Aus gegebenen Anlass eine Frage an die Juristen unter euch.
Wo/Wie wird die Höhe der Strafe für solch ein Vergehen ("Besitzstörung bzw. Übertretung nach dem Forstgesetz") festgelegt bzw. in welchem Gesetz ist dies genau niedergeschrieben? bzw. Wie kommt man auf so eine Wintersperre wenn kein Winter?
Zur Geschichte:
Beim studieren der Karte, auf der Suche nach einer Tour fürs bevorstehende Wochenende blieb ich in den für mich noch eher unbekannten Teil der steirischen Alpen, den Schladminger Tauern hängen.
Sofort fiel mir wieder die Hochwildstelle ein. Als ich dann auch noch das Südgrat bei der Internetrecherche fand ging mir dieses Unternehmen nicht mehr aus dem Kopf. Auch das Telefonat mit der Praintalerhütte bezüglich des "nicht" vorhandenen Winterraums konnte mich nicht davon abbringen.
Blöd nur dass am Freitag Gipfeltreffenweihnachtsfeier ist... aber ich wollt ja dieses mal sowieso früher heimgehn...
Wir fuhren also am Samstag um ca. 13 Uhr von Graz weg und nach fast 2,5h gemütlicher Autofahrt übersah ich, aus welchem Grund auch immer (ich geb jetzt nicht dem Nixtuern die schuld... ... aber wem denn sonst wenn let_there_be_rock die Weihnachtsfeier schwänzt), im schönen Schladminger Untertal das Fahrverbotsschild der Wintersperre
Am unteren Seeleitenparkplatz (beim Riesachfall) angekommen fühlten wir uns dann auch nicht sehr alleine. Es fuhr auch noch ein Suzuki mit Hut an der schneefreien Straße vorbei, es wurde freundlich gegrüßt und wir begannen mit den Aufstieg. Anfangs noch einige Fußspuren im Schnee zu finden wurden es Richtung Praintalerhütte immer weniger (mal abgesehen von den vielen Autospuren entlang des Riesachsees).
Nach einer traumhaften Überschreitung der Hochwildstelle kamen wir einen Tag später auf Grund der doch unterschätzten Länge des Abstiegs und dem doch noch nicht so gut gesetzten Schnee, ziemlich geschlaucht aber zufrieden am Parkplatz an.
Auf der Windschutzscheibe entdeckte ich jedoch gleich die Nachricht: "Sie haben das Vahrverbot ignoriert und werden gerichtlich angezeigt".
Heute habe ich dann das Schreiben vom Anwalt erhalten..
370 € wegen Besitzstörung bzw. Übertretung nach dem Forstgesetz
Das kommt mir jetzt schon a bissl heftig vor... aber naja... für die Tour hat sichs ja fast auszahlt.
Ich würds ja auch verstehen wenns wirklich a Begründung für das Fahrverbot gäbe..
aber es is halt irgendwie eindeutig so a "nur wir Jäger dürfen hier in die Berg" Sperre. Die dürfen mitn Auto das ganze Jahr bis zum Riesachsee und denn 20 Jagdhütten dies dort gibt.
Im Sommer fahren dort tausende zu den Riesachfällen und im Winter laufen dort tausende Langläufer.
Ich hab solche Wintersperren ja meist so verstanden dass dort kein Winterdienst ist und ich selbst schuld bin wenns mich wo runterdraht...
Wo/Wie wird die Höhe der Strafe für solch ein Vergehen ("Besitzstörung bzw. Übertretung nach dem Forstgesetz") festgelegt bzw. in welchem Gesetz ist dies genau niedergeschrieben? bzw. Wie kommt man auf so eine Wintersperre wenn kein Winter?
Zur Geschichte:
Beim studieren der Karte, auf der Suche nach einer Tour fürs bevorstehende Wochenende blieb ich in den für mich noch eher unbekannten Teil der steirischen Alpen, den Schladminger Tauern hängen.
Sofort fiel mir wieder die Hochwildstelle ein. Als ich dann auch noch das Südgrat bei der Internetrecherche fand ging mir dieses Unternehmen nicht mehr aus dem Kopf. Auch das Telefonat mit der Praintalerhütte bezüglich des "nicht" vorhandenen Winterraums konnte mich nicht davon abbringen.
Blöd nur dass am Freitag Gipfeltreffenweihnachtsfeier ist... aber ich wollt ja dieses mal sowieso früher heimgehn...
Wir fuhren also am Samstag um ca. 13 Uhr von Graz weg und nach fast 2,5h gemütlicher Autofahrt übersah ich, aus welchem Grund auch immer (ich geb jetzt nicht dem Nixtuern die schuld... ... aber wem denn sonst wenn let_there_be_rock die Weihnachtsfeier schwänzt), im schönen Schladminger Untertal das Fahrverbotsschild der Wintersperre
Am unteren Seeleitenparkplatz (beim Riesachfall) angekommen fühlten wir uns dann auch nicht sehr alleine. Es fuhr auch noch ein Suzuki mit Hut an der schneefreien Straße vorbei, es wurde freundlich gegrüßt und wir begannen mit den Aufstieg. Anfangs noch einige Fußspuren im Schnee zu finden wurden es Richtung Praintalerhütte immer weniger (mal abgesehen von den vielen Autospuren entlang des Riesachsees).
Nach einer traumhaften Überschreitung der Hochwildstelle kamen wir einen Tag später auf Grund der doch unterschätzten Länge des Abstiegs und dem doch noch nicht so gut gesetzten Schnee, ziemlich geschlaucht aber zufrieden am Parkplatz an.
Auf der Windschutzscheibe entdeckte ich jedoch gleich die Nachricht: "Sie haben das Vahrverbot ignoriert und werden gerichtlich angezeigt".
Heute habe ich dann das Schreiben vom Anwalt erhalten..
370 € wegen Besitzstörung bzw. Übertretung nach dem Forstgesetz
Das kommt mir jetzt schon a bissl heftig vor... aber naja... für die Tour hat sichs ja fast auszahlt.
Ich würds ja auch verstehen wenns wirklich a Begründung für das Fahrverbot gäbe..
aber es is halt irgendwie eindeutig so a "nur wir Jäger dürfen hier in die Berg" Sperre. Die dürfen mitn Auto das ganze Jahr bis zum Riesachsee und denn 20 Jagdhütten dies dort gibt.
Im Sommer fahren dort tausende zu den Riesachfällen und im Winter laufen dort tausende Langläufer.
Ich hab solche Wintersperren ja meist so verstanden dass dort kein Winterdienst ist und ich selbst schuld bin wenns mich wo runterdraht...
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