Ankündigung

Einklappen
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

rechtliche absicherung...?!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • rechtliche absicherung...?!

    ...servas bin der friedel - bin neu hier- kletter aber schon sehr lange....muss mal was fragen, weil ich mich bislang seltens mit sowas auseinandersetzten musste....folgendes...:

    ich nehme jemanden mit zum klettern,(in diesem fall den sohn eines bekannten 6 jahre alt)....ich leihe ihm meinen alten gurt( war seinerseits ein kindergurt-dieser gurt hat gute 10 jahre aufm buckel-nie einen sturz erlebt und nähte und material sehen noch recht guat aus.....ich weiss das man solch älteres material eigentlich nicht mehr klettern sollte, sehe jedoch noch oft leute die noch wesentlich ältere gurte tragen(in diesen geilen pink und orang-neongrün...).....

    also vom gefühl taugt der gurt und der bua ist nicht schwerer als vieleicht 30 kg.....was wäre aber wenn doch.....dann wäre ich doch voll in der bredoille oder...weil ich altes material ausgegebn hab...ich selbst sehe die philosophie des kletterns: jeder ist irgendwie für sich selbst verantwortlich- aber das ist ja noch ein kind - deswegen muss man ja vorbild und gewissenhaft
    agieren
    ........ich will eigentlich nur wissen- ob ,wenn überhaupt was passiert-sprich der gurt nicht heben sollte-was er natürlich tun wird-ich rechtlich belangt werden könnte.....ist alles mehr theoretisch...solong f.

  • #2
    AW: rechtliche absicherung...?!

    Ich glaube nicht, dass du da belangt werden könntest. Wenn der Gurt von aussen her einen für dich guten Eindruck macht. Die PSA muss einmal im Jahr kontrolliert werden. Anders wäre es, wenn ein offensichtlicher Mangel am Klettergurt wäre (z.B.: Verschleißerscheinungen an Nähten, Schnallen, Bändern, Schmelzstellen, Risse usw.).
    Genaue Ablaufdaten der PSA sucht man vergeblich, da die ja auch nicht so über einen Kamm geschoren werden könnten. Stichwort unterschiedlicher Gebrauch usw.
    Wie Richter das Ganze dann entscheiden würden, kann ich dir auch nicht sagen. Im Zweifelsfall würde ich mir bei einem Alpinen Verein einen ausleihen.
    Berg-Welt.at Stoff aus den Göstlinger Alpen

    Kommentar


    • #3
      AW: rechtliche absicherung...?!

      Ich glaub zwar auch nicht, dass was passiert, aber wenn blöderweise doch was passiert, war der Gurt offenbar doch nicht mehr gut, und einen 10 Jahre alten Gurt herzuborgen, kann als nicht hinreichend sorgfältig gewertet werden.

      Kommentar


      • #4
        AW: rechtliche absicherung...?!

        Zitat von friedel Beitrag anzeigen
        ....ich weiss das man solch älteres material eigentlich nicht mehr klettern sollte, sehe jedoch noch oft leute die noch wesentlich ältere gurte tragen(in diesen geilen pink und orang-neongrün...).....

        .....ich selbst sehe die philosophie des kletterns: jeder ist irgendwie für sich selbst verantwortlich- aber das ist ja noch ein kind - deswegen muss man ja vorbild und gewissenhaft
        agieren

        Wenn nichts passiert - wird niemand nachfragen

        Ein 6 jähriges Kind ist weder für sich noch sonst irgendwas verantwortlich - wenn du jemanden mitnimmst und die von dir bereitgestellte Ausrüstung entspricht nicht - haftest DU (für alles)

        wenn Du jemanden mitnimmst(führst) dessen Ausrüstung augenscheinlich nicht enspricht haftest Du Unterumständen auch auch

        Lg.Egon
        Lg.Egon

        Kommentar


        • #5
          AW: rechtliche absicherung...?!

          Naja, rechtlich belangen ist schön und gut, ich glaube eher, das Problem würde sein, selber mit dem Wissen fertig zu werden, dass man einen 10 Jahre alten Klettergurt verliehen hat.
          Die meisten Firmen geben für ihr Gurtzeug 10 Jahre als max. Nutzungsdauer bei seltener oder sporadischer Nutzung aus.
          Ehrlich gesagt würd ich keinen solchen Gurt verleihen. 10 Jahre ist schon verdammt lang, da muss man sich schon verdammt sicher sein, dass Lagerung und Nähte und alles gepasst hat.

          Kommentar


          • #6
            AW: rechtliche absicherung...?!

            Egal wie, wen oder was: wenn du jemanden(auch Erwachsenen), der offensichtlich weniger Erfahrungen als du hast, zum Klettern, Tauchen o.a. mitnimmst und es passiert demjenigen etwas, wirst du immer ein Haftungsproblem haben.

            Kommentar


            • #7
              AW: rechtliche absicherung...?!

