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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

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- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Neue Kletterregeln am Traunstein

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  • #76
    AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

    Zitat von oidmosavoda Beitrag anzeigen
    Danke für den Beitrag, Du als Jurist bezeichnest die Rechtsansicht des Landesverfassungsjuristen als Blödsinn, da bist Du nicht alleine der diese Auslegung anzweifelt, nun gerade diese Rechtsansicht ist aber das Damoklesschwert welches über den Oberösterreichischen Bergen schwebt, was würdest Du nun vorschlagen wie man praktisch vorgehen sollte?

    ha ! darauf hab ich jetzt echt eine antwort..
    weil... ich war heute wieder fleissig ..
    heheheh
    .
    sodalle.. etliche telefonate am vormittag..
    und zwar den ganzen instanzenweg entlang bis zum
    VERFASSUNGSGERICHTSHOF.. und die waren auch sehr nett
    und kompetent und haben mir (natürlich allgemein) die weitere rechtliche
    Vorgehensweise erläutert.
    .
    VARIANTE 1: Instanzenweg
    .
    Sobald die Tafeln mit "Klettern verboten" aufgestellt sind , kann es
    sein (wahrscheinlich) dass jemand dort klettert, erstmal mobil gesichert
    mit Seil würde ich sagen. Da es nicht zulässig ist eine Verwaltungsübertretung
    vorsätzlich nur zum Zwecke einer Bestrafung zu begehen (auch interessant),
    (sagt der masochist zum sadisten "Schlag mich!", sagt der sadist "Nein!!")
    ist eine "Selbstanzeige" bei der Gemeinde oder BH Gmunden nicht möglich,
    man muss sich also erwischen lassen. Lautes herumjodeln, bunte Kleidung
    ein flashmob-artiges Massenklettern direkt um die Tafeln herum, könnte aber
    wohl dazu führen. Auch ein irrtümliches Veröffentlichen von Fotos mit Seil und
    Mobilzeugs neben/über/bei der Tafel oder im Verbotsgebiet würde wohl fruchten.
    .
    Dann meldet die Gemeinde das der BH Gmunden und die erlässt einen Stafbescheid
    aufgrund einer Verwaltungsübertretung an den Kletterer. (da bin ich schonmal gespannt
    wer sich das dort traut.. insbsondere nach diesem Post)

    .
    Der Kletterer erhebt gegen diesen Bescheid "Beschwerde" bei der nächsten Instanz
    und zwar dem OÖ LandesVerwaltungsgericht. Hier kommt es dann zu einer Prüfung
    der Causa durch einen Richter des Landesverwaltungsgerichtes. In der Beschwerde
    hat der Kletterer natürlich seinen Beschwerdegrund (die fehlende Rechtsgrundlage)
    ausgiebig erklärt und beigelegt. Sollte der Richter daher an der Rechtmässigkeit
    des Verbots Zweifel haben (ziemlich sicher) ist er verpflichtet, es durch eine
    Anfrage zur Verordnungsprüfung an den Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen.
    Die prüfen dass dann, sprechen Recht und heben (vermutlich) dann das Verbot auf.
    .
    Sollte der Richter des Landesverwaltungsgerichthof dies nicht tun (event. Gmundner) und den
    Strafbescheid gegen den Kletterer bestätigen, so wird dieser erneut Beschwerde einlegen
    und landet dann als Person mit seiner Causa wieder beim Verfassungsgerichtshof.
    Dort herrscht zwar dann Anwaltspflicht, aber das Ergebnis ist dann das gleiche wie
    vorher.
    .
    VARIANTE 2 VERORDNUNGSPRÜFUNG
    .
    Zweite und bessere Möglichkeit :
    Ein INDIVIUALANTRAG nach §139 B-VG zur Verordnungsprüfung DIREKT an den
    Verfassungsgerichtshof.
    Hier wird ein kletterfreundlicher Anwalt die Causa zusammenfassen
    und die Sachlage mit einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof schicken. Dieser muss dann
    den Antrag und das Verbot prüfen und entscheiden. Hier besteht leider Anwaltspflicht.
    .
    aber..
    ihr könnt Euch sicher sein dass ich im Falle der Verbotstafeln die Juristen von Alpenverein
    und Naturfreunde medienwirksam dazu auffordern werde, und das will ich sehen ob die sich
    öffentlich weigern ihr eigenes Verbot auf Rechtskonformität prüfen zu lassen.
    .
    oder .. ihr kennt einen Anwalt, der sehr medienwirksam berühmt und bekannt werden will
    (oder ihr seid selber eine/r), dann stellt ihr den Antrag (aufbereitet ist ja alles und ich helfe dabei)
    und ihr habt das freie Begehungsrecht in OÖ gerettet und könnt Euch vor Klienten die illegale
    Verbote klagen nicht mehr retten..
    .
    und zu guter Letzt :
    wenn der Verwaltungsgerichtshof feststellt dass das Ganze widerrechtlich verboten wurde,
    dann ist der nächste Schritt die Frage der Verantwortung dazu. Und da könnten die Begriffe
    "Amtsmissbrauch" und "Amtsanmassung" eventuell schon eine Rolle spielen.
    .
    FAZIT : Liebe AV-Verbots-Gruppe : Ich würde das an Eurer Stelle echt nicht riskieren.
    Schreibt einfach "Bitte nicht Klettern", statt "Klettern Verboten" und ihr erspart Euch das da oben.
    Alleine weil ihr in diesem vermutlich jahrelangen Verfahren nicht mehr ruhig schlafen könnt,
    weil ihr nicht wisst was da rechtlich als Verusacher noch Alles auf Euch zu kommt.
    Ist es das wirklich wert ?
    .
    Euer Imageverlust ist jetzt schon gewaltig. PR mässig ein völliges Desaster.
    Etliche Mitglieder wollen jetzt schon austreten und viele schreiben das hier nicht unbedingt.
    Eurer Ruf als unabhängige Vertetung der Bergsteiger und Alpinisten geht gerade den Bach runter.
    .
    Mein Pressetext ist ja noch nicht mal rausgegangen...
    und jetzt noch die rechtliche Seite..
    .
    Und das nur wegen einem Wort ?!!
    Ändert die Tafeln, Apell statt Verbot und ihr kommt hier wunderbar raus..
    ich versteh euch da echt nicht..

