STATEMENT DER BERGRETTUNG STEIERMARK
Zur aktuellen Diskussion über Strafen, Verbote und Sperren hat die Bergrettung Steiermark einen klaren Standpunkt:
Wir helfen in Not geratenen Personen im alpinen Gelände und stellen keine Fragen zur Verschuldung,
äußern uns nicht zu Unfallhergängen und sprechen keine pauschalen Verurteilungen aus.
Landesleiter Michael Miggitsch sprach auch mit der "Kleinen Zeitung" über dieses Thema.
"Die grundsätzliche Aufgabe der Bergrettung ist es, in Not geratenen Bergsteigern zu helfen. Es ist nicht unsere Aufgabe, Unfallursachen und Verschuldensfragen zu klären. Bei einem Alpinunfall ist in der Regel die Alpinpolizei vor Ort. Diese ermittelt den Sachverhalt und erstellt einen Bericht für die Staatsanwaltschaft. Diese prüft, ob vorwerfbares (fahrlässiges) Verhalten vorliegt. Es kommt vor, dass wir zu vermeidbaren Einsätzen gerufen werden.
Es gibt aber immer wieder Ereignisse, wo alpine Gefahren nicht vorhersehbar sind. Die Situationen im alpinen Gelände sind oft anders als auf der grünen Wiese, daher darf man nicht alle Unfälle im alpinen Gelände pauschal verurteilen. Wir Bergretter sind selbst aktive und leidenschaftliche Bergsteiger; jeder von uns ist bemüht, seine bergsteigerischen Leistungen zu verbessern. Bei aktiver Freizeitgestaltung sind Unfälle vorprogrammiert, man kann aber das Restrisiko durch gute Ausbildung, permanentes Training und vernünftiges Verhalten relativ gering halten und hat dennoch einen hohen Erlebnisfaktor. Viele alte Bergsteiger beweisen das."
Quellen:
https://www.facebook.com/bergrettung.steiermark/ (Beitrag vom 22.01.2019)
https://www.kleinezeitung.at/steierm...dere-in-Gefahr
Zur aktuellen Diskussion über Strafen, Verbote und Sperren hat die Bergrettung Steiermark einen klaren Standpunkt:
Wir helfen in Not geratenen Personen im alpinen Gelände und stellen keine Fragen zur Verschuldung,
äußern uns nicht zu Unfallhergängen und sprechen keine pauschalen Verurteilungen aus.
Landesleiter Michael Miggitsch sprach auch mit der "Kleinen Zeitung" über dieses Thema.
"Die grundsätzliche Aufgabe der Bergrettung ist es, in Not geratenen Bergsteigern zu helfen. Es ist nicht unsere Aufgabe, Unfallursachen und Verschuldensfragen zu klären. Bei einem Alpinunfall ist in der Regel die Alpinpolizei vor Ort. Diese ermittelt den Sachverhalt und erstellt einen Bericht für die Staatsanwaltschaft. Diese prüft, ob vorwerfbares (fahrlässiges) Verhalten vorliegt. Es kommt vor, dass wir zu vermeidbaren Einsätzen gerufen werden.
Es gibt aber immer wieder Ereignisse, wo alpine Gefahren nicht vorhersehbar sind. Die Situationen im alpinen Gelände sind oft anders als auf der grünen Wiese, daher darf man nicht alle Unfälle im alpinen Gelände pauschal verurteilen. Wir Bergretter sind selbst aktive und leidenschaftliche Bergsteiger; jeder von uns ist bemüht, seine bergsteigerischen Leistungen zu verbessern. Bei aktiver Freizeitgestaltung sind Unfälle vorprogrammiert, man kann aber das Restrisiko durch gute Ausbildung, permanentes Training und vernünftiges Verhalten relativ gering halten und hat dennoch einen hohen Erlebnisfaktor. Viele alte Bergsteiger beweisen das."
Quellen:
https://www.facebook.com/bergrettung.steiermark/ (Beitrag vom 22.01.2019)
https://www.kleinezeitung.at/steierm...dere-in-Gefahr
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