              So wie Willy sehe ich das auch und drum muss sich jeder der bei mir mitgehen will, selbst um sein Zeug kümmern und ich kontrolliere es bevor ich mit demjenigen in eine Tour einsteige. Getreu dem Moto: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."
              Berg-Welt.at Stoff aus den Göstlinger Alpen

              Kommentar


              • #8
                AW: rechtliche absicherung...?!

                Gibts eine Lebensdauerempfehlung des Herstellers?

                Bei Mammut gibts die sogar online:
                http://www.mammut.ch/mammut/techinfo...sub.asp?id=841

                Danach würd ich mich nach Punkt und Beistrich richten. Denn genau darauf schauen Staatsanwalt und Richter natürlich als erstes. Wenn da drin steht bei "gelegentlichem Gebrauch nach 5 Jahren wegschmeissen" dann tust dir schwer dem Richter zu erklären daß der 10-Jahres-Gurt eh völlig in Ordnung war und du nix dafür kannst...
                Tourenbuch: Outdoor Weblog | ÖBRD Kärnten Infos

                Kommentar


                • #9
                  AW: rechtliche absicherung...?!

                  ja, wenn man es mit juristen zu tun bekommt - hat die logik ein ende :-(

                  dann zaehlt nur die gebrauchsinformation
                  Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                  asti, asti bandar ko bakaro!
                  Langsam, langsam fang den Affen!
                  Indisches Sprichwort

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: rechtliche absicherung...?!

                    Zitat von daxy Beitrag anzeigen
                    ja, wenn man es mit juristen zu tun bekommt - hat die logik ein ende :-(
                    Interessante laienhafte Parallelbewertung.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: rechtliche absicherung...?!

                      Zitat von daxy Beitrag anzeigen
                      ja, wenn man es mit juristen zu tun bekommt - hat die logik ein ende :-(

                      dann zaehlt nur die gebrauchsinformation
                      ....... und der Sachverständige

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: rechtliche absicherung...?!

                        Zitat von Willy Nefzger Beitrag anzeigen
                        Egal wie, wen oder was: wenn du jemanden(auch Erwachsenen), der offensichtlich weniger Erfahrungen als du hast, zum Klettern, Tauchen o.a. mitnimmst und es passiert demjenigen etwas, wirst du immer ein Haftungsproblem haben.
                        Solche Ansagen ärgern mich! Weil sie nicht stimmen. Es sind schon genügend Unfälle passiert (auch bei geführten Touren) bei denen es kein gerichtliches Nachspiel gab.

                        Ich möchte hier Michael Larcher sinngerecht zitieren: "Wir sollten uns nicht über die möglich rechtlichen Folgen eines Unfalles Sorgen machen, sondern um die Gesundheit und das Leben unserer Begleiter!"
                        ----

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: rechtliche absicherung...?!

                          Frag Dich (unabhängig von allen möglichen und unmöglichen juristischen Gedankenspielen) einfach mal, ob Du den Gurt nehmen würdest, wenn es Dein eigenes Kind wäre...

                          Nur wenn Du diese Frage eindeutig und unzweifelhaft mit "ja" beantwortest, würd ich überhaupt in Erwägung ziehen, den Gurt zu nehmen.
                          ________________________________

                          Jedermann steht irgendwann vor einem Berg, aber nicht jeder erklimmt ihn.
                          Pavel Kosorin, (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: rechtliche absicherung...?!

                            Zitat von Bergfreund333 Beitrag anzeigen
                            Frag Dich (unabhängig von allen möglichen und unmöglichen juristischen Gedankenspielen) einfach mal, ob Du den Gurt nehmen würdest, wenn es Dein eigenes Kind wäre...
                            Genau, denn du willst doch wohl nicht dich vor Juristen, sondern das Kind vor einem Unfall schützen.

                            Man muss doch einfach nur mal Kosten-Nutzen abwägen. Da selbst die Hersteller - mit ausreichend Erfahrungen - keine Garantie für einen 10 Jahre alten Klettergurt übernehmen können, sollte man doch in so einem Fall lieber einen Gurt leihen. Kostet nun wirklich nicht die Welt.

                            Es ist halt was komplett anderes, wenn man entscheidet SELBER mit alter PSA unterwegs zu sein.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: rechtliche absicherung...?!

                              Zitat von Bergretter Beitrag anzeigen
                              So wie Willy sehe ich das auch und drum muss sich jeder der bei mir mitgehen will, selbst um sein Zeug kümmern und ich kontrolliere es bevor ich mit demjenigen in eine Tour einsteige. Getreu dem Moto: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."
                              Nach welchen Kriterien überprüfst Du die Ausrüstung deiner Kletterpartner?
                              Wie bestimmst Du das Alter der Ausrüstung?

                              manche Hersteller Textiler PSA haben bis vor kurzen die Gebrauchsdauer mit 6-10 Jahren angesetzt.

                              lg
                              tch

                              Kommentar

                              Lädt...