    but i see direct lines

    Kommentar


    • #77
      AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

      Hallo Fleisch!

      - Du schreibst „die Presseaussendung des Alpenvereins…“
      wieso eigentlich, wenn Du doch die Unterlagen angesehen und dort klar ersichtlich ist, dass die Presseaussendung von der Stadt Gmunden erfolgte; der Alpenverein hat zu diesem Thema keine Presseaussendung gemacht

      - Du schreibst „der Alpenverein schickt einen Politiker vor …“ und hast die Unterlagen direkt erhalten und kannst so erkennen, dass die Einladung zur Pressekonferenz von der Stadt ausging; glaubst Du wirklich dass wir einen Politiker brauchen der vom Inhalt wenig Ahnung hat, weil er einmal bei einer Besprechung dabei war

      - Du schreibst „…Kletter Verordnung …“
      wieso ist für diese Formulierung der Alpenverein verantwortlich, wenn Du doch selbst durch das Gespräch mit dem PR-Mitarbeiter der Stadt Gmunden erfahren hast, dass er keine Ahnung von der Thematik hat und diese Formulierung in keinem Text des Alpenvereins vorkommt

      - Du schreibst „das müsst ihr doch wissen … Forstgesetz mit freiem Betretungsrecht …“ und etwas weiter „…im Naturschutzgebiet sind lt. Naturschutzgesetz dauerhafte Veränderungen nicht zulässig…“
      Im Naturschutzgebiet zählt zuerst der Schutzcharakter (keine dauerhafte Veränderung zulässig) und das hat mit dem Forstgesetz „Betreten erlaubt …“ nichts zu tun. Wenn im Naturschutzgebiet lt. Naturschutzgesetz und entsprechender Verordnung zum Naturschutzgebiet keine Haken erlaubt sind (=keine dauerhafte Veränderung) kann man die allermeisten der Klettertouren am Traunstein vergessen – das kommt doch dann in der Praxis einem Kletterverbot gleich. Die Behörde macht es sich leicht und sagt, klettern darf man ja, aber eben nicht mit Haken / Bohrhaken.
      Das alles hängt nicht mit dem Forstgesetz zusammen. Betreten / Klettern in einem Natur-schutzgebiet ist individuell je Schutzgebiet anders zu beurteilen und hängt vom Schutzcharakter ab. Das Forstgesetz bildet eine Generalnorm, wird aber durch die speziellen Bestimmungen z. B. in einem Naturschutzgebiet individuell überlagert.

      - Du schreibst „über Bohrhaken gibt es einige Rechtsgutachten“
      Es gibt viele Kommentare zu diesem Thema, nicht alle kommen zum gleichen Schluss. Jedenfalls beziehen sich meines Wissens alle Kommentare auf das Forstgesetz und es hat noch niemand die Angelegenheit in einem Naturschutzgebiet mit den jeweils individuell geltenden Normen ausjudiziert. Das der Schutzcharakter eines Naturschutzgebietes die Sache mit der Zulässigkeit von „dauerhaften Veränderungen“ nicht leichter macht liegt auf der Hand. Für den Traunstein haben wir die Voraussetzungen für das Ausfechten über ein Behördenverfahren bzw. ein Gericht als wenig erfolgversprechend eingeschätzt und daher den Verhandlungsweg eingeschlagen.

