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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Unfallversicherung und OEAV ...

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  • #16
    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

    Zitat von kroma Beitrag anzeigen
    Es handelt sich beim ÖAV nicht um eine Unfallversicherung sondern um eine

    - Bergekostenversicherung
    - Rückhol- u. Verlegungskostenvers.
    - Haft- u. Rechtsschutzvers.
    du kannst aber um 7 bzw 14 euro beim oeav eine unfallversicherung zusätzlich abschließen

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    • #17
      AW: Unfallversicherung und OEAV ...

      @Andele: Die deutsche "Berufsgenossenschaft" ist in Österreich Teil der ÖGKK, bei der fast jeder (außer Privatversicherter) versichert ist.

      lg MS
      I wanna live on solid rock - Mark Knopfler

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      • #18
        AW: Unfallversicherung und OEAV ...

        D: Berufsgenossenschaft (BG) = A : Innung (Maurer, Dachdecker etc.)

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        • #19
          AW: Unfallversicherung und OEAV ...

          Zitat von traminer Beitrag anzeigen
          @Andele: Die deutsche "Berufsgenossenschaft" ist in Österreich Teil der ÖGKK, bei der fast jeder (außer Privatversicherter) versichert ist.

          lg MS

          also bei der ögkk ist nun wirklich nicht jeder versichert der nicht privatversichert ist.
          es gibt da noch die bva, die bauernkrankenkasse etc.
          aber grundsätzlich hast natürlich recht, beim hauptverband läuft´s wieder zusammen. unvallverichert ist man in österreich übrigens bei der AUVA etc.

          hier der link:
          http://www.sozialversicherung.at/por...4948&p_tabid=6

          hier ein hübsches bild:
          Angehängte Dateien
          Zuletzt geändert von nikst4; 08.05.2008, 11:54.

          Kommentar


          • #20
            AW: Unfallversicherung und OEAV ...

            Zitat von nikst4 Beitrag anzeigen
            es gibt da noch die bva, die bauernkrankenkasse etc.
            für die genauen Ausführungen
            Stimmt schon, aber die ÖGKK ist trotzdem die größte (wenn auch nicht beste) Fraktion.

            lg MS
            I wanna live on solid rock - Mark Knopfler

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            • #21
              AW: Unfallversicherung und OEAV ...

              Jooh - man kann auch alles klein reden. Die Fahrt zum Bäcker (die bei mir hier auf dem Hinweg ca. 30 min und 150 HM beinhaltet) war ein Beispiel, gell? Es geht darum, dass Freizeitunfälle während einer Sportausübung nicht mehr vorbehaltlos versichert sind, that´s it. Ich finde das nicht okay, weil genau das ein wesentliches Kriterium für eine Mitgliedschaft darstellt.

              @ Il Cinghiale: Haftpflicht haben die auch, und nicht wenig. Was meinst Du mit politischem Hintergrund? Ich habe da leider nichts gefunden (auch gerne per PM)?
              Andreas
              fear of a flat planet

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              • #22
                AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                entschuldige, aber der gedanke sich bei einem alpinen verein eine versicherung zu erwarten, die unfälle im urbanen umfeld abdeckt, find ich gelinde gesagt etwas anmassend.
                Noch dazu wo der eigentliche Versicherungsbeitrag kein besonders Hoher sein kann, da ja der jahresbeitrag recht moderat ist, und davon viele andere leistungen abgegolten werden, die man als mitglied in anspruch nehmen kann!
                neue Homepage: www.berg1.at.tf

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                • #23
                  AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                  Ich glaub da gab es ein (inzwischen ja schon zT aufgeklärtes) Mißverständnis.

                  Die Versicherung vom ÖAV versteh ich nicht als allgemeine "Unfallversicherung" (was immer jeder einzelne darunter verstehen darf), sondern vor allem als Bergekostenversicherung.

                  Warum? Rettungstransporte sind in Ö nämlich nicht im unwegsamen Gelände abgedeckt - wenn die Rettung kommt, ok, wenn nicht, zB weils in 3000m Höhe ist und keine Straße hinführt, dann muß man die Mehrkosten selber zahlen (Hubschrauber). Daher ist eine Bergekostenversicherung sehr sehr sinnvoll.


                  Bitte beachten: Die Krankenbehandlung bei Freizeitunfällen ist durch die gesetzliche (Pflicht-) Krankenversicherung abgedeckt! Mag sein, daß auf der Webseite der AUVA steht, sie sei nur für Arbeitsunfälle etc. zuständig, ja, das stimmt, aber lasst euch davon nicht irritieren, in diesem Fall ist die GKK, BVA, SVA wasauchimmer zuständig! Daher wird man im KH auch gefragt, obs ein Arbeitsunfall oder Freizeitunfall war. Das heißt, wer einen Mountainbike-Unfall auf der Fahrt zum Bäcker hat, hat sehr wohl Anspruch auf Heilbehandlung!!!! Bitte das ist ein Grundpfeiler des sozialen Netzes.

