AW: Neue Kletterregeln am Traunstein
ha ! darauf hab ich jetzt echt eine antwort..
weil... ich war heute wieder fleissig ..
heheheh
.
sodalle.. etliche telefonate am vormittag..
und zwar den ganzen instanzenweg entlang bis zum
VERFASSUNGSGERICHTSHOF.. und die waren auch sehr nett
und kompetent und haben mir (natürlich allgemein) die weitere rechtliche
Vorgehensweise erläutert.
.
VARIANTE 1: Instanzenweg
.
Sobald die Tafeln mit "Klettern verboten" aufgestellt sind , kann es
sein (wahrscheinlich) dass jemand dort klettert, erstmal mobil gesichert
mit Seil würde ich sagen. Da es nicht zulässig ist eine Verwaltungsübertretung
vorsätzlich nur zum Zwecke einer Bestrafung zu begehen (auch interessant),
(sagt der masochist zum sadisten "Schlag mich!", sagt der sadist "Nein!!")
ist eine "Selbstanzeige" bei der Gemeinde oder BH Gmunden nicht möglich,
man muss sich also erwischen lassen. Lautes herumjodeln, bunte Kleidung
ein flashmob-artiges Massenklettern direkt um die Tafeln herum, könnte aber
wohl dazu führen. Auch ein irrtümliches Veröffentlichen von Fotos mit Seil und
Mobilzeugs neben/über/bei der Tafel oder im Verbotsgebiet würde wohl fruchten.
.
Dann meldet die Gemeinde das der BH Gmunden und die erlässt einen Stafbescheid
aufgrund einer Verwaltungsübertretung an den Kletterer. (da bin ich schonmal gespannt
wer sich das dort traut.. insbsondere nach diesem Post)
.
Der Kletterer erhebt gegen diesen Bescheid "Beschwerde" bei der nächsten Instanz
und zwar dem OÖ LandesVerwaltungsgericht. Hier kommt es dann zu einer Prüfung
der Causa durch einen Richter des Landesverwaltungsgerichtes. In der Beschwerde
hat der Kletterer natürlich seinen Beschwerdegrund (die fehlende Rechtsgrundlage)
ausgiebig erklärt und beigelegt. Sollte der Richter daher an der Rechtmässigkeit
des Verbots Zweifel haben (ziemlich sicher) ist er verpflichtet, es durch eine
Anfrage zur Verordnungsprüfung an den Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen.
Die prüfen dass dann, sprechen Recht und heben (vermutlich) dann das Verbot auf.
.
Sollte der Richter des Landesverwaltungsgerichthof dies nicht tun (event. Gmundner) und den
Strafbescheid gegen den Kletterer bestätigen, so wird dieser erneut Beschwerde einlegen
und landet dann als Person mit seiner Causa wieder beim Verfassungsgerichtshof.
Dort herrscht zwar dann Anwaltspflicht, aber das Ergebnis ist dann das gleiche wie
vorher.
.
VARIANTE 2 VERORDNUNGSPRÜFUNG
.
Zweite und bessere Möglichkeit :
Ein INDIVIUALANTRAG nach §139 B-VG zur Verordnungsprüfung DIREKT an den
Verfassungsgerichtshof. Hier wird ein kletterfreundlicher Anwalt die Causa zusammenfassen
und die Sachlage mit einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof schicken. Dieser muss dann
den Antrag und das Verbot prüfen und entscheiden. Hier besteht leider Anwaltspflicht.
.
aber..
ihr könnt Euch sicher sein dass ich im Falle der Verbotstafeln die Juristen von Alpenverein
und Naturfreunde medienwirksam dazu auffordern werde, und das will ich sehen ob die sich
öffentlich weigern ihr eigenes Verbot auf Rechtskonformität prüfen zu lassen.
.
oder .. ihr kennt einen Anwalt, der sehr medienwirksam berühmt und bekannt werden will
(oder ihr seid selber eine/r), dann stellt ihr den Antrag (aufbereitet ist ja alles und ich helfe dabei)
und ihr habt das freie Begehungsrecht in OÖ gerettet und könnt Euch vor Klienten die illegale
Verbote klagen nicht mehr retten..
.
und zu guter Letzt :
wenn der Verwaltungsgerichtshof feststellt dass das Ganze widerrechtlich verboten wurde,
dann ist der nächste Schritt die Frage der Verantwortung dazu. Und da könnten die Begriffe
"Amtsmissbrauch" und "Amtsanmassung" eventuell schon eine Rolle spielen.
.
FAZIT : Liebe AV-Verbots-Gruppe : Ich würde das an Eurer Stelle echt nicht riskieren.
Schreibt einfach "Bitte nicht Klettern", statt "Klettern Verboten" und ihr erspart Euch das da oben.
Alleine weil ihr in diesem vermutlich jahrelangen Verfahren nicht mehr ruhig schlafen könnt,
weil ihr nicht wisst was da rechtlich als Verusacher noch Alles auf Euch zu kommt.
Ist es das wirklich wert ?
.
Euer Imageverlust ist jetzt schon gewaltig. PR mässig ein völliges Desaster.
Etliche Mitglieder wollen jetzt schon austreten und viele schreiben das hier nicht unbedingt.
Eurer Ruf als unabhängige Vertetung der Bergsteiger und Alpinisten geht gerade den Bach runter.
.
Mein Pressetext ist ja noch nicht mal rausgegangen...
und jetzt noch die rechtliche Seite..
.
Und das nur wegen einem Wort ?!!
Ändert die Tafeln, Apell statt Verbot und ihr kommt hier wunderbar raus..
ich versteh euch da echt nicht..