      - Du schreibst vom Recht des Betretens lt. Forstgesetz:
      Am Traunstein ist nicht überall Wald, wieso soll dann überall das Forstgesetz gelten („Im Wald ist das Betreten … zu Erholungszwecken erlaubt.“) Abgesehen davon handelt es sich um ein Naturschutzgebiet und dort gilt zuerst einmal die Verordnung zum Naturschutzgebiet (siehe oben).

      - Du nennst die Namen der Beteiligten Beamten und anderer Personen:
      Die Beamten der Behörde, die Angestellten der ÖBF und der Stadt Gmunden tun ihre Pflicht im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabe. Die Naturschutzbehörde und auch die ÖBF sind nicht unsere „Feinde“.
      Wir verhandeln auf Augenhöhe mit allen anderen Interessensvertretern und wir respektieren andere Interessen.
      Wieso nennst Du konkrete Namen und bleibst selber anonym.

      - Informationstafeln
      Diese Tafeln hat die Naturschutzbehörde des Landes OÖ erstellt. ÖBF, die Vertreter der Erschließer und die alpinen Vereine waren eingebunden. D.h. die Wortwahl ist von allen so getragen worden. Wieso forderst Du vom Alpenverein etwas ein, was in der Verantwortung der Behörde liegt.

      - Kernaussage: statt „Klettern verboten“ soll „auf Klettern verzichten“ auf den Tafeln stehen
      Wie Du ja gelesen hast, haben wir immer fomuliert „…freiwillige Vereinbarung…. Wir ersuchen diese zu akzeptieren…“. Ich denke im Inhalt sind wir nicht so weit auseinander. Auf einer Tafel kann man aus Platzgründen nur kurz fomulieren, daher war es für alle wichtig eine klare und eindeutige Botschaft zu vermitteln. Den doch komplexen rechtlichen Hintergrund auf einer Tafel zu vermitteln ist schwer möglich. Für uns ist es wie oben beschrieben ja ein Verbot, das nur noch nicht rechtsgültig per Bescheid durchgesetzt wurde weil es eine Zusage zum Rückbau von 3 Routen durch die jeweiligen Erschließer und ein Gesamtpaket mittels Vereinbarung gibt. Wenn aus allen illegalen Routen (mehr als 200) die Bohrhaken entfernt werden, dann darf zwar jeder aus juristischer Sicht klettern (bis auf die Bereiche Katzenstein und Brandkogel), aber es geht für die allermeisten Kletterer nicht mehr.

      Um in der Sache weiterzukommen, ersuche ich um eine Nachdenkpause.
      Wir werden zwischenzeitlich einerseits weitere Informationen geben, um die Vorgangsweise (wieso freiwillige Vereinbarung) verständlicher zu machen und andererseits weitere Gespräche mit allen Interessensvertretern am Traunstein führen.

      Thomas Poltura
      Alpenverein OÖ

      Kommentar


      • #78
        AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

        Zitat von Alpenverein OÖ Beitrag anzeigen
        Wenn aus allen illegalen Routen (mehr als 200) die Bohrhaken entfernt werden, dann darf zwar jeder aus juristischer Sicht klettern (bis auf die Bereiche Katzenstein und Brandkogel), aber es geht für die allermeisten Kletterer nicht mehr.
        Dass die Routen illegal sind, dürfte deine Privatmeinung sein. Sie ist juristisch nicht relevant. Falls ich mich täuschen sollte, kannst du mich gerne mit entsprechenden Urteilen überzeugen.
        "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

        https://www.instagram.com/grandcapucin38/

        Kommentar


        • #79
          AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

          .
          hey .. danke..
          das sehe ich als ersten positiven schritt und gutes zeichen..
          die nachdenkpause habt ihr, solange die verbotstafeln nicht stehen werde ich von
          meiner seite nichts unternehmen.. versprochen

          but i see direct lines

          Kommentar


          • #80
            AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

            Wenn der Platz auf der Tafel nicht ausreicht, die Hintergründe einer Bitte zu erklären, dann hats mit den Hintergründen was....
            Verständliche Hintergründe haben durchaus auch auf einem Schild Platz.

            IMG_4537 x802.jpg

            Kommentar


            • #81
              AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

              Der Traunstein liegt aber vollständig im Gmundner Gemeindegebiet. Die südliche Grenze von Gmunden liegt knapp südlich von Karbach.