                  Es sind jedoch keine Folgeschäden versichert, also nur die unmittelbare Heilbehandlung. Bei einem Arbeitsunfall ist das anders, da greift der erweiterte Schutz der AUVA.

                  Ich empfehle help.gv.at, sozialversicherung.at, auva.at
                  Tourenbuch: Outdoor Weblog | ÖBRD Kärnten Infos

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                  • #24
                    AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                    Zitat von gelding Beitrag anzeigen
                    Was meinst Du mit politischem Hintergrund? Ich habe da leider nichts gefunden (auch gerne per PM)?
                    Jede Sektion der alleinregierenden Partei in Wien macht Werbung für die Naturfreunde, und in deren Kalender steht beim 1. Mai "Tag der Arbeit, Maiaufmarsch" (wahrscheinlich sind auch Unfälle bei selbigem versichert, also nix wie hin ). Und frag einmal einen Funktionär besagter Partei, als was er die Naturfreunde sieht. Freundschaft.

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                    • #25
                      AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                      Zitat von gelding Beitrag anzeigen
                      Was meinst Du mit politischem Hintergrund? Ich habe da leider nichts gefunden (auch gerne per PM)?


                      kurz und knapp: roter verein.

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                      • #26
                        AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                        Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                        Soll sein, aber die Fahrt zur Arbeit ist ja eh über deine Krankenversicherung abgedeckt, die dir allmonatlich (bei unselbständiger Beschäftigung) abgezogen wird.
                        das kann man so nicht sagen; erstens, aber das wurde eh schon festgestellt, ist hiefür die auva zuständig; zweitens, und da wär ich vorsichtig, muss man die definition des weges zur arbeit eng interpretieren. etwaige umwege im zuge einer bikerunde zählen sicher nicht dazu und ist der verunfallte dann nicht versichert!
                        also da wär ich vorsichtig...
                        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                        bürstelt wird nur flüssiges

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                        • #27
                          AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                          @pivo: so ist es.

                          @ bergpeter et al:
                          Ich wollte auch nur darauf hinweisen, dass sportliche Freizeitunfälle nun nicht mehr versichert sind - und das für viele doch ein Beweggrund war, bei allen sportlichen Aktivitäten versichert zu sein. Und -um bei meinem unglückseligen Beispiel des Bäckers zu bleiben -: Ich z.B. fahre an einem Samstag eine Runde um den See und dann eben auf der Rückfahrt zum Bäcker über einen Singletrail, Gesamtdauer schätzungsweise 1 Stunde, ca. 200 - 250 HM und hätte einen Unfall: Da wäre ich nun über den ÖAV nicht mehr versichert, weil es defintiv keine Mountainbiketour wäre. Wenn das für euch okay, ist, soll es so sein. Für mich nicht.

                          @steinbock und nikst4: Thx - das werde ich mir nochmals in Ruhe ansehen. Politische Farben mag ich eigentlich in der Natur nicht sehen. ;-(
                          Zuletzt geändert von gelding; 09.05.2008, 10:36.
                          Andreas
                          fear of a flat planet

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                            Pol hintergrund. Habs erst jetzts gelesesn.

                            AV: Statzung §2 Zweck (3) Der Verein ist parteipolitisch neutral und unabhängig.

                            § 6 Aufnahme (1) Vereine mit Bindungen oder Bestrebungen parteipolitischer oder konfessioneller Art dürfen nicht aufgenommenwerden.

                            Naturfreudne bekennen sich lt Satzungen zum Demokr Sozialismus.
                            § muss ich selber suchen. steht aber auch im Wiki. darum auch immer das "internationale" gedudle

                            Wo steht dass naturfreunde haftpflicht haben?
                            Wenn dann erst kürzlich.

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                            • #29
                              AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                              steht auch gleich auf deren homepage

                              Die Bundesorganisation ist organisatorische und politische Drehscheibe...

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                              • #30
                                AW: Unfallversicherung und OEAV ...

                                Zitat von gelding Beitrag anzeigen

                                @Ich z.B. fahre an einem Samstag eine Runde um den See und dann eben auf der Rückfahrt zum Bäcker über einen Singletrail, Gesamtdauer schätzungsweise 1 Stunde, ca. 200 - 250 HM und hätte einen Unfall: Da wäre ich nun über den ÖAV nicht mehr versichert, weil es defintiv keine Mountainbiketour wäre. Wenn das für euch okay, ist, soll es so sein. Für mich nicht.

                                warum glaubst du, dass das keine mtb tpur wäre??
                                nur weil ich im zuge einer tour was einkaufe bewirkt ds sicher nicht, dass ich keine tour mache...

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