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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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10) Gemeinschaftstouren/Bazar

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

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  • #16
    AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

    Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
    das versteh ich das "schleifen" in dem fall richtig als: durchfädeln bzw. eine schlaufe durchziehen ?
    jo, und a oafacher spierenstich is a sackstich.
    zensiert

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    • #17
      AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

      schaut "offiziell" aus :

      http://www.youtube.com/watch?v=rc2NCFH48Js


      es grüßt

      der alex
      FREE TIBET NOW!

      Kommentar


      • #18
        AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

        http://www.sac-cas.ch/fileadmin/pdf/...serzeichen.pdf <- auf da seitn 35 is die methode vom SAC.

        I muas sagn persönlich mach is a eher so wia im video, aber des hob i in de leerbüacha de i kenn so nu ned gseign.
        zensiert

        Kommentar


        • #19
          AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

          Zitat von Erdinger37 Beitrag anzeigen
          schaut "offiziell" aus :

          http://www.youtube.com/watch?v=rc2NCFH48Js


          es grüßt

          der alex
          Also doch zwei Möglichkeiten - i habs immer (ohne die Skripten zu kennen) so wie beim SAC beschreiben gemacht. Funktioniert tadellos!
          carpe diem!
          www.instagram.com/bildervondraussen/

          Kommentar


          • #20
            AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

            schaut "offiziell" aus :
            wo ? hab ich auch noch nicht gesehen, beides um den karabinerschenkel !


            Also doch zwei Möglichkeiten -
            zwei ? ich bin gerade bei acht oder neun. :-)

            die methode von SAC ist mir erstaunlich geläufig. ist auch die die ich gelernt hab.

            w.

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            • #21
              AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

              Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
              zwei ? ich bin gerade bei acht oder neun. :-)
              klimmzüge od. punktuelle schwierigkeit in kurzen routerln im sonnigen klettergarten? -- aber ist im grunde eh egal, hauptsache man bereitet sich gründlich und möglicht zielführend auf die langsam beginnende klettersaison vor...

              Kommentar


              • #22
                AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

                Darf ich nur Fragen in welchem Zusammenhang man deiner Meinung nach das "falsche" abbinden vor Gericht verantworten müsste?

                Also mir fällt da nur ein Szenario ein: durch fehlerhaftes Abbinden hauts an runter!
                Und das sollte man durch gesunden Menschen Verstand auch ohne Lehrmeinung vermeiden können!

                In erster Linie wär für mich die Frage wichtig was für eine Methode funktioniert am Besten/ Sichersten denn dann sollt sich die Gerichtsverhandlung vermeiden lassen!
                Und noch viel wichtiger dein Freund/ Partner würde sich weiterhin seiner Gesundheit erfreuen!

                Kommentar


                • #23
                  AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

                  zwei ? ich bin gerade bei acht oder neun. :-)
                  das sind methoden zum abbinden, keine uiaa grade.

                  Darf ich nur Fragen in welchem Zusammenhang man deiner Meinung nach das "falsche" abbinden vor Gericht verantworten müsste?
                  ungern. im zusammenhang eines falsch weitergegebenen lehrinhaltes. die lehrmeinung ist auch eine rechtliche absicherung von lehrenden bzw führern.


                  w.

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

                    Zitat von wb-p Beitrag anzeigen

                    ungern. im zusammenhang eines falsch weitergegebenen lehrinhaltes. die lehrmeinung ist auch eine rechtliche absicherung von lehrenden bzw führern.


                    w.

                    Also demnach ist die Antwort auf deine Frage recht einfach:

                    Wenn du Lehrer/ Führer bist machst dass über eine Organisation sprich Alpenverein, Naturfreunde, Bergführerverband usw.
                    Und bindend für dich in dem Sinne ist natürlich die Lehrmeinung/ Lehrplan deiner Organisation!
                    Dazu sollte es normalerweise Skripten bzw. irgendwelche Unterlagen geben oder es kann dir der Ausbildungsleiter deiner Org. sagen was gerade Sache ist.
                    Im Normalfall sollten die zwar ned alle ihr eigenes Süppchen kochen aber entscheidend ist für dich eben die aktuelle Gschicht deines Vereins sollte es wo anders anders gelehrt werden!

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

                      Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
                      ungern. im zusammenhang eines falsch weitergegebenen lehrinhaltes. die lehrmeinung ist auch eine rechtliche absicherung von lehrenden bzw führern.
                      Sofern du kein Bergführer bist darfst du eh nur für einen alpinen Verein führen bzw. ausbilden. Somit gilt für dich die Lehrmeinung von deinem Verein. Falls du (ohne Bergführerausbildung) Kurse anbietest, die nicht für einen alpinen Verein sind, ist das "richtige" abbinden von einem Tuber dein kleinstes Problem falls etwas passiert.
                      Lg

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

                        In den letzten Jahren werden Veranstalter bzw. Betreiber zunehmend in die Pflicht genommen, Sicherheitskonzepte zu erstellen.
                        Vor allem, wenn es um Seilgärten (z.B. Flying Fox oder seilgartenähnliche Klettersteige) geht, kann man das nicht an angeheuerte Instruktoren oder Bergführer delegieren. Da muss es einen Betreiber geben (eine Person!), der das Sicherheitskonzept erstellt.
                        Beispiel: Wie wird sichergestellt, dass es bei einem Flying Fox keinen Frühstart gibt?