              Kommentar


              • #82
                AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                Zitat von placeboi Beitrag anzeigen
                Dass die Routen illegal sind, dürfte deine Privatmeinung sein. Sie ist juristisch nicht relevant. Falls ich mich täuschen sollte, kannst du mich gerne mit entsprechenden Urteilen überzeugen.
                so wie ich als juristischer Laie die Angelegenheit verstehe gibt es dazu keine eindeutigen richtungsweisenden Urteile, sondern nur eine Rechtsansicht eines Landesverfassungsjuristen, der behauptet sinngemäß " was in einem Naturschutzgebiet nicht ausdrücklich erlaubt wird ist verboten" - also auch das setzen von Haken und ich glaube genau diese Rechtsauslegung drängt einige Traunsteinpioniere ihre Werke rückzubauen und bedeutet das über dem Traunstein schwebende Damoklesschwert.

                Eines verstehe ich allerdings nicht lieber Fleisch, willst Du nun nur gegen die freiwilligen Verbotsschilder vorgehen oder auch diese oben erwähnte Rechtsansicht anfechten?

                l.g.

                übrigens habe ich vor kurzem recht nette, freundlich formulierte Schilder im Rissbachtal gesehen, wo freundlich auf die Vogelbrut vom Flußuferläufer hingewiesen wird, so geht´s auch!
                Zuletzt geändert von oidmosavoda; 29.08.2016, 09:02.
                .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

                Kommentar


                • #83
                  AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                  „…im Naturschutzgebiet sind lt. Naturschutzgesetz dauerhafte Veränderungen nicht zulässig…“

                  Na dann können die NF schon einmal zum Sparen anfangen und sich überlegen, wie sie die neue Hütte wieder vom Berg runterbringen!

                  Kommentar


                  • #84
                    AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                    Ich glaube es heißt..."..... dauerhafte Veränderungen BEWILLIGUNGSPFLICHTIG"..... ich gehe davon aus, dass für den Umbau der NF-Hütte eine Bewilligung erwirkt wurde . Das ist im Übrigen in Ausübung des NATURSCHUTZgesetzes auch bei sonstigen Naturschutzgebieten so, bzw. hab ich es zumindest so "gelernt".... "es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist" .. bzw. sind für andersgestaltete Vorhaben Bewilligungen bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu erwirken (aber: das ist "nur" das Naturschutzgesetz, nebenher sind natürlich auch die anderen Rechtsmaterien (Forst, Wasser etc.) zu berücksichtigen.

                    Kommentar


                    • #85
                      AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                      Interessant ist, dass es bei der Neuauflage vom O.Ö. Naturschutzgesetz ursprünglich um die Bewilligungspflicht von neuen Klettergärten und Klettersteigen gehen sollte und "Altanlagen" davon nicht betroffen gewesen wären, so habe ich es irgendwann einmal gehört. Die für eine Bewilligung zuständige Behörde müßte die Bezirkshauptmannschaft sein,
                      .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

                      Kommentar


                      • #86
                        AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                        Ich meine, ich weiß es nicht genau, weil ich sitze dort ja nicht hinter dem Schreibtisch, aber ich denke es ist so, dass am Traunstein (und Katzenstein etc.) die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union in Umsetzung ist (das "endlich" erspare ich mir in diesem Forumskreis )

                        Das hat man bisher ein bisserl österreichisch locker gesehen, und deshalb hat die Republik Österreich auch brav täglich immense Strafzahlungen an die EU geleistet - oder halt leisten müssen (Vertragsverletzungsverfahren).

                        Diese Vogelschutzrichtline der EU ist in § 26 OÖ Naturschutzgesetz in nationales Recht "umgewandelt" worden (sorry ob der Formulierung, bin keine Juristin).
                        Und,dort ist im Kommentar auch zu finden, dass gemäß Artikel 5 der EU-Vogelschutzrichtlinie die Mitgliedsstaaten alle wildlebenden Vogelarten durch Verbot von Tötung, Fangen, absichtlicher Beschädigung von Nestern und Eiern und der absichtlichen Störung während der Brut und Aufzuchtzeit.... zu schützen haben. Deshalb z.B. die schon erwähnten zeitlichen Befristungen (zielen auf Brut und Aufzuchtzeit ab), die man hie und da sieht.

                        Kommentar


                        • #87
                          AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                          Liebe Forumsuser!
                          Nachfolgend einige Antworten auf offene Fragen und Kritikpunkte aus dem Forum. Ich ersuche die einzelnen Worte nicht auf die Goldwaage zu legen, sondern den Sinn der Aussage zu sehen. Sollte ich eine Formulierung nicht verständlich getroffen habe, bitte ich um Rückmeldung zur Klärung.

                          @ Kletter Verordnung
                          Diese Bezeichnung ist tatsächlich falsch und wurde von den Medien bzw. der Stadt Gmunden verwendet. Im Original heißt es: „Erklärung zur Zusammenarbeit für die Ausweisung von Klettergebieten am Traunstein“.
                          Zugegeben nicht gerade schön formuliert, wir waren aber mehr am Inhalt interessiert.

