Zehen abgefroren: Geld für Bergsteiger
Ein Kärntner hatte im Jahr 2013 einen Unfall auf der Eigernordwand. Die Versicherung zahlte nicht, er klagte. Nun wurden ihm 42.000 Euro zuerkannt.
Ein junger Bergsteiger bewies nicht nur im Gebirge Kondition, sondern auch vor Gericht. Der knapp 30-Jährige bestieg im Jahr 2013 die die Eigernordwand in der Schweiz. Dabei sind ihm alle zehn Zehen abgefroren. Ein Jahr später verklagte der Kärntner seine Unfallversicherung. Am Landesgericht Klagenfurt forderte er 152.800 Euro plus Haftung für alle Folgeschäden. Doch die Versicherung verweigerte die geforderte Zahlung.
Fast zwei Jahre wurde prozessiert. Nun gibt es ein erstes Urteil. Demnach muss die Versicherung zahlen. Allerdings weit weniger, als der Bergsteiger wollte. „Dem Mann wurden 42.000 Euro zugesprochen. Der Rest seiner Forderungen wurde abgewiesen“, sagt Gerichtssprecherin Eva Jost-Draxl. Bei dem Prozess stand folgende Rechtsfrage im Vordergrund: War der Aufstieg auf die Eigernordwand eine Expedition oder eine Bergtour? Eine Expedition wäre nämlich nicht versicherbar. „Wenn das eine Expedition war, dann würde der Bergsteiger keinen Cent sehen“, machte der erste Richter zu Prozessstart klar.
Expedition oder Bergtour? „Um diese Frage zu klären, wurde ein Sachverständiger beauftragt“, erklärt Jost-Draxl. Der kam zu dem Ergebnis, dass „die Besteigung der Eigernordwand keine Expedition war“. Denn: „Von einer Expedition spricht man nur, wenn ein Gebiet neu erforscht wird.“ Das geschah in diesem Fall nicht.
Nun galt es für das Gericht zu klären, ob der Zwischenfall, der zu den abgefrorenen Zehen geführt hat, überhaupt ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen war. Der Bergssteiger schilderte, er sei auf über 3000 Metern ins Seil gefallen und am Seil hängend drei, vier Meter abgestürzt. Ein Umkehren war nicht möglich. Er und sein Kollege mussten biwakieren. Doch durch den Sturz war die Hose des Kärntners beschädigt worden. So sei Feuchtigkeit durch die Kleidung gedrungen – bis in die Schuhe des Bergsteigers. Dadurch seien ihm alle Zehen abgefroren. Sie mussten amputiert werden. „Aus Sicht des Gerichtes war das ganz klar ein Unfall“, meint Jost-Draxl. Die Versicherung habe dem Invaliditätsgrad entsprechend zu haften. Die hat jedoch gegen das Urteil berufen. Nun entscheidet das Oberlandesgericht Graz.
Quelle: http://www.kleinezeitung.at/kaernten...ur-Bergsteiger
Ein Kärntner hatte im Jahr 2013 einen Unfall auf der Eigernordwand. Die Versicherung zahlte nicht, er klagte. Nun wurden ihm 42.000 Euro zuerkannt.
Ein junger Bergsteiger bewies nicht nur im Gebirge Kondition, sondern auch vor Gericht. Der knapp 30-Jährige bestieg im Jahr 2013 die die Eigernordwand in der Schweiz. Dabei sind ihm alle zehn Zehen abgefroren. Ein Jahr später verklagte der Kärntner seine Unfallversicherung. Am Landesgericht Klagenfurt forderte er 152.800 Euro plus Haftung für alle Folgeschäden. Doch die Versicherung verweigerte die geforderte Zahlung.
Fast zwei Jahre wurde prozessiert. Nun gibt es ein erstes Urteil. Demnach muss die Versicherung zahlen. Allerdings weit weniger, als der Bergsteiger wollte. „Dem Mann wurden 42.000 Euro zugesprochen. Der Rest seiner Forderungen wurde abgewiesen“, sagt Gerichtssprecherin Eva Jost-Draxl. Bei dem Prozess stand folgende Rechtsfrage im Vordergrund: War der Aufstieg auf die Eigernordwand eine Expedition oder eine Bergtour? Eine Expedition wäre nämlich nicht versicherbar. „Wenn das eine Expedition war, dann würde der Bergsteiger keinen Cent sehen“, machte der erste Richter zu Prozessstart klar.
Expedition oder Bergtour? „Um diese Frage zu klären, wurde ein Sachverständiger beauftragt“, erklärt Jost-Draxl. Der kam zu dem Ergebnis, dass „die Besteigung der Eigernordwand keine Expedition war“. Denn: „Von einer Expedition spricht man nur, wenn ein Gebiet neu erforscht wird.“ Das geschah in diesem Fall nicht.
Nun galt es für das Gericht zu klären, ob der Zwischenfall, der zu den abgefrorenen Zehen geführt hat, überhaupt ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen war. Der Bergssteiger schilderte, er sei auf über 3000 Metern ins Seil gefallen und am Seil hängend drei, vier Meter abgestürzt. Ein Umkehren war nicht möglich. Er und sein Kollege mussten biwakieren. Doch durch den Sturz war die Hose des Kärntners beschädigt worden. So sei Feuchtigkeit durch die Kleidung gedrungen – bis in die Schuhe des Bergsteigers. Dadurch seien ihm alle Zehen abgefroren. Sie mussten amputiert werden. „Aus Sicht des Gerichtes war das ganz klar ein Unfall“, meint Jost-Draxl. Die Versicherung habe dem Invaliditätsgrad entsprechend zu haften. Die hat jedoch gegen das Urteil berufen. Nun entscheidet das Oberlandesgericht Graz.
Quelle: http://www.kleinezeitung.at/kaernten...ur-Bergsteiger
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