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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wurzen-, Schnee- und Hoyosgraben bei LWS 3

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  • Wurzen-, Schnee- und Hoyosgraben bei LWS 3

    In diversen Facebook-Gruppen finden sich seit Jahren regelmäßig Tourenberichte zum Wurzen-, Schnee- und Hoyosgraben bei Lawinenwarnstufe 3 (zuletzt gestern). Für die meisten Menschen gilt wohl, dass sie wenig bis keine Ahnung von Lawinenkunde haben und somit Stop or Go das Maß aller Dinge für diese Personen sein sollte. Laut Stop or Go (http://www.alpineausbildung.at/downl...go_auswahl.pdf) sollte bei LWS 3 der gesamte Hang unter 35° sein. Sowohl Wurzen-, als auch Schnee- und Hoyosgraben haben Stellen über 35°, z.B. ersichtlich anhand der Hangneigungskarte von alpenvereinaktiv.com (gelb >30°, orange >35°, rot >40°). Der Wurzengraben (siehe Foto) hat z.B. bei 1910 m und bei 1730 m eine kurze >35°-Stelle. Ich persönlich gehe diese 3 Gräben (und generell den Schneeberg, da ich keine Abfahrtsmöglichkeit kenne, die nicht über 35° geht) nicht bei LWS 3. Viele Menschen machen es trotzdem und ermuntern andere Menschen durch Tourenberichte auch noch dazu. Mich würden die Gründe dafür interessieren.

    Wurzengraben.JPG
    Zuletzt geändert von dr_eos; 30.12.2017, 09:23.

  • #2
    Wir hatten hier im forum genug Leute, die angefragt haben welche Touren man bei LWST 4 oder 5 in einem bestimmten Gebiet noch gehen kann...!
    Solche Fragen zeigen doch alles! Da erübrigt sich für mich jeder Komentar!
    LGr. Pablito

    Kommentar


    • #3
      Das Posten von unverantwortlichen Touren ist auch eine Art von Selbstdarstellung und auch damit kann man zu "likes" = Anerkennung kommen!
      LGr. Pablito

      Kommentar


      • #4
        Vielleicht liegt es an der eher begünstigten Hangausrichtung (Westen) der Gräben. "Stop or [trotzdem] go" beschreibt die Ausnahmefälle ganz gut:

        " Dieser erste Filter – „Check 1“
        – in Stop or Go ist – gerade bei
        Stufe 3 – sehr streng und verlei-
        tete uns als Ausbilder und Füh-
        rer immer wieder dazu, die ei-
        genen Regeln zu brechen bzw.
        unseren kritischen Kursteilneh-
        mern gegenüber nach „Recht-
        fertigungen“ zu suchen, warum
        hier und jetzt der Check 1 über-
        schritten werden darf. Vor etwa
        3 Jahren erkannten wir, dass es
        1. tatsächlich gut begründete,
        auf Fakten beruhende Argu-
        mente gibt, die es erlauben, die
        Grundregel von Check 1 zu bre-
        chen und - 2. - dass diese Aus-
        nahmen sehr wenige sind und
        recht genau benannt werden
        können. So entstand „Trotzdem
        Go“: Fünf Fakten, die uns dazu
        „berechtigen“ die Grenzen von
        Check 1 zu überschreiten:
        1. Eindeutig begünstigte
        Exposition oder Höhenlage
        Die hohe Qualität der Lawinen-
        lageberichte im Alpenraum er-
        öffnen uns heute einen größe-
        ren Spielraum: einmal durch die
        Regionalisierung, zum zweiten
        durch die Differenzierung der
        Lawinen¬gefahr in Abhängig-
        keit von der Höhenlage (zB
        „Stufe 3 ab 2200 m, darun-
        ter 2“). Zudem wird seit Jah-
        ren (und nun mit einheitlichen
        Piktogrammen) angegeben, in
        welchen Expositionen die Ge-
        fahrenstellen vorwiegend zu
        finden sind. Das bedeutet für
        uns: Wären diese in den Pikto-
        grammen dargestellten Hang-
        richtungen nicht vorhanden,
        wäre die Gefahrenstufe um ei-
        nen Grad niedriger. Für unsere
        Praxis: Wir erlauben uns dann
        eine Gefahrenstufe niedriger an-
        zunehmen, wenn wir eindeutig
        in einer begünstigten Expositi-
        on unterwegs sind, wenn also
        die für die Allgemeine Gefah-
        renstufe verantwortlichen Fak-
        ten in deren Expositionen nicht
        gegeben sind. Im Zweifelsfall
        bleiben wir bei der höheren Ge-
        fahrenstufe."