                          @ Presseaussendung
                          Die Pressekonferenz wurde kurzfristig von der Stadt Gmunden angekündigt und organisiert. Die im Anschluss verbreitete Presseaussendung ist ebenfalls von der Stadt Gmunden erstellt worden. Die anderen Teilnehmer an der Pressekonferenz hatten nur kurz Gelegenheit eine Blick darauf zu werfen. Über Formulierungen kann man streiten, auch darüber was die Medien daraus gemacht haben. Der Alpenverein und die Naturfreunde haben keine Presseaussendung erstellt und auch keine ausgesendet. Wie ja im Forum berichtet wurde, ist auch die Naturschutzabteilung mit der Formulierung nicht glücklich. Der Text ist tatsächlich in einigen Formulierungen nicht korrekt. Die alpinen Vereine haben keinen „Politiker vorgeschickt“, sondern diese haben sich „vorgedrängt“ – siehe dazu den Text und die oftmalige Nennung eines Namens in den Medienberichten.
                          Übrigens: bereits im April 2016 war der Inhalt der Vereinbarung in den OÖ Nachrichten abgedruckt. Auch diese Presseinformation haben nicht die alpinen Vereine durchgeführt. Wir haben seit April die lokalen Erschließer und Kletterer, die Bergrettung, die Bergführer und auch vereinsintern über die Verhandlungen und den Inhalt informiert. Wir wollten bewusst zuerst die Kletterer informieren und erst nach Rückmeldungen in die Öffentlichkeit gehen. Leider gibt es immer jemanden der sich an Vereinbarungen nicht hält und so gelangte die Information an die Medien.
                          Beim Alpenverein sind seit April (erste Information über den Inhalt der Vereinbarung an die Kletterer und dann ungewollte Veröffentlichung) keine negativen Rückmeldungen zur Vereinbarung eingelangt.

                          @ Rechtsgrundlage
                          Besonders relevant sind im Naturschutzgebiet Traunstein die Verordnung zum Naturschutzgebiet und die EU-Vogelschutzrichtlinie (inkl. nachgelagerter Gesetze/Verordnungen).
                          Die Verordnung zum Naturschutzgesetz erlaubt bezüglich Veränderungen nur was ausdrücklich genannt ist. Klettern fällt unter Betreten und ist als zulässig genannt. Nur durch eine genehmigte Ausnahmebewilligung kann man zusätzliche Aktivitäten im Naturschutzgebiet „legalisieren“. Die Experten vom Verfassungsdienst des Landes OÖ sehen die Anbringung von Haken/Bohrhaken (jede dauerhafte Veränderung) als nicht zulässig und daher hat die Naturschutzbehörde alle Kletterrouten mit Haken (mehr als 200) die seit 1963 (Einrichtung Naturschutzgebiet) erschlossen wurden als illegal bezeichnet und damit droht der Rückbau dieser Routen.
                          Die Vogelschutzrichtlinie (bzw. die Umsetzungsnormen dazu) schützt (vereinfacht dargestellt) den Lebensraum bestimmter Vögel und in diesen kleinen Bereichen (z. B. Brandkogel W-Wand) ist das Klettern verboten. Daher wurden die Erschließer der dort vorhandenen Kletterrouten von der Behörde (ohne Verfügung bzw. Bescheid) aufgefordert die Routen rückzubauen.
                          Gegen die Rechtsansicht des Verfassungsdienstes (bzw. einen entsprechenden Bescheid) könnten wir ein Behördenverfahren bzw. einen Gerichtsentscheid anstreben, Rechtsexperten haben uns allerdings zur Vorsicht geraten.
                          Gegen den Rückbau von Routen (gemäß Vogelschutz) könnte man bei Unterlassung des Rückbaus die dann zu erwartenden Verfügungen abwarten und dann Rechtsmittel ergreifen. Wir sahen im vorliegenden Fall wenig Chancen und können daher keinem Erschließer empfehlen das Risiko, die Kosten und die Zeit für einen Verfahrensweg aufzuwenden. Was nicht heißt, dass wir bei einem ähnlichen Fall (mit besseren Voraussetzungen) nicht doch noch eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Gleiches gilt für eine Strafverfügung/Bescheid gegen unbefugtes Klettern in diesen Wandbereichen.
                          Für beide Fälle gilt bei einer Beeinspruchung bzw. Gerichtsverfahren das Risiko des Verlierens und damit der Schaffung eines Präzedenzfalles für die Zukunft. Auf Grund der Risikoabwägung haben wir uns für den Verhandlungsweg entschieden.
                          Übrigens: in einem etwas anderen aber doch ähnlichen Fall wurde ein Erschließer zum Rückbau von Kletterrouten (nicht in einem Naturschutzgebiet) verpflichtet, weil „die Vielzahl an Routen nicht unter das Freie Betreten fällt“. Wie ein Richter mehr als 200 Routen in einem Naturschutzgebiet beurteilt, möchte ich daher nicht ausprobieren. Einem Erschließer droht auch die Verrechnung der Kosten des Rückbaus, falls er dies nicht selbst durchführt. Auch hier kann man niemand raten ein Risiko einzugehen und auf eine Anfechtung der Kostenverrechnung zu vertrauen.
                          @ Kletterverbot für Katzenstein / Brandkogel
                          Es wird kritisiert dass gar kein Verbot vorliegt. Für die Brandkogel W-Wand (und andere kleine Wandbereiche) besteht auf Grund der Artenschutzrichtlinie ein Verbot der Störung des Lebensraums einiger konkreter Vogelarten, d.h. dort ist das Betreten verboten, ein Wegerecht gilt hier nicht.
                          Wer es noch immer nicht wahrhaben will, soll die Behörde kontaktieren.
                          Ja, es gibt keine Verfügung bzw. Bescheid für den Rückbau, d.h. das Verbot im Sinne der Vogel-schutzrichtlinie bezüglich Rückbau Kletterrouten und damit eine weitere Erschwernis dort überhaupt klettern zu können wurde noch nicht juristisch durchgesetzt. Wie oben dargestellt würde ein Einspruch gegen eine Verfügung/Bescheid wenig Erfolg haben, die betroffenen Erschließer haben der Behörde den Rückbau zugesichert und damit kann eine Verfügung/Bescheid entfallen (spart allen Seiten Geld und Zeit).
                          @ Klettern nicht gestattet für Traunstein S-Seite – neuer Text: „Bitte hier nicht klettern“
                          Bezüglich Traunstein S-Seite wurde auf den Tafeln ursprünglich die Formulierung „Klettern verboten“ verwendet und dann auf „Klettern nicht gestattet“ geändert, dies schon mit dem Hintergrund einen Unterschied zwischen den beiden Bereichen zu machen. Für außenstehende mag diese Unterscheidung nicht nachvollziehbar sein, wir haben hier mehr auf den Inhalt im Sinne „in diesem Bereich nicht Klettern und keine Kletterrouten erschließen“ geachtet. Sinn ist es jedenfalls eine Ruhezone zu schaffen. Wir haben nun in Abstimmung mit der Behörde den Text geändert auf „Ruhezone: Bitte hier nicht klettern“. In der Praxis gibt es dort 1 Route (eventuell noch eine „Variante“) und die Wertigkeit im Vergleich zu anderen Wandbereichen wurde nicht sehr hoch angesetzt.
                          Siehe auch „Schade um Kletterroute S-Grat“ weiter unten.

