpine Biwakieren" davon ausdrücklich aus. Und darunter ist keinesfalls ausschließlich ein "ungeplantes Notbiwak" zu verstehen, sondern die "einmalige behelfsmäßige Übernachtung im alpinen Gelände anlässlich von Bergtouren" (Ktn.), und diese kann natürlich auch geplant erfolgen.
                        Ebenso erlaubt die Tiroler Regelung ein Biwak "während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes" - und so ein Anlass wird im Allgemeinen eine Bergtour sein.

                        Abgesehen davon ist der Begriff "ungeplantes (-gibt es ein geplantes?) Notbiwak" für sich schon absurd.

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                        • #13
                          AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

                          Die Realität ist immer ganz was anderes. Aber erstmal steht in dem Artikel:

                          Davon zu unterscheiden ist das „alpine Biwakieren“. Darunter ist das ungeplante Notbiwak zu verstehen, das man im Falle einer Verletzung, einem Schlechtwettereinbruch oder Dunkelheit machen muss. Dieses bleibt von allen gesetzlichen Beschränkungen in jedem Fall ausgeklammert. Geplantes und damit vorsätzliches Biwakieren ist jedoch wie geplantes Zelten zu behandeln.

                          Wenn also jemand fragt, wie die rechtliche Situation ist, dann muss man antworten: In Tirol ist ein geplantes Biwak nicht erlaubt. Ich glaube auch nicht, dass man daran viel auslegen kann. Wenn man Isomatte, Schlafsack, Kocher und ein vollständiges Abendessen dabei hat, dazu noch einen Forumsbeitrag setzt, ist wohl von einem geplantem Biwak auszugehen.

                          Ich würde es trotzdem machen und mir halt einfach geeignete Plätze dafür suchen.

                          Viele Liebe Grüße von climby
                          Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

                            Zitat von climby Beitrag anzeigen
                            Also gemäß diesem Hinweis des ÖAV's: http://www.alpenverein.at/portal_wAs...chs-Bergen.pdf
                            wäre das Biwak in Tirol so nicht erlaubt, da es geplant ist! Kostet 220,-€
                            Also nicht erwischen lassen oder ein paar gute Ausreden einfallen lassen.

                            Ich wünsche trotzdem viel Spaß dabei!

                            Viele Liebe Grüße von climby
                            Das ist ein interessanter Link, wußte gar nicht wieviele verschiedene Auslegungungen und Bestimmungen es da gibt. Aber wundert mich auch nicht sehr, ist in einigen Bereichen ja bundesländerweise unterschiedlich.

                            Geplantes Notbiwak...naja, man kann ja immer für den Notfall etwas Essen und Biwakutensilien mithaben, wenn es nicht offensichtlich gleich für mehrere Tage geplant ist, oder man erst am Abend aufsteigt und daher davon auszugehen war, das man übernächtigt....

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                            • #15
                              AW: Geplantes Biwak - diverse Fragen

                              Zitat von climby Beitrag anzeigen

                              Wenn also jemand fragt, wie die rechtliche Situation ist, dann muss man antworten: In Tirol ist ein geplantes Biwak nicht erlaubt. Ich glaube auch nicht, dass man daran viel auslegen kann.
                              Was der Alpenverein schreibt, und wie die rechtliche Situation tatsächlich ist, sind zwei verschiedene Dinge. In Tirol ist ein Übernachten "während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes" (= Biwak, und zwar geplant, nonaned, während einer Bergtour) erlaubt.

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