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Leihausrüstung - wer haftet...

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  • Leihausrüstung - wer haftet...

    wenn z.b bei einem Tourenschi etwas kaputt geht - die jeweilige Sektion oder derjenige der sich den Gegenstand ausborgt??

  • #2
    AW: Leihausrüstung - wer haftet...

    Beim Ausleihen(z.Bsp. von Schneeschuhen) zahlt der/die AusleiherIn eine Kaution und die deckt den 'Schadensfall ab. Wenn allerdings das ausgeliehene Pordukt ganz kaputt ist, ist es wahrscheinlich eine Ermessensfrage.

    Bei meinen Schneeschuh-Führungstouren schaue ich halt, daß wir(d.h. vorallem die TN´s die ausgeliehene Schneeschuhe haben) sorgsam mit den Leihartikel umgehen und wähle Routen, die einen Verschleiß fast ausschließen.

    Einmal auf der Schneealm hat ein TN seinen Leih-Schneeschuh vor die Hütte gestellt(nicht an den Platz an dem wir alle unsere Schneeschuhe gestellt und zusammengehängt haben) und tags darauf war der Leih-Schneeschuh verschwunden, dafür fand er einen "herrenlosen" gleichen, allerdings eine kürzere Ausführung, denn er dann mit Absprache des Hüttenwirtes und mir mitnehmen durfte...

    LGr. Pablito
    LGr. Pablito

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