                          @ 30 Jahre alter Weg – Servitutsrecht
                          Eine Kletterroute ist kein Weg, es gibt dafür keine Wegehalterhaftung und ob es ein Servitutsrecht für Kletterrouten überhaupt geben kann ist nicht eindeutig geklärt. Wenn etwas illegal erfolgt (Kletterroute mit Bohrhaken im Naturschutzgebiet) kann es jedenfalls kein ersessenes Wegerecht geben.

                          @ Tafeln mit Information
                          Die Tafeln wurden von der Naturschutzabteilung des Landes OÖ erstellt und mit den ÖBF, den Vertretern der Erschließer und den alpinen Vereinen abgestimmt und werden vor Ort aufgestellt. Die Verantwortung für die Tafeln liegt beim Land OÖ. Die Kennzeichnung von Verhaltensregeln ist in Naturschutzgebieten übliche Praxis und sinnvoll. Einen kleinen Teil des Textes haben die Erschließer bzw. alpinen Vereine beigetragen. Zur Formulierung des Textes siehe oben unter „Verbot“. Da die Tafeln nicht unendlich groß sein können, ist nur für wenig Text Platz und die Formulierungen sind daher sehr knapp gehalten und mit eindeutigen Worten. Über Textformulierungen kann man streiten, wir sehen die Bezeichnung „Klettern verboten“ für den Brandkogel als juristisch korrekt (siehe oben) und „Ruhezone: Bitte hier nicht klettern“ für die S-Seite als klar und eindeutig in der Handlungsanleitung (eben dort nicht hinzugehen um zu klettern bzw. Kletterrouten zu erschließen).