Zitat von oidmosavoda
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ha ! darauf hab ich jetzt echt eine antwort..
weil... ich war heute wieder fleissig ..
heheheh
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sodalle.. etliche telefonate am vormittag..
und zwar den ganzen instanzenweg entlang bis zum
VERFASSUNGSGERICHTSHOF.. und die waren auch sehr nett
und kompetent und haben mir (natürlich allgemein) die weitere rechtliche
Vorgehensweise erläutert.
.
VARIANTE 1: Instanzenweg
.
Sobald die Tafeln mit "Klettern verboten" aufgestellt sind , kann es
sein (wahrscheinlich) dass jemand dort klettert, erstmal mobil gesichert
mit Seil würde ich sagen. Da es nicht zulässig ist eine Verwaltungsübertretung
vorsätzlich nur zum Zwecke einer Bestrafung zu begehen (auch interessant),
(sagt der masochist zum sadisten "Schlag mich!", sagt der sadist "Nein!!")
ist eine "Selbstanzeige" bei der Gemeinde oder BH Gmunden nicht möglich,
man muss sich also erwischen lassen. Lautes herumjodeln, bunte Kleidung
ein flashmob-artiges Massenklettern direkt um die Tafeln herum, könnte aber
wohl dazu führen. Auch ein irrtümliches Veröffentlichen von Fotos mit Seil und
Mobilzeugs neben/über/bei der Tafel oder im Verbotsgebiet würde wohl fruchten.
.
Dann meldet die Gemeinde das der BH Gmunden und die erlässt einen Stafbescheid
aufgrund einer Verwaltungsübertretung an den Kletterer. (da bin ich schonmal gespannt
wer sich das dort traut.. insbsondere nach diesem Post)
.
Der Kletterer erhebt gegen diesen Bescheid "Beschwerde" bei der nächsten Instanz
und zwar dem OÖ LandesVerwaltungsgericht. Hier kommt es dann zu einer Prüfung
der Causa durch einen Richter des Landesverwaltungsgerichtes. In der Beschwerde
hat der Kletterer natürlich seinen Beschwerdegrund (die fehlende Rechtsgrundlage)
ausgiebig erklärt und beigelegt. Sollte der Richter daher an der Rechtmässigkeit
des Verbots Zweifel haben (ziemlich sicher) ist er verpflichtet, es durch eine
Anfrage zur Verordnungsprüfung an den Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen.
Die prüfen dass dann, sprechen Recht und heben (vermutlich) dann das Verbot auf.
.
Sollte der Richter des Landesverwaltungsgerichthof dies nicht tun (event. Gmundner) und den
Strafbescheid gegen den Kletterer bestätigen, so wird dieser erneut Beschwerde einlegen
und landet dann als Person mit seiner Causa wieder beim Verfassungsgerichtshof.
Dort herrscht zwar dann Anwaltspflicht, aber das Ergebnis ist dann das gleiche wie
vorher.
.
VARIANTE 2 VERORDNUNGSPRÜFUNG
.
Zweite und bessere Möglichkeit :
Ein INDIVIUALANTRAG nach §139 B-VG zur Verordnungsprüfung DIREKT an den
Verfassungsgerichtshof. Hier wird ein kletterfreundlicher Anwalt die Causa zusammenfassen
und die Sachlage mit einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof schicken. Dieser muss dann
den Antrag und das Verbot prüfen und entscheiden. Hier besteht leider Anwaltspflicht.
.
aber..
ihr könnt Euch sicher sein dass ich im Falle der Verbotstafeln die Juristen von Alpenverein
und Naturfreunde medienwirksam dazu auffordern werde, und das will ich sehen ob die sich
öffentlich weigern ihr eigenes Verbot auf Rechtskonformität prüfen zu lassen.
.
oder .. ihr kennt einen Anwalt, der sehr medienwirksam berühmt und bekannt werden will
(oder ihr seid selber eine/r), dann stellt ihr den Antrag (aufbereitet ist ja alles und ich helfe dabei)
und ihr habt das freie Begehungsrecht in OÖ gerettet und könnt Euch vor Klienten die illegale
Verbote klagen nicht mehr retten..
.
und zu guter Letzt :
wenn der Verwaltungsgerichtshof feststellt dass das Ganze widerrechtlich verboten wurde,
dann ist der nächste Schritt die Frage der Verantwortung dazu. Und da könnten die Begriffe
"Amtsmissbrauch" und "Amtsanmassung" eventuell schon eine Rolle spielen.
.
FAZIT : Liebe AV-Verbots-Gruppe : Ich würde das an Eurer Stelle echt nicht riskieren.
Schreibt einfach "Bitte nicht Klettern", statt "Klettern Verboten" und ihr erspart Euch das da oben.
Alleine weil ihr in diesem vermutlich jahrelangen Verfahren nicht mehr ruhig schlafen könnt,
weil ihr nicht wisst was da rechtlich als Verusacher noch Alles auf Euch zu kommt.
Ist es das wirklich wert ?
.
Euer Imageverlust ist jetzt schon gewaltig. PR mässig ein völliges Desaster.
Etliche Mitglieder wollen jetzt schon austreten und viele schreiben das hier nicht unbedingt.
Eurer Ruf als unabhängige Vertetung der Bergsteiger und Alpinisten geht gerade den Bach runter.
.
Mein Pressetext ist ja noch nicht mal rausgegangen...
und jetzt noch die rechtliche Seite..
.
Und das nur wegen einem Wort ?!!
Ändert die Tafeln, Apell statt Verbot und ihr kommt hier wunderbar raus..
ich versteh euch da echt nicht..
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