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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

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Unfallversicherung und OEAV ...

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  • Unfallversicherung und OEAV ...

    Leider scheint das Thema nicht nur bei mir nicht bekannt gewesen zu sein: Ich bin vor vieeelen Jahren dem ÖAV beigetreten, u.a. weil ich die Institution für sinnvoll erachtete, zum zweiten, weil man da auch so schön versichert ist. Oder war? Ich habe neulich etwas auf der HP gesucht und bin dabei auf den (fettgedruckten) Hinweis (Versicherung bei Mountainbikern) gestoßen, dass nurmehr Mountainbiketouren versichert sind. Ein mehrmaliges Nachfragen ergab dann, dass die Versicherung tatsächlich letztes Jahr den Versicherungsschutz einseitig verschlechtert hat: Nun sind tatsächlich nur Touren versichert, die Fahrt zur Arbeit (das war u.a. Teil meines Trainings, 2 Wege a 23 km) ist davon ausdrücklich ausgeschlossen. Offenbar sollte das auch noch verschwiegen werden, ich musste dermaßen oft nachfragen, bis es was schriftliches gab ...
    Nun werde ich Mitglied bei den Naturfreunden. Erkundigt euch daher genau, und das am besten jährlich, ob eure jeweilige Sportleidenschaft tatsächlich auch noch mitversichert ist. Nicht, dass ihr auch noch einer solchen Bauernfängerei zum Opfer fallt!
    Andreas
    fear of a flat planet

  • #2
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Soll sein, aber die Fahrt zur Arbeit ist ja eh über deine Krankenversicherung abgedeckt, die dir allmonatlich (bei unselbständiger Beschäftigung) abgezogen wird.
    It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

    Norbert

    Kommentar


    • #3
      AW: Unfallversicherung und OEAV ...

      Und bei den Naturfreunden ist die Fahrt zur Arbeit definitiv abgedeckt?
      Gruaß
      Simon
      Mein Bergblog: http://www.steilwaende.at/

      Kommentar


      • #4
        AW: Unfallversicherung und OEAV ...

        Ich weiß jetzt nicht was der OeAV mit dem Arbeitsweg zu tun haben soll?
        Wozu auch?
        Ich habe nebenbei halt ne private Unfallversicherung...

        sg
        michael

        Kommentar


        • #5
          AW: Unfallversicherung und OEAV ...

          Vielleicht habe ich mich falsch oder nicht ausreichend ausgedrückt: Der Versicherungsschutz besteht nicht nur nicht mehr bei Fahrten zur Arbeit, sondern auch, per definitionem, nicht mehr für Fahrten auf dem Bike, die keinen Tourcharakter haben. Fahre ich also am Nachmittag einfach mal um den Häuserblock, ist das sicherlich keine Tour. Ergo nicht versichert. Auch nicht, wenn das 20 Häuserblocks sind. Überhaupt dürften MTB-Fahrten in einer Stadt damit komplett ausfallen. Eine morgendliche Fahrt zum Bäcker ebenso wenig. Auch eine Nachttour scheint, wenn ich das richtig verstanden habe, ausgeschlossen worden zu sein.

          Und letztlich, und das ist in meinen Augen das Übel, wird diese neue Auslegung einseitig getroffen - und die Kunden (Mitglieder) können im Zweifelsfall zusehen, wo sie bleiben.

          @Simon, Zitat: Das Naturfreunde-Freizeit-Unfallservice ist weltweit gültig. Es bezieht sich auf Unfälle bei Vereinsaktivitäten oder bei privater Sportausübung. Gilt auch für Kinderlähmung, Erfrierungen, Zeckenbiss ...

          Das ist für mich eindeutig. Und günstiger ist´s auch noch ...
          Zuletzt geändert von gelding; 06.05.2008, 15:46.
          Andreas
          fear of a flat planet

          Kommentar


          • #6
            AW: Unfallversicherung und OEAV ...

            unfall während der fahrt zur arbeit => arbeitsunfall
            hat doch mit dem alpenverein nix zu tun!

            Kommentar


            • #7
              AW: Unfallversicherung und OEAV ...

              Das war sicher seit über 3 jahren schon so.

              Naturfreunde keine Haftpflicht und im Gegensatz zu Av politischer hintergrund -> Statuten lesen

              Kommentar


              • #8
                AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                Ich finds aber auch nicht ganz fair, Arbeitswegeunfälle vom AV bezahlen zu lassen. Dafür sind die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften da (falls es das in Austria gibt).

                @Gelding
                Kinderlähmung ist keine Unfallfolge, sondern eine Infektionskrankheit.
                Warum darf man nicht hin und wieder einfach mal was Unvernünftiges tun- solange man es vernünftig tut... ?