                          @ Interessen der Bundesforste (ÖBF)
                          Neben den Bereichen (Wandzonen) wo in erster Linie aus Naturschutzgründen Beschränkungen für das Klettern erfolgen, haben auch die ÖBF als Grundeigentümer Forderungen gestellt. Die ÖBF haben verschiedenste Interessen (im Bereich Forstwirtschaft, Jagdwirtschaft und anderen Bereichen). Wenn die Kletterer auf Rechte pochen so ist zu akzeptieren dass auch andere wie z. B. die ÖBF Rechte haben. Im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung haben wir einen Interessensausgleich verhandelt und gefunden.
                          Wenn nun statt der Formulierung „im Interesse der ÖBF (Jagdinteresse etc.)“ durch „Einrichtung einer Ruhezone … Bitte hier nicht klettern“ verwendet wird, so klingt das vielleicht besser. Jeder der die ÖBF kennt, weiß das auch die Jagd zu ihren Aufgabengebieten zählt und wird das Wort „Ruhezone“ entsprechend einordnen.
                          Die Jagd ist übrigens im Naturschutzgebiet beschränkt und auch die Forstwirtschaft spielt nur in Teilbereichen des Naturschutzgebietes eine größere Rolle, beides ist trotzdem nicht ohne Bedeutung. Dass die Vielzahl an Besucher die auf einer steigenden Zahl an (nicht markierten) Zustiegswegen im Naturschutzgebiet unterwegs ist, die Interessen der ÖBF als Grundeigentümer berühren, liegt auf der Hand. Sollte in einem Gerichtsverfahren ein Richter vor der Entscheidung stehen welche Interessen mehr Gewicht haben, so steht ein möglicher wirtschaftlicher Schaden (so er belegbar ist) dem Nutzen für die Freizeit gegenüber. Wie wird ein Richter das beurteilen? Auch hier haben wir uns für den Verhandlungsweg und keine juristische Streiterei entschieden.
                          Nur weil Interessen der ÖBF genannt werden, bleiben die Naturschutzaspekte ja unberührt bestehen. Ziel ist es einen größeren Bereich als Ruhezone für Tiere zu erhalten und das ist eben auf der S-Seite der Fall. Jetzt kann man diskutieren was ursächlich für eine „Sperre“ ist und wer davon einen Nutzen hat. Da klettertechnisch die S-Seite weniger attraktiv ist als die anderen Wandbereiche haben die Verhandler die Forderung der ÖBF akzeptiert und auf der Tafel wird dieser Bereich mit „Ruhezone: Bitte hier nicht klettern“ ausgewiesen.

                          @ Teilsperre statt Totalsperre
                          Im Zusammenhang mit dem Schutz des Lebensraums von bestimmten Vögeln (Nistplätze …) haben wir mit der Naturschutzbehörde lange über die Möglichkeit von zeitlich befristeten Sperren gesprochen. Wir haben die vielen positiven Beispiele aus andern Gebieten in Österreich und anderen Ländern als Referenz genannt. Die Naturschutzbehörde hat zeitlich befristete Sperren abgelehnt. Im Sinne einer gemeinsamen Lösung wurde für die 3 Routen und damit die Wandbereiche Katzenstein NW-Wand und Brandkogel W-Wand die Totalsperre akzeptiert (auch von den Betroffenen Erschließern). An dieser Stelle noch einmal Danke an die betroffenen Erschließer für den Verzicht und den Rückbau und damit die Ermöglichung eines Gesamtpakets im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung im Dienste aller Kletterer.

                          @ Schade um Kletterroute S-Grat
                          Sollte die Kletterroute S-Grat, über deren Qualität man diskutieren kann (viel Schrofengelände, langer Zustieg), tatsächlich z. T. mit Haken und auch Fixseilen versehen sein, stellt sich hier ohnehin die Frage der Zulässigkeit im Naturschutzgebiet . Wenn schon Haken ein Problem sind, wird es ein Fixseil noch viel mehr sein und das würde die behördliche Forderung eines Rückbaus nach sich ziehen (siehe oben Rechtsgrundlage). Jedenfalls wurde die S-Seite als deutlich weniger attraktiv als andere Wandbereiche eingestuft und im Sinne eines Kompromisses eine Zustimmung zum Verzicht auf diesen Bereich gegeben.

                          @ wieso Kompromiss bzw. zu viel nachgegeben
                          Wie oben unter „Rechtslage“ erläutert bestand defacto das Risiko des Rückbaus von mehr als 200 Kletterrouten und die Aussichten auf Erfolg durch eine Gerichtsentscheidung wurden als nicht sehr rosig eingestuft. Daher wurde über Verhandlungen an einer Lösung gearbeitet. Das Resultat ist ein Kompromiss der von allen Beteiligten Abstriche der Forderungen brachte. 3 Kletterrouten werden rückgebaut, in zwei kleinen Wandbereichen und auf der wenig attraktiven S-Seite soll nicht mehr geklettert werden. Demgegenüber stehen mehr als 250 Kletterrouten die auch künftig benutzt werden können und nun „behördlich akzeptiert“ wurden. Auch das Erschließen von Neutouren ist weiterhin möglich (wenn auch nur mit Genehmigung von Naturschutzbehörde und ÖBF).

