Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

RAGNAR: Neue Risikoanalyse für Bergwege / Juni 2020

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • RAGNAR: Neue Risikoanalyse für Bergwege / Juni 2020

    Neue Risikoanalyse für Bergwege

    Ein Team von Tiroler Experten hat ein Analysetool entwickelt, mit dem das Risiko von Naturgefahren auf Bergwegen beurteilt werden kann. Damit soll auch inflationären Wegsperren begegnet werden. Gesperrt wird, wenn das Risiko nicht mehr akzeptabel ist, betont wird auch die Eigenverantwortung.

    Es war im September 2016, als im Karwendel einige Felsblöcke auf den Zustieg zur Bettelwurfhütte niederstürzten. Es folgte eine eineinhalb Jahre lange Sperre des Weges, der selbst nach Felsräumungsarbeiten nicht freigegeben wurde, da Geologen noch immer unsichere Felsblöcke erkannten. Vor allem einheimische Bergsteiger hatten dafür kein Verständnis. Sie argumentierten damit, dass hier immer wieder etwas niedergehe und man auf dem Berg nie ohne Risiko unterwegs sei.

    Das nun entwickelte Werkzeug unter dem Namen RAGNAR nimmt auch den Blickwinkel eines Bergsteigers ein, sagt der beim Alpenverein für Hütten und Wege zuständige Peter Kapelari: „Unser Ansatz war, dass man nicht die Gefahrenquelle anschaut, sondern dass man probiert, das tatsächliche Risiko zu beurteilen.“ Dabei wird vorausgesetzt, dass Menschen in den Bergen freiwillig ein erhöhtes Risiko akzeptieren.

    Zusammenarbeit vieler Experten
    Entwickelt wurde RAGNAR von Tiroler Alpinexperten unter anderem vom Alpenverein, dem Land Tirol und dem Kuratorium für alpine Sicherheit. Mitgearbeitet haben Geologen und auch die Meinung von Juristen, der Staatsanwaltschaft und des Landesgerichts wurde eingeholt.

    RAGNAR
    RAGNAR ist eine Abkürzung für „Risiko Analyse gravitativer Naturgefahren im alpinen Raum“. Entwickelt wurde das Projekt vom Alpenverein und dem Land Tirol, begleitet und umgesetzt wurde es von der LO.LA Peak Solutions GmbH.

    Laut Kapelari ist das neue Instrument nicht für jeden Bergweg gedacht. Sinnvoll sei der Einsatz bei fragwürdigen Fällen, den „Bauchwehwegen“, wie sie Kapelari nennt. Wie der Experte für alpine Sicherheit und Bergführer Walter Würtl erklärt, fließen in eine solche Analyse drei Aspekte ein. Erstens sei das ein Experte mit „alpinem Hausverstand“, etwa ein Bergführer, der sich die Stelle ansieht.

    Oft verrieten einem solchen Experten „stumme Zeugen“ wie frisch angebrochene Steine oder in Baumrinden geschlagene Wunden etwas über die Steinschlagtätigkeit. Dann würden lokale Experten wie Hüttenwirte und Jäger befragt. Und drittens werde recherchiert, ob und wie oft es an dieser Stelle schon Unfälle gegeben hat. Laut Würtl kommen in den Tiroler Bergen pro Jahr etwa ein bis zwei Menschen durch Steinschlag ums Leben.

    Rascher Check mit Onlinerechner


    Letztlich geht es darum zu erheben, wie oft etwa ein Stein durch eine Felsrinne herunterstürzt, und zu schauen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Mensch getroffen wird. In die Analyse fließt deshalb auch ein, wie viele Menschen auf einem Weg unterwegs sind und wie lange sie sich im Gefahrenbereich aufhalten. So macht es einen großen Unterschied, ob eine steinschlaggefährdete Rinne in wenigen Sekunden gequert wird oder in der Rinne eine Viertelstunde lang aufgestiegen werden muss. Keine vollständige Analyse, aber einen ersten Check kann auch der allgemein zugängliche Onlinerechner bieten.

    Auf „schwarzen“ Wegen höheres Risiko akzeptabel
    Durch die dreifache Erhebung gelangt man letztlich zu Zahlen, und die werden in Beziehung dazu gesetzt, welches Risiko akzeptabel ist und ob das „Schutzziel“ erreicht wird. Dieses Ziel ist auch von der Gruppe der Wegnutzer abhängig. Man geht davon aus, dass ein Bergsteiger auf einem „schwarzen“ Bergweg ein höheres Risiko in Kauf nimmt als ein Wanderer auf einem „roten“ Weg. Vorausgesetzt wird auch, dass man auf schwarzen Wegen mit mehr Eigenverantwortung, Können und Erfahrung unterwegs ist.

    Eine Wegsperre ist für Kapelari nur die letzte Möglichkeit. Weitere Maßnahmen könnten etwa Hinweisschilder sein, betreffende Stellen rasch zu queren, Fixseile, die eine schnellere Passage ermöglichen, oder Sperren nur zu besonders gefährlichen Zeiten.

    Strafe nur bei grober Fahrlässigkeit
    Vermehrt kam es vor allem in Westösterreich in den letzten Jahren zur Sperre von Wegen. Neben klimabedingten Veränderungen wie auftauendem Permafrost und häufigeren Starkregen stand hinter mancher Wegsperre auch die Angst vor einer Haftung im Schadensfall. Nicht in allen Fällen mag diese Angst begründet gewesen sein, denn eine Haftung droht einem Wegehalter in Österreich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

    Auch hier bietet RAGNAR einen Vorteil, wie der Leiter des Landschaftsdienstes beim Land Tirol, Günther Zimmermann sagt. Im Zweifelsfalle könne mit einer RAGNAR-Analyse dokumentiert werden, dass man sich dem Thema Steinschlag professionell gewidmet hat. Was das Juristische betrifft, sei man guter Dinge, so Zimmermann, weil man von Juristen eine Bestätigung der Überlegungen bekommen habe.

    Staatsanwaltschaft sieht es positiv
    Der Leiter der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, Josef Rauch, schreibt in seiner Stellungnahme zu RAGNAR, inflationäre Wegsperren seien in Tirol keine Alternative. Bei gewissenhafter Anwendung und Einhaltung der Regelung sollte es vorbehaltlich der Prüfung im Einzelfall keine besonderen strafrechtlichen Probleme geben.

    RAGNAR soll nicht nur in Tirol und Österreich verwendet werden, sondern ist auch als künftiges Euregio-Projekt gemeinsam mit Südtirol und dem Trentino geplant.

    Hermann Hammer, tirol.ORF.at

    https://tirol.orf.at/stories/3047544/
    https://www.bergundsteigen.blog/r-a-g-n-a-r/






    Lg, Wolfgang


    Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
    der sowohl für den Einzelnen
    wie für die Welt zukunftsweisend ist.
    (David Steindl-Rast)

Lädt...
X