                Kommentar


                • #9
                  AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                  wenn das für dich wirklich das kriterium ist, dann viel spass bei den naturfreunden

                  wobei ich dir auch bei denen empfehlen würde, das kleingedruckte in der versicherung zu lesen. ob eine fahrt zum bäcker unter sportausübung fällt wage ich mindestens genau so zu bezweifeln wie der umstand, das es keine mtb tour ist.
                  möglicherweise bist du, wenn du ne unfallversicherung für die fahrt zum bäcker suchst sowieso nicht richtig bei alpinen vereinen...

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                    Zitat von gelding Beitrag anzeigen
                    Eine morgendliche Fahrt zum Bäcker ebenso wenig.
                    Und wenn du dir bei einem Sportgeschäft bei einem Regal den Schädel anhaust, hoffst du auch darauf, dass der OeAV zahlt, nur weil das ein Sportgeschäft ist? Ein Einkauf, wenn er auch mit dem Rad erledigt wird, ist bitteschön keine sportliche Aktivität. Für sportliche Aktivitäten bist du nämlich beim OeAV ausreichend versichert!

                    Zitat von nikst Beitrag anzeigen
                    wenn du ne unfallversicherung für die fahrt zum bäcker suchst sowieso nicht richtig bei alpinen vereinen...
                    Das sehe ich auch so.

                    Mit ein bisschen gesunden Hausverstand (nicht Billa!) lässt sich das Leben viel einfacher gestalten.

                    @Andele: In Österreich gibt es sehr wohl Krankenkassen, die hier auch zuständig sind.

                    mfg MS
                    I wanna live on solid rock - Mark Knopfler

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                      @traminer
                      Daß es Krankenkassen gibt, weiß ich. Ich meinte, ob es in Österreich Berufsgenossenschaften gibt. In Deutschland springen die ein, wenn Du durch einen Arbeitsunfall schwerbehindert oder berufsunfähig wirst oder eine Berufskrankheit erleidest, und zahlen Dir eine entsprechende Rente oder Umschulung.
                      Zuletzt geändert von Andele; 06.05.2008, 17:17.
                      Warum darf man nicht hin und wieder einfach mal was Unvernünftiges tun- solange man es vernünftig tut... ?

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                        Kurios sage ich mal.....

                        Abgesehen das die Fahrt zur Arbeit nicht die Krankenkasse haftet, welche auch immer sondern noch immer Österreich weit die AUVA(Allgemeine Unfallversicherungs Anstalt), was hat eine Krankenkasse mit einem Unfall zu tun, und da ist jeder Arbeitende Österreicher Unfallversichert. Und was hat die Fahrt zum Bäcker mit dem Alpenverein zutun .

                        Aber was ich glaube man kann ja eine Private-(Bäckerfahrt-)unfallversicherung abschließen, Österreich ist ja mit Versicherungen ja gut bestellt.

                        Kurios....

                        LG Othmar

                        sacra nm: warum sagt mir das keiner das es da im thread gar nicht um die berg geht....kurios..
                        Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

                        make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

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                        • #13
                          AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                          Zitat von Othmar1964 Beitrag anzeigen
                          sacra nm: warum sagt mir das keiner das es da im thread gar nicht um die berg geht....kurios..
                          Jetzt weißt es ja

                          Es steht jeden selber zu wofür und wie er sich Versichert!!

                          Wenn man sich mal die Zeit nimmt, seine Polizen durchzulesen,wird man feststellen das es immer welche Punkte geben wird an die man zuvohr gar nicht gedacht hat gibt.
                          Ändert man dann was und streicht was weg is man um diese auch leidig

                          So ist es bei mir halt schon immer gewesen....
                          Ich bin halt mit den zusätzlichen Leistungen vom OEAV voll zufrieden und Bäcker ist auch keiner in meiner Nähe
                          Zuletzt geändert von Michele; 06.05.2008, 20:24.

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                          • #14
                            AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                            Es handelt sich beim ÖAV nicht um eine Unfallversicherung sondern um eine

                            - Bergekostenversicherung
                            - Rückhol- u. Verlegungskostenvers.
                            - Haft- u. Rechtsschutzvers.

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                            • #15
                              AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                              Zitat von kroma Beitrag anzeigen
                              Es handelt sich beim ÖAV nicht um eine Unfallversicherung sondern um eine

                              - Bergekostenversicherung
                              - Rückhol- u. Verlegungskostenvers.
                              - Haft- u. Rechtsschutzvers.
                              Deshalb habe ich ja auch zusätzlich ne Unfallversicherung

                              sg

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