                          @ Recht ist egal
                          Die Formulierung hieß: …wir haben eine freiwillige Vereinbarung geschlossen, die Rechtsgrundlage ist egal …“ und dann später noch einmal „… die Rechtsgrundlage ist hier (!) egal…..“. Ich wollte damit ausdrücken, dass das Wesen einer freiwilligen Vereinbarung eben darin besteht, dass ich etwas freiwillig tue und dafür braucht es kein Gesetz. Das zweifelt Gesetze nicht an.

                          @ die bestehenden Routen „legalisiert“
                          Im Rahmen der Vereinbarung haben sowohl die Naturschutzbehörde als auch die ÖBF die bestehenden Kletterrouten (Bohrhaken) akzeptiert. Rein juristisch ist das Wort legalisiert falsch. Die Akzeptanz der Routen durch die Behörde bringt uns aber Sicherheit, dass diese Routen eben nicht rückgebaut werden müssen und die Behörde künftig nicht gegen diese Routen vorgehen wird. Es besteht daher ohne einen Bescheid zu haben Einverständnis über diese Routen. Ich weiß nicht wo überall und wer das Wort „legalisiert“ in diesem Zusammenhang verwendet hat, es sollte jedenfalls durch „akzeptiert“ ersetzt werden.
                          Sollte sich an der Akzeptanz der „alten“ Routen etwas ändern wäre die Vereinbarung damit beendet.

                          @ Freiwilligkeit bzw. Bitte
                          Ja, auf den Tafeln steht „Klettern verboten“ und „Ruhezone: Bitte hier nicht klettern“. Siehe dazu die oben genannten Gründe.
                          In allen Aussendungen der alpinen Vereine und auch im Forum wurden die Wortmeldungen mit „wir ersuchen um Einhaltung der Vereinbarung“ geschlossen.

                          Die an den Verhandlungen beteiligten Erschließer und die Vertreter der alpinen Vereine haben mit der Vereinbarung Neuland betreten. Wir waren immer an einer „friedlichen“ Lösung ohne Rechtsstreit orientiert und waren daher kompromissbereit. Auch weil wir ja in Zukunft mit den Behörden und den ÖBF leben und klettern wollen.
                          Verbessern kann man immer etwas, daran arbeiten wir auch (siehe Textänderung). Wir sind vom Grundgedanken der Vereinbarung jedenfalls überzeugt und ersuchen alle Besucher des Naturschutzgebietes Traunstein um Verständnis und Akzeptanz von Regeln für das Klettern in diesem Gebiet.

                          Thomas Poltura
                          Alpenverein OÖ

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                          • #88
                            AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                            Liebe Forumsuser!

                            Die neue, überarbeitete Grafik zu den Kletterregeln am Traunstein wird in den nächsten Tagen hier veröffentlicht.
                            Die Tafeln sind noch in Produktion und werden erst in einigen Tagen aufgestellt werden.

                            Thomas Poltura
                            Alpenverein OÖ

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                            • #89
                              AW: Neue Kletterregeln am Traunstein - neue Grafik / Tafel

                              Liebe Forumsleser!

                              Die Grafik / Tafel bezüglich Klettervereinbarung am Traunstein wurde überarbeitet - siehe dazu oben die Erläuterungen vom 13.9.2016.

                              Der Text für die Traunstein S-Seite lautet statt wie bisher "Klettern nicht gestattet"
                              neu "Ruhezone: Bitte hier nicht klettern".
                              Damit soll der Gedanke des freiwilligen Verzichts für diesen Bereich besser hervorgehoben werden.

                              Für die übrigen Bereiche / Texte erfolgte keine Änderung. Das Kletterverbot für die Brandkogel W-Wand und die Katzenstein NW-Wand ist aufrecht und wird
                              daher auch auf der Tafel so bezeichnet.

                              Naturschutzgebiet Traunstein 1360 x 980 Septmber 2016 Ansicht2016-09-14.pdf

                              Wir ersuchen alle Kletterer die den Traunstein besuchen diese Regeln einzuhalten.

                              Mit freundlichen Grüßen

                              Thomas Poltura
                              Alpenverein OÖ

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                              • #90
                                AW: Neue Kletterregeln am Traunstein

                                http://www.nachrichten.at/oberoester...;art71,2363095

                                Ärger über neue Markierungen auf dem Traunstein
                                GMUNDEN.

                                Der schwierige Weg über den Ostgrat des Berges wurde mit mehr als 100 neongrünen Punkten und Pfeilen besprüht.

                                Es gibt dümmere als Jäger.....


                                tch

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