                        Zitat von Kudi Beitrag anzeigen
                        Falls du (ohne Bergführerausbildung) Kurse anbietest, die nicht für einen alpinen Verein sind, ist das "richtige" abbinden von einem Tuber dein kleinstes Problem falls etwas passiert.
                        Lg
                        Ist das nicht genau umgekehrt? Hier ist meine Meinung: Wenn jemand (als Person) Kurse anbietet, muss er/sie sich auch um die sachgemäße Durchführung kümmern, somit auch um das richtige Abbinden. Hier ist die Ausbildung (und auch die Lehrmeinung) nur in zweiter Linie wichtig.
                        Wenn eine organisation etwas anbietet, muss sie (der dafür Verantwortliche, in letzter Konsequenz der Geschäftsführer) auch darum kümmern, dass die angeheuerten Instruktoren die Sicherheitsregeln einhalten.

                        Wenn etwas versagt, das korrekt i.S. einer Lehrmeinung durchgeführt wird, dann kann das entlastend wirken (egal, welche Ausbildung jemand hat).
                        Ein Beispiel dafür: Die Verwendung eines einzelnen Mehrwegkarabiners bei topropeähnlichen Anwendungen gilt aktuell als Lehrmeinung. Es ist unschwer vorhersehbar, dass irgendwann so ein Karabiner versagen wird. Man wird sich in so einem Fall (wahrscheinlich) vor Gericht rausreden können.

                        Wenn etwas versagt, das nicht irgendwo gelehrt wird, dann wird der Beweis schwer fallen, dass es versagt hat, obwohl es "korrekt" war.

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                        • #27
                          AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

                          Hallo
                          Zitat von Walter Siebert Beitrag anzeigen
                          In den letzten Jahren werden Veranstalter bzw. Betreiber zunehmend in die Pflicht genommen, Sicherheitskonzepte zu erstellen.
                          Zitat BergundSteigen 03/09 "Felsausbruch in der Polditraverse"
                          Aus rechtlicher Sicht stellte der Richter des LG Wiener Neustadt
                          zunächst fest, dass zwischen der Klägerin und der Sektion des
                          Alpenvereins ein Vertragsverhältnis bestand, da für den Kurs ein
                          Entgelt zu bezahlen war, das über den bloßen Spesenersatz hinausging.
                          Somit galt der ebenfalls mitgeklagte Bergführer als
                          "Erfüllungsgehilfe" der Sektion, die sich dessen allfälliges Verschulden
                          anrechnen lassen musste.
                          Soweit ich weiß warst du (Walter) bei diesem Verfahren auch beteiligt. Beziehst du dich in deinem oberen Post auf den "Erfüllungsgehilfen"?

                          Trotzdem bin ich der Meinung, dass einer Person ohne Bergführerausbildung keine kommerziellen Kletterkurse anbieten darf. Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?
                          Lg

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                          • #28
                            AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

                            Zitat von Kudi Beitrag anzeigen
                            Trotzdem bin ich der Meinung, dass einer Person ohne Bergführerausbildung keine kommerziellen Kletterkurse anbieten darf. Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?
                            Lg
                            Bekanntester Fall: Die Klettertrainings und Coachingfirma Denkundstein in Salzburg. Alles "nur" Instruktoren und Lehrwarte.

                            Meiner Meinung nach aber schwer in Ordnung: was soll einem ein Bergführer (eventuell einer der das seit 30 Jahren macht und nur mehr Genusstouren führt) beim Schritt in den Siebenten Franzosengrad helfen?

                            Sicher gibt es sehr viele Bgf. die dafür Qualifiziert sind, aber sie müssen das nicht sein (Bestandteil der Prüfung ist NICHT schweres Sportklettern). Im gegenzug dazu kann ein Lehrwart Sportklettern "Spitzensport" vermutlich keine Spaltenbergung durchführen; ABER: who cares - am Peilstein?

                            Dennoch sind obengenannte eine Ausnahme, vermutlich auch deshalb weil es derzeit noch (schier unüberwindliche) bürokratisch-österreichische hindernisse gibt.

                            Mein Mentor im Felsklettern hat in den Wr. Hausbergen Mehrseillängen EB´s im 10. Grad gemacht, und ich glaube er kann mir einiges vermitteln obwohl er keine Prüfung hat, aber das ist eine andere Geschichte.....
                            carpe diem!
                            www.instagram.com/bildervondraussen/

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                            • #29
                              AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

                              wir leben nunmal in einer welt, in der das tatsächliche können weniger zählt, als ein schein!

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Aktuelle Lehrmeinung: Tuber Abbinden

                                bitte dieses thema hier fortsetzen:
                                http://www.gipfeltreffen.at/showthre...919#post543919

                                danke für die infos.

                                w.

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