        Kommentar


        • #5
          Vielen Dank für den Hinweis auf Trotzdem Go, das kannte ich nicht. Im gestrigen LLB stand: 
          "In den Hochlagen (ab 1400m) herrscht erhebliche Lawinengefahr, in tieferen Lagen ist die Lawinengefahr mäßig bis gering. Durch Neuschnee und starken Nordwestwind hat sich in den Expositionen Nord, Ost und Süd und generell leeseitig hinter Kämmen, Geländekanten und in Einfahrten zu Rinnen und Mulden leicht störbarer Triebschnee angesammelt. Die Anzahl der Gefahrenstellen nimmt mit der Seehöhe rasch zu."
          Die Himmelsrichtung passt mit W/NW zwar, aber Rinnen sind es trotzdem und deswegen sollte man laut dem von dir zitierten Artikel (https://www.alpenverein.at/portal_wA...pdf) trotzdem nicht von 3 auf 2 gehen.

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          • #6
            Hm, ich seh das ein bischen anders. Ja, ich gebe zu, die neuesten Lawinentools nicht zu kennen. Ich habe auch noch nie einen Lawinenkurs belegt, denn den gab es bei meinen Anfängen anfang der 80ger Jahre noch nicht. Bin da nicht stolz drauf, gab es halt nicht zu der Zeit.
            Aberja, ich lese den Lawinenlagebericht und den Wetterbericht genau, bevor ich losgehe. Erst gestern sind wir bei Lawinenwarnstufe 3 in den Chimgauer Alpen eine über 35 Grad steile Waldabfahrt mit ca. 40 cm Neuschnee hinunter gerauscht. Im Chiemgau hat es übrigens zwischen 0 und 40 cm geschneit, aber überall Lawinenstufe 3. Wir haben uns das Gelände vorher genau angesehen und für gut befunden. Toll wars, und wie ich denke mit all dem Wald, den gut bedeckten Baumstümpfen und dem gut kupierten Gelände sehr sicher.
            Will damit sagen, eine gesunde Selbsteinschätzung vor Ort ist trotz der Instrumentalisierung immer noch gefragt. Auch wenn Lawinenwarnstufe 3 ist, gibt es genügend Hänge mit entsprechender Kontur, Hangneigung und Hangrichtung, die man gehen und fahren kann. (Anderseits bin ich auch schon in flacherem Gelände bei weniger allgemeiner Lawinengefahr umgedreht, weils mir nicht getaugt hat).
            Ich kenne die oben angesprochenen Gräben nicht und kanns nicht beurteilen, das geht nur vor Ort. Der regionale Lawinenlagebericht gilt meist über ein grosses Gebiet in dem verschiedenen Niederschlagsmengen und Windstärken stattfinden, und er ist sehr allgemein gehalten mit z.B. Bis zur Waldgrenze oder darüber. Sicher ein Kriterium zur Auswahl der Tour, aber nicht das alleinige.
            Weiterhin bin ich auch schon bei Lawinenwarnstufe 4 und 5 (das gab es die letzten Jahre eher selten) gegangen. Flache Waldstücke oder Hänge gehen allerweil. Dass das Runterfahren auf Grund der Schneemenge da kaum Spass macht, wenn einem der Schnee bis zum Bauch steht in dem flachen Gelände, ist eine andere Geschichte. Ob ein Bericht darüber dann nur zur Selbstdarstellung dient, kann ich nicht beurteilen. Bei jeder Tour muss man selbst entscheiden, auch wenn da schon 10 Spuren runter gehen.
            Die angebotenen Tools haben sicher ihre Berechtigung, doch wenn man die Ergebnisse nicht reflektiert, erziehen sie einen wie die automatischen Navigationstools zur Orientierungslosigkeit.
            Zuletzt geändert von Tomaselli; 30.12.2017, 16:17.
            Neugierig, wo wir gerade unterwegs sind: www.segeln-und-klettern.de

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            • #7
              Es steht aber auch "generell leeseitig" im Llb. Ob nun die Flanken der Gräben eingeblasen sind, kann man sich nur vor Ort genau ansehen oder man verfügt über viel Erfahrung in diesem Gebiet und die Stationsdaten sind nicht so fehlerhaft wie leider öfters in letzter Zeit. Pauschal zu sagen bei Lws 3 auf den Schneeberg zu steigen wäre unverantwortlich, finde ich nicht richtig. Es gibt solche und solche 3er. Ist die Breite Ries einmal ordentlich eingeblasen kann der Wurzengraben durchaus sicher zu befahren sein. Der Fadengraben ist überhaupt meist ein guter Tipp für unsichere Verhältnisse.

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              • #8
                Der westseitige Wurzengraben ist eh so ausgeblasen (und momentan unlohnend) das die größte Gefahr von der Geröllhalde in der Mitte und nicht von Schneebrettern ausgeht. Und wo der über 35° steil sein soll ist mir auch nicht ganz klar... Aber natürlich, wenn man den LLB und die Reduktionsmethode ohne Ortskenntnis und Berücksichtigung der geographischen Parameter einsetzt, könnte man die Tour sicher "weg-reduzieren".
                carpe diem!
                www.instagram.com/bildervondraussen/

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                • #9
                  Lawinenabgänge sind auch bei Hangneigungen < 30 Grad möglich

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