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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Arbeitsschutz-Ausrüstung im Klettersteig verwenden?

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  • Arbeitsschutz-Ausrüstung im Klettersteig verwenden?

    Ein Bekannter von mir ist beruflich im Gerüstbau tätig. Er meint, man könne für (einfache) Klettersteige auch Arbeitsschutz-Ausrüstung verwenden, zumindest einiges Equipment müsste verwendbar sein. Z.B. solche Teile hier anstelle eines Klettersteigset hat er wohl bereits ausprobiert:
    https://www.ud-shop.de/elastisches-d...el-276320.html

    Wie seht ihr das?
    Zuletzt geändert von Ortler; 21.03.2021, 07:44.

  • #2
    Würde ich bedenkenlos verwenden. PSA wird nach EN geprüft und die ist meistens genauer als im Sportbereich.
    Liebe Grüße
    Willi

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    • #3
      Bin jahrelang mit soetwas geklettert. Leider bin ich nie heruntergefallen, damit ich es ausprobieren konnte. Aber fallen ist fallen ob auf dem Bau/Arbeit oder in der Freizeit am Klettersteig.

      LG
      der 31.12.

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      • #4
        Interessant, dann ist der Kollege wohl doch kein Hasardeur...

        Die Dinger von "Portwest" gibt es bei verschiedenen online-Händlern ab 36 Euro. Also etwa halb so teuer wie ein Klettersteigset. Nachteil könnte sein, dass die schwerer sind als die Gewichts-optimierten KS-Sets für den Bergsport??

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        • #5
          Hier ist die Norm, die erfüllt wird: https://www.satra.com/ppe/EN355.php
          Hier ist die Norm für Klettersteigsets: https://www.edelrid.de/de/knowledge-...rmen/en958.php

          (Das folgende ist meine Privatmeinung, kein Gutachten etc.)
          Aus meiner Sicht ist die Bergsportnorm wesentlich härter (5 m statt 4 m, 120 kg statt 100 kg). "Notfalls" oder zum Ausprobieren in leichten Klettersteigen würde ich (!) (und ich wiege mit Ausrüstung 70 kg) es als vertretbar ansehen mit dem Set aus dem Arbeitsschutz zu klettern, in allen anderen Fällen würde ich zum Klettersteigset aus dem Bergsportbereich greifen und bei einer Neuanschaffung nicht einmal darüber nachdenken so zu sparen. Die Klettersteige sind auf 5 m Fixpunktabstand genormt und dazu passen eben die Sets aus dem Bergsportbereich und ein Meter zusätzliche potentielle Sturzlänge ist richtig viel kinetische Energie

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          • #6
            Die Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer in dem Link aus dem ersten Beitrag sind nach EN 355, EN 354, EN 362 zertifiziert. Ein Klettersteigset aus dem Bergsport ist nach EN 958: 2017 zertifiziert. In beidem Fällen handelt es sich um PSA gegen Absturz.

            Hier eine kurze Übersicht über die Normen:

            EN 354 - Verbindungsmittel
            EN 355 - Falldämpfer
            EN 362 - Verbindungselemente
            EN 958:2017 - Fangstoßdämpfer für die Verwendung auf Klettersteigen

            Die EN 958 umfasst den Dämpfer, die Karabiner und die elastischen Verbindungsarme. Bei "beruflichen" Variante gibt es für jedes Element eine eigene Zertifizierung. Ein paar Unterschiede gibt es dadurch natürlich. So wird z.B. der Falldämpfer aus dem Bergsport mit 80kg zertifiziert und jener nach EN 355 mit 100kg. Der maximale Fangstoß ist der selbe, die maximale Länge nach Auslösung darf bei der EN355 allerdings deutlich länger sein.
            Im Prinzip würde ich sagen, dass die Teile sicher sind und ihren Zweck erfüllen werden. Wenn ich eine Tour führe, dann würde ich aber wahrscheinlich niemanden mit so einer Ausrüstung mitnehmen. Knallt er nämlich z.B. bei einem Sturz aufgrund der größeren Auslöselänge des Falldämpfers gegen einen Felsvorsprung, dann gibt's (unnötigen) Ärger - zumal eine Leihausrüstung für die Tour nicht die Welt kostet.

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            • #7
              Zitat von slunecka Beitrag anzeigen
              ...Leider bin ich nie heruntergefallen, damit ich es ausprobieren konnte....
              Ich bin eigentlich ganz froh, dass ich noch nie am Klettersteig heruntergefallen bin , denn auch wenn das Set funktioniert, man kann sich trotzdem weh tun.

              Mich würde noch interessieren, was dieses Gerüstbauteil wiegt. Der Preis klingt schon sehr interessant, die haben bestimmt weniger Marketingkosten. Aus meiner Sicht sehr ich für private Touren kein Sicherheitsrisiko, auch wenn die Normen nicht genau gleich sind. Zum Verleihen oder bei geführten Touren würde ich auch rechtliche Bedenken sehen.

              Viele Liebe Grüße von climby

              Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

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              • #8
                Zitat von climby Beitrag anzeigen

                Mich würde noch interessieren, was dieses Gerüstbauteil wiegt. Der Preis klingt schon sehr interessant, die haben bestimmt weniger Marketingkosten.
                Das Gewicht würde mich auch interessieren. Habe unterschiedliche Angaben gesehen von 1,6 bzw. 1,8 kg. Es war aber unklar, ob dieses Gewicht auch die Verpackung mit umfasst...

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                • #9
                  Arbeitsschutzkleidung ist auch völlig anders kalkuliert als Sportartikel (auch bei identen Produkten), weil es im Arbeitsschutzhandel keine Saisonrabatte gibt, die in der Hauptsaison draufgeschlagen werden, um sie im Abverkauf nachzulassen - die Thermo-Unterwäsche vom Arbeitsschutzhandel kostet halt das ganze Jahr gleich viel. Teilweise gibt es auch rigorosen Gebiets-, Verkäufer- und sogar Spartenschutz: So darfst Du als - aus Sicht der Sportartikelhändler - produktfremder Händler gar nicht damit werben, dass irgendein Kleidungsstück für den Arbeitsplatz genau dasselbe ist wie im Sporthandel (Helly Hanssen beispielsweise ist in beiden Märkten stark).
                  --
                  http://vergissmi.net

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